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IGNORED

Aufbewahrung von Lang- UND Kurzwaffen im B-Schrank


Mark Pfennig

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So, jetzt habe ich die Stelle im neuen Entwurf der VO mehrfach gelesen, aber eine Frage bleibt immer noch offen, und ich hoffe, dass nicht nur Grubis hier antworten.

Im Stahlschrank Sicherheitsklasse B darf ich Langwaffen aufbewahren, da die Anforderung (Klasse A) übererfüllt wird.

Im Stahlschrank Sicherheitsklasse B darf ich entsprechend der VO bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahren.

Wie sieht es mit einer Kombination aus Lang- und Kurzwaffen aus? 10 Kurze plus eine unbegrenzte Anzahl Lange? Oder muss ich jede Lange von den 10 Kurzen abziehen?

confused.gif

Wer weiß es?

MP

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Gem. Verordnungsentwurf:

B-Schrank über 200 kg oder mit entsprechender Abrisssicherung: Bis zu 10 Kurzwaffen und zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen.

Anderer B-Schrank: Bis zu 5 Kurzwaffen und zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen.

"Unbegrenzt" findet seine Einschränkung in der Kapazität des Schrankes und dem Recht der Behörde bei besonders vielen und gefährlichen Waffen weitere Auflagen zu machen.

P.S. Ich bin nicht Grubi wink.gif

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Leider habe ich in meinem obigen Beitrag vergessen zu erwähnen, dass verbotene Waffen den Kurzwaffen zuzurechnen sind. Bitte beachten.

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Hallo,

was bedeutet in diesem Fall Abrißsicherung?

Ich habe meinen B - Möbeltresor mittels der mitgelieferten Spezialdübel an der Wand verschraubt (Gewicht des Tresores weit unter 200 kg).

Da ich mehr als 5 Kurzwaffen dort verwahre, stellt sich die Frage, ob ich einen weiteren Tresor erwerben muß. confused.gif

Viele Grüße

Carsten

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Gemeint ist eine Verankerung gegen Abriss (Mitnahme), die ein entsprechendes Gewicht halten muß.

Die Befestigungsschrauben müssen also soviel halten, das man 200kg daran aufhängen könnte.

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In Antwort auf:

... Es sichert den Schrank gegen Abreißen mit einer Kraft von xx Kilopond (von kg hier zu sprechen, ist Quatsch)


Die Kilopond sind natürlich auch schon etwas veraltet. Ich glaube heute spricht man von "Newton".

In der noch zu erstellenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dann definiert, das die Verankerung gegen Abriss dadurch geprüft wird, dass ein Seil am Tresor befestigt werden muß, das über eine oder mehrere feste Rollen nach unten geführt wird. Am Ende des Seils ist eine Waagschale frei hängend zu befestigen, in die ein Wäägestück mit einer Masse von 200kg zu legen ist. Das Behältnis darf sich dadurch nicht aus seiner Verankerung lösen. Dann stimmt der Begriff kg wieder und die Physiker können sich nicht mehr beschweren. wink.gif

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In Antwort auf:

Anderer B-Schrank: Bis zu 5 Kurzwaffen und zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl Langwaffen.


Darf man dann z. b. bei einem Stufe-B-Möbeltresor mit ca. 70 kg ganz auf das Befestigen verzichten, wenn man max. 5 Kurzwaffen dort aufbewahrt ? Meinungen dazu ?

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In Antwort auf:

Die Kilopond sind natürlich auch schon etwas veraltet. Ich glaube heute spricht man von "Newton".


Ja, 700NE, das war schon zu meiner Schulzeit so. Aber es ist für Otto-Normal-Gesetzesschreiber einfacher, 200kg mit der auf der Erde gleichen Gewichtskraft von 200 kp zu vergleichen als mit 1962 N.

Aber ich muß zugeben, Deine Antwort war einen µ besser formuliert als meine. rolleyes.gif

In Antwort auf:

In der noch zu erstellenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dann definiert, das die Verankerung gegen Abriss dadurch geprüft wird, dass ein Seil am Tresor befestigt werden muß, das über eine oder mehrere feste Rollen nach unten geführt wird. Am Ende des Seils ist eine Waagschale frei hängend zu befestigen, in die ein Wäägestück mit einer Masse von 200kg zu legen ist.


Damit wollte der Verfasser sicher ausdrücken, daß die Bolzen eine Zugkraft äquivalent 200kg (1962 N) abzüglich Eigengewicht des Tresors aushalten müssen. Aber wie befestigt man an einem Tresor ein solches Seil ohne das Meßergebnis zu verfälschen??? gaga.gif

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Frage:

In Antwort auf:

Darf man dann z. b. bei einem Stufe-B-Möbeltresor mit ca. 70 kg ganz auf das Befestigen verzichten, wenn man max. 5 Kurzwaffen dort aufbewahrt ?


Aus dem VO-Entwurf (Juni)

In Antwort auf:

unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt

die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die

Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.


Antwort: Ja.

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  • 11 Monate später...
  • 3 Monate später...

hier eine verständnisfrage zum absatz 4:

ein a-behältnis darf mit innenfach b bis zu 5kurzwaffen beinhalten - dort darf die kurzwaffe UND die mun im innenfach aufbewahrt werden - in allen anderen kombinationen ist jedoch die mun GETRENNT von der waffe zu lagern (also im b-schrank getrennt durch nicht klassifiziertes fach mit schwenkriegel usw.) - lese ich hier falsch oder ist damit der a-schrank mit b-innenfach der einzige, in der ich kurzwaffe und mun nicht trennen muß? oder bezieht sich der letzte absatz (...nicht zu den dort aufbewahrten waffen gehörige mun darf zusammen...) darauf?

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Im B-Schrank muss ich die Mun. in einem Innenfach trennen, bei der vergleichbaren Widerstandsklasse 0 nach DIN/EN 1143-1 hingegen nicht.

Im A-Schrank darf man Munition nur verwahren, wenn diese nicht zu den dort aufbewahrten Langwaffen passt bzw. gar keine Schusswaffen drin sind.

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Antwort auf:

lese ich hier falsch oder ist damit der a-schrank mit b-innenfach der einzige, in der ich kurzwaffe und mun nicht trennen muß? oder bezieht sich der letzte absatz (...nicht zu den dort aufbewahrten waffen gehörige mun darf zusammen...) darauf?


nicht ganz, in einem 0-Schrank (oder besser) kannst Du auch stets alles zusammen aufbewahren. Aber wenn Du Gewehr und KW unterbringen mußt, ist A-Schrank mit B-Fach die preiswerteste Möglichkeit, alles in einem Schrank aufzubewahren (vorausgesetzt, Mun und KW passen zusammen in das B-Fach).

Udo

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Antwort auf:

Im A-Schrank darf man Munition nur verwahren, wenn diese nicht zu den dort aufbewahrten Langwaffen passt bzw. gar keine Schusswaffen drin sind.


...es sei denn, im A Schrank befindet sich ein abschließbares Innenfach - in dem ist dann die Aufbewahrung jeder Munition wieder erlaubt grin.gif......

Was für ein Glück, daß wir ein so einfaches und verständliches ,Neues WaffG bekommen haben 021.gif021.gif

Mouche

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da sind wir genau bei der frage: wo ist im a-schrank mit b-innenfach die munition für die kw aufzubewahren, die im b-fach liegen?

mir ist die formulierung unklar, hatte mich bisher noch nicht damit beschäftigt, da ich sowieso nur b-schränke habe. wenn ich die beschreibung hier richtig lese, ist der b-schrank dem a mit b-innenfach weitgehend gleichgestellt, jedenfalls unter der voraussetzung, daß kw sowieso im innenfach liegen und eh nicht mehr als 10lw in den schrank passen, oder?

ich hab bisher nur b-schränke - bei den jetzigen preisen wäre dann doch ein a-schrank sehr interessant. wie lange dürfen diese schränke noch verkauft werden - dürfen sie überhaupt noch? oder gab es da ein datum, ab wann nur noch die widerstandsklassen gelten?

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Antwort auf:

wie lange dürfen diese schränke noch verkauft werden - dürfen sie überhaupt noch? oder gab es da ein datum, ab wann nur noch die widerstandsklassen gelten?


Die VDMA-Norm wurde zum 31.12.2003 zurück gezogen, so daß seither keine neuen A/B-Schränke mehr hergestellt werden dürfen, die bestehenden Lager dürfen aber selbstverständlich solange abverkauft werden, bis sie leer sind. AZZANGEL.gif

Udo

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nochmal, weil ich es einfach nicht verstehe:

wenn ich einen b-schrank habe und will mun und kw darin lagern - geht nicht zusammen.

wenn ich einen a-schrank habe mit einem b-innenfach: darf ich beides im selben fach lagern.

mir ist der sinn dieser regelung nicht ganz klar - oder gibt es dafür eine logische erklärung?

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so wie ich es verstanden habe laeuft es so, dass du munition, die beispw. fuer deine KW's im B-schrank dann ebenfalls im selbigen B-schrank verwahren darfst, wenn sie innerhalb desselben (B-Schranks) nochmals verschlossen aufbewahrt sind, z.b. in einem 'schliessfach' innerhalb des schrankes (von mir aus auch mit dem ominoesen 'schwengelriegelschloss').

aehnliches mit A-schrank mit B-innenfach:

im A-schrank stehen die langen, im B-innenfach liegen die kurzen.

als gueltiges KW-behaeltnis zaehlt ja nicht der umgebende A-schrank an sich, sondern das B-innenfach.

der 'umgebende' A-schrank jedoch an sich zaehlt freilich als zulaessiges behaeltnis fuer die KW-muni.

um also an die KW-muni zu kommen, musst du erst dessen 'verwahrung' ueberwinden (A-schrank).

willst du auch an die KW's selber, musst du deren 'verwahrung' ueberwinden, also das B-innenfach (welches quasi einem eigenen B-schrank aequivalent ist).

damit sind KW und zugehoerige muni getrennt voneinander, und der boese einbrecher muss, um an BEIDES zu kommen, BEIDES ueberwinden.

capisce ?

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Antwort auf:

Die VDMA-Norm wurde zum 31.12.2003 zurück gezogen, so daß seither keine neuen A/B-Schränke mehr hergestellt werden dürfen, die bestehenden Lager dürfen aber selbstverständlich solange abverkauft werden, bis sie leer sind.


nichts desto weniger habe ich dieses jahr nicht nur einen schrank gesehen, bei dem auf der herstellerplakette ein "a" oder "b" und ein produktionsdatum in 2004 war.

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Antwort auf:

nichts desto weniger habe ich dieses jahr nicht nur einen schrank gesehen, bei dem auf der herstellerplakette ein "a" oder "b" und ein produktionsdatum in 2004 war.


Ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, daß die ursprünglich beabsichtigte Regelung - Ende mit A und B ab 31.12.2003 - gekippt wurde. Bin mir da aber nicht sicher.

Mouche

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