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IGNORED

Waffen im Nachlass - und nun??


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Waffenrechtler, ich brauche mal Hilfe.

Der Vater meiner Auszubildenden ist kürzlich gestorben. Er war Jäger und nun sind also Waffen im Nachlass. Da die Familie genug um die Ohren hat, habe ich angeboten beim Verkauf der Waffen zu helfen. Nun habe ich aber keine Ahnung, was mit den Teilen passieren muss.

Darf die Familie (keine Berechtigungen vorhanden) die Waffen verkaufen? Oder muss ein Berechtigter dies tun und sie auch verwalten? Wenn ja, kann ich dafür eine Genehmigung bekommen und und und.

Bitte auch die Fragen beantworten, von denen ich nicht wußte, dass ich sie stellen muß.

Danke und frohes Schaffen,

thecyclone

Geschrieben

hallo

als der mann einer arbeitskollegin starb, erbte sie die waffen, es wurde nur der munitionserwerb gestrichen.

ich denke am sichersten ist es,wenn man sich mit der behörde

in verbindung setzt. (fristen!!!!!!) sie war auch viel zu

spät auf der behörde, der sb hatte aber verständnis,dass sie

die fristen überschritten hatte,da sie sich erst mal um wichtigeres kümmern musste als die 3 gewehre ihres verstorbenen mannes.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls

Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen;

für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.


Verkaufen dürfen die Erben natürlich - nur nicht übereilen dabei - die Behörden melden sich bei legal besessenen Schusswaffen im Todesfall automatisch beim Erbnehmer.

Am besten gehst du zusammen mit der/dem Erbberechtigten zur Behörde und klärst das Ganze im Sinne der Erben...kannst aber ruhig auf das Schreiben vom Amt warten...

Gruss

Christian

Geschrieben

Als ein sehr guter Freund verstarb, habe ich mich angeboten seine 3 Waffen zu verkaufen.

Ich habe zuerst beim SB angerufen und mir das OK geholt.

Dann habe ich die Waffen, Munition und die WBK an mich genommen,

und nach und nach vekauft.(Verträge natürlich von der Witwe unterzeichnen lassen)

Hat ca. 1 Jahr gedauert. Den SB habe ich immer wieder über den Stand informiert. Er hat mir die nötige Zeit gelassen, und es "auf seine Kappe genommen". icon14.gif

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:

- die Behörden melden sich bei legal besessenen Schusswaffen im Todesfall automatisch beim Erbnehmer.


Ja, im Falle meines Schwiegervaters nach über 5 Jahren 021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Er hat mir die nötige Zeit gelassen, und es "auf seine Kappe genommen".


Ist mir bei meinem Vater ähnlich ergangen :

Ich war als legaler Waffenbesitzer ja so etwas wie *gesetzeskundig* und kannte die Fristen. Trotzdem hat mir mein SB versichert, dass im Erbfall zumindest von ihm niemand unter Druck gesetzt wird. Zitat: "Wir wissen, dass bei einem Todesfall die Hinterbliebenen andere Sorgen haben. Wir hätten uns schon gemeldet..."

Gruss

Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

Ja, im Falle meines Schwiegervaters nach über 5 Jahren


...das muss aber vorm Computer-Zeitalter gewesen sein... blush.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

@ christian

mein früherer sachbearbeiter (er ist inzwischen in rente)

wollte keinen pc solange er noch da ist, ich hätte aber gewettet (und sicherlich gewonnen) wenn ich behauptet hätte,

dass er bestimmte unterlagen schneller in seinem aktenschrank gefunden hat,als ein anderer am pc, er wusste immer genau,was wo ist, ein griff in seinen schrank und er hatte die richtigen unterlagen. (ohne pc)

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ja, im Falle meines Schwiegervaters nach über 5 Jahren


...das muss aber vorm Computer-Zeitalter gewesen sein...
blush.gif

Gruss

Christian


In meiner Behörde liefs ähnlich:

Der SB meldete sich erst nach 6 Jahren bei der Erbin, die bis dahin eine Faustfeuerwaffe OHNE WBK besass.

Mag sein, dass auch dieser SB ein Computer-Muffel ist, denn als er mit seinem Drucker auf meiner WBK versuchte einen Eintrag zu machen, verzierte er mir die WBK mit einer kryptischen Buchstaben-Borte, die seither den linken Rand schmückt... gaga.gifgaga.gifgaga.gif

IMI

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ja, im Falle meines Schwiegervaters nach über 5 Jahren


...das muss aber vorm Computer-Zeitalter gewesen sein...
blush.gif

Gruss

Christian


Moin Christian, wahrscheinlich wäre es bis heute noch nicht herausgekommen, wenn nicht der Landkreis Hannover sich in Region Hannover umbenannt hätte und dadurch eine Umverteilung der Zuständigkeiten stattgefunden hätte.

Früher war das OA des Kreises für einen sehr großen Bereich zuständig. Fast alle meine Schützenkameraden mußten zum selben OA.

Jetzt wurde mit der "Region Hannover" vieles geändert.

Dadurch bekam unser Ort eine neue Zugehörigkeit zum OA um die Ecke. Die nette, kompetente und gutaussehende SB, bekam plötzlich einen Riesenberg Akten aus dem Landkreis, für den sie jetzt Zuständig war.

Dabei kamen wohl einige "Aktenleichen" zu Tage, unter anderem die von meinem Schwiegervater.

Nun ruft Schwiegermutter bei mir an und weiß gar nicht was eine WBK ist, was die vom Amt von ihr wollen, wo die Kanonen sind und überhaupt....Chaos!

Als ich mich nun intensiver damit befasse (schließlich ging es ja um 2 KW und 1 LW, die es zu erben galt chrisgrinst.gif), stelle ich fest, daß die ganze Mühe umsonst war.

Schwiegervater hat in den 70er aus Unwissenheit ein LG und 2 Gaspistolen angemeldet und dafür eine WBK bekommen, die aber nicht mehr auffindbar war. Warum der damalige SB für so etwas eine grüne WBK ausgestellt hat, haben wir auch nicht herausfinden können.

Ohne Zuständigkeitsänderungen, wäre vermutlich bis heute nix geschehen. Soviel zur regelmäßigen Überprüfung der ZV AZZANGEL.gif

Gruß Markus

PS. ich hätte da günstig 2 Gaspi..........gr1.gif

Geschrieben

Also mal schnell zu CB ind Imi:

Man könnte meinen im "computer-Zeitalter" würde das alles "von selbst" gehen. Dem ist aber wohl nicht so.

Eine Bekannte von mir ist blind. Die muss sich jedes Jahr vom Amt bestätigen lassen dass Sie noch lebt ansonsten werden Zahlungen wie Blindengeld eingestellt.

Was ich damit sagen will ist dass sich das Versorgungsamt anscheinend nicht zutraut "von selbst" oder per PC von Ihrem Ableben zu erfahren. Das war nur mal so am Rande.

Zum Thema: Du kannst erstens mit dem Sachbearbeiter sprechen. Ich denke auch dass die da mit der Verfahrensweise und den Fristen sehr sehr grosszügig sind. Ich hatte letztes Jahr 2 Sterbefälle in meiner Familie und beim Abwickeln habe ich schon festgestellt dass es in DIESEM Falle doch noch Verwaltungen "mit Herz" gibt.

Du kannst aber auch -wie Du vermutest- die Waffen an einen Berechtigten FÜR die Erben verkaufen. Du musst aber VORHER schaueb dass das mit dem Erbschein ect. klar ist weil Du im schlimmsten Falle bei einer Straftat behilflich bist. (Wenn Du evtl. Erbmasse verhökerst.

Am einfachsten wäre es wenn Du einen Waffenhändler hättest der die Ware gegen Wertbestätigung ankauft oder in Kommission nimmt.

Aber da wird sich wohl keiner finden..

PS: Aber nochmal, ganz wichtig!!!! Klärt das mit dem Erbschein erst ab. Auch wenn eigentlich alles klar zu sein scheint. Bei meinem Schwiegervater war das Testament ungültig weil er es zwar handschriftlich unterschrieben aber nicht handschriftlich verfasst hat. Wenn die Waffen etwas wert sind kann man da ganz schön Probleme bekommen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Also mal schnell zu CB ind Imi:

Man könnte meinen im "computer-Zeitalter" würde das alles "von selbst" gehen. Dem ist aber wohl nicht so.


Das habe ich damit auch nicht behaupten wollen - aber in Sterbefällen geht bei uns automatisch eine Nachricht vom Einwohnermelde- bzw. Standesamt automatisch zur Polizeibehörde.

Auf ähnlichem Wege werden ja auch die Finanzämter von der *Bereitstellung* der Erbschaftssteuer benachrichtigt...

Gruss

Christian

Geschrieben

Es gab früher keine Verbindung zwischen Waffenbehörde beim Landratsamt und den Melderegistern bei den Städten und Gemeinden. Durch das neue Affengesetz gibts jetzt den Eintrag im Melderegister, daß man eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Dadurch geht keiner mehr durch die Lappen, höchstens durch Schlamperei und die gibts bei Behörden bekanntlich nicht chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

walter

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Ja, im Falle meines Schwiegervaters nach über 5 Jahren


...das muss aber vorm Computer-Zeitalter gewesen sein...
blush.gif

Gruss

Christian


computer-zeitalter? 021.gif

in den hamburger ortsämtern wurde der pc nur als schreibmaschine genutzt, eintagungen in die wbk per schreibmaschine.

jetzt ist alles in einer zentralen waffenbehörde der landespolizeiverwaltung zusammengefasst und es hat sich einiges geändert: statt schreibmaschine ist mein neuester eintrag mit KULI gemacht worden.

dazu wurde in einem word-dokument name und waffennummer geändert, ausdrucken, abheften. chrisgrinst.gif

so sieht modernisierung aus, wenn sie unter einem schill-partei-senator geschieht.

computer-zeitalter... der war gut... ich kann nicht mehr.... grlaugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

dazu wurde in einem word-dokument name und waffennummer geändert, ausdrucken, abheften.


das ist ja schon ein quantensprung!!!

meine letzte eintragung in wbk war mit kuli und dann hat sie aus dem schrank meine karteikarte geholt und mit dem gleichen kuli ihre unterlagen auf den neusten stand gebracht!!!

von wegen pc und so, is bei uns immer noch "handarbeit"!!!

016.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Mensch seid doch froh wenn es in Handarbeit gemacht wird. Das geht schneller


... und wenn sich ein Virus im Amt einschleicht ist es nur die Grippe. chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

dazu wurde in einem word-dokument name und waffennummer geändert, ausdrucken, abheften.


das einzige was bei uns via PC läuft ist der Ausdruck der Gebührenquittung... 016.gif

Grüße

Peter

Geschrieben

Vielen Dank!

Ich werde die Tage mit dem Sachbearbeiter sprechen und dann (wenn geklärt ist, wer genau erbt) gibt´s wohl eine WBK für den Erben. Beim Verkauf kann ich ja trotzdem helfen, da sollen ein paar Schmuckstücke bei sein (keine Ahnung was). Ein Verwandter sagte "man könne sie ja unbrauchbar machen" wurde aber rechtzeitig gestoppt...

frohes Schaffen,

thecyclone

Geschrieben

Die Waffenbehörde ermittelt die Erben via Erbschein/Testament und zeigt diesen die Möglichkeiten auf:

1. WBK beantragen (bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bekommt man die zum Besitznachweis)

2. Waffen einem Berechtigten (Waffenhändler, Jäger, Sportschütze, Sammler) überlassen

3. Waffen unbrauchbar machen lassen oder

4. Waffen vernichten lassen (Abgabe bei Polizei)

Gruß

SB

3. Waffen

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