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IGNORED

Sachkunde-Nachprüfung für Waffenbesitzer ?


HaPe

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Hallo,

bei uns im Verein tauchte gestern das Gerücht auf, dass Waffenbesitzer, die ihre Sachkundeprüfung nach altem Recht gemacht haben, bei Beantragung einer weiteren Waffe einen einen Lehrgang nach dem neuen Waffengesetz nachweisen müssen.

Weiss irgend jemand etwas darüber?

Gruß

HaPe

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Hm, halte ich auch für ein Gerücht. Wenn man §§ 29 ff. der 1. WaffV mit § 1 AWaffV vergleicht, kann man in Bezug auf Inhalt der Prüfung kaum einen Unterschied feststellen.

Da auch keine Regelungen zur "alten" Sachkunde im Gesetz ersichtlich sind ist davon auszugehen, dass diese weiterhin uneingeschränkt anerkannt wird.

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In Antwort auf:

kann ich aus diesen sachlichen Antworten schließen, dass es tatsächlich nur ein Gerücht ist ?


Klares und deutliches NEIN - kannst du nicht !

Die BezReg Weser-Ems treibt dieses Spielchen gerade mit uns im Großraum Osnabrück... kotz.gif

In Antwort auf:

Da auch keine Regelungen zur "alten" Sachkunde im Gesetz ersichtlich sind ist davon auszugehen, dass diese weiterhin uneingeschränkt anerkannt wird.


Schön wäre es ja - leider gibt es sehr umtriebige Behörden, die da meinen, sie könnten JEB's Geist durch noch größere Schikanen aufleben lassen... pissed.gif

Gruss

Christian

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Ja gut, Maxe aber in DEINEM Thread gehts um die Tatsache dass aufgrund von bestimmten Formblättern anscheinend keine uneingeschränkte Sachkunde erworben wurde.

Ist glaub ich ein bischen ein anderer Fall wenn halt z.B. nur draufsteht "hat ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Sportpistolen im Kaliber .22 nachgewiesen." und er beantragt dann eine .45er confused.gif

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hast Du genauere Angaben als das, was oben angefragt ist?

für mich sind in Gerüchten immer wieder Richtungen zu erkennen...mehr aber auch nicht und es könnte sein, das es einen Zusammenhang gibt!!

...es ist so oder so ein stochern im Heuhaufen der Gerüchte

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In Antwort auf:

Welche Begründung und Rechtsgrundlage gibt diese Behörde denn für ihre Entscheidung an ? Lex Weser oder was ?


Keine besondere Begründung - ausser Verweis auf eben diese interne Dienstanweisung (die natürlich niemand herausrückt) - und das lt. AllgVerwV nach § 3 (2) c eben eine Bescheinigung durch einen anerkannten Schießsportverband erforderlich sei... pissed.gif

AllgVerwV § 3 (5) wird dabei geflissentlich aussen vor gelassen...

@ Wahrsager : nix NRW - Niedersachsen !

FWR ist natürlich informiert...

Ich habe übrigens gestern problemlos meinen Antrag für die neue Gelbe in NRW abgegeben...

...natürlich nicht, ohne diese Vorgehensweise in NS durch die Brust ins Auge anzuprangern... AZZANGEL.gif

Gruss

Christian

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Ne, zum OBIGEN Problem weiss ich nicht was denen wieder eingefallen ist.

Ich meine nur dass der von Dir angegebene Thread nicht passt weils da wie gesagt nicht um GENERELLE Nachprüfung geht sondern um UNVOLLSTÄNDIGE Sachkundeprüfungen. DIE sind -auch bei uns- schon vorgekommen. Siehst Du wenn Du nachschaus was ich da geschrieben habe.

Edit: Zwischenzeitlich haben meine Vorredner ja konkretisiert dass es um eine VERBANDSprüfung gehen soll. DIE hat aber wohl keiner von uns eek2.gif

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@Smithy Vom Verband war nie die Rede, achte mal darauf wer wann was gepostet hat!

Für die Person, die betroffen ist:

IMHO: Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern(d.h. es muß eine Begründung formuliert werden die zum Gesetz passt!) und Anwalt einschalten!!

wer sich nicht wehrt lebt verkehrt

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In Antwort auf:

@Smithy Vom Verband war nie die Rede, achte mal darauf wer wann was gepostet hat!


Nicht????

Zitat von CB:

In Antwort auf:

und das lt. AllgVerwV nach § 3 (2) c eben eine Bescheinigung durch einen anerkannten
Schießsportverband
erforderlich sei...


Was jetzt? Steh ich immer noch auf´m Schlauch?

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In Antwort auf:

Was jetzt? Steh ich immer noch auf´m Schlauch?


Weiss nicht... wink.gif - aber gemeint ist die Sachkundebescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes!!

In dem anderen Thread gings ja - wie du schon geschrieben hast - um Sachkundeprüfungen mit, sagen wir mal *eingeschränktem Wirkungsbereich* .

Das ganze sind 2 verschiedenen Baustellen :

1. eingeschränkte Sachkundenachweise, welche sich z.B. ausschliesslich auf 1 bestimmte Waffe und das dazugehörige Kaliber (SpoPi / .22 lfb) beziehen - hier muss durch den Antragsteller, wenn er denn *gröberes* haben möchte - nachgebessert werden...

2. Bei Neuantrag auf (auch bereits vorhandene) grüne WBK sowie Erteilung einer gelben WBK nach § 14 (4) WaffG wird von der BezReg Weser-Ems zur Zeit eine Sachkundeprüfung nach § 3(2)c der AllgVerwV verlangt - allerdings als vom Landesverband zu bescheinigen !

Gruss

Christian

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OK, hab´s kapiert eek2.gif

Zu meiner Entschuldigung muss ich sagen dass bei uns (mir) sowieso der Bezirksreferent die Sachkundeprüfung abgenommen hat. Eine Unterschrift mehr oder weniger auf UNSEREM (BSSB) Formblatt wäre daher eher ein theoretisches Problem.

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