HaPe Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Hallo, bei uns im Verein tauchte gestern das Gerücht auf, dass Waffenbesitzer, die ihre Sachkundeprüfung nach altem Recht gemacht haben, bei Beantragung einer weiteren Waffe einen einen Lehrgang nach dem neuen Waffengesetz nachweisen müssen. Weiss irgend jemand etwas darüber? Gruß HaPe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Moin HaPe! Wer von den werten Kameraden war denn so gut informiert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 So etwa wie bei Auto Kauf Führerschein Nach-Prüfung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 muss ich eigentlich meinen führerschein auch neu machen??? hab den so vor ca. 16 jahren gemacht und seit dem hat sich ja viel getan!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
HaPe Posted March 5, 2004 Author Share Posted March 5, 2004 kann ich aus diesen sachlichen Antworten schließen, dass es tatsächlich nur ein Gerücht ist ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt (mir ist keine bekannt!!), kann es nur eine Falschaussage sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Hm, halte ich auch für ein Gerücht. Wenn man §§ 29 ff. der 1. WaffV mit § 1 AWaffV vergleicht, kann man in Bezug auf Inhalt der Prüfung kaum einen Unterschied feststellen. Da auch keine Regelungen zur "alten" Sachkunde im Gesetz ersichtlich sind ist davon auszugehen, dass diese weiterhin uneingeschränkt anerkannt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 In Antwort auf: kann ich aus diesen sachlichen Antworten schließen, dass es tatsächlich nur ein Gerücht ist ? Klares und deutliches NEIN - kannst du nicht ! Die BezReg Weser-Ems treibt dieses Spielchen gerade mit uns im Großraum Osnabrück... In Antwort auf: Da auch keine Regelungen zur "alten" Sachkunde im Gesetz ersichtlich sind ist davon auszugehen, dass diese weiterhin uneingeschränkt anerkannt wird. Schön wäre es ja - leider gibt es sehr umtriebige Behörden, die da meinen, sie könnten JEB's Geist durch noch größere Schikanen aufleben lassen... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Welche Begründung und Rechtsgrundlage gibt diese Behörde denn für ihre Entscheidung an ? Lex Weser oder was ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 NRW mal wieder. das letzte mal, als ich den behrens im tv gesehen habe, hat er wegen dem mecedes-raser-unfall ein generelles tempolimit gefordert. ist das fwr schon informiert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 nee auch in bayern, siehe diesen Thread hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Ja gut, Maxe aber in DEINEM Thread gehts um die Tatsache dass aufgrund von bestimmten Formblättern anscheinend keine uneingeschränkte Sachkunde erworben wurde. Ist glaub ich ein bischen ein anderer Fall wenn halt z.B. nur draufsteht "hat ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Sportpistolen im Kaliber .22 nachgewiesen." und er beantragt dann eine .45er Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 hast Du genauere Angaben als das, was oben angefragt ist? für mich sind in Gerüchten immer wieder Richtungen zu erkennen...mehr aber auch nicht und es könnte sein, das es einen Zusammenhang gibt!! ...es ist so oder so ein stochern im Heuhaufen der Gerüchte Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 In Antwort auf: Welche Begründung und Rechtsgrundlage gibt diese Behörde denn für ihre Entscheidung an ? Lex Weser oder was ? Keine besondere Begründung - ausser Verweis auf eben diese interne Dienstanweisung (die natürlich niemand herausrückt) - und das lt. AllgVerwV nach § 3 (2) c eben eine Bescheinigung durch einen anerkannten Schießsportverband erforderlich sei... AllgVerwV § 3 (5) wird dabei geflissentlich aussen vor gelassen... @ Wahrsager : nix NRW - Niedersachsen ! FWR ist natürlich informiert... Ich habe übrigens gestern problemlos meinen Antrag für die neue Gelbe in NRW abgegeben... ...natürlich nicht, ohne diese Vorgehensweise in NS durch die Brust ins Auge anzuprangern... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Ne, zum OBIGEN Problem weiss ich nicht was denen wieder eingefallen ist. Ich meine nur dass der von Dir angegebene Thread nicht passt weils da wie gesagt nicht um GENERELLE Nachprüfung geht sondern um UNVOLLSTÄNDIGE Sachkundeprüfungen. DIE sind -auch bei uns- schon vorgekommen. Siehst Du wenn Du nachschaus was ich da geschrieben habe. Edit: Zwischenzeitlich haben meine Vorredner ja konkretisiert dass es um eine VERBANDSprüfung gehen soll. DIE hat aber wohl keiner von uns Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 In Antwort auf: NRW mal wieder. Ne, Bezirksregierung Weser-Ems ist Niedersachsen, leider! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 6, 2004 Share Posted March 6, 2004 @Smithy Vom Verband war nie die Rede, achte mal darauf wer wann was gepostet hat! Für die Person, die betroffen ist: IMHO: Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern(d.h. es muß eine Begründung formuliert werden die zum Gesetz passt!) und Anwalt einschalten!! wer sich nicht wehrt lebt verkehrt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 6, 2004 Share Posted March 6, 2004 In Antwort auf: @Smithy Vom Verband war nie die Rede, achte mal darauf wer wann was gepostet hat! Nicht???? Zitat von CB: In Antwort auf: und das lt. AllgVerwV nach § 3 (2) c eben eine Bescheinigung durch einen anerkannten Schießsportverband erforderlich sei... Was jetzt? Steh ich immer noch auf´m Schlauch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted March 6, 2004 Share Posted March 6, 2004 In Antwort auf: Was jetzt? Steh ich immer noch auf´m Schlauch? Weiss nicht... - aber gemeint ist die Sachkundebescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes!! In dem anderen Thread gings ja - wie du schon geschrieben hast - um Sachkundeprüfungen mit, sagen wir mal *eingeschränktem Wirkungsbereich* . Das ganze sind 2 verschiedenen Baustellen : 1. eingeschränkte Sachkundenachweise, welche sich z.B. ausschliesslich auf 1 bestimmte Waffe und das dazugehörige Kaliber (SpoPi / .22 lfb) beziehen - hier muss durch den Antragsteller, wenn er denn *gröberes* haben möchte - nachgebessert werden... 2. Bei Neuantrag auf (auch bereits vorhandene) grüne WBK sowie Erteilung einer gelben WBK nach § 14 (4) WaffG wird von der BezReg Weser-Ems zur Zeit eine Sachkundeprüfung nach § 3(2)c der AllgVerwV verlangt - allerdings als vom Landesverband zu bescheinigen ! Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 6, 2004 Share Posted March 6, 2004 OK, hab´s kapiert Zu meiner Entschuldigung muss ich sagen dass bei uns (mir) sowieso der Bezirksreferent die Sachkundeprüfung abgenommen hat. Eine Unterschrift mehr oder weniger auf UNSEREM (BSSB) Formblatt wäre daher eher ein theoretisches Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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