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IGNORED

Meldepflicht der Vereine über Vereinsaustritte


Knuddel

Empfohlene Beiträge

Hi,

also irgendwie blicke ich hier nicht mehr durch. Der Verein muss zukünftig per Gesetz ausgetretene Mitglieder der zuständigen Behörde melde.

1.) Welche Behörde ist gemeint? Die Behörde, die für den Verein zuständig ist oder die Behörde, die für das entsprechende Mitglied zuständig ist.

2.)Was muss diese Meldung enthalten? Nur den Namen des Mitgliedes oder auch die Anschrift und Geburtsdatum?

3.) Was ist mit Mitgliedern, von denen der Verein weiß, dass er in einem weiteren Verein tätig ist oder das Mitglied hierzu eine Bestätigung vorlegt? Muss dann immer noch eine Meldung erfolgen?

4.) Warum melden nicht die Verbände wer austritt? Wäre doch für die Vereine viel viel einfacher.

5.) Was passiert, wenn der Verein diese Meldung vergisst? Wird der Verein von der Behörde bestraft? Wenn ja wie?????

6.) Innerhalb welcher Frist muss die Meldung erfolgen?

7.) Wie weit muss rückwirkend gemeldet werden?

Auch wenn jemand vor dem 01.04.03 ausgetreten ist?

Auch wenn jemand 1978 ausgetreten ist?

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Moin!

Zum Thema Welche Behörde:

Bei uns im Verein wird das so gehandhabt, dass die Behörde informiert wird, die für den Verein zuständig ist. Damit hat der Verein seine Pflicht getan. Es kann nicht angehen, dass der Verein auch noch die zuständige Behörde für den Ex-Schützen herausfindet, das geht den Verein nämlich nix an!

Grüße vom Westwall!!!

wagman

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hallo, da hab ich auch ne frage zu ?

woher weiss ich denn, ob das austretende vereinsmitglied überhaupt eine wbk hat ?

oder melde ich dann einfach jeden ?

bin ich als als vorstand verpflichtet protokoll zu führen, wem ich was genehmigt hab ?

cz75

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In Antwort auf:

hallo, da hab ich auch ne frage zu ?

woher weiss ich denn, ob das austretende vereinsmitglied überhaupt eine wbk hat ?

oder melde ich dann einfach jeden ?

bin ich als als vorstand verpflichtet protokoll zu führen, wem ich was genehmigt hab ?

cz75


hallo cz75,

du als vostand hast weder nach alten, noch nach neuen recht was "genehmigt" - das hat immer schon die behörde.

ich denke mal, als vorstand weißt man, ob derjenige ne wbk hat. hat er eine, dann mußt du melden.

cu

klaus

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du als vostand hast weder nach alten, noch nach neuen recht was "genehmigt" - das hat immer schon die behörde.

ich denke mal, als vorstand weißt man, ob derjenige ne wbk hat. hat er eine, dann mußt du melden.


So einfach kann man es sich nicht machen, denke ich.

Z.B. könnte ein Vereinsmitglied eine WBK über einen anderen Verein/Verband bekommen haben - dann hat der Vorstand bei Nichtmeldung gegen das WaffG verstoßen.

Im Fall des Austrittes sollte sich der Vorstand schriftlich (nicht eidesstattlich!) geben lassen, daß das austretende Mitglied keine WBK hat.

Es ist zum K*** - aber dieser sogenannte Rechtsstaat holt sich wohl per Gesetz jetzt seine Blockwarte. icon13.gificon13.gificon13.gif

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Na, wie das Ex-Mitglied in den Verein gekommen ist, wird er entweder seine Waffe mitgebracht haben. Als verantwortliche Aufsichtsperson würde ich bei einem Neuling schon nach der WBK fragen. Schließlich will ich als verantwortliche Aufsichtsperson keine schwarze Waffe auf dem Stand zulassen.

Die Frage, ob der Verein eine Buchführung über seine Befürwortungen führen muss ist da schon interessanter.

Besonders interessant wird es dann auch noch, wenn der Vorstand mal wechselt und die Daten von 1980 vielleicht nicht mehr zur Verfügung stehen.

Merkwürdig, merkwürdig dieses Gesetz.

@Astanase

Name und Anschrift sind ja noch OK, aber das Geburtsdatum fällt eigentlich doch schon eher unter den Datenschutz oder?

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hm,

mein gedankenspiel ist halt auch, dass jemand ne wbk haben könnte, die waffen nach und nach verkauft.

wie gesagt, buchführen ist wohl nicht vorgeschrieben...und jeden kennen kann ich auch nicht.

ist ein sehr undurchsichtiges thema finde ich. frown.gif

cz75

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@Astanase

Name und Anschrift sind ja noch OK, aber das Geburtsdatum fällt eigentlich doch schon eher unter den Datenschutz oder?


Die drei Daten sind der Behörde doch so oder so bekannt. Eine derartige Meldung hat nichts mit Datenschutz zu schaffen.

Sollte es mal rolleyes.gif gleich 2 Müller geben, die zufälligerweise auf der gleichen Müllerstrasse wohnen, dann könnte das Geburtsdatum Verwechslungen vermeiden.

Ansonsten bekommt Müller 1 noch ein Räumungskommando ins Haus gestellt, weil man ihn, anstatt Müller 2 ins Visier genommen hat und "Schuld" ist dann noch der arme Verein.

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Na, wie das Ex-Mitglied in den Verein gekommen ist, wird er entweder seine Waffe mitgebracht haben. Als verantwortliche Aufsichtsperson würde ich bei einem Neuling schon nach der WBK fragen. Schließlich will ich als verantwortliche Aufsichtsperson keine schwarze Waffe auf dem Stand zulassen.

Die Frage, ob der Verein eine Buchführung über seine Befürwortungen führen muss ist da schon interessanter.

Besonders interessant wird es dann auch noch, wenn der Vorstand mal wechselt und die Daten von 1980 vielleicht nicht mehr zur Verfügung stehen.

Merkwürdig, merkwürdig dieses Gesetz.

@Astanase

Name und Anschrift sind ja noch OK, aber das Geburtsdatum fällt eigentlich doch schon eher unter den Datenschutz oder?


Es soll auch "perverse" Schützen geben, die fangen nach den "scharfen" Waffen mit Lupi an.

Wenn sie dies in einem anderen Verein machen, sind sie doch nicht verpflichtet, dort zu melden, daß sie eine WBK haben.

Und ich würde eine Frage diesbezüglich auch nicht beantworten.

Wenn mich der Präsi dann meldet, wenn ich austrete, ist das rechtlich tragbar?

Wolli

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Zitat aus § 15 WaffG:

"Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen."

Soll sich jeder seine Meinung bilden.

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Zitat aus § 15 WaffG:

"Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen."

Soll sich jeder seine Meinung bilden.


Man könnte sagen, das impliziert, daß sich der aufnehmende Verein mit Unterschrift zusichern lassen muß, ob der beantragende Neuzugang eine WBK hat oder nicht.

Oder, was ist die Alternative?

Wolli

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Man könnte sagen, das impliziert, daß sich der aufnehmende Verein mit Unterschrift zusichern lassen muß, ob der beantragende Neuzugang eine WBK hat oder nicht.

Oder, was ist die Alternative?


Wolli, nicht bei Ein- sondern bei Austritt!

Denn was ist mit den Fällen, in denen der Schütze während der Mitgliedschaft eine WBK erwirbt, ohne dass dies dem Vorstand zur Kenntnis gelangt (da über anderen Verband/Verein).

Oder in den Fällen, in denen der Vorstand dies zwar erfährt, aber im Laufe der Jahre wieder "vergisst" (Vorstandswechsel mit teilweisem Verlust der Unterlagen, alles schon dagewesen)?

Oder in den Altfällen (wie bei mir). Mitglied in einem Schützenverein, WBK ausschließlich über Jagdschein, und der Verein hat nicht nach einer WBK gefragt und weiss daher davon auch nicht offiziell. Wenn ich da wieder austreten sollte, muss mich der Verein nach dem Wortlaut des WaffG melden.

Also wer sicher gegen will, klärt dies nach Zugang des Kündigungsschreibens noch einmal ab.

Orwell läßt grüßen

Michael

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Also man kann jetzt viel über Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Datenschutz und wasweisich theoretisch streiten.

Bei uns werden die Austritte gemeldet und in der Praxis gibt es da auch keine Probleme.

An dem Tag wo ich meine Kündigung beim Verein abgebe gehe ich aufs Amt und melde dass "da was kommt" und teile aber gleichzeitig mit bei welchem Verein ich weiterhin bin.

Das wird dann zu den Akten genommen und es kommt von Amts wegen gar nichts.

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5.) Was passiert, wenn der Verein diese Meldung vergisst? Wird der Verein von der Behörde bestraft? Wenn ja wie?????


Nicht der Verein, dem Vorstand droht die Strafe und nicht nur von der Behörde, auch vom Verband !

Im BDS droht dem Vorstand der Ausschluß wenn er die Meldung vermasselt.

Der Verband widerum gefährdet seine seine Zulassung, da er es unterlassen hat durch "organisatorische Maßnahmen" sicherzustellen, dass die ihm angeschlossenen Vereine sich gesetzeskonform verhalten.

Ergo melde ich (widerwillig) alle Austritte, mit oder ohne WBK.

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Hallo,

was noch nicht betrachtet wurde ist: Zur Meldung ist der rechtsfähige Vorstand verpflichtet, auf dessen Ebene die Mitgliedschaft geführt wird.

Das bedeutet z.B. für den BDMP, der nur auf einer Ebene rechtsfähig ist, dass die SLG’en und die LV’s nicht für die Meldung im Namen des BDMP e.V. zuständig sind, sonder das Präsidium, die über die Bundesgeschäftsstelle die Mitglieder verwalten. Da laufen auch die Mitgliederkündigungen auf und nur da können diese ver- bzw. bearbeitet werden.

Gruss Spa

chrisgrinst.gif

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Bei uns gab es einen wechsel in einen anderen Verein, heisst also Austritt und eintritt.

Da es dem Schützen nicht unnötig schwer gemacht werden sollte, habe ich mit dem Schützen abgemacht das er beim Amt gleichzeitig/früher eine Bescheinigung des neuen Vereins abgibt, so das alle weniger arbeit mit dem Kram haben. Wenn in kein neuen Verein eingetreten wird, fängt u.U. das Amt an, dem Schützen fragen zu stellen....?!?!?!

Besser ist es wohl, jeden zu melden, der aus dem Verein austritt, da ich nicht weiß, wer wo in welchem Verein sich welches Bedürfnis hat ausstellen lassen...

Orwell'sche Zustände.... haben wir doch schon oder? 016.gifconfused.gif

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§15 (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die

Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich

zu benennen.


Der §49 (örtliche Zuständigkeit) schweigt sich jedoch aus, wer nun die Zuständigkeit hat (für Schützen, die auch regelmäßig irgendwo in D-Land wohnen) - die Behörde im Bezirk des Schützen oder die des Schützenvereins und verweist auf die Kompetenz des jeweiligen Bundeslandes. Was nun, wenn Schütze und Schützenverein aus verschiedenen BL sind?

Allerdings habe ich keine Sanktionen zu §15 (5) im WaffG gefunden (Bußgelder oder Strafen). Sehr ominös! blush.gif

Edit: Allerdings sind die Verbände in der Pflicht (und bei Mißachtung gesetzlicher Vorgaben bußgeldbewehrt: Verstoß gegen §15 (7) a) i.V.M. §53 (23) Bußgeldvorschriften. confused.gif

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die zuständige Behörde kann nur die des Vereins sein, wenn ich z.B. ein Mitglied aus München im Verein habe, muss ich bei Austritt nicht in München, sondern bei der zuständigen Behörde des Vereins melden.. der Rest geht "intern" und geht mich nix mehr an tongue.gif

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Maxe,

so ist es, Du musst nicht mal wissen welche Behörde für den Schützen zuständig ist. Ich bin dreimal umgezogen, das will unser Verein nicht wissen. Beiträge werden abgebucht, Mitteilungen an die Mitglieder lt. Satzung durch Aushang und Veröffentlichung im Gemeindeblatt. Soll sich doch das LRA dann an die zuständige Gemeinde wenden.

Karl

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Ich bin dreimal umgezogen, das will unser Verein nicht wissen.

Soll sich doch das LRA dann an die zuständige Gemeinde wenden.


Wie denn, wenn der Verein meldet: "Unser Mitglied XYZ, geboren am, Wohnort wiss mer nich, ist ausgetreten" ?

Um die neue Adresse ueber die Gemeinde zu ermitteln, muesste man zumindest mal die alte Anschrift kennen.

Das macht sich der Verein doch selbst etwas Aerger (wie schreibt er das Mitglied an, er solle seine neue Kontoverbindung mitteilen, wenn die im Rahmen des Umzugs auch geaendert wurde?)

Gruesze

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Das seh ich aber anders ! Die Meldung sollte schon an die für den Schützen zuständige Waffenbehörde erfolgen, denn die muss es auf jeden Fall wissen wegen Bedürfniswegfall etc.

Wenns irgendeine Gemeinde erfährt, die von Waffenrecht keine Ahnung hat, landet der Wisch weiß Gott wo, nur nicht da, wo er eigentlich hin soll. Und das Risiko würde ich als Vorstand nicht eingehen ! eek2.gif

Man kann das austretende Mitglied ja fragen: Hast Du denn eine WBK ? Antwort: jaaaaaaaa. smile.gif Und weiter: Welche Waffenbehörde ist denn für Dich zuständig, sag ? Antwort: da, wo die süße Maus sitzt ! grin.gif OK ? grin.gif

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Oft verlaufen Austritte so, dass der Vorstand irgenwann einen Schmierzettel im Briefkasten findet, auf dem sinngemäß steht: "Hiermit trete ich aus, Gruß Schorsch".

Nachfragen bezüglich der süßen Maus sind sowieso nicht möglich, wenn der Betreffende einfach verschwindet und seine Beiträge nicht bezahlt (unbekannt verzogen, Konto gelöscht).

Normalerweise haben Austretende nicht das beste Verhältnis zum Verein, und das macht die Sache manchmal sehr schwer.

MP

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Genau!

Auszerdem waere es fuer einen mitgliederstarken Verein, bei dem die Mitglieder aus verschiedenen Zustaendigkeitsbereichen stammen (bei uns im Dreilaendereck haben wir Mitgleider aus BY, BW und HE), ganz schoen aufwaendig, neben der normalen Vereinsverwaltung auch noch die fuer den Wohnort zustaendigen Behoerden zu erfassen. Vor allen Dingen, weils bei einem "Polizeibehoerde", beim naechsten "Landratsamt", bei anderen "Amt fuer ordentliche Oeffnung aeh..oeffentliche Ordnung" usw. heisst.

Ein bisserl Arbeit soll sich die Verwaltung - sorry, SB wink.gif - doch auch machen duerfen.

Gruesze

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Bei uns im Verein hatten wir gerade genau diesen Fall. Mitglied ausgetreten (worden, weil nicht bezahlt, nicht mehr gemeldet etc.), Ex-Mitglied wohnt weit weg, woher soll der Verein wissen, welche Behörde da zuständig ist?

Unser Vorstand ist dann zu der für den Verein zuständigen, ortsansässigen Behörde gegangen und die meinte dann "alles klar, leiten wir weiter"...

Bzw. war wohl eher so ein "Haben wir zwar noch nie gemacht, haben auch keine Ahnung, aber leiten das mal irgendwohin weiter" chrisgrinst.gif

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