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IGNORED

Spielzeugwaffenregelung-BKA Feststellungsbescheid


muni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

unter dem 18.6.04 hat die Bundeskopieranstalt einen Feststellungsbescheid erlassen, das die bisher im Affengesetz genannte Grenze von 0,08 Joule (ab der Spielzeuge dann als "Waffen" galten) insofern revidiert, als der Wert wieder auf den früher gültigen Wert von 0,5 Joule festgesetzt wird. Hintergrund ist die EU-Richtlinie Spielzeuge, die diesen Wert festgeschreiben hat und insofern nationales Recht involviert. Bei Beibehaltung der 0,08 Joule drohten der Bananenrepublik Schadenersatzklagen wegen Aufbaues von Handelshindernissen.

Wenigstens mal eine Backpfeife für unsere "Oberpfeifen" als Abfasser solch unausgegorenen Gesetze.

Das einzigste was mich stört: Wie kann das BKA einen Wert der IM GESETZ definiert ist, im Wege einer Verwaltungshandlung ausser Kraft setzen??

Denn defacto verstösst ein Verkäufer,Käufer, Distributor oder auch jugendlicher Besitzer eines solchen Gegenstandes (Kleiner als 0,5Joule/Grösser 0,08 Joule) immer noch gegen das Gesetz.

Und die sich jetzt auf evtl. Vollautos über 0,08 Joule und unter 0,5Joule freuen: Aufgepasst: sämtliche bisjetzt hier getesteten (Softair)Vollautos mit Elektroantrieb lagen mit der 0,1Gr Kugel bei Joule-Werten um die 0,59-0,65 Joule!!!. Wer also dann sowas beseitzt, erwirbt oder einführt, hat direkt eine Anzeige wegen Einfuhr/Besitzes eines verbotenenen Gegenstandes am Hals....also Obacht...

Gruesse

Muni

Geschrieben

Hm, klingt ja sehr interessant.

Ich vermute mal, dass die Sache nach § 2 Abs. 5 WaffG ablief und einer der dort genannten Personenkreise ursprünglich einen entsprechenden Antrag für ein Spielzeug gestellt hat (auch die LKA sind ansonsten antragsberechtigt !). Dabei hat man dann wohl festgestellt, dass der Gesetzgeber von der EU-Norm abweicht und die Kompetenz für eine allgemein gültige Entscheidung genutzt.

Clever gelöst könnte man auch sagen. Eine Gesetzänderung wird wohl noch folgen... AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hm, klingt ja sehr interessant.

Ich vermute mal, dass die Sache nach § 2 Abs. 5 WaffG ablief und einer der dort genannten Personenkreise ursprünglich einen entsprechenden Antrag für ein Spielzeug gestellt hat (auch die LKA sind ansonsten antragsberechtigt !). Dabei hat man dann wohl festgestellt, dass der Gesetzgeber von der EU-Norm abweicht und die Kompetenz für eine allgemein gültige Entscheidung genutzt.

Clever gelöst könnte man auch sagen. Eine Gesetzänderung wird wohl noch folgen...
AZZANGEL.gif


Hallo, klar nach §2 Abs.5, aber es ist rein rechtlich kein Fall für diesen §§§, denn die Grenze 0,08 ist schliesslich expressis verbis so im Gesetz vorgeschrieben....und Gesetzgebungskompetenz kommt der Bundeskopieranstalt eben noch nicht zu. Im Wege des §2/5 wären nur "unklare" Bestimmungen, oder Einstufungen von Waffen (siehe Einstufung SAR u.ä.Waffen) im Wege eines Feststellungsbescheides zu klären. Das ist ein "Eiertanz" und ich empfehle deshalb Eltern und evtl. bisher betroffenen Jugendlichen im Falle einer bisherigen Verurteilung/Belegung mit OwiG wegen dieser Sache nochmals gegen die Verurteilungen anzugehen unter Hinweis auf den Verstoss des Gesetzes gegen supranationales Recht (EU-VO) und somit evtl. Rechtsunwirksamkeit der (bisherigen) Vorschrift. Denn eins sollte man sehen: 0,08 Joule waren/sind (NOCH) gültiges Recht (Anlage 2, Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr.1) , auch wenn das BKA jetzt etwas anderes loslässt.

Rein theoretisch natürlich wink.gif

GF

Muni

Geschrieben

Die können nahezu alles machen.

Schließlich ist doch irgendwo auch das Führen, Unterstützten von Angriffskriegen und die Beihilfe dazu unter nicht unerhebliche Strafe gestellt. Derzeit kann ich nicht erkennen, daß das jemanden wirklich interessiert...

Also wer will sich da dann noch über Spielzeugwaffen aufregen?

Gruß,

frogger

Geschrieben

jetzt sollte eigentlich das fwr eine gesalzene pressemitteilung rausgeben, dass das "erbsenpistolenverbot", das zur verhaftung ganzer schulklassen geführt hat, gegen geltendes eu-recht verstösst und schleunigst geändert werden sollte.

jetzt kann man auch die YPS-agenten-pistole und den PEZ-spender in ppk-form wieder aus dem versteck holen chrisgrinst.gif

Geschrieben

PEZ-spender in PPK-form ???????????????

AAAAAAAAAAARRRRRRRRRRRGGGHHHH !!!

der untergang des abendlandes !!! gefaehrdung der inneren sicherheit !!!

eindeutig sofort zu verbieten - verantwortungslos, und ausserdem eindeutig ein verbotener gegenstand !!!

wie war das im (W)Affengesetz mit gegenstaenden, die so gebaut sind, dass sie wie eine waffe aussehen, in wirklichkeit aber PEZ-spender sind ???

ein neues PEZ-spender-gesetz muss sofoert her !!!

wo kaemen wir denn da hin...

(NEIN, NICHT SCHON WIEDER DIESE JACKE !!!) gaga.gif

Geschrieben

Hi Leute,

dann bin ich aber froh, meinem Sohn ist die Ersenpistole kaputt gegangen laugh.gif,

die Müllabführ hat nichts gemerkt icon14.gif

und sie hat sie dann noch für uns illegal entsorgt!!! gaga.gif021.gif

Gruß Frank

Geschrieben

Ich habe die Sache kurz getestet, wird mit einer Federdruck-Softair-Pistole mit 0,4 Joule maximaler Energie (verwendetes Modell: Firma KWC, Kien Well Toys Corp. Taiwan, "SIG SAUER P226", 6 mm, Geschossenergie 0,4 Joule, Modell-No. KA-15H) eine leere Getränkedose aus ca. 2 m Entfernung mit massiven Kunststoffkugeln im Kaliber 6mm (Fabrikat GSG, Gewicht 0,12 g) beschossen, treten im Unterschied zum "Spielzeug"-Modell mit nur 0,08 Joule deutliche Unterschiede hinsichtlich der Beschädigung der Blechdose auf:

Das "Spielzeug"-Modell mit < 0,08 Joule hinterläßt nur eine kaum sichtbare, ca. 3 mm große Delle in der Blechdose, während das Modell mit 0,4 Joule die Coladose deutlich verformt und eine ca. 0,5 cm tiefe, ca. 2 cm hohe und ca. 4 cm breite Einbuchtung hinterläßt.

Bei aufgesetzter Mündung wird die Blechdose durch das 0,4 Joule-Modell auf einer Seite sogar glatt durchschossen, es entsteht ein sauber gestanztes Loch. eek2.gif

Das Ganze wie gesagt mit Plastikkügelchen, bei den auch im Handel erhältlichen 6mm-Softair-Kugeln aus Alu oder Metall sieht das Ergebnis vermutlich noch krasser aus. confused.gif

Diese Softairs mit 0,5 J werden dann wohl aufgrund des aktuellen BKA-Feststellungsbescheides zukünftig nicht mehr dem Waffengesetz unterliegen, und könnten daher demnächst - genau wie derzeit die 0,08 Joule-Modelle - wieder ohne Altersbegrenzung an Kinder verkauft werden.

Man muss kein Mediziner sein, um sich vorstellen zu können, was passiert, wenn die Kiddies sich damit gegenseitig beschießen, und die Augen getroffen werden. Das Tragen von Schutzbrillen wäre hier dringend angesagt; Augenärzte und die Krankenkassen werden solche "Spielzeuge" mit bis zu 0,5 Joule in der Hand von Kindern vermutlich nicht gutheißen? gaga.gif

Auf die entsprechenden Zeitungsmeldungen über Vorfälle mit verletzten Kiddies kann man sich jetzt schon gefasst machen: "Unser Waffenrecht muss insgesamt dringend verschärft werden!". tongue.gif

Soviel zu "supranationales Recht bricht nationales Recht".

Während also gerade vom Gesetzgeber das IPSC-Schießen - wovon wohl nachweislich keinerlei Gefährdung ausgeht - plattgemacht wird, dürfen sich dagegen zukünftig die Kiddies mit Segen des BKA die Augen ausschießen, eine weitere Glanzleistung unserer Behörden! mad1.gif

Ciao

Webley

Geschrieben

In Antwort auf:

Man muss kein Mediziner sein, um sich vorstellen zu können, was passiert, wenn die Kiddies sich damit gegenseitig beschießen, und die Augen getroffen werden. Das Tragen von Schutzbrillen wäre hier dringend angesagt; Augenärzte und die Krankenkassen werden solche "Spielzeuge" mit bis zu 0,5 Joule in der Hand von Kindern vermutlich nicht gutheißen?
gaga.gif


Ich gebe dir ja Recht, dass die Dinger nicht ganz ungefährlich sind. Aber das ist noch kein Grund, jeden Bereich des Lebens bis aufs Letzte per Gesetz zu regeln. Messer, Schere, Gabel, Licht - sind für kleine Kinder nicht. Und solche Softairs halt eben auch nicht. Was passiert eigentlich, wenn ein Kind einem anderen Kind mit der Gabel oder einem Malstift ins Auge sticht? Ist das weniger gefährlich? Ist es ähnlich gefährlich? Ja? Warum schreit denn dann keiner nach einem Totalverbot von Gabeln oder Stiften?

Letztlich sollte man die Kirche im Dorf lassen.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Während also gerade vom Gesetzgeber das IPSC-Schießen - wovon wohl nachweislich keinerlei Gefährdung ausgeht - plattgemacht wird, dürfen sich dagegen zukünftig die Kiddies mit Segen des BKA die Augen ausschießen..


Naja, dann ist ja zu hoffen, dass IPSC demnächst aus Brüssel für alle Länder vorgeschrieben wird, als ungefährliche Sportart die niemand verbieten darf.

In Antwort auf:

Letztlich sollte man die Kirche im Dorf lassen.


icon14.gificon14.gificon14.gif

Geschrieben

Hallo, vergiss nicht, das das keine "neue" Regelung ist, sondern lediglich eine Rückkehr zu alten Normen. Wir haben über Verletzungen durch Softair sehr wenige Fälle von relevanten Verletzungen -so um den Faktor 1000 geringere Anzahlen, als durch normale "Haushaltsspielzeugunfälle".

Abgesehen davon, wird bei diesen Pistolen auch von jedem Hersteller angeraten, entsprechenden Augenschutz-also Schutzbrille- zu tragen. Wer das nicht wahrnimmt, kann die Schuld für Schäden kaum auf andere schieben. Wenn ich mir ein Knalltrauma beim Schiessen zuziehe, ist auch nicht der Hersteller der Munition oder der Waffe schuld. Und ausserdem haben auch Eltern immer noch eine Leitungs-Erziehungs- und Beaufsichtigungsfunktion. Wenn also Kiddies ohne entsprechende Warnhinweise, bzw. Schutzausrüstungen losballern, liegts auch überwiegend an den "Grossen".

Im übrigen hätte ich gerne zum Nachvollzeihen Deiner Angaben, die von Dir gemessene Vo der Softairkugeln (Soft---nicht Metall, die funktionieren von der Gewichtsklasse her nicht in den "niedrig dosierten" Softairs). Da Du ja irgendwie Deine Joule ausgerechnet haben musst, muss Dir ja zu dem Geschossgewicht die Vo bekannt sein.

Danke...

Aber zum Bedenken noch eins:

Eine Schleuder -jedes (verzeih-Stadtkinder natürlich nicht),Kind hat bestimmt schon mal eine benutzt, ist wesentlich effektiver (Ironisch) ,deren "Geschosse" durchschlagen auf kurze Entfernung die Schädeldecke, machen 20cm grosse Beulen ins Auto und durchschlagen Windschutzscheiben. Ich fordere das Verbot dieser Schleudern für Erwachsene und Kinder; Abholzung aller Bäume, da darin die dazu passenden Gabeln wachsen, Verbot der Einweckgummis (als wesentliches Bestandteil einer Schleuder), sowie das Verbot gedruckter oder mündlicher Anleitungen zur Herstellung von Schleudern.....oder so... AZZANGEL.gif

Man kann das Gutmenschentum auch übertreiben und vielleicht wie früher auch, auf gesunden Menschenverstand, Aufklärung über Gefahren usw. setzen. Oder sollten die Kinder (bzw. deren Eltern) wirklich schon so dumm sein, wie uns PISA vorgaukelt. Wenn ja, dann vielleicht mehr Ballerspiele am Computer oder Shows a la Big Brother...das ist ja "ungefährlicher" und auf Knopfdruck stehen die alle wieder auf (auch die bei RTL) (Gottseidank kann man sie per Knopfdruck aber auch abstellen)

Also für die Daten wäre ich echt dankbar, weil ichs dann im Labor mal nachstelle.

GF

Muni

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habe die Sache kurz getestet...

Man muss kein Mediziner sein, um sich vorstellen zu können, was passiert, wenn die Kiddies sich damit gegenseitig beschießen, und die Augen getroffen werden. Das Tragen von Schutzbrillen wäre hier dringend angesagt; Augenärzte und die Krankenkassen werden solche "Spielzeuge" mit bis zu 0,5 Joule in der Hand von Kindern vermutlich nicht gutheißen?
gaga.gif


Diese Softair waren bis zum 1.4.2003 LEGALES SPIELZEUG (im Kaliber 5,5mm) und konnten bis zu diesem Zeitpunkt schon von Kindern zum "Augen ausschiessen" verwendet werden...sie wurden es aber anscheinend nicht.

Die Dinger sind in fast der ganzen Welt Spielzeug und koennten auch in der ganzen Welt von kindern zum Augen ausschiessen verwendet werden...aber auch da werden sie es nicht.

Was soll nun diese Panikmache?

Geschrieben

@muni

In Antwort auf:

Da Du ja irgendwie Deine Joule ausgerechnet haben musst, muss Dir ja zu dem Geschossgewicht die Vo bekannt sein. (...) Also für die Daten wäre ich echt dankbar, weil ichs dann im Labor mal nachstelle.


Das mit dem Labor nachstellen wäre natürlich interessant! Die Joule-Angaben habe ich nicht ausgerechnet, sondern der Verpackung entnommen, bei der KWC-P226 ist ein silberner Aufkleber mit "0,4 Joule" drauf, bei dem Spielzeugmodell ist "0,08 Joule" auf dem Karton angegeben. Das Gewicht der 6 mm/0,12g-Kunststoff-Kugeln ist auch auf der Packung angegeben.

Hier das verwendete "KWC-P226"-Modell:

http://www.softairworld.de/index.php?url=d...42&down=0&up=21

Das "ab 3 Jahren" verkaufte 0,08 Joule-Modell "Umarex Walther P22" gibt es z.B. hier:

http://www.erbsenpistole.de/softair.shtml

Kugeln gibt es z.B. hier:

http://www.begadishop.de/catalog/index.php/cPath/35_30

http://www.begadishop.de/catalog/index.php/cPath/35_44

http://www.begadishop.de/catalog/index.php/cPath/35_46

Vielleicht könnte man für den Labortest so "Prof.-Rothschild-mäßig" aus der Metzgerei noch z.B. ein Schweins-Auge als ballistische Simulanz besorgen? chrisgrinst.gif

In Antwort auf:

Und ausserdem haben auch Eltern immer noch eine Leitungs-Erziehungs- und Beaufsichtigungsfunktion. Wenn also Kiddies ohne entsprechende Warnhinweise, bzw. Schutzausrüstungen losballern, liegts auch überwiegend an den Grossen.


Sicher, die "Grossen" sind wohl oft das "größte" Problem. frown.gif

Ciao

Webley

Geschrieben

@muni

Noch was zur EU-Richtlinie, Du hattest erwähnt:

In Antwort auf:

...Grenze von 0,08 Joule (ab der Spielzeuge dann als Waffen galten) insofern revidiert, als der Wert wieder auf den früher gültigen Wert von 0,5 Joule festgesetzt wird. Hintergrund ist die
EU-Richtlinie Spielzeuge
, die diesen Wert festgeschrieben hat und insofern nationales Recht involviert.


Auf der Webseite des SV "Gross Kaliber Dreiländereck" wird laut LKA-Bayern dagegen wie folgt erwähnt:

"(...) Bei Augentreffern kann es allerdings zu schwerwiegenderen Verletzungen kommen. Mit Inkrafttreten des WaffG-neu am 01.04.2003 wurde dieser Grenzwert für die Bewegungsenergie von Geschossen aus Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, auf einen Wert von nicht mehr als 0,08 J reduziert.

Die genannten Grenzwerte resultieren aus einer Europäischen Richtlinie Sicherheit von Spielzeug (Richtlinie 88/378/EWG) für Erzeugnisse, die zum Spielen für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Die DIN EN 71-1 als harmonisierte Norm i. S. der Spielzeug-Richtlinie beschreibt die mechanischen und physikalischen Eigenschaften solcher Spielzeuge. Bei den Geschossspielzeugen werden unter Nr. 4.17.3 für die maximale kinetische Energie folgende Werte genannt:

0.08 J für starre Geschosse ohne elastische Aufprallspitzen

0.5 J für elastische Geschosse oder Geschosse mit elastischen Aufprallspitzen (z.B. Gummi)."

http://gkd-ev.de/word-dokumente/merkblattsoftair.doc

Ist diese vom LKA Bayern (Stand: August 2003) erwähnte EU-Richtlinie 88/378/EWG bzw. die DIN EN 71-1 (mit der die 0,08 J festgelegt wurden) demnach bereits nicht mehr gültig?!? confused.gif

Nach dieser Regelung waren die 0,5 Joule ja nur für elastische Geschosse erlaubt, also z.B. solche hohlen Weichgummiprojektile. Die 6mm-Kunststoffkugeln fallen da ja nicht drunter?

Gibt es also eine revidierte EU-Richtlinie, oder macht das BKA neuerdings supranationales Recht, und setzt EU-Richtlinien ausser Kraft? wink.gif

In diesem Fall wäre der Abgang von Ulrich Kersten und Rudolf Atzbach für das BKA wohl doch nicht ohne negative Folgen geblieben? grlaugh.gif

Ciao

Webley

Geschrieben

Kenne mich da auch nicht so aus, nur in Fr ist es etwa so:

Die Grenze beträgt 2 Joule, dafür dürfen es sogar Vollautomaten sein, sie dürfen aber nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden und führen in der Öffentlichkeit ist auch nicht. Die mit unter 0,08 Joule sollten total frei sein, bin mir aber nicht so sicher.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Die DIN- EN 71-1 ist eine deutsche Norm, wie der Name sagt. Die EU-Richtlinie gibt zum Thema selbst nicht viel her. Sie besagt lediglich, das : "i) Die Form und die Zusammensetzung der Konstruktion der Projektile und die Bewegungsenergie, die

diese beim Abschuss durch ein hierzu geschaffenes Spielzeug entfalten können, müssen so beschaffen

sein, dass die Verletzungsgefahr für den Benutzer des Spielzeugs oder für Dritte unter Berücksichtigung

der Art des Spielzeugs nicht unvertretbar hoch ist.

Wohlgemerkt auch noch die Tatsache, das die Richtlinie NICHT anzuwenden ist auf „Druckluftwaffen“ (darunter fallen auch die "echten" Softairs!!, für die das Waffenrecht gilt!!), sondern nur auf Spielzeug, dessen Antrieb rein mechanischer Natur ist!!! z.B. Elektroschleuder, Stossantrieb, Federdruck etc.!!

Also nicht Bananen mit Zwiebeln verwechseln.

Deswegen müssen die Waffen den Hinweis auf "nicht unter 36 Monaten/Für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet, oder das entsprechende EU-Signet" wegen der Verschluckbarkeit der einzelteile (Munitionskugeln) tragen, sowie, wenn sie mehr als 0,08 Joule haben , ZUSÄTZLICH den Hinweis (bei Geschossspielzeug -Waffen, mit

denen Geschosse gestartet werden

können- ):

„WARNUNG! Nicht auf Augen oder

Gesicht zielen!“.

Dies gilt bei Geschossenergien größer

als 0,08 Joule!! und wenn Fremdgeschosse

(z.B. kleine Steine, Nägel,

Krampen o.ä.) verschossen werden können (Nr.7.8 der Spielzeugnorm)

Mehr gibbets dazu nicht, und wenn ich mir die Ausführungen der Bayern so anschaue, drängt sich mir der Verdacht auf, das da einer mit einem in eine Blickrichtung gehenden Auge (vielleicht von einer Softairkugel getroffenem??) gelesen und geschrieben hat.

Kunststoffkugeln, wie sie im normalen "Spielzeug/Softairbereich" eingesetzt werden, sind von ihrer Natur her keine "starren" Kugeln. Dies wären nur Keramik oder Metallkugeln, die dann echt nicht zulässig sind, aber (meistens) bei Einhaltung der genannten Grenzen ohnehin nicht funktionieren, da nicht genügend beschleunigt (Masse zu hoch versus Antriebskraft). Da aber eine atypische Verwendung nie ausgeschlossen werden kann,- ich kann mich auch mit einem Kinderpaddelboot (auch Spielzeug)- selbst versenken, kann auch nicht jede Eventualität im Gesetz geregelt werden. Dafür sind schon noch die Eltern "zuständig", auch wenn man gerne alles auf den Staat abschiebt, im Zweifelsfalle aber schnell: " halt, zuviel Staat" ruft. Ist man "betroffen", heissts aber direkt wieder, wieso hat hier der Staat keine Regelung getroffen. Für eigene Dummheit sollte man schon selbst bestraft werden und nicht nach staatlicher Hilfe schreien...sonst haben wir bald Verhältnisse wie in USA mit 1000enden von Hinweisen: Trocknen sie Ihre Katze nicht in der MW; stecken sie Ihren Kanarienvogel nicht in die Waschmaschine, drücken Sie Ihren gelben Kanarienvogel nicht in den Tee...es ist keine Zitrone (Hinweis für Kurzsichtige) usw...

Also deutsche DIN-Normen müssen nicht immer EU-Konform sein und werden eben dann als Handelshemmnis angesehen und sind eben einfach gesagt, zwar da, aber gelten als unwirksam.

Falls die EU-Kommission das offiziell feststellt, wirds auch im Amtsblatt veröffentlicht. Anscheinend möchte die Bananenrepublik eine weitere Erwähnung darin vermeiden.........

GF

Muni

Geschrieben

In Antwort auf:

Kenne mich da auch nicht so aus, nur in Fr ist es etwa so:

Die Grenze beträgt 2 Joule, dafür dürfen es sogar Vollautomaten sein, sie dürfen aber nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden und führen in der Öffentlichkeit ist auch nicht. Die mit unter 0,08 Joule sollten total frei sein, bin mir aber nicht so sicher.

Gruß

Makalu


Das bezieht sich aber auf "echte" Softairs!! und nicht auf "Spielzeugwaffen, die auch, oder gerade in Frankreich frei sind.Unter 0,08 ist sowieso "alles frei", darüber müssen nur die Warnhinweise eingehalten werden. Die "Freiheitsgrenze" endet dort, wo das normale (nationale)Waffenrecht in Übereinstimmung mit der Richtlinie die Grenze setzt und die fängt auch in Frankreich bei 0,5 Joule an. Darüber hinaus gelten dann wohl Deine Angaben mit den 2 Joule, zu denen ich aber im Wust der 300 Seiten frz. Waffengesetzgebeung nichts finden kann. Aber ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich durch die Loi/und Arret der letzten 10 Jahre durchzuarbeiten. Vielleicht findest Du ja schneller was...

Gruss

Muni

Geschrieben

Muni,

das ist nicht im Waffg. geregelt. Dazu gibt es was anderes. Ich habe auch etwas gebraucht um da durchzublicken.

Im Waffg. ist bis 10 Joule und kalte Gase immer frei und ab 10 Joule anmeldepflichtig bei kalten Gasen und Randzündern bis 6 mm mit max. 10 Schuss im Mag bei Repetieren und über 80 cm Gesamtlänge.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

...........

Auf die entsprechenden Zeitungsmeldungen über Vorfälle mit verletzten Kiddies kann man sich jetzt schon gefasst machen: "Unser Waffenrecht muss insgesamt dringend verschärft werden!".
tongue.gif

Soviel zu "supranationales Recht bricht nationales Recht".

Während also gerade vom Gesetzgeber das IPSC-Schießen - wovon wohl nachweislich keinerlei Gefährdung ausgeht - plattgemacht wird, dürfen sich dagegen zukünftig die Kiddies mit Segen des BKA die Augen ausschießen, eine weitere Glanzleistung unserer Behörden!

.........


Alles Kappes!

Ich hatte als Kind eine "Erpsenpistole" und habe damit auch niemanden die Augen ausgeschossen, obwohl diese Pistole sicherlich mehr als 0,5 J Mündungsenergie hatte.

Geschrieben

Was gilt den jetzt, der Feststellungsbescheid oder das Gesetz? Mein 10-jähriger liegt mir schon lange in den Ohren. Kann ich ihm jetzt eine 0,5 J "Erbsenpistole" in die Hand drücken oder soll ich noch etwas warten?

Dienstlich ist mir aus einem anderen Rechtsbereich bekannt, das europäische Vorschriften - wenn ein Bürger einen Vorteil dadurch hat - sofort gelten, auch wenn sie noch nicht in nationalstaatliches Recht umgesetzt worden sind. Dies erfordert allerdings eine Einzelfallentscheidung, wozu ich den Feststellungsbscheid nicht zählen kann - weil er keinen Einzefall regelt. Wo sind wir nur mit dieser Regierung gelandet, wenn schon in der Rechskunde geübte Leser nicht mehr wissen was zu tun ist. Armes Deutschland.

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