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IGNORED

Tiefpreise Waffenschränke A/B


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist das mit den 200 kg nicht erst ab einer bestimmten Anzahl Kurzwaffen (5 oder 7 oder so)?

Darunter muss er nicht verankert sein und darf auch weniger als 200 kg wiegen. Oder nicht?

Bandit_911

Geschrieben

Hallo,

entschuldigung wenn man in disem Staate auf bestimmte Gegebenheiten hinweist!

Die Versicherung muß mitspielen.

Wir haben jetzt 25 EU-Staaten und eine Verordnung.

Fazit: Frage dein zuständiges Ordnungsamt und vor allem deinen zuständigen Versicherer. Denn die haben meisten das bessere Verständnis.

Schöne Grüße

ooo.gifooo.gifooo.gif

Geschrieben

Um den ganzen Spekulationen mal ein Ende zu bereiten, habe ich gerade einen kleinen "emil" an mein zuständiges Landratsamt rausgelassen, betreff der richtigen Lagerung in welchem Tresor ( Möbeltresor unter 205kg festschrauben...etc)

IMI

Geschrieben

In Antwort auf:

Mind. 200 kg oder verankert, soweit ichs noch im Kopf hab.

Guckst du auch:

Mad Max


Die Verfasser dieses Merkblattes kennen § 13 AWaffV nicht ("...unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200kg oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden waffen auf 5.") Also, 5 KW oder weniger im B-Schrank = nix Verankerung nötig; woher die ihre 1000kg-Grenze nehmen ist mir schleierhaft. Auch die Möglichkeit der Überkreuzaufbewahrung von LW/KW-Mun wird nicht erwähnt.

Und an brummpa: was hat denn die Versicherung mit der Klassifizierung meines Munitionsschrankes zu tun, solange meine Munition nicht besonders wertvoll ist, oder es mir egal ist, ob das Zeug versichert ist?

Geschrieben

Jo, § 13 AWaffV ist hier einschlägig. Demnach ist für erlaubnispflichtige Waffen zusammengefasst folgendes zulässig:

- bis zu 10 Langwaffen in A-Schrank ohne Munition oder dort nur Munition (ab. 11. LW entweder zweiter A-Schrank oder alles in B)

- bis zu 5 Kurzwaffen und Munition in B-Schrank (mind. Stand: Mai 1995 !), wenn Tresor unter 200KG

- bis zu 10 Kurzwaffen und Munition in B-Schrank (mind. Stand Mai 1995) ab 200 KG-Tresor

- "Jägerschrank": Langwaffen in A, Kurzwaffen und Munition in B-Innenfach

- Munition alleine: mind. Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges Behältnis

Erlaubnisfreie Waffen (z.B. Armbrüste, Reizgasspray, Luftdruckwaffen mit F-Zeichen, Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen mit PTB-Zeichen, Hieb- und Stoßwaffen) und erlaubnisfreie Munition sind (ohne besondere Tresorpflicht) sicher zu verwahren und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Hier kann also ein stabiler abgeschlossener Kleiderschrank oder ein verschließbarer Kellerrraum ausreichend sein.

Im Zweifel sollte man sich nicht scheuen, die Jungs und Mädels von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zu fragen. Die geben kostenlose Auskünfte und schauen sich auch die Situation vor Ort an, wenns knifflig wird.

Alles klar auf der Titanic ? wink.gif

Geschrieben

Und was ist nun bei Schränken, die leichter als 200 kg sind von wegen Verankerung... ist die z.B. nötig, wenn ich in einem 70kg Schrank 2 Kw samt Munition aufbewahre?

Geschrieben

In Antwort auf:

Und was ist nun bei Schränken, die leichter als 200 kg sind von wegen Verankerung... ist die z.B. nötig, wenn ich in einem 70kg Schrank 2 Kw samt Munition aufbewahre?


Wenn du genug Platz im Schrank hast, kannste ihn ja mit Blei auffüllen, bis er über 200 Kg wiegt! Spaß bei Seite zur Erfüllung der Bauvorschriften muss der B-Schrank mindestens 200 Kg wiegen, sonst wird er, auch wenn er die übrigen Vorgaben erfüllt, nicht als B-Schrank klassifiziert! Alternativ, kann ein A-Schrank mit B-Innenfach entsprechend verdübelt werden. Die Festigkeit der Dübel muss dann aber 200 Kg entsprechen. Wer dies sicherstellen und überprüfen will ist mir schleierhaft.

Gruß Joe

Geschrieben

@ joe 07

so langsam verliere ich hier den überblick.

ich habe 4 kurzwaffen im b-schrank, der ca 70 kg wiegt,

der schrank wurde im vergangenen jahr gekauft, war also

zu diesem zeitpunkt rechtlich richtig.

jetzt benötige ich einen 0- schrank, oder der b-schrank muss

200 kg wiegen, um dem 0-schrank geleichgestellt zu sein?????......irgendwie blicke ich´s im moment nicht...... confused.gifconfused.gifblush.gifblush.gif

und zu allem überfluss finde ich im moment zusammenfassung des waffG neu auch nicht, der tag kann nix werden 016.gif016.gif

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hallo Peter

dein B Schrank ist schon ein B Schrank und du kannst max. 5 KW darin lagern. Ab der 6. Kurzen bis zur 10. muss das ABreissgewicht bzw. das tatsächliche Gewicht des B-Tresors 200 Kg betragen. D. h. mit zwei dicken Dübel an die Wand geschraubt ist i. o. und du kannst bis zu 10 Kurzwaffen lagern. Andübeln ist auf jeden Fall zu empfehlen, einen 70 Kg Schran kann man ohne große Probleme mitnehmen und in aller Ruhe später knacken.

Steven

Geschrieben

@ steven

danke für deine erklärung, jetzt habe ich es auch geschnallt. ich sehe es aber richtig,dass ich bei 5 kurzwaffen, den b-schrank nicht (zwingend) anschrauben muss.

(besser ist es,dass ist schon klar)

erst ab der 6sten kurzwaffe im b-schrank muss er 200kg haben,bzw. verschraubt sein,dass das abreissgewicht den 200kg entspricht....... hab ich´s jetzt???? ich denke ja!!!

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

@ steven

danke für deine erklärung, jetzt habe ich es auch geschnallt. ich sehe es aber richtig,dass ich bei 5 kurzwaffen, den b-schrank nicht (zwingend) anschrauben muss.

(besser ist es,dass ist schon klar)

erst ab der 6sten kurzwaffe im b-schrank muss er 200kg haben,bzw. verschraubt sein,dass das abreissgewicht den 200kg entspricht....... hab ich´s jetzt???? ich denke ja!!!

viele grüsse

peter


Genau so ist es.

Steven

Geschrieben

In Antwort auf:

Spaß bei Seite zur Erfüllung der Bauvorschriften muss der B-Schrank mindestens 200 Kg wiegen, sonst wird er, auch wenn er die übrigen Vorgaben erfüllt, nicht als B-Schrank klassifiziert! Alternativ, kann ein A-Schrank mit B-Innenfach entsprechend verdübelt werden. Die Festigkeit der Dübel muss dann aber 200 Kg entsprechen. Wer dies sicherstellen und überprüfen will ist mir schleierhaft.

Gruß Joe


Das sieht das FWR anders:

Zitat des Users frankmichael aus einem anderen Thread:

"So, nachstehend die Antwort vom FWR auf meine Anfrage zu obigem Problem - schnell und kompetent. Danke Frau Meller!

Ich meine, damit sollten wir es gut sein lassen:

"......

vielen Dank für Ihre Email. Nach unserer Auffassung gilt für die Waffenaufbewahrung das im Waffengesetz Niedergeschriebene. Eine Wand- oder Bodenverankerung für einen B-Schrank ist also nur erforderlich, wenn dieser Schrank weniger als 200 kg wiegt und in ihm zwischen 6 und 10 Kurzwaffen aufbewahrt werden sollen.

Eine Verankerung kann darüber hinaus erforderlich sein, wenn der Tresorhersteller ausdrücklich darauf hinweist, dass der Tresor eine bestimmte Norm nur erfüllt, wenn er eingemauert oder nach bestimmten Vorschriften verankert wird (eher selten der Fall).

Etwas anderes kann jedoch erforderlich sein, wenn die Waffen versichert sind. Hier sind dann die Versicherungsbedingungen einzusehen, bzw. bei der Versicherung nachzufragen; diese fordern oft eine Verankerung abweichend von den waffenrechtlichen Festlegungen, um im Diebstahlsfall einzutreten.

Die im Thread zitierte Norm DIN/EN 1143-1 trifft nach unserer Auffassung nur Schränke, die auch nach ihr klassifiziert worden sind und ist somit auf Waffenschränke, die der vom WaffG ebenso erlaubten VDMA-Norm entsprechen

(z.B. A, B usw.) nicht anzuwenden.

Die DIN/EN 1143-1 beschreibt nach unserer Auffassung sämtliche Eigenschaften eines Wertschrankes und die Verfahren zu deren Überprüfung, die ein Schrank erfüllen muss, um in der jeweiligen Stufe klassifiziert zu werden. Hätte ein freistehender Schrank beispielsweise die

"Verankerungsprüfung" (untechnisch ausgedrückt) nicht bestanden oder hätte er keine ausreichenden Vorrichtungen zur möglichen Verankerung, so dürfte

er das Zertifikat "DIN EN Klasse XY" nicht bekommen/tragen.

Dass sich aus den technischen Richtlinien allerdings eine Pflicht zur Verankerung des Schrankes beim Benutzer in jedem Fall ergebe, ist für uns nicht ersichtlich.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Sylvie Meller"

Quelle

Geschrieben

In Antwort auf:

Und was ist nun bei Schränken, die leichter als 200 kg sind von wegen Verankerung... ist die z.B. nötig, wenn ich in einem 70kg Schrank 2 Kw samt Munition aufbewahre?


Was ist das für Munition ? Passende Munition zu den beiden KW ?

Wenn ja, ist die Munition nochmal separat weggeschlossen in einem Behältnis ?

Wenn Du KW in einem B-Behältnis lagerst, darfst Du die zugehörige Munition NICHT zusammen damit lagern.

JM

Geschrieben

Hi,

muss ich jetzt wirklich meinen kleinen B-Schrank (der von Visier, etwa 20 bis 25 kg) nicht mehr festschrauben ??

Kann ich mir fast nicht vorstellen, dann kann ich die Waffen ja auch (fast) in den Nachtschrank legen blush.gif

Gruß

.357mag

Geschrieben

aber es reicht doch, die KWs im B-Schrank zu haben und die Patronen im selben Schrank, aber getrennt, nämlich oben, im abschliessbaren Fach.

Da sind die Patronen doch sicherer als in einem Büro-Stahlschrank!

Geschrieben

So, Waffen-Online sei Dank ist mein Tresor-problem gelöst.

Auch mein Globus (Lahnstein/RLP) hat eine Tresor-Aktion laufen. Ich habe mit eben einen KW-Tresor Stufe 0 gekauft.

Preis 149,-

Nicht unbedingt DAS Schnäppchen, aber trotzdem günstig. Der Hammer ist aber ein Langwaffenschrank Stufe A für 7 Waffen ohne Innenfach für 99,-...

Es juckt ja schon irgendwie...

Michael

Geschrieben

Jetzt mal ne Frage, die für einige Doof erscheinen mag:

Ich habe mir einen so schön billigen Tresor von Globus gekauft.

Nun leider wiegt das gute Stück aber doch seine 200 Kg; und der Lieferant ist so freundlich und stellt es auf der Bordsteinkante ab.

Habt Ihr Erfahrungen, wie man so ein Ding am besten in den 1. Stock bekommt?

Tragegurte, den Roboter vom anderen Thread werde ich wohl doch nicht brauchen...

Was ist ein Erfahrungswert: Reichen 4 Mann, oder sollten es lieber doch mehr sein... Die Türe kann man ja normalerweise aushängen, oder?

Geschrieben

Ein kleiner "steuerfreier" Zuschuß zur Lebenshaltung der Beschäftigten des Lieferanten, der bis zur Bordsteinkannte liefert, verhilft da manchmal zu kleinen Wundern. AZZANGEL.gif

Geschrieben

So,habe eben den Globus-Waffenschrank der Klasse A (incl 9 LW-Halter u. abschl. Innenfach) mit meiner Frau in den 1. Stock gewuchtet. Dank Sackkarre und Zuggurt ging´s trotz 90 kg Schrankgewicht erstaunlich leicht. Schrank ausgepackt: an einer Seite ein 3 cm langer Kratzer, Schutzklassenetikett leider nur als Aufkleber. Ansonsten erstaunlich top, sogar ein Filzboden hat das Ding, und das abschliessbare Innenfach ist sehr geräumig - alles für 100 €! icon14.gif

Wo steht eigentlich, dass das Etikett nicht geklebt sein darf? confused.gif

@IMI: 4 Leute+1 Sackkarre m. Zuggurt muessten für 200 kg locker reichen - falls nicht, meld dich! smile.gif

Schöne Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

In Antwort auf:

aber es reicht doch, die KWs im B-Schrank zu haben und die Patronen im selben Schrank, aber getrennt, nämlich oben, im abschliessbaren Fach.

Da sind die Patronen doch sicherer als in einem Büro-Stahlschrank!


OK, mit abschließbarem Extrafach sieht's wieder anders aus als ohne.

JM

Geschrieben

Also aus der Erfahrung weiss ich, das 4 Leute eigentlich reichen sollten. 6 Mann bekomt man eh schlecht unter.

Mann könnte z.b. mit einem Brett den Tresor die Treppe hochwuchten, ihn also quasi darauf hochschieben.

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Mann könnte z.b. mit einem Brett den Tresor die Treppe hochwuchten, ihn also quasi darauf hochschieben.


Bei einem 200 kilo Schrank einen Treppentransport ist nicht so einfach.

Nicht zu vergessen, die 2 armen Schweine die unten sind, haben die 200 Kilo in den Händen. chrisgrinst.gif

Bei meinem B Schrank (205 kg) mit Treppentransport habe ich das den Profis überlassen. 2 Mann mit Gurten haben das Teil hochgeschleppt.

Okay, die waren schon sehr muskulös, keinen Hals und so weiter.... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

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