Waldkater Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Hallo Leute, hier ein Auszug von einer Ausschreibung aus der Lüneburger Heide: Auf dem Schießstand (Bundeswehrschießstand)sind nur Vollmantelgeschosse zugelassen. Sierra Match-King Geschosse sind Keine Vollmantelgeschosse. Die Munition wird während des Schießens überprüft. Ich komme ins grübeln und bin Sprachlos . Welche Grundlage gibt es hierfür??? Ein grübelner Thomas
Hollowpoint Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Das ist eigentlich unlogisch! Die einzige Erklärung die mir dazu einfällt ist, dass die VM-Geschosse im Kugelfang nicht auseinanderplatzen wie TM-Geschosse und somit die Schwermetallbelastung des Standes nicht so hoch ist. Dafür sind VM-Geschosse durchschlagskräftiger. Ich meine, das ist eine recht sinnlose Vorschrift. GRUß
Waldkater Posted August 10, 2003 Author Posted August 10, 2003 Kann den jetzt jeder Verein selbst bestimmen, welche Geschosse auf seinem (´Bundeswehr)Stand zugelassen sind??? Ich kann doch nicht für jeden Schießstand eigene Munition anfertigen b.z.w. Kaufen. Wäre das nicht ne Sache des BDMP sowas einheitlich zu Regeln?ß
Hollowpoint Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Ich glaube schon, dass jeder Verein bestimmen kann, welche Mun auf seinem Stand verschossen werden darf. Das dürfte vom Hausrecht des Standbetreibers gedeckt sein. GRUß
Astanase Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Der jeweilige "Verein" bzw. die RAG-Schießsportgruppe die den Bundeswehrstand nutzten darf, hat nichts mit der o. a. Regelung zu tun. Siehe hier: http://www.vdrbw.de/NEUE_WEBSITE/service/d...Frichtlinie.pdf
Guest Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 laut us-army anwälten ist das smk ein vm-geschoß....deren snipers setzen das teil ein. vm erlaubt...tm verboten!!
Hollowpoint Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Dürfen US-Army Snipers überhaupt das Sierra Match-King (OHNE jeden Zweifel ein TM-Geschoss; SIERRA selbst bezeichnet diese Geschosse als HPBT) überhaupt benutzen??? Außer vielleicht zu Trainingszwecken. Soweit ich weiß gibt es da gewisse Verbote (Haager Landkriegsordnung, etc.). GRUß
Cato Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Der Judge Advocate General, besser W. Hays Parks, Chef der Abteilung f. internationales Recht stellt weniger auf das Aussehen, als auf die Konstruktion ab. Und Fakt ist nunmal, daß das Matchking nicht mit Expansion im Hinterkopf konstruiert wurde, sondern nur mit Präzision. Sierra warnt ausdrücklich dafür die Matchkings zum Jagen zu verwenden- dafür gibt es die Gameking Reihe. Momentan sind freigegeben: M852: 7.62x51 168gn Sierra Match King, M118LR: 7.62x51 175gn Sierra Match King, Mk262 Mod 0: 5.56x45 77gn Sierra Match King Mk262 Mod 1: 5.56x45 77gn Nosler J4 OTM OT der JAG Entscheidung: "The purpose of the 7.62mm "open-tip" MatchKing bullet is to provide maximum accuracy at very long range. ... Bullet fragmentation is not a design characteristic, however, nor a purpose for use of the MatchKing by United States Army snipers. Wounds caused by MatchKing ammunition are similar to those caused by a fully jacketed military ball bullet, which is legal under the law of war, when compared at the same ranges and under the same conditions. (The Sierra #2200 BTHP) not only meets, but exceeds, the law of war obligations of the United States for use in combat." FMJ ist auch nicht gleich FMJ, eine Zeitlang führte Deutschland .308 FMJ mit dünnem Mantel, die explosionsartig fragmentierten- viel schlimmer als jedes HPBT. Die meiste in NATO Staaten im Einsatz befindliche 5.56 FMJ (SS 109, M193) fragmentieren auf die Nahdistantz böser als jedes HP,SP, etc. Das Schweizer 5.56 Geschoß dagegen fragmentiert überhaupt nicht- alles eine Frage des Geschoßdesigns. Demnach wäre etwa ein Hornady HAP Hohlspitzgeschoß auch legal, aber das wird von Fall zu Fall entschieden. Für den Kampf gegen Terroristen, im Fall, daß keine anderen Streitkräfte eines Landes involviert sind, ist dank Parks übrigens auch die Ranger SXT freigegeben, die gemeinsam mit der H&K Mk 23 ausgegeben wird. Würde unseren Bürokraten ja nie einfallen ein Gesetz dem Sinn nach auszulegen... MfG Cato
Hollowpoint Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Ja, da hast Du wohl wieder mal Recht, Cato! Ich vermute aber stark, dass Die USA sofort "Kriegsverbrechen" schreien würden, wenn auf ihre Soldaten mit Sierra Match-King Geschossen gefeuert würde. DANN wären es bestimmt Verstöße gegen die Kriegsordnung durch Verwendung von verbotenen "Expansionsgeschossen". Ist halt immer aller Auslegungssache............. GRUß
schall+rauch Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Und darüber hinaus gelten noch die besonderen Bestimmungen in den sog. Mitbenutzerverträgen, die die BW mit den Vereinen schließt. Zitat:" Als Geschoßart dürfen nur Vollmantelgeschosse verwendet werden(...)darf die zum Verschuß kommende Munition die Mündungsenergie und -geschwindigkeit der Bundeswehrpatrone 7,62x51mm nicht wesentlich überschreiten(ZDv 70/1, Nr.440)" für die Gummigranulatgeschoßfangsysteme sind nur militärische Munitionsarten 9x19mm und 7,62x51mm zugelassen, MindestEo 300 Joule. Und wenn es dem VBK gefällt, werden Maximaldistanzen von 20 Metern für Kurzwaffenstände gefordert(z.Zt. auf einigen BW Standortschießanlagen in Niedersachsen) Sierra Matchking war auch auf dem letzten Bundeswettkampf in Berlin nicht zugelassen, was fairerweise den angereisten Schützen erst vor Ort mitgeteilt wurde. Die Freude, mit vorher nicht getesteter Mun schießen zu müssen, hielt sich deshalb auch in Grenzen. Gruß S+R
Makalu Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Ich weiß, dass es Stände gibt, wo die Geschosse mit kleiner Hohlspitze (Hollowpoint) geduldet werden, trotz Kunststoffgranulat. In der Regel sind die Zuständigen aber absolut unbestechlich, die nehmen nicht mal Vernunft an! Die Philosophie ist, dass diese Geschosse angeblich einen höheren Verschleiß der Kunststoffmatten und des Granulates hervorrufen, was bei manchen Geschossen auch nachvollziehbar ist. Quer einschlagende Militärgeschosse, aus dem G36 oder G3 machen aber mindestens die gleichen Löcher, bzw. bleiben oft sogar in der Matte stecken. Wenn sich der Verband mal dafür interessieren würde, könnte man offizielle Vergleichsbeschüsse durchführen und ggf. eine vernünftige Umgestaltung der Regel herbeiführen, aber so richtig scheint es von der Führung niemanden zu stören. Übrigens werden diese Sierra MK Geschosse in militärischen Konflikten nicht so großzügig von der US Armee eingesetzt, die haben nämlich für alle Scharfschützenwaffen auch normale VM Munition. In Afghanistan mag es keinen stören, in einem Konflikt, wo die Gefahr besteht, dass ein Soldat gefangen genommen wird, möchte ich als Betroffener der Gegenseite nicht erklären, wieso ich HP Geschosse im Magazin habe. Falls überhaupt nach einer Erklärung gesucht wird und man das Problem nicht sofort an Ort und Stelle löst. Übrigens werden die Sierra MK doch von einigen Amerikanern als Jagdgeschosse benutzt. Gruß Makalu
Thorsten Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 In Antwort auf: laut us-army anwälten ist das smk ein vm-geschoß....deren snipers setzen das teil ein. vm erlaubt...tm verboten!! Na toll. Und drum schießen wir jetzt alle auf BW-Ständen dann mit Hohlspitze und freuen uns auf ein folgendes Standverbot. Mich ärgert diese Regelung auch, aber Hohlspitze bleibt erstmal Hohlspitze (besonders und gerade bei den BW-Leuten, die meist auch nicht viel Ahnung von ziviler Waffennutzung haben). Laut diversen, von mir aber nicht geprüften Aussagen sollen auf BW-Ständen (auch solchen mit Sandschüttung) inzwischen nur noch VM-Geschosse erlaubt sein. Zur Begründung gab es verschiedene Gerüchte: einmal wegen Verletzungsgefahr für die Anzeiger im Graben durch wegfliegende Mantelsplitter, einmal wegen Umwelt wie oben genannt, einmal auch wegen der Kunstoffplattenschäden bei den Geschoßfängen der modernisierten Anlagen. Ist auch relativ egal, wenn ein Verein oder eine RAG einen Nutzungsvertrag hat, sollte man diesen nicht durch Verwendung unzulässiger Geschosse auf´s Spiel setzen.
Harald5 Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Si si Thorsten, dem ist nichts hinzu zu fügen. Gruß Harald
Josef Magnum Posted August 10, 2003 Posted August 10, 2003 Es sind zwar schon einige Jährchen vergangen, aber als ich noch bei einer RAG mitschiessen durfte, waren auf dem BW-Stand auch nur Vollmantelgeschosse erlaubt. Wird wohl noch eine entsprechende Vorschrift geben, obwohl es dem Sandhaufen, der die Geschosse auffängt, ziemlich egal sein dürfte. Auf jeden Fall ist dringend zu empfehlen, sich an die Bedingungen zu halten. Gruß Josef
Spahlholz Posted August 11, 2003 Posted August 11, 2003 Hallo, die Reglung gibt es seit Führjahr 1996 auch für Sandkugelfänge. Das haben damals alle „Mieter“ schriftlich erhalten. Grund ist auch die Bildung von „Klumpen“ gerade wenn präzise z.B. durch Sportschützen und/oder mit ZG geschossen wird! Hier gibt bzw. gab es die „Wolfsche Spatenprobe“! Wurde bei dem senkrechten Stich in den angenommenen Treffpunkt in dem Kugelfangmaterial ein Widerstand festgestellt, wurde nach dieser Verdichtung gegraben. Fand man den berühmten „Klumpen“ war der Stand reif! Um die Lebensdauer für den Eigner und eigentlichen Nutzer zu verlängern, wurde dieser Erlass – Verbot von allen Geschossen außer Vollmantel – herausgegeben. Den Wert einer Diskussion mit dem Besitzer einen Standes, was man von seinen „Auflagen“ hält, überlasse ich Anderen. Wie ein Geschoss eingestuft wird, regelt die BW für fast alle europäischen Behörden! Daher ist es völlig unwichtig, wie Herstelle, Händler oder „Experten“ die Geschosse bezeichnen, für Behörden und Versicherungen werden in der Regel die katalogisierungs Daten der BW herangezogen. Und noch etwas: Es ist schon „sehr“ nützlich für die wenigen, die noch Verträge haben, wenn hier jemand hergeht und „ich weis aber, das es Stände gibt, da darf ich ( hat Heinz von Wille, der es von Münchhausen erfahren haben soll)!!“ schwafelt. Gruss Spa
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