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IGNORED

Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren


Steffen Köhler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

bei uns im Verein (Raum Berlin)hat ein Mitglied die Aufforderung zur wiederholten Bedürfnisprüfung vom LKA bekommen. Er muß für jede Waffe die er besitzt (ein Formular war beigelegt) das Bedürfnis nachweisen und sich Training, Wettkämpfe usw. vom Verein + Verband bestätigen lassen. Er hat relativ wenig geschossen, warum auch immer. Mal sehen wie das ausgeht. Gibt es hier schon Beispiele?

Steffen

Steffen

Geschrieben

Tja, das hab ich mich auch schon gefragt. Würde mich nicht wundern wenn ein ober-eifriger Vereinskollege das ganze ins rollen gebracht hat. mad.gif

Wie sonst sollte es möglich sein? 016.gif

Geschrieben

Gab's hier nicht mal einen Thread der in der Erkenntnis endete, dass alle die, deren WBK noch keine drei Jahre alt ist (rückwirkend ab dem 1.4.), mit so einer nachgehenden Prüfung rechnen müssen???

Manfred

Geschrieben

Absolut richtig, nur kenn ich keinen bei dem diese Massnahme auch durch geführt wurde.

Seltsam das es hier jemand ist der kaum schiesst, aus welchen Gründen auch immer. Kann Zufall sein...

Geschrieben

eek2.gif

Hm, halte ich nicht für richtig, was die Stadt Berlin da macht. Im neuen Waffenrecht besteht ja aufgrund § 15 Abs. 5 WaffG die Pflicht der Vereine, Austritte aktiver Mitglieder, die WBK-Inhaber sind, zu melden. Dann prüft die Waffenbehörde, ob der gute Mann/Frau in einen anderen Verein geht oder was er sonst tut. Das ist ja ok.

Aber jetzt schon Bedürfnis in Altfällen prüfen ? Hm. Also meines Erachtens erstmalig in 2006 für die Erlaubnisse, die dieses Jahr (also in 2003) erteilt worden sind. Haben wohl viel Zeit die lieben Kollegen dort.

eek2.gif

Geschrieben

Ich glaube, hier irrst Du. Die rechtliche Seite ist meines Erachtens in Ordnung.

So wie es 627Pc schon sagte, ab dem 01.04. rückwirkend 3 Jahre, meine es so gelesen zu haben.

Ob es menschlich I.O. ist steht auf einem anderen Blatt, wie so manches im neuen Waffenrecht.

Ist aber nicht mein Bier, gehe gern schiessen, manchmal mehrmals in einer Woche, denn dafür hab ich sie doch, oder? wink.gif

Geschrieben

" Er muß für jede Waffe die er besitzt....Training,Wettkämpfe"

Also, das ist aber seeehr allgemein formuliert!

Für zwei mehrschüssige KW, 3 Halbautomaten und unbegrenzte Anzahl EL auf Gelbe genügt die Vereinsmitgliedschaft und gelegentliches Training allenfalls, da es sich hier um das anerkannte Grundbedürfnis auch nach neuem Gesetz handelt!

Diese Bedürfnisprüfung mit weitergehenden Anforderungen ist erst für die Dritte und weitere mehrschüssige KW und den vierten und weitere HA vom Gesetz abgedeckt!

Das der Berliner öffentliche Dienst aufgebläht bis zur Langeweile ist, ist ja nun jedem "unfreiwilligen Mitglied"(=Steuerzahler grin.gif) der "Berlinhilfe" über Jahrzehnte hinweg bekannt - und eine DER Ursachen für die glänzenden Finanzen der Stadt: Glänzend weil gänzlich blank chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Moin Steffen,

ohne den genauen Wortlaut des amtlichen Schreibens zu kennen, ist es schwer hier etwas Sinnvolles beizutragen.

Dazu gehört auch die Kenntnis über Anzahl und Art der erworbenen Waffen und den Zeitpunkt der Ausstellung der ersten WBK für den Delinquenten.

Tendenziell bin ich der Meinung, daß Vieles für die Rechtswidrigkeit dieses Behördenansinnens spricht.

Enthält das Schreiben eine Angabe der Rechtsgrundlage und eine Rechtsbehelfsbelehrung? Falls nicht, ist es eher ein Fall für den Rundordner...

Wie wurde es zugestellt?

Gruß,

frogger

Geschrieben

Laut den vorläufigen Vollzugshinweisen zum WaffG sollte diese Wiederholungsprüfung bei Altfällen doch zurückgestellt werden, bis die Schießsportverbände anerkannt sind ? Siehe Punkt 1 B) der Vollzugshinweise.

Dass hier für jede einzelne Waffe (Inkl. Waffen auf WBK gelb ?) ein Nachweis gefordert wird, finde ich schon extrem unverschämt. mad1.gif Offensichtlich hat man in der Berliner Verwaltung so viel Langeweile, dass man unbescholtene Bürger schikanieren muß. Das schreit geradezu nach einem Stellenabbau in der Verwaltung.

Berlin ist doch eh pleite. crying.gif

Gruss JM

Geschrieben

Vieleicht konnten sich da 2 Schützenkollegen nicht leiden.

Mißgunst gibt es leider überall.

Die meisten kleinen delikte,werden von ach so lieben Nachbarn zur Anzeige gebracht.

Auch wenn es keine Delikte gibt,ist der Amtsschimmel erst mal in Trab,dann rennt er auch auf deubel komm raus.

Auf solche Mitbürger kann ich verzichten!

Ich habe auch so einen Nachbarn in meiner unmittelbaren Nachbarschaft,der regt sich über ALLES auf,und schickt auch gern die POLIZEI vorbei.

Auch wenn die Beamten sagen,der nervt,so müssen sie immer wieder ausrücken,ist eben Gesetz.

ABER,vieleicht war jetzt auch alles nur ein Zufall?

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

vielen Dank zuerst einmal für die vielen Beiträge und Hinweise, ich hätte ja nicht gedacht, dass es hier so eine rege Beteiligung gibt.

Ich werde mich bemühen das amtliche Schreiben zu bekommen, es kann nur ein bisschen dauern. Soweit mir das der Vereinsvorsitzende mitteilte (habe gerade noch einmal mit ihm gesprochen) sind bei dem bewussten Sportkameraden die 3 Jahre jetzt um, er ist also vor ca. 3 Jahren Mitglied geworden. Ich glaube nicht, dass hier irgendein anderes Vereinsmitglied "nachgeholfen" hat und das es ein Einzelfall bleiben wird. Es ist in Berlin beim LKA eine spezielle Abteilung gegründet worden, die die waffenrechtlichen Erlaubnisse, die 2 bis 3 Jahre zurückliegen überprüft. Mittlerweile sind die Unterlagen computerrisiert worden, zumindestens hier in Berlin.

Wie ich jetzt vom Vorsitzenden erfahren habe muß das Mitglied das regelmäßige Schießen/Training, wie er sagte 24 mal im Jahr, nachweisen um ein entsprechendes Bedürfnis zu haben. Bestätigung vom Verein und Verband (DSB in dem Fall) ist notwendig.

Ob das in der Tat auf jede Waffe ausgedehnt wird ist noch unklar.

Leider wird der Nachweis bei ihm ein Problem werden, das führt nun zu einiger Unruhe im Verein.

Ich werde den weiteren Werdegang beobachten und entsprechend berichten.

Steffen

Geschrieben

In Antwort auf:

Leider wird der Nachweis bei ihm ein Problem werden


Darf man mal fragen warum? Ist das z.B. einer dieser "Sportschützen" die nach der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis unter akutem "Zeitmangel" leiden?

Manfred

Geschrieben

Hm, also (noch) ohne weitere Ausführungsbestimmungen sieht es derzeit doch danach aus, dass bloße Inaktivität im Verein keinen Bedürfniswegfall darstellt. Die Vereine sind nur nach § 15 Abs. 5 verpflichtet, den Austritt von Mitgliedern zu melden, die zugleich WBK-Inhaber sind. ooo.gif

Also die Rechtsgrundlage für die 24 mal pro Jahr würden mich brennend interessieren... Da müssten ja einige Sportschützen ihre Lieblinge abgeben. mad1.gif

Mir ist nur aus der Begründung zum Entwurf des WaffNeuRegG bekannt, dass dort die Auffassung vertreten wurde, 18 mal pro Jahr oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen absolvieren könne als regelmäßige Sportausübung angesehen werden. rolleyes.gif

Momentan müsste nach meiner Auffassung also jeder, der Mitglied in einem dem Schießsportverband angegliederten Schießsportverein ist, in puncto Bedürfnis sicher sein. icon14.gif

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass man sich noch weitere Gedanken zur Inaktivität macht... crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Leider wird der Nachweis bei ihm ein Problem werden


Darf man mal fragen warum? Ist das z.B. einer dieser "Sportschützen" die nach der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis unter akutem "Zeitmangel" leiden? Manfred


Man muß nicht immer gleich das Schlechteste unterstellen: Eine Sportschützinn wird schwanger und kann/darf nicht mehr schießen, die Firma schickt einen für einen längeren Zeitraum sonstwohin, Krankheit (selbst oder Familienmitglied), abends/Wochenende Zweitjob, weil man sonst nicht mehr über die Runden kommt,.... Und in der Tat lauert die eine oder andere Behörde darauf, einem daraus einen Strick zu drehen. Ich kenne auch die persönliche Sichtweise eines Beamten, für den "Minimum alle 14 Tage" regelmäßig sind.

Geschrieben

Hi Hagen,

unterstellen wollte ich niemandem etwas. Es war halt nur genau das Beispiel, dass den ernsthaften Sportschützen das Leben so schwer macht. Die von Dir genannten Beispiele sind sicher nicht der Grund warum dieser Nachprüfungspassus ins Gesetz aufgenommen wurde.

Ich habe für den von mir angeführten Personenkreis absolut nichts übrig. Da kümmert man sich um ein neues Mitglied, versucht eigene Erfahrungen zu vermitteln, legt ggf. beim Vorstand noch ein gutes Wort ein (für den Waffenantrag) um dann festzustellen, dass es eigenlich nur um die Waffe ging. Irgendwie fühle ich mich dann in so einer Situation schrecklich verars...

Gruss

Manfred

Geschrieben

Trotzdem bleibt es eine eigenartige Perversion des Denkens in einem freiheitlich,demokratischen Staat, in dem Privateigentum ansich höchsten Schutz genießt rolleyes.gif

Kauf ich mir drei Porsche und 4 Harleys, stell diese in die Garage und geh grundsätzlich zu Fuß, dann bin ich wohl ein reicher Exzentriker und aus Sicht der Allgemeinheit wohl über "Bedürfnis" mit Kfz versehen - aber kein Schw...kümmert sich drum.

Hab ich mehr als zwei Pistolen im (gesetzlich vorgeschriebenen!) Schränklein liegen - schon muß sich der Staat den Kopf darüber zerbrechen - obwohl ich bereits mit einer ne Bank überfallen oder tausenderlei anderen Unsinn machen könnte chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Aber - ist ja nix Neues, weis hier ja jeder icon13.gificon13.gif

Mouche

Geschrieben

@627PC: Um Gottes Willen, ich habe das auch nicht als Widerspruch oder Gegenrede gemeint, sondern als Ergänzung, was alles der Grund für einen temporären Absens sein könnte. Die von Dir beschriebenen Figuren gibt es mit Sicherheit, die werden es aber in Zukunft wahrscheinlich schwerer haben.

Ich befürchte nur, daß sich das eine oder andere LRA auch ohne Rechtsgrundlage entblöden wird, versuchsweise einige Sachen einzukassieren. Auf was für Ideen die kommen, hat man z.B. in Erfurt gesehen (eben mal alle antanzen lassen). pissed.gif

Geschrieben

Sehe ich ähnlich. Obwohl meine WBK schon wesendlich älter als 3 Jahre sind und ich somit von dieser Regelüberprüfung verschont bleibe, käme ich bei einer Einzelprüfung doch in einen gewissen Erklärungsnotstand warum der "Alte Schwede" im Winter ein halbes Jahr Pause hat. Ich denke, je mehr "Schwarze Schafe" vom Ordnungsamt erwischt werden, desdo aktiver werden die in ihrem Handeln (könnte ja die "Erfolgsquote" steigern).

Manfred

Geschrieben

In Antwort auf:

Irgendwie fühle ich mich dann in so einer Situation schrecklich verars...


icon14.gificon14.gificon14.gif

Ansonsten: Die schwangere Schützin, der Häuslebauer der vor Überanstrengung zittert wie Espenlaub grin.gif, der Kranke der sein Magengeschwür auskurieren muss..... die lassen sich alle begründen. Da gäb´s doch sicher eine Anhörung bevor sie Dir Dein Zeugs wegnehmen confused.gif

Geschrieben

Hallo,

egal ob man sich aufregt oder nicht; ich tu`s weil d a s

wahrscheinlich erst der Anfang ist: Es ist aber schon wich-

tig ob LKA oder LRA hier `rum drehen; einen Unterschied

macht es doch mit Sicherheit???

Gruß Pit

Der Herr soll sie strafen....

Geschrieben

Hallo Manfred,

...

Darf man mal fragen warum? Ist das z.B. einer dieser "Sportschützen" die nach der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis unter akutem "Zeitmangel" leiden?

...

Ja, man darf fragen, aber ich kann Dir in dem Fall auch nicht antworten warum der "Sportschütze" relativ selten auf dem Schießstand zu sehen war. Es kann eine Menge Gründe dafür geben, garade in der heutigen Zeit. Wir hatten schon einige, die relativ aktiv waren und dann durch Arbeitsstellenwechsel o.ä. Zeitprobleme bekamen. Es muss nicht immer böser Wille sein, solche Situationen können sich dann auch mal wieder wenden. Leider vermuten einige eifrige Aufpasser dann schlimmes. Mich stört nur dass offensichtlich eine spezielle "Suchtruppe" gegründet wurde. Ich denke das ist erst der Anfang. Mal sehen was wir noch so erleben...

Steffen

Geschrieben

In Antwort auf:

Trotzdem bleibt es eine eigenartige Perversion des Denkens in einem freiheitlich,demokratischen Staat, in dem Privateigentum ansich höchsten Schutz genießt
rolleyes.gif

Kauf ich mir drei Porsche und 4 Harleys, stell diese in die Garage und geh grundsätzlich zu Fuß, dann bin ich wohl ein reicher Exzentriker und aus Sicht der Allgemeinheit wohl über "Bedürfnis" mit Kfz versehen - aber kein Schw...kümmert sich drum.

Hab ich mehr als zwei Pistolen im (gesetzlich vorgeschriebenen!) Schränklein liegen - schon muß sich der Staat den Kopf darüber zerbrechen - obwohl ich bereits mit einer ne Bank überfallen oder tausenderlei anderen Unsinn machen könnte
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Aber - ist ja nix Neues, weis hier ja jeder
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Mouche: Wenn's noch Sterne gäbe, hättest Du Dir gerade fünf verdient. grin.gif

Das ganze Bedürfnisprinzip ist unsinnig, absurd und trägt nicht im geringsten zu mehr Sicherheit bei. Wir als Legalwaffenbesitzer müssen es zur Kenntnis nehmen und uns daran halten - aber gut finden oder es gar verteidigen müssen wir es ja nun wirklich nicht.

Und was das Thema Anhörung oder begründete Pause vom Schiesssport anbelangt: Schaut mal ins Gesetz, liebe Leute! Dort wird nicht differenziert zwischen "kein Bock mehr auf Schiessen" und "konnte nicht, weil durch Beruf und/oder Familie (vorübergehend) stark belastet" - dort gibt es nur: Bedürfnis da oder nicht da. Und in den ersten drei Jahren orientiert sich die Bewertung dessen in der Tat NUR an regelmässigem Training respektive Wettkampfteilnahme und NICHT an den Gründen für Teilnahme oder Nichtteilnahme.

Um noch einen Schritt weiterzugehen: Diese ganze Diskussion um "Scheinschützen" ist in meinen Augen einigermassen albern. Wenn der Staat meint, das (perverse) Bedürfnisprinzip noch weiter pervertieren zu müssen, indem er besonders in den ersten drei Jahren (dank neuem WaffG aber auch durchaus später) dieser Gruppe nachstellt, dann kann ich das nur hinnehmen. Einen Grund, mich über "Scheinschützen" aufzuregen, sehe ich aber noch lange nicht. Wenn jemand meint, er hätte gerne eine Waffe nur "zum Spass", dann ist das für mich genauso legitim wie das Bedürfnis eines Sportschützen. Entscheidend ist, dass derjenige sich an die Vorschriften des WaffG und vor allem des StGB hält, sprich: mit der Waffe keinen Mist baut.

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