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IGNORED

2 Waffen pro Halbjahr auch für gelbe WBK?


Mark Pfennig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist eigentlich fast so schlimm, wie wenn der Deutsche nur noch vier Autos pro Jahr kaufen dürfte, oder ?


Das Beispiel würde nur passen wenn ich mit Autos Rennen fahren würde oder ein Beförderungsunternehmen hätte.

Ansonsten finde ich das Beispiel nicht passend ....und vor allem nicht witzig.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist eigentlich fast so schlimm, wie wenn der Deutsche nur noch vier Autos pro Jahr kaufen dürfte, oder ?
wink.gifgr1.gif


Die 2/6-Regelung ist eine unnötige Schikane.

Was machen z. B. die Westernschützen ? Wenn mich nicht alles täuscht, dann brauchen die 2 SA-Revolver, 1 Querflinte und 1 Unterhebelrepetierer als Grundausstattung.

Da die Querflinte und der Unterhebelrepetierer auf die neue gelbe kommen, wäre eine Bestätigung der Rechtsauffassung des FWR z. B. für diese Gruppe schon hilfreich.

JM

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich damit aus?

Angenommen ich kaufe mir im Januar 2 Waffen. Im Februar verkaufe ich diese (oder 2 andere) wieder, warum auch immer. Jetzt will ich mir im März wieder 2 Waffen kaufen.

Geht es rein um den Erwerb oder um die Anzahl die man besitzt?

Ach ja, da wir gerade bei den Autos sind. Wenn ich mir in Japan ein Auto kaufen möchte muss ich einen Parkplatz nachweisen. Wenn ich mein Auto verkaufe kann ich ja wieder einen Parkplatz vorweisen chrisgrinst.gif

Geschrieben

Jericho,

wenn Du bei uns in diesem zeitlichen Abstand Autos kaufst und verkaufst, wird man Dir ein Gewerbe unterstellen (Steuerpflicht), also mach einen Waffenhandel auf.

Unseren Waffenhändlern muß es künftig ja gut gehen wenn die 2/6 Regelung so ein Problem darstellt.

Karl

Geschrieben

Meine Philosophie zu dieser 2/6 Regel auf die Gelbe ist ganz einfach:

Ich bin deutscher Staatsbürger und habe in diesem Land Wehrdienst und Ersatzdienst geleistet. Mit meiner Steuer, die sehr reichlich ist werden so fleißige Beamten bezahlt, die sich diesen Schwachsinn ausdenken.

Nach dem ich nach Frankreich gezogen bin, hatte ich hier sofort ohne irgendwelche Gebühr für eine WBK, ohne Führungszeugnis, ohne Tresor, ganz einfach mit meiner Mitgliedskarte des Verbands das Recht mir so viel normale Repetiergewehre bis 10 Schuss Magkapazität zu kaufen, wie ich wollte (und wenn es im Monat 1000 wären würde es höchstens meine Bank interessieren). Sie müssen nur noch angemeldet werden und keiner stört sich daran.

Was bringt diese Regel, für die Sicherheit nichts und rein gar nichts! Für den deutschen Staatsbürger: Im wird wieder mal gezeigt, dass er unwürdiger ist als seine Nachbarn und man ihm rund um die Uhr mistrauen muss. Natürlich zeigen es ihm Leute, die sich mit seinem Geld fett fressen!

Ich habe mir auf meine alte Gelbe in gut 20 Jahren 8 Gewehre gekauft, in Fr in 4 Jahren gerade mal 3, aber trotzdem betrachte ich diese Regel als eine Zumutung. Besonders beim Ordonanzgewehr muss man halt leider aufgrund des schwierigen Angebots auch mal schnell zuschlagen können, mit dieser Regel tut man sich da ggf. oft schon ziemlich schwer.

Die Regel ist sinnlos und ich hoffe, dass sie vor Gericht keine Bestand haben wird.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Aaaaaah - Du bist Präsident des Bundesverwaltungs-Gerichtshofs tongue.gif.....

Geschrieben

In Antwort auf:

Gemäß Erlass des Innenministerium Baden-Württemberg vom 26.01.2004 ist es jetzt auch hier amtlich: die 2/6-Kontingentierung gilt genauso für die gelbe WBK ! Punkt.


Das ist sehr schön, daß es zu dieser wichtigen Einzelheit bereits einen Erlaß gibt rolleyes.gif

Hat dieser berühmte und uns gemeinem Volk unbekannte Erlaß vielleicht auch die unbedeutende Nebensächlichkeit geregelt, wann denn BW endlich gedenkt, die Neue Gelbe auszustellen chrisgrinst.gif. Ich hab immer noch die Info, daß es KEINE gibt - mit welcher Ausrede ist ja nicht sooo wichtig cool.gif

Mouche

Geschrieben

ich verstehe nicht, warum so viel geld für diese aufwändige gesetzgebung aus dem fenster geworfen wird (abgeordnete, ausschüsse, anhörungen,...), wenn ein paar beamte das auch alles per erlass regeln können. 021.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Rechtswörterbuch

Erlass

Erlass ist eine Verwaltungsvorschrift, die von einem Ministerium an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt. Die nachgeordneten Behörden sind, soweit
die Erlasse nicht im Widerspruch zu den Gesetzen stehen
, an deren Regelungen gebunden. Grundsätzlich hat ein Erlaß
keine unmittelbaren Wirkungen nach außen
.


Quelle: ARD Ratgeber Recht

Geschrieben

.....ach ja-"seufz"- wink.gifwink.gifwink.gif-was es doch für wunderbare und herzerfrischend hehre Theorien gibt blush.gifblush.gifblush.gif.....

Mouche

Geschrieben

Mouche - kennst Du nicht die juristische Bedeutung von "grundsätzlich"? wink.gif

In Antwort auf:

Grundsätzlich
hat ein Erlaß keine unmittelbaren Wirkungen nach außen.


Geschrieben

Ich wiederhole meine Frage noch mal.

Wie sieht es aus wenn ich im Januar 2 Waffen kaufe, und im Februar eine oder 2 Waffe/n (die gleiche/n oder andere die ich schon länger besitze) verkaufe?

Geschrieben

Dann solltest Du vorher mit deinem SB sprechen, der kann nämlich Ausnahmen von der Regel zulassen. (BTW: "Grundsätzlich" und "in der Regel" im Juristendeutsch heißt "im Allgemeinen" und "es gibt Ausnahmen")

Sh. dazu das Posting von Sachbearbeiter, 1. Seite dieses Threads:

In Antwort auf:

Dazu möchte ich sagen, dass es in § 14 heißt: "in der Regel" nicht mehr als zwei...

Wenn also kurzfristig ein Schnäppchen ansteht und man nicht ganz überkreuz mit dem SB ist, lässt sich da in manchen Fällen bestimmt was machen


Geschrieben

In Antwort auf:

Mouche - kennst Du nicht die juristische Bedeutung von "grundsätzlich"?
wink.gif


.....nur zu gut chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

So, es gibt mittlerweile einen Schriftverkehr, der die Sicht der zuständigen Behörde eindeutig klarstellt:

"Sehr geehrter Herr Waffenbehörde,

im neuen Waffengesetz wurde festgelegt, dass innerhalb von sechs Monaten in der Regel nur zwei Waffen erworben werden dürfen. Ich bitte Sie um Prüfung, ob dies auch für Sportwaffen gilt, die auf Sportschützen-WBKs (gelb) eingetragen sind.

Falls der Text des Gesetzes tatsächlich so ausgelegt wird, dass sämtliche Waffen unter die Kontigentierung fallen, bitte ich für die von mir bereits beantragte Kurzwaffe im Kaliber .980 Ultimo Magnum eine Ausnahme zu machen. Die Sportwaffe wird zur Landesmeisterschaft im März benötigt, also deutlich vor Ablauf der sechsmonatigen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Pfennig"

Bereits nach wenigen Tagen kam die folgende Antwort:

"Ei, Mark Pfennig,

die Regelung des § 14 Abs. 2 WaffG gilt auch für die Waffen, die aufgrund einer gelben Waffenbesitzkarte erworben wurden. Mit E-Mail vom 23.01.04 haben Sie um eine Ausnahme von dieser Regel gebeten. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass Sie an den Landesmeisterschaften teilnehmen wollen.

In diesem Einzelfall kann ich Ihnen bestätigen, dass ich einer Abweichung vom Regelfall des § 14 Abs. 2 zustimmen werde. Voraussetzung ist aber, dass der Landesverband das Bedürfnis näher begründet.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Waffenbehörde"

Ich empfinde diese vorläufige Lösung als großes Entgegenkommen der Waffenbehörde, bis durch ELF und FWR die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Wieder einmal werden die Aussagen an anderer Stelle bestätigt, nach denen die Bearbeiter der Waffenbehörden in der Regel eher zugunsten der Legalwaffenbesitzer entscheiden.

MP

Geschrieben

@ mark pfennig

es ist doch wirklich toll, wenn´s so auch geht.

es bestärkt mich in MEINER ansicht,dass man mit einem vernünftigen gespräch schneller und einfacher zum ziel kommen kann, als mit anwälten,gericht und und und.....

es setzt aber immer voraus,dass man als antragsteller

und auch von der behördenseite her, vernünfig, offen und

ehrlich miteinander umgeht und so solls eingentlich sein.

viele grüsse

peter

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