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IGNORED

bräuchte mal euren rat


ishapore

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Die Frage, die sich mir hier stellt, nachdem ich den Thread leider erst heute komplett gelesen habe, ist, ob thetube letztendlich verstanden hat, wie denn die Rechtslage eigentlich ist.

Hält er die hier geposteten Hinweise und Ratschläge für Tips, die sich vor einem Gericht in Luft auflösen, oder ist ihm bewußt, dass er absolut im Recht ist, was hier mehrfach klar und deutlich zum Ausdruck kam?

Ist ihm bewußt, dass hier ein kleiner Beamtenwicht versucht, geltendes Recht zu beugen und sich somit eines Rechtsbruchs schuldig macht?

Das Ganze wäre weitaus verständlicher, wenn es um einen Antrag auf Voreintrag in die grüne WBK ginge. Um hier alle Voraussetzungen zu erfüllen, ist Nachgeben bei scheinbar überzogenen Forderungen manchmal schon sinnvoller, als auf sein (vermeintliches) Recht zu pochen.

Es geht hier aber um den Eintrag in eine "alte" gelbe WBK, bei dem keinerlei, ich wiederhole nochmals für Schwerhörige: KEINERLEI, weitere Nachweise außer dem Kaufbeleg beizubringen sind. Der berechtigte Besitz der gelben WBK beinhaltet bereits den Bedürfnisnachweis für alle auf diese erwerbbaren Waffen.

Um die jetzige Situation zu einem sinnvollen Ende zu bringen, wäre ein früher oder später innerhalb der nächsten drei Monate mit dem Sachbearbeiter zu führendes Gespräch sinnvoll, in dem dieser per kurzer Handskizze die von ihm seinen Forderungen zugrundegelegten Paragraphen aufzeigt (andere nennen das einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, um der Sache auf den Grund zu gehen, könnte diese Begrifflichkeit jedoch abschreckend wirken).

Anschließend würde ich mich (und sicherlich auch noch andere sich) bereit erklären, diese Passagen als völlig irrelevant oder sonstwie unsinnig und für besagten Fall nicht anzuwenden, mit geeigneten Argumentationsketten für die Wiedervorlage beim Sachbearbeiter versehen (keine Rechtsberatung, versteht sich!).

Auf diese konstruktive Art und Weise denke ich ließe sich das Problem beilegen, ohne das böses Blut entsteht.

Zum Schluß mal noch eine Frage: Wie sehen denn das die Funktionsträger des Vereins, der sich (zu Recht) geweigert hat, dafür eine Bedürfnisbescheinigung auszustellen? Manchmal kann ein klärendes Gespräch zwischen Vorstand und Sachbearbeiter Wunder wirken.

Gruß, Ronald

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