bullpup Posted August 29, 2003 Share Posted August 29, 2003 Ich habe persönlich abgegeben, keine Probleme. Der Sachbearbeiter fand das nur überflüssig, wäre doch klar, dass Jäger Munition haben. Lochen,abheften Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted August 29, 2003 Share Posted August 29, 2003 Habe eben gerade von einem Mitglied unseres Vereines gehört: Unser LRA hätte die Munimeldungen wieder zurückgeschickt mit der Begründung, daß sie überflüssig sei. Mal sehen, was wirklich im Anschreiben steht - abgegeben ist abgegeben, nicht? Aber heute in der Post, da ist´s Essig mit nochmal reagieren! PS: Wir haben den FWR-Text komplett übernommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted August 29, 2003 Share Posted August 29, 2003 Hallo beisammen, das ging ja fix ..... Habe heute einen Brief vom OA erhalten. Man hat mir meine Meldung (natürlich OHNE Menge u. Kaliber ) ZURÜCKGESCHICKT mit der Bitte um Ergänzung um Menge und Kaliber oder alternativ Ausfüllen des mitgesandten Vordruckes. Klar, daß ich weder das eine noch das andere tun werde, sondern meine alte Meldung unverändert wieder zurücksenden werde. Aber worauf soll ich mich im Anschreiben stützen? Meines Wissens besitzen die (vom OA als Argument herangezogenen) vorläufigen Vollzugshinweise KEINEN Gesetzescharakter, so daß ich mich alleine auf den Gesetzestext beziehen kann, und da steht nunmal OHNE Menge und Kaliber drin. Habe ich das so richtig verstanden, von wegen vorl. Verwaltungsvorschrift KEIN Gesetz? Ergo werde ich um Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten, da die vorl. VwV eben kein Gesetz ist, und um Rechtsmittelbelehrung (ist in diesem Schreiben nämlich auch nicht drin!). Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon .... Soll ich somit um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bitten? Geht ja wohl eigentlich gar nicht, da man die Meldung ja eben nicht ablehnen KANN .... Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen .... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 29, 2003 Share Posted August 29, 2003 In Antwort auf: Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon .... warum? lass gut sein: du hast deine gesetzliche pflicht erfüllt und gemeldet. damit hat sich die sache. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted August 31, 2003 Share Posted August 31, 2003 Hallo beisammen, @ falcon: Merci für die Info! Es ist mir soweit klar, daß die Sache eigentlich damit passé ist, aber da ich zum einen gerne das bisher recht gute Verhältnis zu den dortigen Sachbearbeitern erhalten möchte, und auch zum anderen gerne meine schriftliche Meldung dort in meiner Akte hätte (auch wenn ich ja das Doppel mit Eingangsbestätigung habe), werde ich eben die ursprüngliche Meldung wieder hinsenden. Dazu eine Mitteilung, daß ich weiterhin der Meinung bin, korrekt gemeldet zu haben, und wenn sie anderer Meinung sind sollen sie mir die gesetzl. Grundlage mitteilen. Die Hinweise haben schließlich keine Gesetzeseigenschaft... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sindbad Posted August 31, 2003 Share Posted August 31, 2003 Hallo Sigges, wenn Du Dein gutes Verhältnis sichern willst, geh persönlich hin. Überleg Dir Deine Argumentation. Wie ich oben sagte, ist der Sachbearbeiter an die vorläufigen Vollzugshinweise gebunden. Die Argumentation "Ich falle unter die Vollzugshinweise (d.h. Mun ohne Erlaubnis erworben), aber ich brauche nicht Kaliber und Anzahl zu melden" wird schwierig. Denn der Sachbearbeiter müßte sich über die Vollzugshinweise hinwegsetzen. Wenn Du aber argumentierst: "Ich falle nicht unter die Vollzugshinweise. Ich brauche nichts zu melden (da seinerzeit legal erworben). Aber das FWR/Kollegen/meine Gesetzesinterpretation empfiehlt trotzdem...", dann ist auch der Sachbearbeiter nicht die Forderungen in den Vollzugshinweisen gebunden (Kaliber, Anzahl). An eine nicht erforderliche Meldung wird er kaum Forderungen stellen. Sindbad Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted September 1, 2003 Share Posted September 1, 2003 Naja, nu habens wir ja überstanden. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waffenschmied Posted September 1, 2003 Share Posted September 1, 2003 Hallo Wie frosch oben schon gesagt hat, Wir habens überstanden und was noch besser ist, Einen eingeschränkten Persilschein für die Zukunft!!!. Es war noch nie so einfach eine Munitionssammlung zu legalisieren. Gruß Waffenschmied Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Kerfent Posted September 1, 2003 Share Posted September 1, 2003 Bisher gings ganz gut. Bekam am Freitag meinen Rückschein in die Post. Gleichzeitig kam der Brief vom Amt, darin mein Original (die haben die Kopie behalten ) mit Eingangsstempel. Soweit so gut. Wer würde dann seine Munitionssammlung über soetwas legalisieren? Böse Jungs Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted September 1, 2003 Share Posted September 1, 2003 Und amen. Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
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