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IGNORED

Seltsames zur neuen Gelben


Majortom

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Geschrieben

Folgendes ging von mir gerade an FWR

Ich bin Vorsitzender eines Biathlonsportvereines und hatte

beim Verband RSB eine Befürwortung für die neue gelbe als

Vereins WBK zusätzl.. zur vorh. grünen beantragt und erhalten.

Damit habe ich die zuständige Polizeibehörde kontaktiert und wollte eine solche WBK ausstellen lassen.

Der Sachbearbeiter (Herr XXXXX vom Polizeipräsidium YYYYY)

sagte mir, das sie gehalten seien keine neue Gelbe WBK für

Vereine auszustellen, sondern nur für Einzelpersonen.

Man müsse das "Waffenpotential" der Vereine eingrenzen und habe nach dem Grundsatz zu handeln so wenig Waffen wie möglich ins Volk. Meine Erziehung verbot es mir darauf etwas passendes zu erwidern.(Es wäre wohl auch sinnlos gewesen)

Für Vereine müsse es immer die grüne mit Voreintrag sein.

Er hat mir dann zugesagt, anstatt der beantragten neuen gelben zwei Einträge für Mehrladerlangwaffe.22lfB auf einmal

in die vorh grüne vorzunehmen.

(Nicht mehr wegen der 2/6 Regelung).Über Kosten haben wir nicht geredet. Ist das rechtlich zulässig Vereinen die neue grüne zu verwähren?

Meine private neue Gelbe soll ich von einer anderen KPB in den nächsten Tagen erhalten, jedoch auf drei bis vier Waffen einer Art (Mehrlader Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen) eingeschränkt (Befürwortung lief auf Ordonanzwaffe). Begründung NRW Innenministererlass.(KPB ZZZZZZZ)

Wohl doch auch dies rechtlich fraglich oder?

Mit freundlichen Grüßen

WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW

FWR Förderkreismitglied NNNNNNNNNNNNNN

Geschrieben

Das Verweigern einer "Neuen Gelben" als Vereins-WBK ist wohl kaum durch Gesetz bzw. AWaffV gedeckt.

Die mordrhein-vandalischen Einschränkungen auf Deiner Gelben ebenfalls nicht.

Du bist im FWR, hast Du die Rechtsschutzversicherung ?

Wenn ja, würde ich die WBK entgegennehmen und Widerspruch gegen die Einschränkungen einlegen, notfalls ab zum Verwaltungsgericht und einfach mal das Land NRW verklagen.

Jürgen

Geschrieben

Hm, also das mit der Einschränkung auf bestimmte Waffen halte ich auf jeden Fall auch für unzulässig und dagegen würde ich vorgehen.

Die neue gelbe WBK kann hingegen nur Sportschützen nach § 14 Abs. 2 WaffG erteilt werden. Ein Erlass für BaWü und meine Kommentierung sagen beide aus, dass damit die Ausstellung einer gelben Vereins-WBK ausgeschlossen ist. Das erscheint mir auch schlüssig, da für die Ausstellung der Vereins-WBK regelmäßig § 8 zum Bedürfnisnachweis herangezogen wird.

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Verweigern einer "Neuen Gelben" als Vereins-WBK ist wohl kaum durch Gesetz bzw. AWaffV gedeckt.

Die mordrhein-vandalischen Einschränkungen auf Deiner Gelben ebenfalls nicht.

Du bist im FWR, hast Du die Rechtsschutzversicherung ?

Wenn ja, würde ich die WBK entgegennehmen und Widerspruch

gegen die Einschränkungen einlegen, notfalls ab zum Verwaltungsgericht und einfach mal das Land NRW verklagen.

Jürgen


Ja, die Einschränkung in die private wird nicht eingetragen, sondern mir ist mündlich erklärt worden, das man mir nach Kauf nur eine solche Waffe eintragen werde, für die ich die

Befürwortung habe (Repetierlangwaffe, als keine freie Pistole oder SP-Revolver) Außerdem maximale Anzahl drei, dann sei Ende. D.h. das alles steht nicht drin, denn die neue gelbe ist eine mit Stempel erweiterte alte gelbe. D.h. der Streitfall ergäbe sich erst nach dem kauf der vierten oder einer anderen Waffenart. Ansonsten müßte man die KPB vorab zu eine schriftlicher Ablehnung eines noch fiktiven Antrages bringen. Klever gemacht, als Klagegrund gibt´s erstmal nichts zu fassen, nur die Sportschützen sind verunsichert und kaufen nicht einfach drauflos (Ziel der Übung). Wie es dann läuft, wenn einer doch gekauft hat und dann eintragen will steht auf einem ganz anderen Blatt.

Die Sache mit der Verweigerung der neuen Gelben Vereins WBK

wird mir sicherlich FWR erklären. Für mich wäre interessant, ob in NRW schon einem Verein eine neue Gelbe als Vereins WBK ausgestellt wurde.Wenn ja von welcher KPB wann und wenn möglich welchem Verein.

Major Tom

Geschrieben

Das wird dann aber spannend, wenn Du nach dem Kauf der vierten auf die neue Gelbe auf dem Amt stehst und Dir der SB den Stempel verweigern will.

Ich denke, er hat danach heftige Probleme. Solange Du keinen rechtsmittelfähigen Bescheid oder eine klare Eintragung auf der WBK in Händen hälst, richtest Du Dich einfach nach dem Gesetz, und gut is.

Natürlich wollen die damit uns Sportschützen verunsichern und ist von daher eine Sauerei, die nach dem FWR schreit.

Lässt man sich aber nicht verunsichern, hat die mündliche Aussage schlicht keinerlei Bedeutung.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Hallo Majortom

auf eine mündliche Aussage betr. einer Einschränkung der Neuen Gelben WBK brauchst du nichts zu geben. Kaufe einfach, was dir gefällt und was die Gelbe hergibt. Dieser Erlass von Dr. Steegmann nimmt keiner in NRW für ernst und niemand hält sich daran. Es will sich ja keiner als Dämlack darstellen lassen. Dein Sachbearbeiter hat es einfach mal versucht. Kostet ja nix.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

mir ist mündlich erklärt worden, das man mir nach Kauf nur eine solche Waffe eintragen werde, für die ich die

Befürwortung habe (Repetierlangwaffe, als keine freie Pistole oder SP-Revolver) Außerdem maximale Anzahl drei, dann sei Ende.


unglaublich. was glauben diese typen eigentlich, wer sie sind? schily? der papst? allah??? gaga.gif

lass dich von solchen "einschränkungen" bloss nicht einschüchtern. damit kommen die nie durch (es sei denn, du lässt sie.)

hat der gute mann irgendwas "von oben", oder scheint das eher seine eigene gesetzgebung zu sein?

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich weis nicht, ob man es wirklich darauf ankommen lassen soll , rechtlich gegen die Einschränkung der neuen Gelben vorzugehen. Ich habe auch diesen besagten Stempel in meiner WBK, der mich nur zum Kauf einer Waffenart berechtigt. Allerdings kommt diese Einschränkung daher, weil der WSB hier in NRW nur immer das Bedürfnis für eine Waffenart ausstellt. Der Hase leigt beim WSB im Pfeffer und nicht bei der Behörde. Ich habe bis jetzt von meinem SB problemlos alles genehmigt bekommen was ich beantragt habe (5 KW, 1 SL, div. Einzellader). Soll ich es mir nun wegen dieser dummen Verbandsregelung mit meinem SB verderben?

Gruß Grisu

Geschrieben

In Antwort auf:

Allerdings kommt diese Einschränkung daher, weil der WSB hier in NRW nur immer das Bedürfnis für eine Waffenart ausstellt.


Für die Austellung der neuen Sportschützen WBK ist das auch vollkommen ausreichend. Für den Stempel, der dich auf eine Waffenart einschränkt, existiert keine Rechtsgrundlage => Mit dem Sachbearbeiter reden und fragen wie er das begründet. Wenn er uneinsichtig ist, Widerspruch einlegen und das Ganze einem Anwalt geben. Du bist doch im FWR und TOP-Rechtsschutzversichert?

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Man müsse das "Waffenpotential" der Vereine eingrenzen und habe nach dem Grundsatz zu handeln so wenig Waffen wie möglich ins Volk.


Kaum zu glauben! 021.gif

Die Vereine sollen ausreichend Waffen und Munition vorrätig halten, um allen Mitglieder ein regelmäßiges Schießen zu ermöglichen.

Diese Aussage kommt nicht von mir, sondern von einem Behördenvertreter in Sachen Waffenrecht.

confused.gif

Geschrieben

Wird wahrscheinlich nicht viel nützen, ist aber immer gut, wenn die oberen Behörden wissen, was einige SB so alles treiben. icon14.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ja, die Einschränkung in die private wird nicht eingetragen, sondern mir ist mündlich erklärt worden,


Könnte man die Behörde nicht einfach schriftlich (per Einschreiben ?) um Stellungnahme bzw. Erleuterung der Rechtsgrundlage für die Einschränkungen bitten ?

Dann hätte man etwas schwarz auf weiß für's FWR.

Könnte natürlich passieren, dass sie einfach nicht schriftlich antworten ?

JM

Geschrieben

In Antwort auf:

Hm, also das mit der Einschränkung auf bestimmte Waffen halte ich auf jeden Fall auch für unzulässig und dagegen würde ich vorgehen.

Die neue gelbe WBK kann hingegen nur Sportschützen nach § 14 Abs. 2 WaffG erteilt werden. Ein Erlass für BaWü und meine Kommentierung sagen beide aus, dass damit die Ausstellung einer gelben Vereins-WBK ausgeschlossen ist. Das erscheint mir auch schlüssig, da für die Ausstellung der Vereins-WBK regelmäßig § 8 zum Bedürfnisnachweis herangezogen wird.


So ein Quatsch!

Und in wie vielen Fällen ist ein Bedürfnisnachweis nicht akzeptiert worden? Regelmäßige Bedürfnisprüfung für einen rechtmäßig eingetragenen und in einem Verband organisierten Verein dürfte ebenso - als Voraussetzung für die gelbe WBK - nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein! Wollt ihr die Steuerbefreiung vom Finanzamt durch Gebührenabzocke wieder einkassieren? Merkwürdige Zustände habt ihr in BW!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ja, die Einschränkung in die private wird nicht eingetragen, sondern mir ist mündlich erklärt worden,


Könnte man die Behörde nicht einfach schriftlich (per Einschreiben ?) um Stellungnahme bzw. Erleuterung der Rechtsgrundlage für die Einschränkungen bitten ?

Dann hätte man etwas schwarz auf weiß für's FWR.

Könnte natürlich passieren, dass sie einfach nicht schriftlich antworten ?

JM


Genau das ist es. Ich gehe mal davon aus, das meine übrigens immer noch nicht vorliegende neue gelbe WBK

eine alte gelbe mit Erweiterungsstempelchen auf Waffen gem §14 sein wird.

Eine mündliche Aussage ist getroffen worden und schriftliches dazu wird man nicht bekommen.

Sollte jetzt der Wunsch nach einer weiteren waffenart z.B.

SP Revolver aufkommen, so gibt es zwei Möglichkeiten.

1.) Neue Bedürfnisbesch anfordern, oder es auf Ärger ankommen lassen. Aber das Ziel der Übung die Schützen zu verunsichern und vom schnellen Kauf abzuhalten ist zu mind. 90%erreicht.

Major Tom

Geschrieben

In Antwort auf:

So ein Quatsch!

Und in wie vielen Fällen ist ein Bedürfnisnachweis nicht akzeptiert worden? Regelmäßige Bedürfnisprüfung für einen rechtmäßig eingetragenen und in einem Verband organisierten Verein dürfte ebenso - als Voraussetzung für die gelbe WBK - nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein! Wollt ihr die Steuerbefreiung vom Finanzamt durch Gebührenabzocke wieder einkassieren? Merkwürdige Zustände habt ihr in BW!


Da hast Du wohl was falsch verstanden, Joe. crazy.gif Es ist doch gerade für die Vereine nicht der Fall, dass sie ein Bedürfnis per Bescheinigung nachweisen müssen. Die bloße Existenz als bekannter Schießsportverein reicht aus. Deshalb genügt es, § 8 anzuwenden.

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