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Brösel

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  1. In Antwort auf: Mit dieser Aussage wäre ich lieber etwas vorsichtig, Clausi. Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und mehrerer Verwaltungsgerichte der Länder ist das Wesen des Aufbaus einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung darauf beschränkt, dass eine Mehrzahl oder Vielzahl von Waffen gleicher Art aus künstlerischen, wissenschaftlichen oder reinen Liebhaberinteressen zusammengebracht werden und dass diese Waffen n i c h t g e b r a u c h t w e r d e n !!! Demnach verhält es sich also so, dass das führen der Sammlerwaffen zum Schießstand nicht zum vom Bedürfnis umfassten Zweck (dies wäre z.B. der Fall, wenn der Sammler auf eine Messe fährt, um seine Waffen dort anzubieten oder vorzuführen) erfolgt und insofern unzulässig ist. Der gute Sammler muss also für seine Waffen ein zusätzliches Bedürfnis als Sportschütze oder Jäger haben, wenn er mit diesen zum Schießstand fahren möchte. Sonst kanns gewaltig Ärger geben... Transportieren, nicht führen....... Kleiner aber feiner Unterschied......
  2. Mein Ablauf sieht in Etwa so aus: -Unterschrift vom Sportwart besorgen(geht schnell,bin ich selbst) -Unterschrift vom Präsi(ca 5 Minuten) -Zum Amt dackeln,Klamotten eintragen lassen,Zahlschein und WBK mitnehmen,glücklich sein,(30 min inkl.smalltalk) so muß das sein!! Streng nach den Gesetzen,aber ohne unnötige Hinhaltetaktik
  3. Besser noch ins Wiederladerforum
  4. SoSo,die Tür hat es aus den Angeln gerissen,hast wohl zuviele Filme gschaut Sorry,das ein Bundeswehrsoldat seine private Repetierflinte(Pumpflinte ist so ein böses Wort.. ) bei einer Übung benutzen darf,glaube ich eher nicht. Gruß Stephan
  5. Hi Leute, den "Dienstwaffenschein" hat ja jeder Soldat schon,brauch er nur mal in den Truppenausweis sehen. Ich selber halte es für eher unwahrscheinlich,eine private Waffe bei der Bundeswehr zu führen. Stellt euch mal einen Unfall vor,der durch eine defekte private Waffe passiert. Dann möchte ich nicht der Vorgesetzte sein,der das genehmigt hat. Gruß Stephan
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