Rennstädter Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Der Schützenverein, dem ich angehöre, besitzt mehrere Lang- und Kurzwaffen als Vereinswaffen, die auf einer so genannten Vereins-WBK eingetragen sind. Vor einigen Tagen habe ich mir eine solche Waffe bei unseren Vorsitzenden, bei dem die Waffen verwahrt werden, ausgeliehen. Seit dem bewegt mich ein rechtliches Problem. Die Vereins-WBK hat unser Vorsitzender, er trägt in ein Buch ein, wer welche Waffe wann von ihm erhalten hat. Er hat damit den Nachweis, wo sich welche, auf der WBK eingetragene, Waffe befindet. Aber was mache ich, meine eigenen Waffen sind in meiner WBK eingetragen. Wie weise ich nun nach das es sich bei der ausgeliehen Waffe um eine Vereinswaffe und nicht um eine illegal besessene Waffe handelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 ...irgendwo hier im Forum gab es mal einen extra dafür entwickelten Vordruck soweit ich mich erinnere . Vielleicht funktioniert bei Dir im Gegensatz zu mir die Suchfunktion . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Jürgen, eine Bescheinigung vom Verein oder Ablichtung der WBK wenn mehrere Waffen eingetragen sind. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Und zu dem Vordruck (über das Verleihen von Waffen) dazu lässt Du Dir eine Kopie der WBK mit der eingetragenen Waffe geben. Einfach ne Kopie, ohne Beglaubigung oder so. Aber damit hat ein evtl. Kontrolle einen Anhaltspunkt, den sie weiter verfolgen und überprüfen können. Gruß, Ronald Tja, karl22 war einen Tick schneller... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Oder guckst du hier: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1 Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
werner brozio Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Hallo Jürgen, zum einen bekommst du ja von deinem 1. Vorsitzenden eine Kopie der entliehenen Vereinswaffe, zu welchem Zweck ( Bedürfnis ). Dazu gehört eine Bescheinigung, die das Forum Waffenrecht auf seiner Home Page hat. ( Entleihen einer Waffe ) Die musst du bei dir haben. Des weiteren solltest du deinen Vereinsausweis dabei haben, falls dein Verein so etwas ausstellt. Ansonsten trage die Telefon Nr. deines 1. Vorsitzenden in der Briefmappe oder in der Kopie der WBK. Dann kann dein Entleihe auch dort bestätigt werden, wenn es zu einer Überprüfung kommen sollte. Denke daran--Entleihen nur für einen Monat !!! - Falls ich etwas vergessen haben sollte und andere es besser wissen, helft dem Jürgen, denn man hat mich hier auch in vielen Fragen unterstützt.!!! . 38 werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Jürgen, den Vordruck gibt es als pdf-Datei auch hier : Waffen-online Magazin Was spricht - zur rechtlichen Seite - dagegen, dass das Ausfüllen des Formulares in deiner Gegenwart vorgenommen wird ? Wenn das nicht möglich sein sollte : dann - wie oben bereits erwähnt - eine Kopie der WBK mitnehmen... Bei uns im Verein läuft die Verleihe respektive das Ausfüllen des Formulars im Beisein des Leihnehmers... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Wenn man eine Vereinswaffe ordnungsgemäß entliehen hat, ist man denn auch berechtigt für diese Waffe die zugehörige Munition zu erwerben oder muss man die sich dann trotzdem noch kaufen lassen? Gruß Sonet Link to comment Share on other sites More sharing options...
werner brozio Posted March 21, 2004 Share Posted March 21, 2004 Sonet, Ja !!! Du kannst auch Munition zum Bedürfnis umfassten Zweck mitnehmen nach § 12 Abs. 2 Ziffer 1. So steht es in der Bescheining vom FWR. .38 werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted March 22, 2004 Share Posted March 22, 2004 In Antwort auf: Jürgen, den Vordruck gibt es als pdf-Datei auch hier : Waffen-online Magazin Ist eine andere Baustelle. Als Vereinsmitglied kann ich die Vereinswaffe auch ohne eigene WBK etc. und auch über einen Monat im Besitz haben, solange dies auf/nach Weisung des berechtigten Vereins geschieht. Laß Dir halt die Vereins-WBK zeigen... Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 22, 2004 Share Posted March 22, 2004 Hier ist die korrekte Baustelle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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