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IGNORED

Neue Gelbe und Verfügbarkeit von Schießstandanlage


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal ein ganz konkretes Problem, dem ich mich momentan ausgesetzt sehe (und zu dem ich per Suchfunktion nichts konkretes bzw. aktuelles gefunden habe). Vielleicht sind ja die Erfahrungen mit der neuen Gelben schon so weit gediehen, dass jemand weiterhelfen kann:

Der WSV (DSB BaWü) sieht in seinem (veralteten) Formular (siehe Anhang) auf Seite 2 vor, dass der Verein bestätigt, im Besitz geeigneter Schießanlagen zu sein (oder ein Mietverhältnis nachweisen kann). Natürlich für die im Antrag genannte Waffe und Disziplin.

Die konkrete Sachlage: Ich möchte mir einen 98k-er zulegen um damit im DSB die Disziplin Ordonannzgewehr zu schießen. Mein Verein selbst hat aber keine geeigneten Schießstände dazu. Dafür gibt es im näheren Umkreis gleich 3 oder 4 Stände, auf denen das geschossen werden kann. Natürlich gibt es keine expliziten Mietverträge zwischen den Vereinen für die Nutzung dieser Stände. Man geht zur ausgeschriebenen Standöffnungszeit einfach hin, ggfs. nach Absprache, zahlt Standgeld (oder hat eine Jahreskarte) und schießt dort. Da die genannten Stände alle zum selben Schützenkreis gehören, stellt das absolut kein Problem dar.

Es stellen sich mir nun zwei Alternativen: Entweder, ich rege den Abschluss von Mietverträgen an (was muss da drin stehen, damit diese einer Überprüfung standhalten?) oder ich beantrage die neue Gelbe für eine andere Waffe, die bei uns im Verein geschossen werden kann, kaufe mir dann aber, natürlich nach angemessener Wartezeit, den 98k-er.

Bekomme ich die Neue eigentlich auch, wenn ich "nur" einen Einzellader lang beantrage, oder bekomme ich dann die Alte ausgestellt? Die hab' ich aber schon, was wohl erst recht die Frage aufwerfen wird, weshalb ich denn die Neue möchte.

In diesem Fall käme noch eine Freie Pistole in Frage, quasi als Notlösung.

Jede Menge Fragen, ich weiss, aber vielleicht können wir den Antworten gemeinsam auf die Spur kommen...

Gruß, Ronald

Geschrieben

Geh nach vorn, beantrage die Neue für ein Ordonnanzgewehr.

Ash

Geschrieben

Ash, Scherzkeks wink.gif, solange das Bestätigungsformular vom WSV so gestaltet ist, wie es jetzt aussieht, kann und wird mein Verein das nicht unterschreiben.

Also: Keine Verbandsbestätigung, keine neue Gelbe.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Der WSV (DSB BaWü) ?

Was sind das bloß für Bücklinge bei Euch. gaga.gif

Die erlegen sich ja mehr Hindernisse auf, als gefordert ist.

Ich würde die Oberen mal in den Arsch treten.

Ordonanz

Geschrieben

Beantrag die (erstmalige) Bedürfnisbescheinigung für eine Waffe, die bei Euch geschossen werden kann-und sieh dann weiter cool.gif.

Das Vorhandensein geeigneter Anlagen für die beantragte Waffe ist nicht ein Problem des (veralteten) Formulars -das ist Folge einer gesetzlichen Anforderung aus § 15 Absatz 1 Buchstabe C . Daran ändert auch ein neuer Vordruck nix,den der Verband ist damit verpflichtet.

Die Gastschützen etc. Regelung die hier schon mehrfach disskutiert wurde, nützt Dir auch nix.

Du brauchst für die erste Waffe(und nur die!) auf Neue Gelbe eine Verbandsbestätigung - und die kriegst Du in Württemberg nur,wenn Dein(!) Verein dem Verband das Vorhandensein oder den Pachtvertrag geeigneter Anlagen für die beantragte Waffe bestätigt.

Freie Pistole macht Spaß, Perkussionsrevolver ebenso grin.gif

Was Du als zweite Waffe kaufst.......... cool3.gif

Mouche

.....und auch dem Kollegen Ordonnanz würde ein Blick ins Gesetz-Fundstelle wie oben - durchaus nützlicher sein, als die beeindruckendsten Kraftausdrücke rolleyes.gif......

Geschrieben

In Antwort auf:

Beantrag die (erstmalige) Bedürfnisbescheinigung für eine Waffe, die bei Euch geschossen werden kann-und sieh dann weiter
cool.gif
.

Das Vorhandensein geeigneter Anlagen für die beantragte Waffe ist nicht ein Problem des (veralteten) Formulars -das ist Folge einer gesetzlichen Anforderung aus § 15 Absatz 1 Buchstabe C . Daran ändert auch ein neuer Vordruck nix,den der Verband ist damit verpflichtet.

Die Gastschützen etc. Regelung die hier schon mehrfach disskutiert wurde, nützt Dir auch nix.

Du brauchst für die erste Waffe(und nur die!) auf Neue Gelbe eine Verbandsbestätigung - und die kriegst Du in Württemberg nur,wenn Dein(!) Verein dem Verband das Vorhandensein oder den Pachtvertrag geeigneter Anlagen für die beantragte Waffe bestätigt.

Freie Pistole macht Spaß, Perkussionsrevolver ebenso
grin.gif

Was Du als zweite Waffe kaufst..........
cool3.gif

Mouche

.....und auch dem Kollegen Ordonnanz würde ein Blick ins Gesetz-Fundstelle wie oben - durchaus nützlicher sein, als die beeindruckendsten Kraftausdrücke
rolleyes.gif
......


Ach ja,

die Verbände sind bestimmt maßgeblich an der Erstellung des o.g. Formulars beteiligt gewesen.

Was passiert mit den Schützen, die ein berechtigtes GK-Bedürfnis geltend machen wollen ( da sie auf anderen Ständen GK schießen ), deren Verein aber nur über einen KK -Stand verfügt ?

Kreisverbände oder Vereine, die derartige Passagen in Ihre Formulare aufnehmen, grenzen bestimmte Schützen von vornherein aus, und zwar aus vorauseilendem Gehorsam.

Das Thema kennen wir hier zur Genüge.

Im übrigen heißt es "Ordo(n)nanz", und das ist keine Frage der Übung.

Gerne entschuldige ich mich für meine Kraftausdrücke, für angebrachte Kritik gegenüber den Verbänden sollte trotzdem Platz sein.

Ordonanz

Geschrieben

In Antwort auf:

Ash, Scherzkeks
wink.gif
, solange das Bestätigungsformular vom WSV so gestaltet ist, wie es jetzt aussieht, kann und wird mein Verein das nicht unterschreiben.


Das Problem ist doch, dass Dir seitens des Verbandes Hemmnisse in den Weg gelegt werden, die der Gesetzgeber schon lange überwunden hat. Sowohl Verein als auch Landesverband müssen sich von Dir die Fragen stellen lassen, ob sie überhaupt noch geeignet sind, Deine schießsportlichen Interessen zu vertreten. Die Zeiten, da der DSB das Monopol innehatte, sind vorbei_er als sich das die Funktionäre überhaupt vorstellen können.

Ash

Geschrieben

Hallo Ronald

lass dir die Bestätigung für eine Freie Pistole geben. Sobald du die neue Gelbe hast, kannst du dir kaufen, was WBK erlaubt. Du hast keinen Voreintrag und kein Mensch kann dich zwingen, eine Freie Pistole zu kaufen.

Steven

Geschrieben

Fein.

Erst mal danke für die schon jetzt zahlreichen Antworten. Aus persönlichen Gründen (im Wortsinn) kommt für mich höchstens eine Zweitmitgliedschaft in einem anderen, liberaleren Verband in Frage, schließe ich aus Kostengründen aber momentan aus.

Dass ich den WSVlern dazu noch was sagen werden, ist selbstredend. Erst mal diplomatisch, bei passender Antwort aber auch deutlicher.

Nun aber noch die Rückfrage, ob schon mal jemand eine zweite Waffe auf die neue Gelbe erworben hat und wie der tatsächliche Ablauf dann letztendlich war: Wurde nach irgendwelchen (natürlich von gesetzeswegen nicht notwendigen) Bestätigungen gefragt?

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Im übrigen heißt es "Ordo(n)nanz", und das ist keine Frage der Übung.


.....jawollllllllll Herr Oberlehrer,wird künftig beachtet chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif........

Geschrieben

In Antwort auf:

Jo, wollte ich auch gerade vorschlagen.
icon14.gif
Die Regelung, dass nur für die erste Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss, ist echt nobel. Da kann man nicht meckern, oder ?
laugh.gif


Sachbearbeiter,

was ist daran nobel?

Karl

Geschrieben

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

es gelten nach der neuen Rechtschreibung beide Schreibweisen nebeneinander, also Ordonanz und Ordonnanz.

Der Ursprung des Wortes liegt im Verb "ordonner" (franz.), was etwa anordnen, befehlen, auch bestellen heißt.

Die Schreibweise mit zwei "nn" bevorzugen die Leute, die das wissen und sich nicht von denen beirren lassen, die das Wort schon immer falsch geschrieben haben..... rolleyes.gif

Ja, ist ein bissel bissig, gell? cool.gif

Aber ich bin halt von der alten Sorte.... rainbow.gif

@Ordonanz, ist nicht persönlich gegen dich gerichtet!!!

Gruß Habakuk, der sich die zwei "nn" nicht gerne nehmen lässt cool.gif

im FWR

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

es gelten nach der neuen Rechtschreibung beide Schreibweisen nebeneinander, also Ordonanz und Ordonnanz.

Der Ursprung des Wortes liegt im Verb "ordonner" (franz.), was etwa anordnen, befehlen, auch bestellen heißt.

Die Schreibweise mit zwei "nn" bevorzugen die Leute, die das wissen und sich nicht von denen beirren lassen, die das Wort schon immer falsch geschrieben haben.....
rolleyes.gif

Ja, ist ein bissel bissig, gell?
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Aber ich bin halt von der alten Sorte....
rainbow.gif

@Ordonanz, ist nicht persönlich gegen dich gerichtet!!!

Gruß Habakuk, der sich die zwei "nn" nicht gerne nehmen lässt
cool.gif

im FWR


Hallo Habakuk,

jetzt habe ich auch wieder etwas dazugelernt! icon14.gif

Musste damals Latein lernen, aber das weisst Du ja. wink.gif

Zum ursprünglichen Problem des Threads:

Bei uns (Bayern) habe jetzt 8 Leute die neue gelbe WBK beantragt, und keiner hat eine Waffe mitbeantragt. Unser Formular ist für diesen Zweck gar nicht ausgelegt.

Der Schützenmeister hat nur die 13 Übungen bestätigt, und daß man regelmäßig schießt, und daß der Stand für Waffen der WBK ausgelegt ist ("für erlaubnispflichtige Waffen in eigenem Besitz haben").

Und das stimmt doch, sobald ich Freie Pistole schießen kann!

Was ich hinterher kaufe, hängt nur noch von der WBK, und nicht mehr von irgendwelchen Standanlagen oder dem ursprünglich befürwortenden Verband ab.

(Der zweite Halbsatz wurde mir von unserem Sachbearbeiter schriftlich bestätigt)

Sonst müsste man ja für jeden Verband eine andere WBK beantragen.

Wolli, der die "Neue" jeden Tag erwartet!

Geschrieben

Hallo RonaldR

Dei "Württembergisches" Formular sieht fast aus wie unser Bayerisches. Deshalb nehm ich mal an dass es bei euch genauso gehen wird wie bei uns. Allerdings rede ich vom NEUEN Formular welches ich vor mir liegen habe.

Eins Vorweg: Bei uns kannst Du für den 98er auch eine neue Gelbe als ERSTwaffe beantragen obwohl der auf UNSEREM Stand auch nicht geschossen werden kann, wir aber Vergleichswettkämpfe mit Reservisten ect. auf DEREN (Bundeswehr-)Stand machen.

So, deshalb schau ich unser Formblatt an dass bezüglich des Standes mit vielen Fussnotensternechen versehen ist. Wenn ich nun nur das lese was für Deinen Fall gilt heisst es:

"Ferner bestätigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für erlaubnispflichtige Waffen in eigenem Besitz haben/ein Mietverhältnis nachweisen können.

Nochmal, ERLAUBNISPFLLICHTIGE WAFFEN allgemein

DEIn Problem, für die beantragte Disziplin ect. ist durch die Sternchen extra zu streichen weil es als Fussnote dazu heisst "bei Antrag auf eine bestimmte Waffe". Dann, und nur dann, wenn Du eine [bestimmte Waffe beantragen würdest würde der Text nach Streichung heissen "Ferner bescheinigen wir dass wir die beantragten Standanlagen für die beantragte Disziplin in eigenem....."

Aber nochmal: Du beantragst ja keine Disziplin sondern eine gelbe WBK!!

Ich hoffe, ich habs verständlich ausgedrückt. Im Ergebnis führt das bei uns dazu dass Du nur EINE GELBE beantragst und der Scheffe die Spalte 2a des Antrags auch unterschreibt da wir für "erlaubnispflichtige Waffen ja einen eigenen Stand haben!!! (nur halt nicht für jede erlaubnispflichtige Waffe; aber das ist ja auch nicht gefordert) eek2.gif

Geschrieben

Na ja, Smithy und Wolli - Ihr habt schon recht icon14.gif-

aber so wie ich den Ronald versteh, will er net nach Bayern auswandern(was grundsätzlich nicht schlecht ist icon14.gif)-und dann muß er halt für die "württembergischen" Besonderheiten seinen Weg find wink.gif-und der wurde ja skizziert cool.gif

Mouche

Geschrieben

Ja, ist schon klar, viele Wege führen zum Ziel wink.gif

Aber was ich meine ist dass sein "vorläufiges" Formblatt so aussieht wie unser vorläufiges Formblatt. Wenn man sich das durchliest bezieht sich die Forderung nach dem Stand auch nur auf "die beantragte Disziplin".

Jetzt wär halt interessant wie das "endgültige" Formblatt von denen aussieht.

Nachdem das endgültige bei uns so ist wie oben aufgezeigt könnte doch sein dass die Würteberscher wieder von uns abgekupftert haben und dann klappt´s auch ohne Auswandern wink.gif

Geschrieben

...dann warte mal, bis Du Deine Erschließungskostenabrechnung und den ersten "Grundsteuerbescheid" mit 370 Punkte Hebesatz im Briefkasten hast 021.gif

Bei uns gibt`s nix umsonst chrisgrinst.gif-nur manchmal erkennt man nicht auf den ersten Blick,was wofür ist cool.gif

Mouche

Archiviert

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