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IGNORED

vdrbw - anerkennung


schall+rauch

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soeben erreicht mich die nachricht, dass die bundessportordung des vdrbw durch das präsidium nicht auf der sitzung in münster abgenickt werden konnte. icon13.gif

der nrw - landesvorsitzende stellte forderungen zur änderung der sportordnung hinsichtlich der mil. förderung auf (jetzt schon pissed.gif) dank des einwurfs des herrn bäumler ist eine weitere verzögerung der anerkennung somit nicht ausgeschlossen. (nächste präsidiums-sitzung ist im september)

man bemüht sich seitens des präsidiums um schadensbegrenzung.

gruß

s+r

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Wenn das der Entwurf war, der mir zur Kenntnis gekommen ist, hat der VdRBw die Selbstexikution seines Schießsports noch einmal hinaus geschoben. crazy.gif

Wenn dieses Beispiel vorauseilenden Gehorsams verabschiedet würde, müsste der Schießbetrieb in vielen RAGs und RKs baw. eingestellt werden. crying.gif

Euer

Mausebaer mad.gif

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Wenn dieses Beispiel vorauseilenden Gehorsams verabschiedet würde, müsste der Schießbetrieb in vielen RAGs und RKs baw. eingestellt werden.


dieses beispiel >vorauseilenden gehorsams< ist sicher nicht frei von haken und schlingen. dass dort jemand versucht, die rag'n zu einer art schützenverein zu machen, ist mir schon vor der änderung der letzten bundessportordnung zugetragen worden. (schießleiterlehrgang auch für dienstgrade ab feldwebel aufwärts pflicht z.b.)

als nicht nachvollziehbar für mich ist jedoch, dass man monatelang zeit hatte änderungen zu formulieren und dann, wenn es zum schwur kommt, wird gekniffen.(ob die änderungsünsche etwas an der von dir genannten selbstkastration verbessern- wer weiss?)

gruß s+r

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Wenn dieses Beispiel vorauseilenden Gehorsams verabschiedet würde, müsste der Schießbetrieb in vielen RAGs und RKs baw. eingestellt werden.


dieses beispiel >vorauseilenden gehorsams< ist sicher nicht frei von haken und schlingen. dass dort jemand versucht, die rag'n zu einer art schützenverein zu machen, ist mir schon vor der änderung der letzten bundessportordnung zugetragen worden. (schießleiterlehrgang auch für dienstgrade ab feldwebel aufwärts pflicht z.b.)

als nicht nachvollziehbar für mich ist jedoch, dass man monatelang zeit hatte änderungen zu formulieren und dann, wenn es zum schwur kommt, wird gekniffen.(ob die änderungsünsche etwas an der von dir genannten selbstkastration verbessern- wer weiss?)

gruß s+r


Nun, wir könnten keine Schießleiter = Aufsichten gem. § 11 AWaffV mit zusätzlicher und besonderer Schulung und Prüfung durch den Verband aus dem Hut zaubern eek2.gif und wie sollen wir schießen, wenn unsere Schießleiter zwar für's Ordnungsamt aber nicht fürn VdRBw ok sind? crying.gif

Erst einmal ist Zeit gewonnen AZZANGEL.gif, um die Basis zu mobilisieren 016.gif. Die meisten RKs und RAGs ahnen wohl gar nicht confused.gif, was da auf sie vom Verband zu kommt. redface1.gif

Dein

Mausebaer smirk.gif

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Hall an alle Betroffenen/Mitglieder RAG.

Da der Informationsfluss von Bund über Land, etc bis zur RAG mehr als dürftig ist und die Basis ichts erfährt, möchte ich diejenigen von Euch bitten Licht ins Dunkel zu bringen. Nur so kann die Basis mobilisiert werden und einem evtl. Eigenleben verschiedener Ebenen begegnet werden.

Also! Hat jemand die Sportordnung? Welche Punkte darin sind bedenklich, bzw. wogegen gilt es sich zu wehren?

Eine weitere Verschiebung in den Herbst ist aus meiner Sicht inakzeptabel. Es wurde schon viel zu lange gepennt!

Das ganze Vorgehen wirkt auch mehr als diletantisch.

Da auch mein Landesschießsportleiter sehr verhalten gaga.gif Infos weitergibt. Und wenn überhaupt auch nur auf drängen. pissed.gif

Hier nochmals mein Apell:

Macht uns wissend. confused.gifconfused.gif

Gruß

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Ich weiss gar nicht über was ihr euch beschwert.

Wenn ich nicht irgendetwas "Wildes" übersehen habe spiegelt die SpoO nur das aktuelle Waffenrecht wieder.

Über das hättet ihr euch beschweren sollen.

Die Aktivitäten während einer DVag sind in keiner Form betroffen und die VVag musste schon immer konform mit dem Waffenrecht sein. Nur das hat sich eben geändert...

Für den VdRBw ist es schon problematisch genug keine echte Jugendarbeit im Breitensport bieten zu können.

Und Schiesssportleiter bedeutet nun einmal Regel- und Gesetzeskunde. >= Fw gewesen zu sein reicht nun einfach nicht aus um das Machwerk voll verstanden zu haben...

Angebotene Weiterbildung auszuschlagen ist auch eine Art der Disqualifikation. Mag sein, dass man ab einem bestimmten Punkt auch beratungsresistent wird.

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Und Schiesssportleiter bedeutet nun einmal Regel- und Gesetzeskunde. >= Fw gewesen zu sein reicht nun einfach nicht aus um das Machwerk voll verstanden zu haben...


bedeutet das in deiner lesart, dass alle schießleiter, die ihren lehrgang vor änderung des waffengesetztes absolviert haben, jetzt einen aufbau-ergänzungs-kurs belegen müssen, damit sie weiterhin schießen leiten dürfen? woher leitest du das ab?

ich finde schon, dass man zu recht darüber debattiert hat, ob ein dienstgrad, der rekruten(anfänger)- schießen leiten kann, nicht auch in der lage ist, das schießen in einer rag zu beaufsichtigen. das ist aber gar nicht das thema!

es geht hier um eine neuerliche, hausgemachte verzögerung der anerkennung eines großen schießsportverbandes! da sich das ganze nach meiner kenntnis für alle beteiligten sehr überraschend vollzog, gab es auch im vorfeld keine möglichkeit, die geforderten änderungen zu diskutieren und ggfs in die sportordnung mit einfließen zu lassen.

und darüber, finde ich, kann man sich sehr wohl beschweren! mad1.gif

gruß

s+r

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Die entstandene Verzögerung ist auch in meinen Augen ärgerlich und ich bin auch dafür zukünftig einen grösseren Kreis mit einzubeziehen.

Falls aber die Nachschulung einer der ursächlichen Punkte war habe ich kein Verständnis.

Auch in anderen Diskussionen konnte ich immer wieder feststellen, dass Auffrischungen des Wissens als negativ betrachtet werden.

Ich habe einfach keine Erklärung warum solche Angebote gefürchtet werden wie der Teufel das Weihwasser fürchtet oder sollte ich sagen Vampire den Knoblauch.

Es muss doch im eigenen Interesse liegen sein Wissen auf dem neusten Stand zu halten. Als Leitender hat man nun mal die Verantwortung wenn's kracht. Ausserdem möchte ich meine berufliche Karriere auch nicht unterbrechen nur weil ich versehentlich ein illegales Schiessen zu verantworten habe und mich irgendeine Dumpfbacke anzeigt.

Ob man es nun formalisiert und Lizenzen zeitlich begrenzt oder es dem Einzelnen überlässt ich sicherlich ein Diskussionspunkt. Aber aus den oben genannten Punkten würde ich die zeitliche Begrenzung ableiten.

Meiner Meinung nach sollte wannimmer eine gravierende Änderung eintritt eine Nachschulung angeboten und angenommen werden.

Selbst hier im Forum zeigt sich doch der Interpretationsspieleraum. Und bei den Treffen ist es immer wieder erstaunlich wie wehement mit Halbwissen diskutiert wird.

Warum also nicht über eine Nachschulung die "Grauzone" verkleinern und Halbwissen in Wissen umwandeln.

Bitte versteh diese Antwort nicht als eine Belehrung in Deine Richtung. Es ist eine Darstellung meiner Einstellung zur Weiterbildung.

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Ich bin der gleichen Ansicht wie schall + rauch.

Es liegt offensichtlich an der eigenen inkompetenz. Entschuldigt die harschen Worte, aber vor einem Monat noch sugeriert zu bekommen es wäre spätestens Juni soweit mit der Anerkennung und nun vom Herbst, bzw. Jahresende zu hören macht nicht sehr viel Mut. 016.gif016.gif

Nun ist der Schießsport der RAG's nicht Dreh- und Angelpunkt des VdRBW, aber IMHO eine nicht zu unterschätzende Angelegenheit, wenn es um junge Neumitglieder und Mitgliederbindung im VdRBW geht.

icon14.gif

Im Gegensatz zu den RK's im Bezirk haben wir einen wesentlich höheren Zuwachs an Mitgliedern. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Seien wir mal ehrlich, wer von den Kameraden wäre in einer RK, wenn es keine RAG gäbe. wink.gif

Ich will uns hier nicht hochspielen, aber was an dienstlichen Veranstaltungen mangels Geld und teilweise Teilnehmern überhaupt stattfindet (zumindest hier im Süden) ist nich gerade berauschend. crying.gifcrying.gif

Ich kann hier nur nochmals meine Enttäuschung über das diletantische Vorgehen im eigenen Verband kund tun. pissed.gif

Die Basis ist in diesem Verfahren offensichtlich ausgegrenzt. Und die Basis fägt bereits beim Bezirk an. Gemessen an der Zeit von BEkanntwerden der Erfordernis einer Sportordnung für die Anerkennung als Verband, bis heute, finde ich man hätte die Sache anders anpacken können.

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Hallo,

als langjähriges Mitglied im VdRBw habe ich mir mal die Arbeit gemacht, die Sportordnung etwas zu kommentieren und habe es auch dort reingestellt.

Ganz schön viel Papier!

Übrigens ist es ganz normal, dass meine Sportordnung mal intern und besonders mit den Betroffenen diskutiert, bevor man sie abnickt und sogar dem BVA vorstellt. Denen ist nämlich eine nach den Regeln eines vernünftigen Vereinswesens erstelle Ordnung auch lieber, als eine die im dunklen Kämmerlein erstellt wurde. Darüber hinaus hat auch der VdRBw sehr fachkundige Mitglieder, wieso dies nicht nutzen?

Es ist natürlich klar, dass man über all was aussetzen kann und auch zum Meckern was findet. Von der Seite betrachtet ist dieses Machwerk sogar auf anhieb relativ gut gelungen. Nichts desto Trotz sollte man sich schon über den einen oder anderen Punkt Gedanken machen, denn ist sie erst mal verabschiedet, ist es wie immer sehr schwer was daran zu überarbeiten. Bei Überarbeitungen die in die Disziplinen eingreifen müsste man sogar ggf. erst wieder in Koblenz anfragen, also wieso nicht gleich versuchen es so gut wie möglich zu machen.

Der Einspruch von NRW letzter Woche ist war zwar erst mal ein richtiger Rückwurf, dadurch wird alles noch mal verzögert. Die Mitglieder sind bereits heute schon sauer und das mit Recht. Wir sollten die Zeit also wenigsten sinnvoll nutzen um das Eine oder Andere noch mal zu überdenken.

Es hätte ansonsten dem VdRBw gut zu Gesicht gestanden im Vorfeld mehr Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren auszuüben. In Anbetracht der Mitgliederzahl hätte er dazu mindestens das gleiche Recht gehabt wie andere Verbände auch.

So mal meine Punkte zur Sportordnung:

Ich würde wie von Anderen bereits erwähnt auf den Punkt paramilitärisch gar nicht eingehen (Punkt 105). Wir wissen auch überhaupt nicht was da die Zukunft noch bringt, erinnere da nur an die neusten Forderungen der CDU/CSU bezüglich Heimatschutz. Ansonsten ergibt es sich alleine aus der Sportordnung.

Ich denke der Punkt 108 ist im Gesamten etwas stark und gegen die Gewohnheit einen Parker zu tragen sollte man also wirklich nichts einwenden. Ich denke es wird hier wieder etwas übertrieben.

Punkt 402.

Mit der Einschränkung dass der Schießleiter die Prüfung nach Kapitel 7 absolviert haben muss, schränken wir uns in Teilen bis zum geht nicht mehr ein. Diese Prüfung ist nirgends rechtlich gefordert, jemand der eine Prüfung absolviert hat muss deswegen noch lange nicht die Sachkenntnisse von einen Schützen ohne Prüfung haben. Bis der Verband diese Schulung in ausreichend großer Zahl durchgeführt hat, würde so nichts mehr laufen und es wären auch immer nur ein Paar, auf denen die Arbeit lastet. Wir sollten bei den Lehrgangsforderungen nicht vergessen, dass es sich hier um Ehrenamtliche Mitglieder handelt, die nicht immer für alles die Zeit haben.

Ich finde, man sollte schreiben: .............. und sollte erfolgreich an einer Schießleiterprüfung gemäß ............

Dadurch kann man flexibel reagieren und der Wille ist erkennbar.

Ich vermisse aber bei den ganzen Funktionspersonal jemanden, der dem Schützen als eine Art Trainer zur Verfügung steht. Etwas was für Sportschießen eigentlich mit dazu gehört und wohl auch durch das Gesetz gefordert ist. Zum Sportschießen eigentlich essenziell.

Munition : 8.1.2 und andere Punkte mit ähnlichem Inhalt

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Einschränkung auf VM Munition in unserer Sportordnung was zu suchen hat? Vielmehr würde ich schreiben:

Es darf nur die Munition, die für den Schießstand zulässig ist, benutzt werden.

Begründung:

Es gibt immer noch Standortschießanlagen, wo Geschossfangkammern mit Sand existieren, dort ist diese Einschränkung nicht immer gegeben.

Besonders der später erwähnte Ausschluss der Lochspitze nach Sierra sollte auch der Örtlichkeit überlassen bleiben.

Es gibt dazu auch vom US Generalstaatsanwalt ein Gutachten, der die militärische Verwendung dieser Munition zulässt, da es sich dabei nicht um ein Zerlegungsgeschoss im Sinne der Genfer Konvention handelt und das Geschoss sich genau wie ein VM Geschoss verhält. Diese Munition wird heute bei den Amerikaner häufig als Scharfschützenmunition eingesetzt und auch im Kal. 5,56 (77 grains Munition für das SPR in Afghanistan).

Punkt 8.2.4 und andere mit gleichem Inhalt:

Der Abzug darf nicht veränderbar sein

Dies gibt es nicht! Jeder Abzug ist veränderbar und wird wohl auch von fast jedem Schützen verändert.

Ich würde hier schreiben:

Der Abzug darf von außen nicht veränderbar sein.

Dies wird auch von anderen Verbänden so benutzt.

Punkt 9.2.1 und andere mit gleichem Inhalt:

Wir sollten nicht immer dem verlorenen zweiten Weltkrieg nach heulen. Das Jahr 45 ist Geschichte, es muss aber nicht bei jeder Gelegenheit erwähnt werden. Andere Verbände haben hier 1963 gesetzt, was auch Sinn macht. Dadurch erspart man sich das mit der 308 und man kann auch den spanischen Karabiner, den viele Reservisten haben benutzen. Allerdings sollte man ausschließen, dass spezielle nur für den Scharfschützeneinsatz konzipiert Gewehre zum Einsatz kommen.

Man sollte bei solchen Disziplinen auch immer berücksichtigen, dass vieles auch in einem gemeinsamen Europa internationaler genutzt wird, alles früher der Fall war. Besonders natürlich in Anbetracht unserer desolaten Schießstandsituation in D. Daher ist es nur gut und billig die Disziplinen darauf etwas auf ihre Geeignetheit abzustimmen.

Bei Halbautomaten

Punkt 9.5.6 (originaler Schaft)

Sollte man hier wirklich überdenken. Es gibt heute in D viele Reservisten, die mit dem SL8 schießen. Dieser Schaft ist für Marsmenschen konzipiert worden. Sehr viele Schützen ändern ihn ab oder werden es noch tun. Wieso dem nicht entgegenkommen? Es gibt eben für dieses Gewehr leider nicht die Möglichkeiten, die einem AR15 Besitzer offen stehen.

Es wäre sinnvoll diesen Punkt hier zu streichen und dafür ggf. eine Disziplin so abzuändern, dass man nur solche Halbautomaten schießen darf, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einer gegenwärtigen oder vergangenen Dienstwaffe entsprechen. Dadurch wären wir auf einem international üblichen Stand und unsere Mitglieder könnten an entsprechenden Wettkämpfen auch im Ausland teilnehmen. Außerdem würde sich dann auch H&K mal bemühen ein Gewehr auf den Markt zu bringen, was wirklich für Reservisten passen würde. Eventuell sollte man auch eine Unterkategorie schaffen, die mit den militärischen Kleinzielfernrohren mit max. 3 Facher Vergrößerung schießt.

Bei der Schießentfernung wurde bereits die Möglichkeit geschaffen auch auf kürzere Entfernung zu schießen. Es gibt aber immer wieder mal die Möglichkeit auch weiter zu schießen, bzw. werden auch solche Wettkämpfe angeboten.

Ich würde bei der Entfernung den Zusatz: oder ein vielfaches mit anführen.

Dadurch könnte man auch mal die Möglichkeiten, die es hin und wieder mal gibt nutzen. Außerdem wäre man damit auch konform mit Wettkämpfen die im Ausland angeboten werden. Wie im April in Frankreich - Highpower auf 200, 400 und 560 m, sowie von Zeit zu Zeit in Belgien und in Holland. Auch in Stetten gibt es ja von Zeit zu Zeit entsprechende Möglichkeiten. Wieso diese Möglichkeit nicht offiziell nutzen?

So das alles mal so auf die Schnelle, bis zur entgültigen Beschlussfassung ist ja leider noch etwas Zeit, die man aber sinnvoll nutzen könnte. Mal sehen ob was dabei raus kommt, glaube es aber fast nicht.

Gruß

Makalu

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