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IGNORED

Waffen-Aufbewahrung im angemieteten Büro


Gast

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Geschrieben

hallo zusammen,

meine frage: ist es rechtlich möglich, daß ich in einem nur mir normal zugänglichen raum (abgeschlossene zimmertüre ohne fenster) auch in abwesenheit (nacht, wochenende) in entsprechendem behältnis (tresor) meine waffen in meinem büro lager, auch wenn dies nicht zu meinen wohnräumlichkeiten gehört?

da gingen im bekanntenkreis die meinungen etwas auseinander.

weiß jemand was genaues?

danke im voraus und einen schönen tag noch

frank

Geschrieben

hmmmmmm, meines wissens ist die gesetzlich geforderte aufbewahrung gueltig, sofern es sich um dauerhaft bewohnte gebaeude oder wohnungen handelt.

inwieweit aber ein buero als dauerhaft bewohnt zu gelten vermag, weiss ich nicht... shocked.gif

Geschrieben

@ Fank D:

1. was genaues weiss ich auch nicht

aber

2. wie macht`s den der Waffenfachhandel ??

außerdem: Wenn a.abgeschlossener Raum mit b.Sicherheitsbehältnissen nach Vorschrift und c. Alarmanlage mit Aufschaltung... warum nicht? Einfach mal mit der Waffenrechtsbehörde besprechen.

Allemal besser als nachts aufzuwachen weil es im eigenen Haus rumort, da würde ich mich lieber von einem Sicherheitsunternehmen wecken lassen, welches mir dann mitteilt, die Polizei sei informiert weil ein Einbruchalarm im Sicherheitsraum vorliegt.

Gruß

Spopi

Geschrieben

"Dauerhaft bewohnt" ist wohl als "nicht regelmässig über mehrere Tage oder länger leerstehend" zu interpretieren. Genauso wie Du die Waffe in einem Tresor zuhause lassen darfst, wenn Du über Nacht / übers Wochenende weg respektive für eine "normale" Zeitspanne in Urlaub bist, sieht das auch mit einem Büro aus. Ob angemietet oder Eigentum, spielt sowieso keine Rolle.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber soweit ich von mein Sachprüfung errinern kann müsste der Hausherr (Eigentumer) sein Erlaubnis erteilen.
confused.gif


Wofür? Für das Reinstellen eines Waffenschrankes sammt dazu passenden Inhalt?

Demnach müsste ja jeder Mieter seinen Vermieter daraufhin ansprechen. Da liegst du wohl falsch.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber soweit ich von mein Sachprüfung errinern kann müsste der Hausherr (Eigentumer) sein Erlaubnis erteilen.
confused.gif


Hmm Bob,

ich bin kein Rechtanwalt,

ich glaube hier ist das Hausrecht gemeint. Und wenn ich eine Wohnung miete, habe ich das Hausrecht.

Fragen muss man nur, wenn jemand anderes das Hausrecht hat.

Geschrieben

hallo,

zuerst einmal recht herzlichen dank für die bisherigen meinungen.

also, wenn falke damit meint, dass der mieter des büros die einverständnis geben muß, dann ist das okay, dann gebe ich sie mir halt! wink.gif

eine alarmanlage mit aufschaltung hat das büro nicht. frown.gif

mein problem ist, dass ich zuhause keinen platz habe, um alle waffen (inkl. zukünftige, bevor jemand auf dumme gedanken kommt!) vorschriftsgemäß zu verwahren.

ob der hinweis auf die waffenhändler greift, weiß ich nicht. mein büro hat mit waffen-handel nichts zu tun, soll nur der teilweisen waffen-aufbewahrung dienen.

vielleicht weiß ja noch jemand was genaueres oder ist durch meine jetzigen erläuterungen auf eine neue spur gestossen?

ach ja, das büro ist nicht im einzugs- und verwaltungsgebiet meines VL 1.2's. welche

waffenrechtsbehörde wäre dann zuständig? meine, bei der ich die waffen gemeldet habe, oder die, die für den standort büro zuständig ist?

mit "angemietet" wollte ich übrigens ausdrücken, dass es sich nicht um ein büro in meinen eigenen (egal ob gekauft oder angemietet) vier wänden handelt, sondern extern gelegen ist. ich arbeite noch an einer exakten ausdrucksweise, sorry! wink.giftongue.gif

so, danke für die neuen (?) antworten im voraus und ein schönes wochenende

frank

Geschrieben

Habe gestern mit einem Berater vom LKA darüber gesprochen.

Ein Büro ist laut ihm kein bewohntes Gebäude.

Er erzählte auch was von einer Alarmanlage mit Aufschaltung zur Polizei.... Alarm hab ich, aber keine Aufschaltung. Nächste Wache ist 100m weg... bis zu meinen Waffen sind 2 Stahltüren, eine Holztür und die entsprechenden Tresore zu überwinden...

Die einzige Lösung ist wohl, mit Beamten von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, aber erst wenn die VO raus ist.

Man sollte auf jeden Fall alles mit Vorsicht geniessen, was man dazu hört. Selbst die Experten und Berater der Behörden haben so ihre Schwierigkeiten mit dem neuen WaffG und den kursierenden VO-Entwürfen. Ist eben alles nicht einfacher geworden.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein Büro ist laut ihm kein bewohntes Gebäude.


Kann der Logik irgendwie nicht ganz folgen. Normalerweise versteht man unter einem "nicht dauernd bewohnten Gebäude" ein Ferienhaus, das wochen- oder monatelang leersteht. Ein Bürohaus mag zwar nachts leerstehen, ein Wohnhaus dafür aber zumindest tagsüber (und sicher bisweilen auch nachts).

He, wo seid ihr, ihr Forumsjuristen? wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Kann der Logik irgendwie nicht ganz folgen. Normalerweise versteht man unter einem "nicht dauernd bewohnten Gebäude" ein Ferienhaus, das wochen- oder monatelang leersteht. Ein Bürohaus mag zwar nachts leerstehen, ein Wohnhaus dafür aber zumindest tagsüber (und sicher bisweilen auch nachts)


...kann der Logik auch nicht folgen. Und bin gleicher Meinung. Mein Hinweis auf den Waffenfachhandel war auch eben in diesem Sinne gemeint: der Inhaber verschliesst nach Ladenschluss seine Geschäftsräume und geht nach Hause. Die Situationen sind meiner Meinung nach vergleichbar.... aber wer weiss es genau ? confused.gif

Gruß

Spopi

Geschrieben

Es stellen sich in diesem Zusammenhang zwei elementare Fragen:

1. Welche und wieviele Waffen werden aufbewahrt.

2. Wie stellt sich die Situation des Gebäudes dar. Die AWaffVO sprich in Absatz 6 nicht von einer dauernd bewohnten Wohnung sondern von einem nicht dauernd bewohnten Gebäude. Es ist deshalb von erheblicher Bedeutung, ob das Gebäude in dem sich das Büro befindet eventuell und sei es nur von einem Hausmeister bewohnt wird.

Ich würde mich aber nicht in den Absatz 11 des § 13 AWaffVO schieben lassen, denn das könnte ins Auge gehen.

Geschrieben

hi,

also: ich würde z.b. dann meine langwaffen in einem tresor b einlagern wollen, für den ich im moment zu hause keinen platz habe. im prinzip also eine verbesserung von stufe a nach b.

und, es ist in meinem fall zwar ein büro ohne alarmanlage, aber über mir (bzw. dem büro) ist eine wohnung, die ein büro unter mir (siehe vorne) betreiben.

was nun??

gespannt auf weitere antworten wartend,

frank

Geschrieben

In Antwort auf:

aber über mir (bzw. dem büro) ist eine wohnung, die ein büro unter mir (siehe vorne) betreiben.


....dann ist das ja kein unbewohntes Gebäude mehr!

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

In Antwort auf:

aber über mir (bzw. dem büro) ist eine wohnung, die ein büro unter mir (siehe vorne) betreiben.


...Ist das dann noch ein unbewohntes Gebäude??? ooo.gif

In Antwort auf:

....dann ist das ja kein unbewohntes Gebäude mehr!

Gruß Habakuk

im FWR


...so würde ich es dann auch sehnen. smile.gif

Gruß Spopi

Geschrieben

Worüber unterhaltet Ihr Euch eigentlich?

Der Streit, ob bewohnt oder nicht, ist derzeit müssig, da wir noch nicht wissen, wie die endgültige VO aussehen wird. Nach den Bestimmungen des WaffG ist die Verwahrung auch in nicht dauerhaft bewohnten Wohnungen oder Häusern möglich. Ob das in der endgültigen VO tatsächlich noch verschärft wird - abwarten.

Daher: Die neuen Aufbewahrungsfristen gelten uneingeschränkt erst ab dem 1. September. Bis dahin dürfte die VO ja wohl erlassen sein und wir dann Klarheit haben.

Udo

Archiviert

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