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IGNORED

bräuchte mal euren rat


ishapore

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hallo....ich hab mich vor einer woche in das trap schießen verliebt....naja dann mußte auch gleich eine trapflinte her.....alles ganz gut und schön ich brauch jetzt nur ein bedürfnis dafür .....bekomm aber es aber nicht weil noch nicht 12mon. im schützenverein bin sondern erst 9mon.(habe aber nach alten gesetzt die grüne mit 9para eintrag und die gelbe wbk....) will die flinte aber nicht abgeben ...meine frage ist was passiert wenn ich sie flinte erst in 3 mon. bei ordnungsamt melde..welche konsequenzen stehen

mir da ins haus .......danke schon mal für eure meinungen

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Die "alte" Gelbe WBK berechtigt dich zum Kauf, da sie ihre Gültigkeit über den 01.04. behalten hat.

Solltest du nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb die Flinte anmelden, ist das ein Verstoss gegen das WaffG. Könnte bis zu 10.000,- Euro geahndet werden. chrisgrinst.gif

Aber das weisst du sicherlich als Sportschütze.

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'Tschuldige, aber ich blick da nicht durch...

Du hast ne grüne und gelbe WBK? Einen Voreintrag auf 9 Para?

Bist in einem Verein?

Kannst aber keine Trapflinte kaufen?

Das passt alles KEIN STÜCK zusammen. Sorry.

Trapflinten sind Einzellader, die kannst Du auf die gelbe WBK kaufen, dafür ist sie da. Ohne Voreintrag.

Und dass ein Verein 9Para einträgt aber 12er noch nicht.... hör ich zum ersten Mal.

Hab ich Dich falsch verstanden? Oder gelten bei Euch andere Gesetze?

Hört sich Deine Geschichte etwas komisch an? Oder bin ich nur ein bisschen paranoid?

Übrigens: Zum Legalwaffenbesitz gehört, dass man die Waffe anmeldet. Sonst ist sie eine illegale Waffe (und für die sind wir hier nicht zuständig cool.gif ).

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ich weis das ich die flinte bis 2 wochen nach dem kauf melden muß ......doch ich dachte mehr an vorschläge wie ...gib sie lieber die 3 mon in sicherheits verwahrung beim ordnungamt ab oder ähnlich.......naja nich schlimm....mein sachkunde lehrer kann mir leider auch net helfen da er mir erst das bedüfnis in 3 mon ausstellen kann.......also die frage zum ordnungamt gehen..und die flinte abgeben oder......????

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natürlich bin im im verein (9 mon) ich habe meine grüne und gelbe am 12.05.03 bekommen (aber im frühjahr beantragt) hätte sie noch zum alten gesetz bekommen.....aber da kam was dazwischen und natürlich will ich im rahmen der legalität bleiben ohne frage...

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Und warum willst Du die JETZT kaufen und sie für 3 Monate irgendwo verwahren, anstatt sie erst in 3 Monaten zu kaufen?

Wenn es eine einmalige Gelegenheit ist: bezahl sie, lass sie beim Verkäufer (oder im Laden) stehen, und hol sie in 3 Monaten ab.

Das ist legal und üblich.

Mit 'Trapflinte' meinst Du aber schon eine normale Trapflinte, oder? Mit zwei Läufen? Das ist ein Einzellader (nach dem Gesetz) und braucht keinen Voreintrag.

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nein...ich bin nur in einen verein.......sorry wenn das alles zu schrill geschrieben ist .....also ich habe die wbk (grün gelb ) anfang des jahres beantragt..am 12.5.03 habe ich sie bekommem...habe mir jetzt eine trapflinte gekauft (der verkaufer sagte ich bräuchte kein bedürfnis ) mein ordnungamt sagt ich brauch eins......und mein verein gibt mir keines weil ich nach dem neunen w.g 12 mon dabei sein muß.....vielleicht ist es jetzt ein bissel durch sichtiger.....sorry leute

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Ach so.

Du hast die Flinte schon und der Sachbearbeiter will sie nicht eintragen?

Wenn es eine Doppelläufige ist, dann muss er sie aber eintragen.

Oder hast Du eine Pumpe oder einen Selbstlader gekauft?

Für die braucht man einen Voreintrag auf der grünen WBK.

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es ist eine klassische trapflinte ( BDF ) und mein sachbearbeiter der wirklich sehr nett ist sagte mir nach dem kauf der flinte das ich ein bedurfnis bräuchte um das er mir seinen dienstsiegel stempelt......und das bedürfnis bekomme ich net weil wie gesagt ich noch nicht 12 mon dabei bin sondern erst 9 mon.....danke das ihr so viel geduld mit mir habt

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Der Verkäufer hat den Verkauf wahrscheinlich Deinem Ordnungsamt gemeldet (das, welches auch deine WBK ausgestellt hat). Daher würde ich dringend davon abraten, die Frist zu überschreiten.

Versuch es morgen nochmal, wenn Du wieder eine mündliche Absage bekommst, reiche deine WBK und alle ausgefüllten Formulare TROTZDEM ein und verlage einen SCHRIFTLICHEN 'rechtsfähigen Bescheid' über die Ablehnung.

Anschliessend stell das Gewehr bei einem Schützenkollegen in den Tresor. Teile das dem Amt schriftlich mit.

Schleppe auf gar keinen Fall die Waffe zum Amt.

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In Antwort auf:

Wie lautet der Text deiner Gelben WBK?

Danach lies
weiter.


Besonders dieser Abschnitt ist wichtig;

In Antwort auf:

(4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.


Die gelbe WBK ist diese Erlaubnis!!!

Eine weitere Erlaubnis brauchst Du nicht! Weder Voreintrag noch sonst was.

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In Antwort auf:

sorry leute aber das versteh ich nicht.......also bräuchte ich kein bedürfnis......???


Doch, Dein Bedürfnis hast Du schon nachgewiesen, als Du Deine gelbe WBK beantragt hast. Bedürfnisgrund: Sportschütze.

Normalerweise braucht man für jede Waffe einen Bedürfnisnachweis, daher die Pflicht zum Voreintrag.

ABER: Absatz 4 schliesst Flinten davon aus! Von denen darfst Du theoretisch soviele kaufen wie Du willst.

Und ob Du 6 oder 12 Monate im Verein bist ist hier egal, Du bist als Sportschütze anerkannt (weil gelbe WBK) und damit basta.

Weise den Sachbearbeiter höflich auf den Absatz 4 hin.

Viel Glück!

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Moin thetube:

1. Wenn Du eine "alte" gelbe WBK hast für Einzelladelangwaffen, kannt Du so viele Waffen auf diese WBK erwerben, wie Dein Portemonaie hergibt. Die Waffen müssen nicht für eine bestimmte Disziplin zugelassen sein und Du brauchst auch keine weiteren Bescheinigungen. Die Dauer der Vereinszugehörigkeit ist auch irrelevant, Du hast die WBK ja bereits und mußt die Waffe nur noch anmelden.

2. Solltest Du eine WBK für Sportschützen nach dem Waffenrechtsneuregelungsgesetz haben, brauchst Du für den Erwerb von Waffen auf diese WBK auch keine weiteren Bescheinigungen beibringen oder ein Bedürfnis nachweisen. Es können so viele Waffen gekauft werden, wie das Portemonaie hergibt. jedoch müssen die Waffen für die Disziplinen Deines Verbandes zugelassen sein.

Was bedeutet das in der Praxis:

Erwerb einer Doppellflinte Cal 12/70 auf alte gelbe WBK: ja; neue WBK für Sportschützen: ja

Erwerb eines Leuchtkugelgewehres Cal 4 auf alte gelbe WBK: ja; neue WBK für Sportschützen: Mangels Disziplin nein

So ganz verstehe ich also Dein Problem nicht. Du hast die Erwerbserlaubnis, Du hast auch eine Waffe gekauft und die ist sogar auch noch für eine Disziplin zugelassen. Also melde das Ding einfach an und gut ist.

Sollte es Probleme auf dem Amt geben, laß Dir einen schriftlichen Bescheid mit der Ablehnung unter Angabe der Rechtsgrundlage und mit Rechtsbehelfsbelehrung ausstellen. Dann gehts weiter.

Die Waffe nicht anzumelden ist eine ganz schlechte Idee. Dies kann unter Umständen zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen.

So wie Du die Sache geschildert hast, bist Du rechtlich eh auf der sicheren Seite.

Die Anwartschaftszeiten von 120 Monaten sind nur für WBK Neuanträge relevant, abe Du hast Deine WBK´s bereits.

Gruß,

frogger

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.....ok..wirklich vielen dank für den tip das werde ich machen

wenn alles schief geht..das meine gelbe wbk die erlaubnis zum erwerb von einzelladern wie meine BDF ist ist klar nur das die hier extra einen zettel mit dem bedürfnis des (in meinen falle

TSB ) sehen wollen.....aber ich werde morgen früh gleich mit meinem sach bearbeiter reden.....

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@ thetube

Ich gehe einmal davon aus, dass du die Trapflinte gegen Vorlage Deiner "Gelben WBK" erworben hast.

Normalerweise trägt der Händler die Waffe in das Dokument ein, da Dir vom OA mit der Ausstellung der "Gelben" die Erlaubnis erteilt wurde, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr..... (lesen kannst Du das ja selbst - steht ja auf der WBK).

Eine weitere Bedürfnisprüfung ist nicht vorgesehen. Wenn Du sehr gut gelaunt bis, legst Du dem Sachbearbeiter die Sportordnung Deines Schützenverbandes vor um nachzuweisen, dass eine Diszipin existiert, die mit der Flinte geschossen wird.

Der SB darf Dir "seinen Stempel" nicht verweigern.

Manfred

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Wenn Du eine gelbe WBK hast, dann brauchst Du KEIN extra Bedürfnis mehr. Wenn die Karte nach dem alten Waffenrecht ausgestellt wurde, gilt sie auch weiterhin und die 12 Monate betreffen Dich nicht. Wenn die Karte nach dem neuen Recht ausgestellt wurde, hätte die Behörde geschlampt, da Du keine 12 Monate Mitglied bist.

Aber die Anforderungen der neuen gelben WBK mit Deiner alten gelben zu vermischen ist nicht zulässig. Wenn Deine WBK nach dem alten Recht gültig ist, kannst Du Einzellader kaufen bis Du schwarz wirst. Die Behörde MUSS sie eintragen. Es haben auch schon Behörden die Ausstellung einer weiteren 'alten' gelben WBK verweigert, wenn sie voll war. Ist auch unzulässig.

Verlange einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Ablehnung, lege Widerspruch dagegen ein und schalte notfalls einen Anwalt ein. Hoffentlich FWR-Mitglied mit ÖRAG Rechtsschutzversicherung.

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Kann sein, dass das dieser Sachbearbeiter so macht, er darf es aber nicht verlangen. Gesetze definieren nicht nur Deine Pflichten, sondern auch Deine Rechte. Und im Gesetz steht, dass Du diese Waffe kaufen und besitzen darfst!

Nochmal viel Glück und sorry wegen der Irritationen am Anfang.... Wir haben es hier manchmal mit komischen Vögeln zu tun... wink.gif

Gruss,

W.

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