Oli Posted July 3, 2002 Share Posted July 3, 2002 Hallo, auch auf die Gefahr euch zu langweilen, muss ich das Thema nochmals ansprechen. Mir geht es um gültige Rechtslage, nicht was das neue Gesetz bringen mag. unter http://www.tagesspiegel.de/archiv/03.07.2002/53982.asp liest man: " Waffen und Munition lagen bei dem Sportschützen durcheinander [...] Ein Waffenschrank sei nicht an der Wand befestigt gewesen [...]" Da frag ich mich doch wo die gesetzlich Grundlage für diese "Forderungen" liegt ? Im $42 wir lediglich "die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, daß Schußwaffen oder Munition abhandenkommen oder daß Dritte diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen." Wo finde ich denn im aktuellen Gesetz das ich Munition und Waffen getrennt lagern muss oder das z.b. der Waffenschrank angeschraubt sein muss ? Dies war nicht der erste Beitrag bei dem die "getrennte Aufbewahrung" durch Behörden bemängelt wurden. Daher meine Frage. Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten. Tschö Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted July 3, 2002 Share Posted July 3, 2002 waffen und munition müssen sicher aufbewahrt werden. wie behörde und vg dazu kommen, den nicht befestigten waffentresor als unsicher anzusehen, leuchtet mir nicht ein. vielleicht ist der artikel unvollständig und dritte hatten zugriff zu waffen oder irgendwas anderes hat nicht gestimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted July 3, 2002 Author Share Posted July 3, 2002 Hi Falcon, hmm klar kann es sein das die Redakteure was verwechselt haben (währe ja nicht das erste mal ) oder es gab noch andere Gründe. Aber dies war innerhalb kurzer Zeit schon der zweite beitrag in dem die "Behörde" die nicht getrennte Aufbewahrung bemängelte (immer vorrausgesetzt das die Jounalisten nix verwechselt haben). Na ja dann ist ja alles OK. BTW: habe mir grade einen schönen neuen grossen preiswerten (199EURO) A-Schrank gekauft, und frage mich nun wie ich den an der Rigipswand "fest" bekomme ohne das jemand die ganze Wand mitnimmt wenn er den Safe anpackt? (schon schlecht in einer Pappkiste zu wohnen ) Tschö Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted July 3, 2002 Share Posted July 3, 2002 Zitat: Original erstellt von Oli: .... und frage mich nun wie ich den an der Rigipswand "fest" bekomme ohne das jemand die ganze Wand mitnimmt wenn er den Safe anpackt? (schon schlecht in einer Pappkiste zu wohnen ) Tschö Oli Kannst ihn ja am Boden anketten. Hinten Loch in den Betonboden bohren, Dübel rein und das Ende der Kette an die Rückwand montiert. Kannte mal jemanden, der hatte seine 120.000,- DM - Unikat-Harley in seiner Garage angekettet. Vorne + hinten die Befestigungen durch die Wand zum Nachbarn rüber, dort wurde gekontert (Riesenmuttern + VA-Platte) und die beiden Ketten in seiner Garage waren aus speziellen gehärteten Stahl. Kostenpunkt fast 800,- DM. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kyu Posted July 3, 2002 Share Posted July 3, 2002 Zitat: Original erstellt von Oli: BTW: habe mir grade einen schönen neuen grossen preiswerten (199EURO) A-Schrank gekauft, und frage mich nun wie ich den an der Rigipswand "fest" bekomme ohne das jemand die ganze Wand mitnimmt wenn er den Safe anpackt? (schon schlecht in einer Pappkiste zu wohnen ) Oli Den WSA7 vom Marktkauf Baumarkt? Hab ich hier auch seit knapp 14 Tagen stehen, und frage mich dazu noch was ganz anderes. Das Ding hat nämlich serienmäßig gar keine Befestigungslöcher (mein B-Möbeltresor schon). Nun frage ich mich - schließlich sind wir hier in Absurdist^H^H Deutschland, wo man in dieser Hinsicht mit der Zeit zwangsläufig paranoid wird - folgendes: Nachdem das Ding ja nach VDMA wasweißich (jetzt zu faul zum Nachschauen) als Sicherheitsstufe A klassifiziert ist, was er nach der Novelle ja auch sein muß, könnte dann, wenn ich da jetzt Löcher für Befestigungsschrauben reinbohre, irgendein betonköpfiger Beamter auf die Idee kommen, daß durch diese Veränderung die Klassifizierung verloren geht? Klar wird normalerweise jedem einleuchten, daß der Schrank durch die Verschraubung nur sicherer wird, aber hatte ich hier schon erwähnt, daß wir ja schließlich in Deutschland sind? ------------------ MtFbwy, Volkhart FWR #25434 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 Nach den Versicherungsrichtlinien, die meinem ZFS-Tresor beilagen, müssen B-und 0-Schränke bis 1000 kg(!) angedübelt sein, um vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Der entsprechende Dübel samt Schraube (Gesamtlänge etwa 20 cm) lag bei... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 Ist wohl richtig. Aber dass Versicherungsschutz und Waffenrecht in der Einstufung auseinandergehen haben wir ja schon festgestellt. (Soll keine Belehrung sein aber das war wirklich schon ein grosses Thema hier). Ein FReund von mir handelt mit Tresoren. Er darf auch Bescheinigungen, Klassifizierungen ect ausstellen (in einem Banktresor gibt es keine A,B Aufkleber!). Und da haben wir festgestellt dass zur Stufeneinteilung (z.B. A, oder B das Gewicht, das Anketten ect. KEINE ROLLE spielt. Das Gewicht bzw. das Festmachen bei mangelndem Gewicht ist eben nur für die VERSICHERUNGSEINSTUFUNG wichtig. Grüsse [Dieser Beitrag wurde von Smithy am 04. Juli 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted July 4, 2002 Author Share Posted July 4, 2002 Hallo, @Astanase: Ich würde Ihn ja gerne am Boden festmachen, aber der ist aus Restholz (sprich Spanplatte) mit Gipsfaserplattentrockenestrich Durchschrauben bring auch nix dann hat der jenige eben zwei Rigipsplatten hinten dranhängen. Leider sind auchz keine kräftigen Balken in der Nähe. ... @schüler Ja genau der ist es, ich hätte da kein Problem ein Loch reinzumachen, denn jeder der einen elektrischen Büchsenöffner dabei hat bekommt den auch auf. Nebenbei bemerkt auch den B Schrank, der dauert nur länger. Tschö Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 Nach §28 Abs 1 WaffG a.e. kann die Erlaubnis mit Auflagen erteilt werden "insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrung der Schußwaffen". Nachträgliche Auflagen sind zulässig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 Zitat: Original erstellt von Oli: Ich würde Ihn ja gerne am Boden festmachen, aber der ist aus Restholz (sprich Spanplatte) mit Gipsfaserplattentrockenestrich Durchschrauben bring auch nix dann hat der jenige eben zwei Rigipsplatten hinten dranhängen. Leider sind auchz keine kräftigen Balken in der Nähe. ... Tschö Oli Hallo Oli, Balken ist mit Sicherheit in der Nähe, und zwar in Deinem Boden. Denn die Spanplatten dürften auf Holzbalkenträgern aufliegen. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted July 4, 2002 Author Share Posted July 4, 2002 Hallo Udo, Hmm natürlich gibs es da vieeele Balken, aber ich würde dann den "Trockenestrich & Schalldämmung" (2*11mm Gipsfaserplatte + 30mm Styropor" der frei auf den Spanplatten aufliegt und sich bewegen kann fest mit dem Balken verschrauben. Da dürfte dann der Schallschutz nicht mehr gewährleistet sein. Ich habe jetzt ein dickes Buchenbrett an der Wand zwischen die Balken gesetzt, dieses mit vieeelen Schrauben fest gemacht, und daran den Schrank angeschraubt. Hinterher ein schönes Regal darum gebaut. Das dauert auch mir der Brechstange etwas ... Na ja 100% Sicherheit gibts nie. Tschö Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 Habe ich das richtig verstanden: Für die Klassifizierung ist weder Gewicht, noch Verankerung entscheidend? Ich war nämlich bei Frankonia (ich weiss, die sind nicht immer die Quelle der Weisheit...), wo man mir mitteilte, einen 0-Schrank gebe es nicht in klein. Für die Klassifizierung sei das Gewicht (>250 kg) entscheidend. Ich brauche aber nur einen kleinen Kurzwaffenschrank, der nicht mehr als ca. 50 Kilo wiegen soll. Gibt es soetwas nun oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kyu Posted July 4, 2002 Share Posted July 4, 2002 Zitat: Original erstellt von Oli: Ja genau der ist es, ich hätte da kein Problem ein Loch reinzumachen, denn jeder der einen elektrischen Büchsenöffner dabei hat bekommt den auch auf. Nebenbei bemerkt auch den B Schrank, der dauert nur länger. Scho klar, ich sehe das ja genauso. Die Frage ist, ob es auch ein deutscher Beamter so sieht. Die beiden bei unserem Landratsamt für's Waffenreferat zuständigen sind zwar wirklich äußerst umgänglich und hilfsbereit und in jeder Hinsicht ein absolutes Positivbeispiel - aber ob sie auch diejenigen sind, die, wenn's in der Praxis tatsächlich mal dazu kommen sollte, vor Ort nachsehen, das weiß ich eben nicht. ------------------ MtFbwy, Volkhart FWR #25434 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted July 5, 2002 Share Posted July 5, 2002 Um zum Thread-Thema zurückzukommen betreffend die getrennte Waffen/Mun.-Aufbewahrung bin ich auch bei folgendem unsicher: Ich habe einen A-Schrank (in der Wand verdübelt) mit extra Innentresor ohne besondere Klassifizierung. Waffen nun im Schrank, Munition im Innentresor. Ist das schon getrennte Aufbewahrung? ------------------ Noch eine Legislaturperiode Rot/Grün und auch Messer & Gabel werden Erwerbscheinpflichtig! FWR No. 25516 - Na logo! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fuchs Posted July 5, 2002 Share Posted July 5, 2002 Nach heutigem WaffG genügt das. Nicht aber ab Inkrafttreten der Novelle. Hier heißt es unzweideutig: Waffen & Munition in Schrank Klasse 0 (oder gleichberechtigt in Klasse B) Übrigens ist das In-die-Wand-dübeln nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dies sind meist behördliche Auflagen, die in verschiedenen Zuständigkeitsbezirken unterschiedlich ausfallen. ------------------ Grüße Fuchs Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted July 5, 2002 Share Posted July 5, 2002 @Fuchs: Wieso genügt das nicht - die Munition ist damit in einem Extraraum (bzw. Fach), welches auch noch abgeschlossen ist. Ist es jetzt besser, seine Langwaffen im A Schrank zu haben und die Munition daneben auf dem Boden in einer festen Holzkiste mit Vorhängeschloss (anscheinend nach dem WaffG erlaubt)? Noch eine "doofe" eigene Frage: Wo soll man eigentlich die überlangen 50BMG Waffen hinstellen, in einen üblichen Waffenschrank passen die ja nicht mehr rein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted July 6, 2002 Share Posted July 6, 2002 Nunja, um einen 2. Waffenschrank komme ich sowieso nicht rum, da der alte A-Schrank "knüppeldickevoll" ist. Zu 95% zwar mit freien Vorderladern, aber auch mit einem KK-Gewehr nebst Mun. (Mun. im oberen Innentresor), meinem Perkussionsrevolver und natürlich dem Schwarzpulver. Da ich demnächst mit dem Jagdscheinlehrgang beginne muss ich später die Jagdwaffen ja auch gesetzeskonform unterbringen. Der zweite Schrank soll also auf jeden Fall ein B-Schrank werden oder zumindest ein A mit B-Innentresor(en). Gibt´s eigentlich Schränke, in die auch Waffen mit 142cm Gesamtlänge passen? Habe da Probleme mit meiner 1861er Springfield (Vorderladermuskete) und auch meine Sharps-Rifle ("Quigley"-Typ) steht schon quer im alten A-Schrank, damit sie gerade eben reinpasst. ------------------ Noch eine Legislaturperiode Rot/Grün und auch Messer & Gabel werden Erwerbscheinpflichtig! FWR No. 25516 - Na logo! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 6, 2002 Share Posted July 6, 2002 Zitat: Original erstellt von Glock-Fan: Habe ich das richtig verstanden: Für die Klassifizierung ist weder Gewicht, noch Verankerung entscheidend? Ja das siehst du richtig. Ich habe z.B. einen B-Schrank (Panzerblock) der einwandfrei Stufe B hat (wegen Feuerschutz, doppelwandig. Er dürfte so knapp bei 50 Kilo liegen. Dass ICH Ihn an den A-Schrank geschraubt hab ist freiwillig und ein anderes Thema. Grüsse Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 8, 2002 Share Posted July 8, 2002 Wenn man einen A-Schrank mit B-Innenfach hat, sollte es meiner bescheidenen Interpretation nach vollkommen ausreichen, Langwaffen im A-Teil und die zugehörige Munition im B-Teil zu lagern. Schließlich sind damit Waffe und Munition einwandfrei getrennt. Wenn jemand den A-Teil aufbricht und an die Waffen kommt, kann er immer noch nicht damit schießen. Und das war Zweck dieser Bestimmung. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted July 9, 2002 Share Posted July 9, 2002 >Kurzwaffen darfste eh nicht im A-Schrank lagern... Vorderladekurzwaffen aber doch?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.