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IGNORED

bräuchte mal euren rat


ishapore

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Geschrieben

also wirklich vielen dank leute......ihr hab mir sehr geholfen......ich werde morgen sehn wie sie mir kommen aber eigentlich sind die leute bei mir sehr nett....ich hoffe die sache geht gut aus denn das trap schießen hat mich in seinen bann genommen....gruß tobias

Geschrieben

Achja,

es wurde bereits schon gesagt, aber doppelt genäht hält besser:

nach dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz meldet der gewerbliche Verkäufer den Verkauf der Waffe der zuständigen Behörde. Deine Chancen unentdeckt zu bleibensind also sehr schlecht.

Und nochmal weil auch ganz wichtig:

Wenn es Probleme mit dem Eintrag auf dem Amt gibt, laß Dir einen schriftlichen Ablehnugsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geben. Das verleitet viele Sachbearbeiter dazu ihre Position noch einmal zu überdenken.

Wenn Du den Bescheid hast, kannste den hier posten und es kann dann weitere Tipps geben...

Gruß,

frogger

Geschrieben

ich weis leute...ich lese schon lange mit..doch erst jetzt als die sache ernst wurde und ich nicht mehr weiter wuste,dachte ich als letzte möglichkeit euch zu rate zu ziehen.....und da ich fast alle meine frage in alten beträgen fand habe ich nie was zu fragen gehabt.....und meine sache ist auch etwas lömisch verzwickt.......

Geschrieben

@thetube

Hier wurden schon viele korrekte Empfehlungen gepostet!

Aber der Beitrag nervt mich trotzdem ungemein.

Lieber tube, ich gehe mal von einer korrekt erworbenen Waffensachkunde aus, die du deinem Antrag auf Erwerb einer gelben und grünen WBK beigefügt hast.Dieser Waffensachkundelehrgang beinhaltet grundsätzlich die Vermittlung der Kenntnisse im Waffenrecht, und auf jedem Fall die Bedeutung der gelben und grünen WBK`s. Nachvollziehen kann ich dieses fehlen der elementaren Grundkenntnisse im Waffenrecht nicht, zumindest nicht bei einem WBK Inhaber.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

In Antwort auf:

ich werde hier morgen berichten was sie mir gesagt haben....


Neiiin - nicht gesagt haben. Falls der Sachbearbeiter den Eintrag weiterhin ablehnen sollte:

SCHRIFTLICHER BESCHEID mit RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Ist ganz wichtig !!!

Manfred

Geschrieben

In Antwort auf:

Nachvollziehen kann ich dieses fehlen der elementaren Grundkenntnisse im Waffenrecht nicht, zumindest nicht bei einem WBK Inhaber.


Kann ich aber irgendwie schon nach den bizarren Irrungen & Verwirrungen des neuen W-Affengesetzes. Richtig "durchsteigen" durch "WaffG Neu" und V0 mitsamt allen fleissig wuchernden lokalamtlichen Verordnungen etc. tut doch zur Zeit wirklich kaum einer confused.gif . Anscheinend soll hier vom Amts wegen wieder mal das neue Gesetz auf eine WBK angewendet werden, die noch nach dem alten WaffG ausgestellt wurde, sozusagen rückwirkende Gesetzgebung. Den grotesken Fall hatten wir hir im WO-Board ja schon öfter in der einen oder anderen Form.

Solche rückwirkenden Gesetzgebungen sollte es in einer echten Demokratie eigentlich nicht geben, aber bei der derzeitigen "Regierung".... pissed.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

es ist eine klassische trapflinte ( BDF ) und mein sachbearbeiter der wirklich sehr nett ist sagte mir nach dem kauf der flinte das ich ein bedurfnis bräuchte um das er mir seinen dienstsiegel stempelt......und das bedürfnis bekomme ich net weil wie gesagt ich noch nicht 12 mon dabei bin sondern erst 9 mon.....danke das ihr so viel geduld mit mir habt


Ich nehme an, du bist mit der gelben WBK zum Händler gegangen und hast damit die BDF gekauft. Der Händler hat die BDF anschließend in die gelbe WBK eingetragen. Das Amt weigert sich jetzt, den Erwerb auf der Gelben abzustempeln, weil sie noch mal ein Bedürfnis verlangen. Ist das so korrekt?

Wenn ja, dann geh zum Amt und lass dir erst mal eine Bestätigung geben, dass du den Erwerb rechtzeitig - also innerhalb der zwei-Wochen-Frist - angezeigt hast. Anschließend weist du den Herrn freundlich auf den § 58 Abs(1) des neuen WaffG hin, wonach die alte gelbe WBK uneingeschränkt weiter gültig ist. Falls er dann bei seiner ablehnenden Haltung bleibt, bittest du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Danach kann man dann weiter sehen.

Ich habe übrigens auch nach dem 1.4. eine BDF auf die alte gelbe WBK erworben und abgestempelt bekommen. Und ich bin da auch nicht der Einzige. Dein Sachbearbeiter irrt hier jedenfalls.

Ich hoffe, du bist Mitglied im Forum Waffenrecht und hast eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Wenn nicht, dann weißt du jetzt, warum man das besser tun sollte!

bye knight

Geschrieben

Das sehe ich ganz anders und muss thetube mal in Schutz nehmen !

Wenn noch nicht mal sein Sachbearbeiter durchblickt und hier eklatant gegen geltendes Recht verstößt, was erwartest Du dann von einem durchschnittlichen Waffenbesitzer ?

Muss man jetzt Jura studieren, um Sportschütze zu werden ? rolleyes.gif

Ohne den Übergang altes WaffG -> neues WaffG wäre die Sache klar, aber so herrscht im Moment Chaos pur. mad1.gif

In Antwort auf:

@thetube

Hier wurden schon viele korrekte Empfehlungen gepostet!

Aber der Beitrag nervt mich trotzdem ungemein.

Lieber tube, ich gehe mal von einer korrekt erworbenen Waffensachkunde aus, die du deinem Antrag auf Erwerb einer gelben und grünen WBK beigefügt hast.Dieser Waffensachkundelehrgang beinhaltet grundsätzlich die Vermittlung der Kenntnisse im Waffenrecht, und auf jedem Fall die Bedeutung der gelben und grünen WBK`s. Nachvollziehen kann ich dieses fehlen der elementaren Grundkenntnisse im Waffenrecht nicht, zumindest nicht bei einem WBK Inhaber.

MfG

BigBoreMike


Geschrieben

In Antwort auf:

nach dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz meldet der gewerbliche Verkäufer den Verkauf der Waffe der zuständigen Behörde. Deine Chancen unentdeckt zu bleibensind also sehr schlecht.


Wobei hier wohl auch noch hinreichend Verunsicherung darüber besteht, ob die "zuständige Behörde" die zuständige Behörde des Erwerbers oder die des Händlers ist. confused.gif

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Wobei hier wohl auch noch hinreichend Verunsicherung darüber besteht, ob die "zuständige Behörde" die zuständige Behörde des Erwerbers oder die des Händlers ist.
confused.gif


Ja, das hatte ich neulich beim Waffenkauf auch: Durch Zufall kam´s dann im Gespräch mit meinem BüMa raus. Der wollte den Verkauf ganz normal im LK Stade melden, und ich muss im LK Winsen/Luhe anmelden.

Wäre dann vielleicht noch zum Schlamassel angewachsen, wenn der eine eine Verkaufsmeldung, aber keine Waffenanmeldung bekommen hätte, und der andere eine Anmeldung für eine Waffe, für die keine Verkaufsmeldung reinkommt... eek2.gif

Also ruhig dem BüMa immer sagen, aus welchem LK man kommt und welches Amt dann für einen zuständig ist; ist für die BüMa´s ja auch Neuland mit der ganzen Gegen-Anmelderei.

Geschrieben

@Knight

In Antwort auf:

Wobei hier wohl auch noch hinreichend Verunsicherung darüber besteht, ob die "zuständige Behörde" die zuständige Behörde des Erwerbers oder die des Händlers ist.


Eindeutig die des Erwerbers, da es ja um seine Erwerbserlaubnis geht. Das ist ja das große Problem der Händler - sie müssen bei jedem Waffenverkauf erst mal recherchieren, wohin sie die Meldung machen müssen, um nicht ihre eigene Zuverlässigkeit zu gefährden.

Geschrieben

In Antwort auf:

Man beachte knight`s Beitrag:

FWR => ÖRAG Rechtsschutzversicherung => Schnell! Wichtig!

Gruß

BigBlock


Generell ist das sicher so, aber für bereits eingetretene Fälle tritt keine Versicherung ein, auch nicht die ÖRAG.

Übrigens schön, mal wieder was von Dir hier zu lesen, BigBlock (oder ist mir was entgangen?)

Geschrieben

Moin!

Ich finde die Sache auch etwas ungeordnet geschildert.

Naja.

Ich hatte es schon mal wo anders gepostet:

Ich habe Schreiben von Behörden aus dem Bereich Ruhrpott gesehen,

aus denen hervor geht, dass sie die "Alte Gelbe" nicht mehr akzeptieren werden.

Ist natürlich Humbug. Aber der Betroffene hat erst mal den Ärger.

Also, meine Frage: Wo spielt sich das ganze ab?

Geschrieben

@bigboremike

In Antwort auf:

Hier wurden schon viele korrekte Empfehlungen gepostet!

Aber der Beitrag nervt mich trotzdem ungemein.

Lieber tube, ich gehe mal von einer korrekt erworbenen Waffensachkunde aus, die du deinem Antrag auf Erwerb einer gelben und grünen WBK beigefügt hast.Dieser Waffensachkundelehrgang beinhaltet grundsätzlich die Vermittlung der Kenntnisse im Waffenrecht, und auf jedem Fall die Bedeutung der gelben und grünen WBK`s. Nachvollziehen kann ich dieses fehlen der elementaren Grundkenntnisse im Waffenrecht nicht, zumindest nicht bei einem WBK Inhaber.

MfG

BigBoreMike


Nun halt aber mal den Ball flach.

Schliesslich erzählen ihm seine Vereinskollegen (inkl. Vorstand) und sein Sachbearbeiter, dass er einen Voreintrag braucht.

Als Neuling wusste ich zwar über die Gesetze Bescheid, aber ich hätte mich nicht getraut, ein paar 'alten Hasen' zu widersprechen. Ich hätte mir gesagt "die werden's schon wissen". Klar hätte ich mich vielleicht woanders schlau gemacht (zB hier), aber man reisst als Newbie im Verein eben noch nicht so die Klappe auf, wie man das später vielleicht machen kann.

Insofern ist seine Verwirrung also absolut verständlich.

cool3.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

@Knight
In Antwort auf:

Wobei hier wohl auch noch hinreichend Verunsicherung darüber besteht, ob die "zuständige Behörde" die zuständige Behörde des Erwerbers oder die des Händlers ist.


Eindeutig die des Erwerbers, da es ja um seine Erwerbserlaubnis geht. Das ist ja das große Problem der Händler - sie müssen bei jedem Waffenverkauf erst mal recherchieren, wohin sie die Meldung machen müssen, um nicht ihre eigene Zuverlässigkeit zu gefährden.


Steht doch auf der WBK drauf. Ordnungsamt Sowieso, Adresse, PLZ.

Geschrieben

hallo leute

also um es nicht so spannend zu machen ich habe den stempel bekommen...aber mit der auflage mein bedürfnis in 3 mon (dann bin ich 12 mon im verein) nach zureichen (ist auch kein problem bezahl ich halt die 10 euro ) ....das es bei der ganzen sachen viele unstimmichkeiten gibt hat ja wohl jeder hier gelesen (ich blicke da nicht mehr durch) aber die sache hatte ja ein happy end....(ich hoffe für andere leute in meiner situation auch )..ich möchte allen danken für ihre beträge und das sie mir geholfen haben.

smile.gif

mit grüßen tobias

Geschrieben

In Antwort auf:

hallo leute

also um es nicht so spannend zu machen ich habe den stempel bekommen...aber mit der auflage mein bedürfnis in 3 mon (dann bin ich 12 mon im verein) nach zureichen (ist auch kein problem bezahl ich halt die 10 euro ) ...


Hast Du diese Auflage schriftlich bekommen?

Sowas ist doch echt totaler Quatsch. Wie hat denn der SB argumentiert? Hattest DU jetzt recht oder ER? Oder beide ein bisschen?

Ich glaube, er hat eingesehen, dass er im Unrecht war, aber er wollte es nicht zugeben.

Einen Eintrag mit 3-monatiger Frist, das Bedürfnis nachzureichen gibt es im Waffengesetz nicht!

Falls er Dich nur mündlich dazu aufgefordert hat, das B. nachzureichen, kannst Du das getrost ignorieren.

Geh mal auf www.fwr.de, werde Mitglied und schliess die Rechtschutzversicherung ab. Kostet nur ein paar Euro im Jahr... ...und 10 Euro hast Du dann auf jeden Fall schon mal gespart.

Auf jeden Fall mal herzlichen Glückwunsch zur Flinte! Was für eine isses denn? wink.gif Beretta? eek2.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

@thetube:

Naja, den Stempel hast Du. Hast Du die Auflage eine Bedürfnisbescheinigung beizubringen als richtigen schriftlichen amtlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten oder war dies nur ein mündlicher Wunsch des Sachbearbeiters?

Grundsätzlich: Die Forderung nach einer solchen Befürwortung des Verbandes ist von keiner Rechtsnorm gestützt.

Du hast nichts schriftlich bekommen? dann brauchste auch nix machen... Die 10 Euro kannst Du Dir sparen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

ich glaube wir hatten beide ein bissel recht!!!!(mundlich auflage) ich werde der sache aber trotzdem nachkommen ... wir schützen in unsern landkreis (sömmera) haben soweit ich weis keine probleme mit dem sachbearbeiter ..er ist wirklich sehr nett und stellt sich nicht quer...wenn ich landkreis erfurt währe nur 10km weiter da sähe die sache anderes aus.....!!!! die flinte ist ne zoli.....habe übrigens nach 3 tagen besitz der flinte die erfurter kreis meisterschaften mitgeschossen als gast und den zweiten platz belegt (anfänger glück)......und nun wirklich große lust bekommen weiter zukommen...gruß tobias

Geschrieben

...nein, die Sache sähe nicht anders aus, es gilt dort nänlich das gleiche Waffenrecht, wie bei Dir... crying.gif

Gruß,

frogger

PS:

Den mündlichen Wunsch Deines Sachbearbeiters brauchst Du nicht nachkommen.

Geschrieben

ROFL !!!!

das ist das beste, was ich von einer behörde seit JAHREN gehört habe. eintrag und bitte reichen sie ihr bedürfnis nach !!!!! gaga.gifgaga.gifgaga.gif

der mann, der dir das eingetragen hat mit diesen auflagen dürfte zukünftig im fuhrpark autos waschen. mich wundert zumindest nicht mehr das versagen mancher unteren ordnungsbehörden wie im uns allen bekannten fall in erfurt icon13.gif

der ganze fall ist ein witz, eigentlich muß man sowas im innenministerium vortragen - überspitzt dargestellt, solltest du mal demnächst deinen tarnkappenbomber mit taktischen nuklearwaffen beantragen, bedürfnis kannst du ja dann nachreichen...

dieser sachbearbeiter muß aus dem verkehr gezogen werden, entweder brauchst du eine neue erwerbsberechtigung(in dem fall nicht - da gilt die alte!!!) oder nicht. aber jetzt etwas eintragen, für das man in der zukunft ein bedürfnis (VIELLEICHT !!!) nachreicht - das ist doch lächerlich.

Geschrieben

sicher hab ihr recht....das ich die 10 euro sparen kann aber ich habe mich halt mit ihm so geeinigt und da bin ich sehr froh drüber die sache hätte auch anders ablaufen können (waffen abgabe oder zwangsverkauf)....also wenn die das so wollen dann sollen die ihre 10 euro haben und ich habe meine

ruhe und kann weiter trainieren.. laugh.gif

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