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IGNORED

Waffentransport Motorrad


DJHawkeye

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mit dem Motorrad zum Schiessstand fahren möchte?

Gewehrtasche auf dem Rücken, Pistole und Munition in den Satteltschen getrennt, rechts und links.

sport12.gif

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Gruß

DJHawkeye

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ja, zum besipiel genau so.

allerdings solltest du darauf achten, dass dein LW-futteral einen stabilen trageriemen hat, denn bei 200 km/h zerrt das teil ganz schoen am ruecken grin.gif ; schliesslich hat so ein gewehrfutteral auf dem ruecken ja eine aerodynamik wie ein geschlossenes scheunentor... grin.gif

aber ernsthaft:

damit erfuellst du doch alle vorschriften (nicht zugriffsbereit, getrennt etc.).

oder wie willst du es anstellen, bei 100 sachen auf'm moped das gewehr aus dem futteral zu fummeln, aus dem sattelkoffer die muni zu fischen, zu laden usw.

(es sei denn, du bist james bond, jackie chan und mcguyver in einer person...

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...er war einsam aber schneller...

Hoplophobie ist heilbar !

Wenden sie sich vertrauensvoll an Ihren Psychiater !

[Dieser Beitrag wurde von Shootist am 16. August 2002 editiert.]

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Hi,

interessantes Thema.

Ich habe zur Zeit auch nur ein Motorrad und habe es immer folgendermassen gehandhabt:

Kurzwaffe(im Futteral) im Koffer oder Tankrucksack

Langwaffe mit Riemen übern Rücken(Waffe natürlich im Futteral)

Habe ich noch nie Probleme mit bekommen,wie denn auch.Wer soll dich zwingen ein Auto zu kaufen.....

Gruß Stephan

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Mit einer Harley fahrt man keine 200, und sitz sehr aufrecht sollte also kein großes Problem geben.

Leider verkörper ich kein James Bond, Jackie Chan und Mc Guyver

grinser017.gif

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Gruß

DJHawkeye

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Wie ist das aber mit Bahntransport?

Also angenommen, jemand hat kein Motorrad oder Auto.

Darf man Handfeuerwaffen eigendlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren?

(sorry, ist schon etwas weg vom Thema)

Eddi

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Zitat:

.........Mc Guyver........

Vorsicht, das gilt natürlich nur, wenn Mc Guyver keinen Kuli einstecken hat (innere Feder!!!) grin.gif

ma im Ernst, war mit "nicht zugriffsbereit" nicht ein verschlossener Behälter gemeint (Mun aber in seiner Papierschachtel mit in Hülle)??

glaube mal so hier gelesen zu haben...

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Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

DVC? -> noch RLS (ruhig, langsam Statisch)

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 16. August 2002 editiert.]

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  • 2 Wochen später...
Gast Dr. Heckler

Tja ich wollte gerade einen Topic zu diesem Thema eröffnen. Denn folgendes Problem: Ich habe nur Tankrucksack, Rucksack und noch einen Halfter liegen.

Muss die Mun den in einen verschlossen Behälter sein? Oder die Waffe?

Was zum Teufel ist wenn ich noch mal an die Tanke will...?

Ich wollte die Waffe, ohne Magazin im Schulterhalfter tragen, damit sie gegen Verlust zu schützen. Die Mun dann in den Tankrucksack oder Rucksack...

Ist das noch im grünen Bereich? Meine Alukoffer krieg ich nämlich nicht mit...

Bitte antwortet fleißig...

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Diagnose: Volltreffer

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Zitat:

Original erstellt von Dr. Heckler:

Ich wollte die Waffe, ohne Magazin im Schulterhalfter tragen, damit sie gegen Verlust zu schützen. Die Mun dann in den Tankrucksack oder Rucksack...

Mach das bloß nicht!

Wenn Du die Waffe im Schulterholster (Ist Halfter nicht für Pferde?) trägst, führst Du eine Waffe (da mit wenigen Handgriffen zugriffsbereit!), unabhängig ob nun Mun in der Waffe ist oder nicht. Das Führen ist bekanntermaßen nur mit Waffenschein erlaubt.

Denn selben Vorwurf kann man dir machen, wenn Du die Waffe einfach in den Tankrucksack unmittelbar vor Dir steckst.

Imho geht nur die Unterbringung im Rucksack auf dem Rücken oder der Satteltasche hinter Dir. Am besten die Waffe nicht einfach in den Rucksack oder die Satteltasche stecken, sondern zusätzlich Waffe zunächst in kleinen Koffer (abschließbar), Pappschachtel etc. Den Rucksackreißverschluß gegebenfalls mit einem Vorhängeschloß sichern. Damit kannst Du dich zumindestens teilweise dem Vorwurf entziehen, in der Lage zu sein, die Waffe schnell zugriffsbereit machen zu können.

Rucksack vom Rücken nehmen, Schloß entfernen, Rucksack öffnen, Schachtel herausnehmen, Schachtel öffnen, Waffe entnehmen, daß dauert schon ein wenig.

Hundertprozentige Rechtssicherheit sehe ich aber auch hier nicht, eventuell beurteilt ein Gericht auch dies als "mit wenigen Handgriffen in Anschlag bringen"

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

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Zitat:

Original erstellt von Dirk Beckers:

Also ein Halfter ist eine Zähmungseinrichtung für Pferde.
grin.gif

Du meinst sicherlich ein Holster und wenn Du mit geholsterter Waffe außerhalb Deines Grundstückes oder einer Schießstätte erwischt wirst, dann bist Du sofort wegen illegalem Führen dran, ob die Kanone geladen war oder nicht.

Dirk

Respekt!

Warst schneller!

Gruß

Bounty

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"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden

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Das mit dem Transport und dem Führen ist eine der nicht nachvollziehbaren Ungereimtheiten des Waffenrechts, die ich nie verstanden habe frown.gif

Beispiel: Als ich bei F. eine Flinte abholte, bekam ich diese in einer großen Tüte (eher ein Kondom), weiß mit grünem F.-Aufdruck. Diese Tüte war oben zugeknotet. Wenn ich damit auf die Straße gehe, ist das wohl kein Führen, sondern Transport. Wie wäre es gewesen, wenn die Tüte oben

a. nur leicht

b. gar nicht

zugeknotet gewesen wäre? Dann Führen? Ein Futteral mit Reißverschluss kann man auch innerhalb von 2 Sekunden öffnen und die Waffe entnehmen, bei einem Waffenkoffer mit Schnappverschluss geht das noch schneller. Dennoch soll das kein Führen sein, obwohl ich die Waffe doch in Windeseile in Anschlag bringen kann...???

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Zitat:

Original erstellt von Klaus Spiekerkötter:

Wie wäre es mit einem Abzugschloss? Müsste doch zusätzliche Sicherheit bei übereifrigen Beamten geben.

Gruß Klaus

Das Abzugsschloß verhindert das Schießen mit der Waffe. Der falsche Polizist oder Richter wird dir aber vorwerfen, daß Du auch mit der nicht geladenen, momentan nicht schußfähigen Waffe trotzdem andere Personen "bedrohen" kannst. Das reicht, um dich wegen "illegalen Führen" einer Waffe dranzukriegen.

Gruß

Bounty

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Gast Dr. Heckler

Tja, da muss ich mir was anderes einfallen lassen. Nun muss ich mir wieder Teure Koffer und son Gedöns kaufen...

Mal ehrlich: Ob nun 20 Sekunden zum bereitmachen zum Gebrauch oder 60 Sekunden.

Was macht da den Unterschied?

Ich finde: Hauptsache die Waffen ist nicht geladen und Mun und Waffe sind irgendwie getrennt aufbewahrt.

Ist es den Pflicht die Waffen in einem verschlossenen Behälter/Koffer aufzubewahren?

PS. Sorry: Halfter, Holster das kann man doch schon mal vertüddeln, oder?

Gruß

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Diagnose: Volltreffer

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Zitat:

Original erstellt von Dr. Heckler:

Mal ehrlich: Ob nun 20 Sekunden zum bereitmachen zum Gebrauch oder 60 Sekunden.

Was macht da den Unterschied?

Ich finde: Hauptsache die Waffen ist nicht geladen und Mun und Waffe sind irgendwie getrennt aufbewahrt.

Moin Doc,

nochmal ganz deutlich: Es geht nicht allein um das bereitmachen zum Gebrauch, also Laden der Waffe etc..

Selbst wenn Du überhaupt keine Munition dabei hast (weil Du z.B. die Waffe zum Büchsenmacher bringen willst) darfst Du die Waffe nicht führen, also mit wenigen Handgriffen in Anschlag bringen können. Du könntest ja jemanden damit bedrohen, der nicht erkennen kann, daß die Waffe nicht geladen ist. Ist nun mal so...

Gruß

Bounty

P.S.: In jedem Fall beruhigt gerade in solchen "Grauzonen" wie dem Waffentransport auf Motorrad/Fahrrad eine Waffenrechtsschutzversicherung ungemein!

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Gast Dr. Heckler

Hallo Bounty!

Hast Recht an das "in Anschlag bringen" hab ich nicht gedacht. Also danke für die Info!!

Auch gut zu wissen das ich bei der ÖRAG versichert bin...

Gruß

Doc

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Diagnose: Volltreffer

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Zitat:

Original erstellt von Dr. Heckler:

Hast Recht an das "in Anschlag bringen" hab ich nicht gedacht. Also danke für die Info!

Wobei das in höchstem Maße unlogisch ist: Eine Schreckschusswaffe darf ich ohne wesentliche Auflagen zugriffs- und schussbereit führen. Und von einer ungeladenen scharfen Waffe geht ja wohl weniger Gefahr als von einer Schreckschusswaffe. Insofern ist das Verbot des zugriffsbereiten Führens von scharfen Waffen mit der Argumentation der Drohwirkung eigentlich ausgesprochen unsinnig. Aber wer erwartet schon Sinnvolles im Waffenrecht ;-))

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Zitat:

Original erstellt von clausi:

Aber wer erwartet schon Sinnvolles im Waffenrecht ;-))

Was gibt´s denn da für´n Aber, wenn wir einer Meinung sind! grin.gif

Nein, hast schon recht, mit Logik hat das sehr sehr wenig zu tun, die Spielzeugpistole vom Sohnemann darfst Du auch "führen", ohne behördliche Genehmigung.

Gruß

Bounty

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Hi !

Ich war letzten Donnerstag auch mit meiner KW und dem Motorrad aufm Schießstand. Hatte die Glock in einem Rangebag ( incl. Munition in Orginalverpackung ) verstaut und dieses dann in einen großen Rucksack verpackt. Da soll mir jemand zeigen, wie ich die Kanone "mit wenigen Handgriffen" in den Anschlag bringe.....

Anhalten, Leergang einlegen ( oder Motor aus ), Handschuhe aus, Rucksack-Bauchgurt auf, Rucksack runter, Rucksack auf und Rangebag raus, Rangeback auf.......

Aber da ich zwischenzeitlich mit 200km/h unterwegs war, wär ich vmtl. eh zu schnell für eine Kontrolle gewesen. grin.gif

Ich würd mir da keine besonderen Gedanken machen.

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There is only one way to come into this world, but so many ways to leave.

Mitglied im FWR Nr. 22154

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Noch mal ein nachtrag:

Bounty: Du liegst richtig! Übrigens gefällt mir deine Signatur sehr gut..!

Das mit den Schreckschuss hab ich gar nicht bedacht... Übrigens im FWR Heft ist ne interessante Liste von Gegenständen die in Kriminalfällen verwickelt sind. U.a. auch ein Motoradhelm. Wusste garnicht das ich eine Waffe aufn Kopp trage beim beiken...

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Diagnose: Volltreffer

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