kojak Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Hallo, folgendes Problem. Ich würde mir gerne ein Kleinkalibergewehr kaufen. Ich müsste dann jedoch wieder ein Jahr mit einer Vereinswaffe schiessen bis ich eine Bedürfnisbestätigung bekomme. Ist es möglich, dass ich deshalb eine sportschützen WBK beantrage und beim Schiessnachweis die Trainingsstunden mit meiner Kleinkaliber-Pistole angebe, mir dann aber trotzdem ein Gewehr kaufe? Oder muss ich beim Erstantrag der gelben WBK die Waffe angeben die ich kaufen will? MfG kojak Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: Ist es möglich, dass ich deshalb eine sportschützen WBK beantrage und beim Schiessnachweis die Trainingsstunden mit meiner Kleinkaliber-Pistole angebe, mir dann aber trotzdem ein Gewehr kaufe? Hier in meinem Bezirk ist es zumindest möglich. Von meinem Bezirkssachbearbeiter habe ich das auch so bestätigt bekommen. Es könnte ja schließlich sein, dass du dir eine Freie Pistole auf die neue Gelbe WBK kaufen willst. Das reicht als Grund zur Beantragung der Gelben WBK, auf die du dir dann aber auch ganz andere Sachen kaufen kannst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
trichter Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Ich habe im April die neue WBK bekommen und habe beim Antrag keine Waffe eingetragen! Ging alles reibungslos durch! Red doch mal mit deinem Sportleiter oder Vorsitzenden, die werden Dir schon sagen, was Du auf den Antrag schreiben sollst! Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 Hallo Kojak lass dir eine Bedürfnisbestätigung von deinem Dachverband für eine einschüssige einläufige Kurzwaffe geben und beantrage die neue gelbe WBK. Sobald du die hast, kannst du dir kaufen, was die hergibt. Einschüssige Langwaffen, Repetierlangwaffen etc. So steht es im Gesetz. Du musst dir keine Einzellader Kurzwaffe kaufen. Hast es dir halt überlegt. Ist dein Recht. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 In Antwort auf: Ich müsste dann jedoch wieder ein Jahr mit einer Vereinswaffe schiessen bis ich eine Bedürfnisbestätigung bekomme. Das ist vom Gesetz her nicht notwendig. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted July 17, 2004 Share Posted July 17, 2004 hallo ich habe mir bei der beantragung meiner gelb neu, die trainingszeiten aus der schiesskladde geschrieben, unser vorstand hat das kontrolliert,abgestempelt und unterzeichnet. ging problemlos, ohne rückfragen. es stand auch nicht dabei,welche kaliber ich zu den trainingsterminen geschossen habe,sondern nur die termine selbst. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 In Antwort auf: In Antwort auf: Ich müsste dann jedoch wieder ein Jahr mit einer Vereinswaffe schiessen bis ich eine Bedürfnisbestätigung bekomme. Das ist vom Gesetz her nicht notwendig. bye knight Vielleicht ist es vom Gesetz her nicht notwendig, aber der BSSB verlangt das z.B. so. Wer also jahrelang nur Kurzwaffen geschossen hat und plötzlich Lust auf Langwaffen kriegt, der muss erst ein Jahr lang Trainingsnachweise sammeln, bevor er eine Langwaffe beantragen kann (außer man geht, was ja dank dem neuen WaffG viel bequemer ist, über die Gelbe WBK). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael23 Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 Hallo allerseits, wollte mich nur kurz vorstellen. Ich heiße Michael bin 23 Jahre alt, wohne in München und bin seit 1 1/2 Jahren aktiver Sportschütze. Diese Woche habe ich eine Sportpistole cal. 22 auf die Grüne WBK beantragt, dies ist meine erste erlaubnisspflichtige Waffe. Zudem habe ich gleich die Gelbe WBK beantragt! Jetzt wollte ich fragen, da ich ja noch keine 25 Jahre alt bin ob ich wegen der Gelben WBK ein psychologisches Gutachten machen muss? Normalerweiße heißt es ja das ein Gutachten nur für Großkaliber Kurzwaffen notwendig ist!? Vielleicht kann mir der ein oder andere weiterhelfen damit ich nicht allzu überrascht bin und mir rechtzeitig beim TÜV einen Termin für das Gutachten geben lasse. Grüße Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 Herzlich willkommen! Zu deiner Frage: ein klares Jein... Denn, nach meinem "Schlauen Buch" gilt die neue Gelbe ja für einschüssige Langwaffen und Repetierer > 60 cm sowie Perkussionsmehrlader (Revolver) und einzellader KW mit Patronenmuni... Einzelladerflinten (Quer/Doppel, max. Kal. 12) nur WBK Repetierflinten WBK und MPU Vorderlader-Revolver + Mehrschüssig WBK und MPU ist doch logisch, oder??? Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 RepetierFLINTEN ist nicht auf Gelb neu, weder mit noch ohne MPU! Repetierer gibts nur mit gezogenem Lauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 hast recht... bin wohl inner Zeile verruscht... Gruß Gromit PS: Obwohl... hatten wir hier nicht schonmal den Thread "Repetierflinten mit gezogenem Slug-Lauf"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael23 Posted July 18, 2004 Share Posted July 18, 2004 Danke für eure Antworten, dann werde ich wahrscheinlich kein Gutachten für die Gelbe WBK benötigen. Ich hoffe die Behörde sieht das auch so, naja ansonsten mach ich halt schnell eins, kostet bei unserem TÜV 120€. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted July 19, 2004 Share Posted July 19, 2004 In aller Regel wird deine gelbe WBK ohne Gutachten dann aber auf Kleinkaliber und Flinten im Kal. 12 beschränkt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Majortom Posted July 21, 2004 Share Posted July 21, 2004 Du solltest mit deinem SB offen darüber reden, das Du dir (falls dem so ist) bis zum Alter von 25 Jahren keine großkalibrige Waffe auf Neugelb holen willst, damit keine unnötige Einschränkung aufgenommen werden muß. Das MPU könntest Du Dir dann sparen. Wenn aber ohne MPU die Einschränkung schriftl. aufgenommen werden sollte, würde ich die MPU hinzufügen, denn die aufgenommene Beschränkung hinterher weg zu bekommen dürfte schwer werden. Gruß Major Tom Link to comment Share on other sites More sharing options...
borussenjoe Posted July 22, 2004 Share Posted July 22, 2004 sorry aber bin selbst SB. lass mir nach dem 25 Lj ein erneutes Bedürfnis vorlegen (hej, schießt du noch?) und streich dann problemlos die Auflage! Nach 14 Abs. 4 doch ein gewisser Anspruch "... wird...erteilt". Link to comment Share on other sites More sharing options...
kojak Posted July 22, 2004 Author Share Posted July 22, 2004 Hi, darf ich mit der gelben WBK eigentlich auch ein mehrschüssiges KK-Repetiergewehr erwerben? MfG kojak Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 22, 2004 Share Posted July 22, 2004 Mit der NEUEN Gelben ? JA, und nicht nur eins Link to comment Share on other sites More sharing options...
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