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IGNORED

Eintrag Mun Erwerb für Wechselsystem Kurzwaffe


Lilly

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ja, Frosch, aber auch Jäger werden wohl zum nicht extra genehmigten Erwerb einer Munition den Besitz einer passenden Lang- Waffe dafür nachweisen müssen,denk ich mal.

Auf die bloße Aussage, ich will mir ein Gewehr in 9mm Para bauen lassen,gibt es sicher auch keine Muni.

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

So muß ich halt nochmal zur Behörde und Zeit und Geld verplempern.


@Lilly:

Da sich Dein Sachbearbeiter ja entschuldigt hatte, er also seinen Fehler zugegeben hat, sollte der Muni-Erwerbsstempel IMHO wenigstens umsonst zu haben sein. Normalerweise zahlt man ja für einen Behördeneintrag seine Verwaltungsgebühr, also den gleichen Betrag, egal ob für einen oder zwei Stempel in der Zeile. Du solltest ihn also an seine Entschuldigung erinnern und darauf hinweisen, daß den Worten Taten folgen sollten...

Meint jedenfalls,

Jake C. (mit innerstädtische Grüßen!)

Geschrieben

Da gibt es noch so einige Punkte, die für uns alle erheblichen Klärungsbedarf bedeuten.

Angefangen von der Eintragungspflicht für WS (das gärt immer noch auf höchster Ebene und ist noch keinesfalls entschieden !), Mun waffen- oder kaliberbezogen, ein Stempel für ganze WBK oder nur für das Einzelfeld (ich bin z.B. der Auffassung, wenn man eine Waffe überlässt, ist auch die zugehörige Munitionserwerbserlaubnis weg und muss später wieder neu beantragt werden - es kann ja wohl nicht sein, dass man Munition für eine Waffe erwerben kann, die man schon lange nicht mehr im Besitz hat)...

Schaun mer mal...

Geschrieben

Da gibt's bei ZA aber glaube ich eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Kann man ja notfalls auch einklagen, gelle ? gr1.gif Zahnlos vor'm AG. Super. wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

(ich bin z.B. der Auffassung, wenn man eine Waffe überlässt, ist auch die zugehörige Munitionserwerbserlaubnis weg und muss später wieder neu beantragt werden - es kann ja wohl nicht sein, dass man Munition für eine Waffe erwerben kann, die man schon lange nicht mehr im Besitz hat)...


Dagegen bin ich der Auffassung, dass es sch... egal ist, wer welche Munition kauft. Wer eine WBk hat, ist zuverlässig, dass hat die Behörde doch schon fest gestellt, oder?

Gezz mal ganz ab von den (blödsinnigen) Brennecke Pamphleten (die man auch Gesetze nennt), was spricht dagegen?

Wird der Schütze, der einen Revolver in .357 und ne Plempe in .45ACP hat, auf einmal zum Top Terroristen, wenn er noch ein Päckchen 9 Para beim Händler mitnimmt?

Geschrieben

In Antwort auf:

nicht mehr im Besitz hat)...


Wird der Schütze, der einen Revolver in .357 und ne Plempe in .45ACP hat, auf einmal zum Top Terroristen, wenn er noch ein Päckchen 9 Para beim Händler mitnimmt?


Das nicht, aber an das Gesetz müssen wir uns im Rechtsstaat nun mal halten. Ich selbst auch, sonst wär ich jetzt nicht hier, wo ich gerade sitze. Und da Waffen und Munition alles andere als Spielzeug sind, schaden gewisse Regelungen nichts. Amerikanische Verhältnisse hätte ich hier nämlich nicht so gerne... tongue.gif

Geschrieben

Aber Mike - was Du da bringst ist doch VERNUNFT rolleyes.gif-

das hat doch mit dem WaffG nix zu tun crying.gifcrying.gif

Mouche

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

Das wir uns an Gesetze zu halten haben, leuchtet, auch wenn's manchmal schwer fällt, ein.

Aber: Du schreibts, dass es nach Deiner Meinung so ist. Und danach habe ich gefragt.

Und ich vermute mal, dass Du noch nie (oder jedenfalls nicht länger) in den USA warst. Sonst würdest Du diese sogenannten amerikanischen Verhältnisse besser kennen und sie nicht für diese Argumentation heran ziehen.

Geschrieben

Klar, hab nur eine Tante mit Großfamilie dort und war schon viele Wochen überm Teich (2 mal sogar noch auf dem World Trade Center). Hab mich in Washington schon etwas näher umgesehen, glaub es mir... rolleyes.gif

Geschrieben

Zum einen hast Du Deine Meinung noch nicht untermauert smile.gif

Und was ich meinte ist eben nicht nur mal im Urlaub auf die Twin-Towers klettern.

Ich habe beruflich fast ein Jahr dort zugebracht und fast den ganzen (Nord)-Kontinent bereist. Die größte Bedrohung, die ich festgestellt habe, war das lausige Futter.

Ach ja und wenn Du Nachts einen Cop nach dem Weg fragen willst, solltest Du die Pfötchen "clear" haben wink.gif

Geschrieben

... und bei der Polizeikontrolle nicht unaufgefordert aussteigen. Wird auch nicht so gerne gesehen. Ich weiß.

In Washington wird jeden Tag jemand umgelegt. Zwei mal hab ichs sogar relativ nah mitbekommen. Das macht keinen Spaß. Meine Tante hat ständig Angst, dass mit Waffen Unfug getrieben wird. Also lieber hier in good old germany ! (schon der Autobahn wegen...) chrisgrinst.gif

Geschrieben

welche amerikanischen verhältnisse meinst du, die in la downtown oder in den badlands von dakota?

war zu spät! also erstere verhältnisse. dort gilt in der regel waffenverbot für privatleute, also noch restrektiver als in good old germany.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn dem Sportschützen ein Bedürfnis für eine mehrschüssige Waffe bestätigt wird, dann für ein(!)ganz bestimmtes Kaliber!


Nur geht es nicht um das Bedürfnis bei der Antragsstellung, sondern um die daraus resultierende Erbwerbs- und Besitzerlaubnis. Die MEB gilt für die Schusswaffe, d.h. für die Munition, die für diese Schusswaffe bestimmt ist. .45 ACP ist für ein 1911er bestimmt, genauso wie die 9mm Luger, wenn man die Schusswaffe mit einem Wechselsystem entsprechend erweitert.

In Antwort auf:

Wie willst Du denn einen Händler dazu bringen, Dir ohne Eintrag eines WS und ohne Mun Erwerbsberechtigung Muni zu verkaufen
confused.gif


Keine Ahnung. Ich bin gespannt, wie man das lösen wird. Drei Ideen dazu von mir:

[*]Die Behörde trägt die MEB auf der Seite "Weitere Eintragungen" ein, nicht aber das Wechselsystem.

[*]Die Behörde stellt unbürokratisch einen MES aus, ggf. nach §12 Abs 5 unbegrenzt und/oder verknüpft an den Besitz der jeweiligen Waffe. Dann müsste man MEB und WBK gemeinsam vorlegen.

[*]Die Rechnung reicht als MEB.

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

ein Stempel für ganze WBK oder nur für das Einzelfeld (ich bin z.B. der Auffassung, wenn man eine Waffe überlässt, ist auch die zugehörige Munitionserwerbserlaubnis weg und muss später wieder neu beantragt werden - es kann ja wohl nicht sein, dass man Munition für eine Waffe erwerben kann, die man schon lange nicht mehr im Besitz hat)...


Naja, dann ist die Waffe ja auch ausgetragen und nicht eingetragen wink.gif

bye knight

Geschrieben

Bei den MEB Eintragungen für eine Schusswaffe in der grünen WBK verhält es sich so, daß der Eintrag mit Verkauf der Waffe und Austragung in der WBK erlischt.

Viele Grüße,

frogger

PS

Falls eine Genehmigungsbehörde Zweifel an dieser Version hat, kann sie diesen Sachverhalt nach Autragung der Waffe auf der Seite weitere Eintragungen klarstellen.

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter

da isser wieder, der abgenudelte Spruch.

Handelsblatt von Heute: US-Wirtschaft wächst überraschend stark. 7,2 Prozent im dritten Quartal.

Ich denke, wir müssen uns nicht sorgen. Mit der Gerd-Show bekommen wir keine amerikanischen Verhältnisse.

Steven

Geschrieben

..."und mit Helmut wäre unsere Portokasse kein Cent voller"...

nö- aber vielleicht "schwärzer" und "geheimer" crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

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