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IGNORED

Schalldämpfer


Waffenschmied

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Geschrieben

Hallo

Im neuen WaffG steht doch das Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt sind für die sie bestimmt sind.

Also sind sie für eine Waffe auf WBK gelb auch auf WBK gelb zu erwerben.( oder irre ich mich da?)

Nun hatte ich bei mehreren Händlern nach so einem Teil angefragt. Einige wollten mir keinen verkaufen ( Vermute sie hatten noch nie einen gesehen, geschweige einen verkauft)

Ein Händler hat gefagt was ich damit vorhabe ( dachte vielleicht ich gehöre zu El Kaida)

Nun meine Fragen:

Wollen die Händler nichts verkaufen? ( also nichts verdienen) 021.gif021.gif

oder

Haben sie keine zu verkaufen? confused.gif

oder

Darf ich mir keine Kaufen? gr1.gif

oder

Verstehe ich das neue WaffG falsch

Gruß

Waffenschmied

Geschrieben

die wollen einfach ihre lizenz nicht verlieren, so einfach ist das.

welche behörde interessiert im zweifel schon der wortlaut des gesetzes. wenn das bmi den umdefiniert hat der händler pech gehabt.

schalldämpfer für LuPis gibts nun schon ohne WBK, vielleicht tut sich ja demnächst auch was bei Dämpfern auf "gelb" oder Jagdschein. Unseren Ohren tät's gut

Tabs

Geschrieben

Hallo Waffenschmied,

warum denn in die Ferne schweifen, liegt das gute doch so nah:

Da Du ein berechtigtes Interesse hast, kannst Du von Deiner Behörde einen Feststellungsbescheid hinsichtlich der Zulässigkeit des Schalldämpfererwerbs anfordern.

Dann haste das schwarz auf weiss und kannst einkaufen gehen...

Alternative: Du gehst zum Händler, der trägt Dir das Teil in die WBK ein (ganz Wichtig: Du musst eine Einzelladelangwaffe haben, auf die das Teil tatsächlich passt), händigt es Dir aber vorläufig noch nicht aus, versuchst auf dem Amt den begehrten Stempel für die Anmeldung in der WBK zu bekommen und wartest ab was passiert. Wenn es in die Hose geht, kannste immer noch einben Rückzieher machen, weil Du ja zu keinen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über das Teil ausgeübt hast.

Gruß,

frogger

Geschrieben

in diesem Fall bedeutet "berechtigtes Interesse" nur, dass Du ein berechtigtes Interesse >an der Entscheidung< hast, egal wie die ausfällt. Und das hast Du schon dadurch dass Du sowas erwerben willst - und aufgrund der Rechtsunsicherheit nicht kannst. Es bedeutet nicht dass Du ein berechtigtes Interesse (Bedürfnis) i.S. des WaffG nachweisen kannst.

Ganz abgesehen davon finde ich die Idee mit dem Eintrag ohne Übergabe recht gut. Dann hast Du alles was Du für eine Entscheidung durch die Instanzen hindurch benötigst

Tabs

Geschrieben

Jedenfalls ergibt sich aus dem neuen Gesetz nicht, daß es hier irgendeine Bedürfnisregelung gäbe, somit entfällt die Notwendigkeit eines Voreintrages bei Erwerb, denn:

"....stehen den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."

1.)Für diese Waffen liegen ja Berechtigungen für Erwerb und Besitz bereits vor.

2.)die hierfür erforderlichen Bedürfnisse wurden bereits erbracht.

3.)Einschränkungen für Erwerb und Besitz gibt es im Gesetzestext keine.

Rein juristisch kann man also für seine Beretta 92, die auf WBK grün eingetragen ist, als Zubehör einen Schalldämpfer erwerben, da ja die erforderlichen Genehmigungen bereits erteilt wurden. Ist er für DIESE Waffe bestimmt, so steht er DIESER auch gleich, und ist somit bereits durch Eintrag genehmigt.

Verboten wäre allerdings ein Schalli für eine Kriegswaffe, da er dieser gleichstünde, für Vollautomaten, etc - also Waffen nach §40 WaffG. Da Sportwaffen und Jagdwaffen aber zugelassen sind-----> Schalli ergo erlaubt.

Und ganz wichtig:

Nach dem neuen Gesetz hat hier die Behörde auch keine Möglichkeit, dies als verboten zu erklären oder den Erwerb einzuschränken, weil es der Gesetzestext nicht hergibt.

Im Zweifel erwirbt man ihn mit einem Wechsellauf/ -system, dann ist alles rechtlich safe.

Und für behördliche Mitleser:

Schalldämpfer machen nicht so leise wie im Film, aber sie drücken den Schall meist unter die Schmerzgrenze. Negative Folgen für die innere Sicherheit werden nicht zu befürchten sein, da gab es bei Sammlern, Jägern, Händlern und Herstellern in der Vergangenheit auch keine Probleme.

Es dient letztlich dem Lärmschutz (vgl. Autobahnen, etc.) und der Gesundheit von Schützen.

Bei meinen Segelohren hab ich nämlich ziemliche Probleme bei einem normalen Gehörschutz, da wäre ein Schalli schon aus gesundheitlichen Gründen durchaus die Anschaffung wert. 016.gif

Und erspart Euch Kommentare, ich seh eben nunmal aus wie Dumbo. 021.gif

Geschrieben

Hoffnung 021.gif

Natürlich ist ein SD waffenrechtlich der Waffe gleichgestellt für die der Dämpfer bestimmt ist. Wenn die Waffe der Erlaubnispflicht unterliegt, dann auch der SD. Dies mit allem was zu einem solchen Verwaltungsakt gehört um einen Voreintrag zu erlangen. Angefangen von der Antragsstellung, Bedürfnisnachweis, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Eignung, Mindesalter ... bis zum ablehnenden Bescheid.

Schalldämpfer für nicht F-Waffen unterliegen dem § 1 WaffG i. V. mit Anlage 1 und sind somit erlaubnispflichtig.

Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis für einen SD beinhaltet u. a. den Nachweis eines Bedürfnisses. Dieses wird in den §§ 8 + 14 geregelt. Als Sportschütze mit Gelber o. Grüner WBK liegt dieses nicht vor.

Im Gegensatz zu den freien Waffen: die fallen unter erlaubnisfreien Erwerb und Besitz gem. Anlage 2. Somit unterliegt ein dazu passender SD nicht der o. g. Erlaubnispflicht.

Geschrieben

In Antwort auf:

Alternative: Du gehst zum Händler, der trägt Dir das Teil in die WBK ein (ganz Wichtig: Du musst eine Einzelladelangwaffe haben, auf die das Teil tatsächlich passt), händigt es Dir aber vorläufig noch nicht aus, versuchst auf dem Amt den begehrten Stempel für die Anmeldung in der WBK zu bekommen und wartest ab was passiert. Wenn es in die Hose geht, kannste immer noch einben Rückzieher machen, weil Du ja zu keinen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über das Teil ausgeübt hast.

Gruß,

frogger


Das ist gefährlich ! Die tatsächliche Gewalt übt nach herrschender Rechtsauffassung bereits derjenige aus, der zumindest die Möglichkeit hat, über den Gegenstand zu verfügen. Und die kann er durchaus jederzeit haben, wenn der Händler das Teil nur für ihn auf die Seite gelegt hat.

Mir ist schon klar, warum die Händler sich mit dem Verkauf von Schalldämpfern bedeckt halten. Bisher konnten diese nur mit besonderem Bedürfnis erworben werden (z.B. zum Schießen von Kleintieren in Friedhofsnähe), weil die Dinger bei Überfällen sehr begehrt sind.

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis für einen SD beinhaltet u. a. den Nachweis eines Bedürfnisses. Dieses wird in den §§ 8 + 14 geregelt. Als Sportschütze mit Gelber o. Grüner WBK liegt dieses nicht vor.


Hmm, wieso eigentlich nicht? Wenn Waffe und SD gleichgestellt sind und das Gesetz nirgendwo speziell regelt, wie das Bedürfnis für einen SD geltend zu machen ist, dann muss man daraus doch schlussfolgern, dass für das Bedürfnis für einen SD die gleichen Kriterien gelten wie für das Bedürfnis für die Waffe selbst.

Geschrieben

@sachbearbeiter:

Mal ehrlich, bei der SD-Geschichte hat sich doch der Gesetzgeber wirklich selbst herrlich ans Bein gepisst.

Was machst Du, wenn ich mir für meinen .45 oder .38 oder .32 Vorderlader einfach einen Schalldämpfer kaufe.

Sobald ich einen Händler finde, der mir das Teil verhökert, wäre die Sache eigentlich so lange legal, bis ich das Gerät auf meine .45 Government oder was auch immer schraube ....

Noch krasser wird es bei den Luftgewehren - 4,5 ist ja langweilig, aber bei 5,5 mm ist der SD für das Luftgewehr absolut der gleiche wie für ein KK-Gewehr.

Damit wären auch im Ausland erworbene SD - sofern sie mit der Absicht erworben wurden, sie auch einer in Deutschland frei erhältlichen Waffe aufzubringen - grundsätzlich legal.

Die ganzen Jahre hat es ein Riesengedöns wegen der SD´s gegeben - was wäre schon dagegen zu sagen, wenn jemand so etwas auf seiner WBK hat und der Staat ganz genau weiss, wo die Teile sind???

Aber jetzt kann sich (erst mal nur theoretisch) jeder Arsch so ein Teil kaufen und damit Mist produzieren ..... weil irgendein Ministerialrat mal wieder nicht nachgedacht hat.

Wirklich zum kotz.gif

Geschrieben

Tja so ist das oft bei neuen Gesetzen. Bis da alles passt, streicht manchmal einige Zeit ins Land.

@Völker: gerade weil sich die Kriminellen nicht ans Waffenrecht halten, sollen SD ja genehmigungspflichtig sein !

Geschrieben

In Antwort auf:

Als Sportschütze mit Gelber o. Grüner WBK liegt dieses nicht vor.


Bei der grünen WBK stimme ich dir zu, bei der gelben sehe ich das allerdings anders. Mit der gelben WBK darf man Einzelladerlangwaffen erwerben, ohne hierfür eine weitere Erlaubnis zu benötigen. Damit entfällt auch der Bedürfnisnachweis für die konkrete Waffe. Da Schalldämpfer den Waffen gleich gestellt sind, für die sie bestimmt sind, gilt Erwerbserlaubnis für Einzelladerlangwaffe = Erwerbserlaubnis für Schalldämpfer für Einzelladerlangwaffe. Wie man allerdings technisch festlegen kann, für welche Waffe ein Schalldämpfer bestimmt ist, entzieht sich (bis auf das Kaliber) meiner Kenntnis. Ich schätze aber mal, dass ein Schalldämpfer für eine 7,65 Browning auf einer .308 Win nicht lange intakt bleibt, selbst wenn er vom Kaliber passt.

Man könnte vielleicht noch argumentieren, dass der Schalldämpfer ja auch für einen Repetierer oder Halbautomaten bestimmt ist, und daher die (alte oder neue) Sportschützen-WBK nicht ausreichend ist. Aber spätestens, wenn der Schalldämpfer fest mit der Einzelladerlangwaffe verbunden ist, erübrigt sich diese Diskussion. Weiterhin wäre der Erwerb über einen Jagdschein analog möglich.

Allerdings gebe ich zu, dass ich mir mit dieser Argumentation nicht so ganz sicher bin, denn analog könnte man bei einem Voreintrag für z.B. eine Pistole 9mm Luger auch den Schalldämpfer für eine Pistole 9mm Luger erwerben. confused.gif

Die Idee mit dem Wechselsystem ist zwar gut, funktioniert aber nicht, da der Schalldämpfer der ganzen Waffe gleich gestellt ist und nicht einem Waffenteil (z.B. dem Lauf).

Letztlich läuft die ganze Diskussion meiner Meinung nach darauf hinaus, was höher zu bewerten ist: Die Austellung der WBK auf eine bestimmte Waffenart (§10 Abs 1) oder die Gleichstellung eines Schalldämpfers mit der entsprechenden Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3)? Meiner bescheidenen Meinung nach zählt die Gleichstellung mehr, da explizit in der Anlage gesagt wird, "soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist".

Den Erwerb eines Schalldämpfers für Langwaffen über einen Jagdschein halte ich hingegen für sehr sicher möglich, da die oben genannten Bedenken hier meiner Meinung nach nicht zählen....

bye knight

Geschrieben

Ok, SB - da haste ja schon recht .... aber erst so ein Riesengeschiss machen und dann so einen Schrott liefern!!

Ich kenn die Typen, nicht aus Deinem, aber aus meinem Fachbereich - wenn ich allein schon an die "Mainzer Modell"-Förderung denke, kommt mir das kalte Ko ... n

Was denkt sich jemand, der 200 seiten beschriftet, damit ein Sachbearbeiter ne Stunde rechnen muss um auf eine Förderung von 26,84 Euro im Monat zu kommen.

Wirklich ich kenn die Typen - die ticken nciht mehr richtig in ihrem Elfenbeinturm .... und gerade Leute wie Du müssen es ausbaden.

Und wie die über ihre Mitarbeiter reden - ich kann Dir nur sagen, in den Sozialbehörden sehen die Führungskräfte oberhalb der A15 ihre "Bediensteten" nur noch als Verbrauchsmaterial an.

Das hat aber nix mehr mit Schälldampfern zu tun - oder nur insofern, dass da wirkliche umfassende Inkompetenz herrscht ....

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter

Wenn ich einen Überfall planen würde, würde ich niemals einen Schalldämpfer einsetzen. Der psych. Droheffekt eines möglichst lauten Schusses ist wissensch. nachgewiesen. Das relativ leise pfut pfut eines schalldämpfers unterstreicht sicher nicht den Droheffekt der von einer Schußwaffe ausgeht und bei allen Überfällen sicher erwünscht ist. Anders stellt sich die Sache bei einen "Profikiller" dar der darauf bedacht ist möglichst wenig Lärm zu verursachen.

Ich kann mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, daß jemand der mit einem SD etwas ungesetzliches vorhat den Weg über die legale Beschaffung gehen würde. 021.gif021.gif

Es gibt im Netz dutzende Seiten die sich detailiert und mit bemaßten Zeichnungen mit der Herstellung von SD und der zugehörigen Munition befassen. Zur Herstellung eines SD benötigt man nur Grundkenntnisse der Metallbearbeitung und eine "Dorfschmiede".

Aber wie schon gesagt: Wir wollen uns keinen illegal Herstellen, sondern einen legal kaufen.

Es gibt in unserer Nachbarschaft viele Länder wo der Gebrauch eines SD völlig legal ist, und ich habe noch nichts über eine Häufung von Überfallen und anderen Straftaten im Zusammenhang damit gehört.

Mich int. der legale Erwerb eines Schalldämpfers weil ich Wiederlader bin, und ich denke das die Herstellung und das testen von Subsonicmunition in Verbindung mit einem SD sicher mein Hobby bereichern würde.

Eine Anmerkung am Rande:

Es gibt bei uns das FWR und die Elfen, von beiden habe ich in Bezug auf die Fragen und Möglichkeiten die das neue WaffG eröffnet noch nichts Brauchbares gehört. Es stellt sich mir die Frage wozu diese Organisationen eigentlich dasind. Ich will damit keinesfalls die Verdienste des FWR in Bezug auf das neue WaffG in Frage stellen, habe aber als Mitglied mehr erwartet. frown.giffrown.giffrown.gif

Gruß

Waffenschmied

Geschrieben

Waffenschmied, ich denke ganz einfach, das dieses Thema in Deutschland schlicht ein Tabu ist.

Aber zum Wiederladen:

Du kannst z.B. mit der .308 und N110 auch ohne SD im Subsonicbereich wirklich schöne Sachen machen.

Wir haben schon zu den KK-Zeiten GK-Gewehr geschossen und keine Sau hat es gemerkt .... 021.gif

Und zum Lämrschutz trägt das auch bei.

Geschrieben

In Antwort auf:

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Hallo Waffenschmied,

Da Du ein berechtigtes Interesse hast, ....

Gruß,

frogger

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Als Sportschütze??

Sicher habe ich als Sportschütze ein Interesse an einem SD.

Bei einem offenen Schießstand gibt es dann weniger Probleme mit den Anwohnern die "nur" 400 Meter entfernt wohnen.

Vor allem um 21 Uhr, oder Sonntag morgens um 10.

Ist doch ein Argumnt, oder?

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gibt bei uns das FWR und die Elfen, von beiden habe ich in Bezug auf die Fragen und Möglichkeiten die das neue WaffG eröffnet noch nichts Brauchbares gehört. Es stellt sich mir die Frage wozu diese Organisationen eigentlich dasind.


nun mal ganz langsam.......

das neue waffg gibt es ja schon sooooo lange und vor allem ist ja nun auch wirklich schon alles geregelt, oder?

LEIDER müssen wir im moment mal noch abwarten was in form der vwv noch kommt.

gruss,

cetus

Geschrieben

Hallo Cetus

Das Neue WaffG gibt es seit einem dreiviertel Jahr und die Verordnung tritt zum 01.12.03 in Kraft. confused.gifconfused.gif

Ich glaube das es langsam an der Zeit ist das sich die Elfen und das FWR mal zu einigen strittigen Punkten im neuen WaffG positionieren und Ihren Mitgliedern alle nur erdenkliche Unterstützung gewähren sollten. ( z.B. Führen von Musterprozessen, Feststellungsklagen usw.)

Wenn nicht in kürzester Zeit etwas dahingehendes passiert sehe ich für den Bestand obiger Organisationen schwarz.

Ich habe in den Anfangszeiten des FWR über 30 Neumitglieder geworben und stand voll hinter den Zielen des FWR.

Heute muß ich mir von den geworbenen Mitgliedern immer wieder sagen lassen das, Ihr Beitrag in einer Flasche guten Rotwein sicher besser investiert gewesen wäre.

Und mir fehlen die Gegenargumente! crying.gifcrying.gif

Ich kann den Schmusekurs des FWR bis zum Inkrafttreten des neuen WaffG verstehen und finde Ihn taktisch klug. Aber jetzt sollte das Ruder schleunigst in die andere Richtung gewurfen werden.

Gruß

Waffenschmied

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich kann den Schmusekurs des FWR bis zum Inkrafttreten des neuen WaffG verstehen und finde Ihn taktisch klug. Aber jetzt sollte das Ruder schleunigst in die andere Richtung gewurfen werden.


Ich kann ja verstehen, dass man so menschlich reagiert. Auch ich finde es relativ unbefriedigend, dass man Zeit und Geld in das FWR investiert und (vordergründig) kein Ergebnis sieht, das man damit in den direkten Zusammenhang bringen kann. Aber: Entscheident ist, was hinten rauskommt. Der Weg über direkte persönliche Gespräche im Hintergrund Einfluss zu nehmen, ist zwar nicht öffentlichkeitswirksam, aber wesentlich erfolgreicher, als über den sehr öffentlichkeitswirksamen Konflikt (=Prozesse, etc.)

Die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen, läuft nicht weg. Diese Option besteht auch noch in ein oder zwei Jahren. Nur: Wenn es dem FWR gelingt, die eine oder andere Klippe über die noch zu verabschiedenden Verwaltungsvorschriften (nicht die bereits veröffentlichte Allgemeine Waffenverordnung) zu umschiffen, sind alle glücklich, man hat keinen Streit miteinander, man kann super miteinander auskommen und wird auch weiterhin gegenseitig als vollwertiger Partner anerkannt.

Stell dir mal eine Podiumsdiskussion zwischen einem FWR-Vertreter und einem Politiker vor. Im Publikum sitzten Fördermitglieder des FWR. In einem ersten Szenario sind beide sehr sachlich, gehen auf die Argumente des Gegenüber ein und versuchen eine der Sache gerechte Lösung zu erarbeiten. Im zweiten Szenario geht der FWR-Vertreter in den offenen Konflikt, benutzt kräftige Argumente, droht Prozesse und Musterklagen an, fordert das totale Maximum und heizt bewusst die Stimmung im Publikum auf.

Und jetzt frage dich selbst: 1.) In welchem Szenario sind die FWR-Mitglieder mit ihrem FWR-Vertreter zufriedener? 2.) In welchem Szenario wird das Ergebnis (=Waffenrecht etc) für die FWR-Mitglieder besser ausfallen?

Mit diesem Spagat muss das FWR leben und es muss daher auch im Sinne eines guten Ergebnisses Methoden verfolgen, die nicht die Zufriedenheit der Fördermitglieder des FWR erhöhen, leider. Aber eben genau das muss man sich und anderen Fördermitlgiedern auch klar machen, bevor man mehr öffentlichkeitswirksame Maßnahmen fordert.

Ich persönliche denke, dass das FWR allerdings im Nachhinein bessere Aufklärungsarbeit leisten könnte, was nun genau alles erreicht wurde. Das sollte unkritisch sein. Schließlich heißt es: Tue gutes und rede darüber.

bye knight

Geschrieben

Von einigen wird hier immer versucht die Sache so darzustellen, daß man mit dem Schmusekurs weiterkommt.

Ich frage mich wo man solche Weißheiten hernimmt, wenn man es noch niemals crying.gifcrying.gif anders versucht hat.

Alles wesentliche ist im Gesetz und der allg. Verordnung geregelt und wird sicher für alle Jäger,Sammler und Schützen sicherlich nicht mehr besser. crying.gifcrying.gif

Eine echte Verbesserung könnte man nur durch das setzen einiger Zeichen erreichen. ( Wenn sich die Elfen und das FWR mal etwas Streitsüchtig zeigen würden wäre dem Gegner schnell klar "Bis hierher und nicht weiter")

Nur so lassen sich noch weitere Verschlechterungen( Verbote durch die Hintertür)für uns abwenden.Und ich verwette mein letztes Hemd das solche unmittelbar bevorstehen.

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt!!

Und was man von Zusagen der regierenden rot-grünen Politclowns halten sollte, ist sicher jedem von uns klar.

Der Spruch, das jedes Volk die Regierung hat die es verdient läßt sich prinzipiell auch auf unsere Interessenvertreter verwenden.

Niemand hat doch Probleme mit dem Verkauf von Hohlspitzgeschossen, die im alten WaffG streng verboten waren. Aber alle haben Probleme mit den Schalldämpfern die im alten WaffG noch nicht einmal verboten waren.

Noch ein Wort zu den Händlern und der Industrie:

In jedem Waffengeschäft wo ich einkaufe, und es sind viele, wird nur noch gejammert über Umsatzeinbrüche usw usw.

Es gibt laut Gesetz so viele neue und int. Dinge die man kaufen würde wenn sich jemand finden würde der sie verkauft, und im Vorfeld des Verkaufes die Legalität klären lassen würde. Bei einigen SL-Gewehren ist es doch auch schon erfolgt.

Geschrieben

Zitat: Niemand hat doch Probleme mit dem Verkauf von Hohlspitzgeschossen, die im alten WaffG streng verboten waren. Aber alle haben Probleme mit den Schalldämpfern die im alten WaffG noch nicht einmal verboten waren.

OK, mal ehrlich - wem bringen die HP´s schon was?? Man hat eine grössere Mun-Auswahl, aber im Grunde isses das auch.

Wenn ich daran denke, wieviele wegen dem Sche .. übel verknackt worden sind - und jetzt ist das alles nicht schlimmer als ein Stückchen Blei oder Kupfer. Total bescheuert ...

Aber das mit den SD´s - in Finnland ist es ein Problem, eine Sportlangwaffe OHNE SD bewilligt zu bekommen; der muss FEST eingebaut sein.

Ist kein Witz.

Aber im Kurzwaffenbereich sehe ich Schalldämpfer auch als gefährlich an .... ich finde, dass eine WBK mit Voreintrag da schon hersollte; den sollte es aber auch geben, wenn es keine vernünftigen Gründe dagegen gibt.

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