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IGNORED

Disziplin für Wehrmann-Gewehr


skeet

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Allenfalls in der Disziplin Ordonnanzgewehr des DSB:

Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

Munition: Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 – 9 = je 25 mm.

Entfernung: 100 m.

Anschlag: Liegend freihändig – stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden.

Programme: 40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO).

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Ob die Zulassungsregelung (fett) nun einen Wehrmann erlaubt, wage ich aber zu bezweifeln (leider fehlt der Hinweis auf das Modell in Deinem Posting).

Für die 300-m-Disziplinen gilt die Kaliber-Obergrenze 8 mm, also auch nix.

Aber es gibt eine ganze Reihe überregional ausgeschriebener Feuerstutzen-Wettbewerbe (etwa bei der Heidelberger Schützengesellschaft und viele in Bayern), bei denen die Wehrmänner, Scheibenstutzen usw. bis Kaliber 9,3 zugelassen sind.

Allerdings: dies als Begründung für den Eintrag nach dem Kauf?

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Die allermeisten Wehrmänner sind eh Einzellader, also alte gelbe WBK - brauchts keine Angabe für's Amt. Wenn auf neue gelbe auch nicht.

Sollte es ein Mehrlader sein ist meiner bescheidenen Meinung nach Essig mit 'nem neuen Voreintrag auf grüne WBK (DSB-Bedürfnis).

Ich sehe es aber so wie Uli, skeet spricht von einem bereits eingetragen Gewehr, also was will die Behörde dann?

Gruß

Michael

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Hallo beisammen,

ääähm - sorry, aber seit wann ist denn eine Wehrmannsbüchse ein Ordonnanzgewehr gemäß DSB-Definition?

Es heißt ja "die ... als Ordonnanzwaffen geführt ....", und beim Militär waren die niemals eingeführt, das waren reine Reservistenwaffen, privat zu beschaffen ....

Also, beim DSB ist damit leider garnix anzufangen - was sehr schade ist!!

Habe mir auch eine zugelegt (bin auch beim DSB!), aber eben nur für die Feuerstutzenschießen, wo oft auch ein Wettbewerb für Wehrmannsbüchsen ausgeschrieben ist.

Gruß

Sigges

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Müßte doch eine eigene Disziplin beim BSSB geben. Landesverbände haben m.W. auch eigene Disziplinen, die über die beim Bundesverband angebotenen hinausgehen. Manchmal jedenfalls.

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Guest sammler

Der DSB hat definitiv in seinem Sporthandbuch zwei Disziplinen für Wehrmannsgewehre. Nummern müsste ich nachschlagen.

kritisch wird es allerdings, wenn nach Wettkämpfen gefragt wird, denn zumindest z.Zt werden (soweit ich weiss) diese Disziplinen außerhalb BY und BW wohl nicht geschossen.

@GunTalker,

was die Behörde will, nun sie will die Vorgaben aus dem Waffengesetz durchführen. Da steht nämlich, dass man als Sportschütze nur solche Waffen kaufen darf, die zum sportlichen Schießen geeignet und zugelassen sind. Von Ausnahmeregelungen für "alte gelbe" steht da nichts. Sorry, aber so ist es nun mal.

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Hallo beisammen,

Disziplinen für Wehrmannsgewehre in BaWü????????

Na, da bin ich ja mal gespannt - nie was von gehört!!

Tja, und welche Disziplinen in der Sportordnung stehen ist so 'ne Sache .... stimmt, da gibt es Nummern für Waffen in 8,15 - aber was nützt das, wenn es zu den Nummern keine Disziplinen gibt??

Soll mir recht sein, wenn da Disziplinen entstehen, aber wenn ich mir überlege, wie lange das gedauert hat, bis endlich mal eine Disziplin für Unterhebler angeboten wurde ....

Ach ja, "BaWü" ist evtl. etwas uneindeutig, denn da gibt es ja schließlich 3 Landesverbände.

Ich will ja nicht ausschließen, daß in einem davon eine Disziplin für Wehrmannsbüchsen existiert, hier im Badischen Sportschützenverband (also Nordbaden) gibt's sowas meines Wissens jedenfalls leider nicht! crying.gif

Gruß

Sigges

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In Antwort auf:

Der DSB hat definitiv in seinem Sporthandbuch zwei Disziplinen für Wehrmannsgewehre. Nummern müsste ich nachschlagen.


Wenn ich aushelfen darf: SpO Ziffer 0.9.1.2, dort die Regelnummern 1.37 und 1.38, jeweils entsprechend der Ausschreibung des Landesschützenverbandes. Bundeswettkämpfe (oder auch ein DSB-Rahmenprogramm) gibt es meines Wissens nicht. Innerhalb Baden-Württembergs schießt es der WSV. Ob in Bayern nur Feuerstutzen stehend geschossen wird (oder auch Wehrmannsgewehr liegend), weiß ich nicht.

In Antwort auf:

was die Behörde will, nun sie will die Vorgaben aus dem Waffengesetz durchführen. Da steht nämlich, dass man als Sportschütze nur solche Waffen kaufen darf, die zum sportlichen Schießen geeignet und zugelassen sind.


Nein, das steht da gerade (und bewußt) nicht. Beliebter Irrtum mancher, die das Gesetz gerne strenger hätten, als es ist. Aber das tut nicht not.

In Antwort auf:

Von Ausnahmeregelungen für "alte gelbe" steht da nichts.


Doch.

§ 58 Abs. 1 S. 1 WaffG.

Carcano

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Danke für die umfangreichen und schnellen Beiträge.

Mit der Diszplin Ordonnanzgewehr bin ich gleich doppelt gescheitert: Mehrlader statt Einzellader und Kaliber größer 8 mm.

Hilfe:

Der freundlicher Herr vom Amt will die Waffe nicht in meine alte gelbe WBK eintragen.

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In Antwort auf:

Hilfe: Der freundlicher Herr vom Amt will die Waffe nicht in meine alte gelbe WBK eintragen.


Hi Skeet,

normalerweise bin ich ja ein Freund der diplomatischen Klärung, aber in so einem Fall ist es glaube ich doch Zeit für die "Bitte" um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Manchmal soll allein das ja schon geholfen haben - und wenn nicht: ÖRAG!

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  • 5 years later...
hat nicht die DSU ein sehr breit gefächertes Regelwerk? cool.gif

Haben wir. Aber für die alten Schützendisziplinen kommt vorrangig das "klassische Scheibengewehr" in Betracht, und das ist mit Stehendanschlag. Waren nicht viele Teilnehmer bei den letzten DM :-).

PS: "Einzelladergewehr 100m" müßte für den Wehrmann eigentlich auch gehen.

Carcano

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... und die Frage immer noch aktuell. :-)

Eigentlich würde die 8,15x46R nominell in die dritte Kalibergruppe ("über 8mm") dieser Disziplin fallen, aber dann sind vielleicht die .45-70-Schützen sauer. :-)

Carcano

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