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IGNORED

Endspurt zur Munitionsanmeldung


magic

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Habe eben gerade von einem Mitglied unseres Vereines gehört: Unser LRA hätte die Munimeldungen wieder zurückgeschickt mit der Begründung, daß sie überflüssig sei. Mal sehen, was wirklich im Anschreiben steht - abgegeben ist abgegeben, nicht? blush.gif

Aber heute in der Post, da ist´s Essig mit nochmal reagieren! eek2.gif

PS: Wir haben den FWR-Text komplett übernommen.

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Hallo beisammen,

das ging ja fix ..... mad.gif

Habe heute einen Brief vom OA erhalten.

Man hat mir meine Meldung (natürlich OHNE Menge u. Kaliber chrisgrinst.gif ) ZURÜCKGESCHICKT mit der Bitte um Ergänzung um Menge und Kaliber oder alternativ Ausfüllen des mitgesandten Vordruckes. pissed.gif

Klar, daß ich weder das eine noch das andere tun werde, sondern meine alte Meldung unverändert wieder zurücksenden werde.

Aber worauf soll ich mich im Anschreiben stützen?

Meines Wissens besitzen die (vom OA als Argument herangezogenen) vorläufigen Vollzugshinweise KEINEN Gesetzescharakter, so daß ich mich alleine auf den Gesetzestext beziehen kann, und da steht nunmal OHNE Menge und Kaliber drin.

Habe ich das so richtig verstanden, von wegen vorl. Verwaltungsvorschrift KEIN Gesetz?

Ergo werde ich um Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten, da die vorl. VwV eben kein Gesetz ist, und um Rechtsmittelbelehrung (ist in diesem Schreiben nämlich auch nicht drin!).

Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon ....

Soll ich somit um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bitten? Geht ja wohl eigentlich gar nicht, da man die Meldung ja eben nicht ablehnen KANN ....

Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen .... crazy.gif

Gruß

Sigges

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In Antwort auf:

Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon ....


warum? lass gut sein: du hast deine gesetzliche pflicht erfüllt und gemeldet. damit hat sich die sache.

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Hallo beisammen,

@ falcon: Merci für die Info! icon14.gif

Es ist mir soweit klar, daß die Sache eigentlich damit passé ist, aber da ich zum einen gerne das bisher recht gute Verhältnis zu den dortigen Sachbearbeitern erhalten möchte, und auch zum anderen gerne meine schriftliche Meldung dort in meiner Akte hätte (auch wenn ich ja das Doppel mit Eingangsbestätigung habe), werde ich eben die ursprüngliche Meldung wieder hinsenden.

Dazu eine Mitteilung, daß ich weiterhin der Meinung bin, korrekt gemeldet zu haben, und wenn sie anderer Meinung sind sollen sie mir die gesetzl. Grundlage mitteilen.

Die Hinweise haben schließlich keine Gesetzeseigenschaft...

Gruß

Sigges

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Hallo Sigges,

wenn Du Dein gutes Verhältnis sichern willst, geh persönlich hin.

Überleg Dir Deine Argumentation. Wie ich oben sagte, ist der Sachbearbeiter an die vorläufigen Vollzugshinweise gebunden.

Die Argumentation "Ich falle unter die Vollzugshinweise (d.h. Mun ohne Erlaubnis erworben), aber ich brauche nicht Kaliber und Anzahl zu melden" wird schwierig. Denn der Sachbearbeiter müßte sich über die Vollzugshinweise hinwegsetzen. frown.gif

Wenn Du aber argumentierst: "Ich falle nicht unter die Vollzugshinweise. Ich brauche nichts zu melden (da seinerzeit legal erworben). Aber das FWR/Kollegen/meine Gesetzesinterpretation empfiehlt trotzdem...", dann ist auch der Sachbearbeiter nicht die Forderungen in den Vollzugshinweisen gebunden (Kaliber, Anzahl). smile.gif

An eine nicht erforderliche Meldung wird er kaum Forderungen stellen.

Sindbad

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Bisher gings ganz gut.

Bekam am Freitag meinen Rückschein in die Post. Gleichzeitig kam der Brief vom Amt, darin mein Original (die haben die Kopie behalten crying.gif ) mit Eingangsstempel.

Soweit so gut.

Wer würde dann seine Munitionssammlung über soetwas legalisieren? Böse Jungs wink.gif

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