Guest Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 In Antwort auf: aa) Allgemeiner Hinweis zu Behältnissen nach DIN/EN bzw. nach VDMA: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein konkretes Behältnis einer bestimmten Sicherheitsstufe / einem bestimmten Widerstandsgrad entspricht, trägt der Besitzer. Nach Erkenntnissen der „Stiftung Warentest“ ist bereits jetzt eine erhebliche Anzahl von Behältnissen auf dem Markt, die zwar vom Hersteller / Importeur mit einem Etikett „nach Sicherheitsstufe xy“ versehen sind, den korrespondierenden VDMA-Normen (die mit Ablauf des 31.12.2003 zurückgenommen werden) jedoch objektiv nicht entsprechen. Dies liegt daran, dass die Klassifizierung auf einer bloßen Herstellererklärung hinsichtlich der Einhaltung von Baunormen beruht, die lediglich stichprobenartig überwacht wird. Wenn die Behörde Kenntnis erhält oder feststellt, dass ein Behältnis objektiv nicht der angegebenen Klassifizierung entspricht, gibt sie dem Besitzer auf, unverzüglich die sichere Aufbewahrung in einem objektiv normkonformen Behältnis zu gewährleisten. Der Besitzer kann sich gegenüber der Behörde nicht auf die Etikettierung berufen, sondern hat lediglich zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer. Taucht hier die Frage nach Tresoren auf, die in eine falsche Klasse eingeteilt sind ??? Macht mich nicht schwach.... Was hat der Verkäufer mit dem Schild im Produkt zu tun ??? was soll das alles?? Bin ich schuld bei Betrug (das ist es, wenn falsche Einguppierung des Produkts beim Hersteller passiert ist)??? In Antwort auf: Unabhängig von der Gleichwertigkeits-Fiktion in § 36 Abs. 2 Satz 1, 2. HS WaffG-neu ist festzustellen, dass der Sicherheitsstandard eines Behältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 objektiv deutlich höher ist als der eines Behältnisses nach VDMA 24992 Sicherheitsstufe B. Da macht jemand, was er will!!! Ist das so vom Gesetz gedeckt??? ein sehr nachdenklicher Schütze Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Die machen in der Tat was sie wollen: Aufbewahrung von Kurzwaffen incl. Munition ist nach den vorl. Ausführungsbestimmungen: Bis zu 5 Kurzwaffen im B-Schrank - Munition in unklassifiziertem Innenfach = OK Bis zu 5 Kurzwaffen im B-Schrank ohne Innenfach = nicht OK Hier muss die Munition in einem extra Stahlschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss blabla... aufbewahrt werden. Und jetzt kommt der Hammer: Langwaffen im A-Schrank mit Innenfach Klasse 0 oder B: Hier dürfen plötzlich 2 Kurzwaffen mit der Munition zusammen gelagert werden So langsam verstehe ich die Welt nicht mehr. Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Da ist Mr. B. wirklich ausgeflippt: erst mal vage andeuten, daß es offenbar getürkte Schilder gibt und der Besitzer selbst in der Beweispflicht ist. Dann weiter, daß man bei DIN-Schildern ja nichts zu befürchten habe. Mit anderen Worten: ihr müßt die teuersten Schränke kaufen, um das schlechte Gewissen zu beruhigen. Was die Stiftung-Warentest-Story in "Vorläufigen Hinweisen" zu suchen hat, weiß nur der Autor. Immerhin haben diese Hinweise halbgesetzlichen Charakter und ersetzen vorläufig die Verordnung, die wiederum Mr. B. himself zeitlich nicht vor Gesetzesbeginn geschafft hat - wohl, weil er zuviel bei der Stiftung Warentest nachlesen muß! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 tja, und wenn man dann auf der internet-seite von der stiftung-warentest rumstöbert und nach "tresoren" sucht, kommt ..... nix. wahrscheinlich hat die dortige putzfrau eine derartige aussage vom stapel gelassen. wie soll man bei einem b- oder a-schrank nach vdma, der vielleicht vor 5 oder 10 jahren schon gekauft wurde, den nachweis erbringen, daß er tatsächlich vdma entspricht? vielleicht sollt man diese vollzugshinweise umbenennen in "schikanieren - leicht gemacht". cu klausp Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuulz Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 der Nachweis ist ganz einfach zu erbringen, nehmt einen Scheißbrenner und schreidet ein Loch rein je nachdem ob es einfach oder schwer geht ist es A, B, 0, 1 Lasst euch dabei von einem Freund Videofilmen und schickt den Film dann an die Behörde. Vergesst nicht eure Waffen und die Muinition auch beim schweissen im Schrank zu lassen, als beweis das es euer Schrank ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Überträgt man nun dieses Chaos in die anderen gesetzgeberischen Bereiche, für den diese Regierung Verantwortung trägt, muß jedem klar werden, warum diese Republik den Bach runter geht. Vielleicht sollte die Stiftung Warentest mal das BMI checken,... nein lieber nicht. Wir wollen es nicht wirklich wissen. Der Schmerz würde nie mehr nachlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Ob der Sicherheitsstandard eines Behältnisses Widerstandsgrad 0 wirklich "objektiv deutlich höher" ist als der eines B-Schrankes, ist mehr eine technische denn eine juristische Frage. Für die Bestimmungen zur Aufbewahrung kann sie aber dahingestellt bleiben. Hier zählt einzig und allein die genannte Gleichwertigkeits-Fiktion. Was die tatsächlich oder angeblich mangelhaften A- und B-Schränke betrifft, so darf der Waffenbesitzer einer Etikettierung des Importeurs oder Herstellers vertrauen, soweit eine Falschetikettierung nicht offensichtlich ist. Erst wenn ihm die Behörde objektiv nachweist oder zumindest durch Tatsachen glaubhaft macht, das sein Behältnis nicht der Etikettierung entspricht, hat er zu beweisen, dass dem doch so ist. Der Hinweis auf eine allgemeine Feststellung der Stiftung Warentest reicht hierfür jedenfalls nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Wie hieß es noch in der Begründung warum man ein neues Waffengesetz braucht? Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, oder liege ich da falsch? Da habt ihr also das + an Rechtssicherheit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 ....hier kann mal langsam wieder für das FWR und der dortigen Rechtsschutzversicherung hingewiesen werden.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Völlig gaga, das Gesetz... Wie ist es denn, wenn das Schild schon abgefallen bzw nicht mehr lesbar ist oder gar ganz fehlt? Bekommt man dann vom Hersteller nachträglich eine Bescheinigung? Hat da jemand Erfahrung? Oder muß man einen Gutachter bestellen??? Kann es sein, das es noch nie so leicht war, sich strafbar zu machen... Gruß Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Ob der Sicherheitsstandard eines Behältnisses Widerstandsgrad 0 wirklich "objektiv deutlich höher" ist als der eines B-Schrankes, ..ist eine Frage, die in der Praxis bedeutungslos ist. Wieviele Waffen sind durch Aufbrechen eines B-Schrankes abhanden gekommen ? Falls das einer weiß kann er dann gleich die Frage mit beantworten, ob der Bruch bei Widerstandsgrad 0 verhindert worden wäre. Was rege ich mich auf. Es gibt ja auch Normen die den Krümmungsradius einer Salatgurke regeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
PeterS Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 In Antwort auf: Völlig gaga, das Gesetz... Wie ist es denn, wenn das Schild schon abgefallen bzw nicht mehr lesbar ist oder gar ganz fehlt? Bekommt man dann vom Hersteller nachträglich eine Bescheinigung? Hat da jemand Erfahrung? Oder muß man einen Gutachter bestellen??? Kann es sein, das es noch nie so leicht war, sich strafbar zu machen... Gruß Bandit_911 hallo, ich hatte einmal vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Beamten des LKA-BW, Kriminalprävention. Seine Aussage: Wenn Schrank nicht klassifiziert ist, können wir vor Ort kommen und den Schrank entsprechend seiner Eigenschaften Einstufen. Und das Beste daran, diese Leistung ist (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) kostenlos!! Grüße Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
magic Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 Es gibt in der Tat Tresore, bei denen ein kleiner Aufkleber beiliegt (nicht angeklebt) mit der Aufschrift : "Sicherheitsstufe B" - sonst nix. Ich spreche aus leidiger Erfahrung. Die Dinger sind zwar doppelwandig und genau so schwer wie ein "echter" B Tresor, allerdings sind die Schlossmechanismen nicht geprüft. In dem Teil wird ab sofort nur noch die Mun Lagern. Bei einem "echten" B Tresor sind auf dem Aufkleber noch der Hersteller, das Fabrikationsjahr, die Sicherheitsstufe, die VDMA Nummer und die Herstellernummer angegeben. Wenn dann der Hersteller auch noch in Deutschland ansässig ist, kann kein Amtmann einen berechtigten Zweifel anmelden. Ein Tipp: im BAUHAUS gibt es von der Firma Format (wird unter Stabilit angeboten) einen 34kg B-Tresor mit VDMA (oder heisst das VDS? )geprüftem Zahlenschloss für 169,- Teuros. Da entfällt das lästige Schlüsselrumschleppen, man kann sogar den Schlüssel vom A-Schrank auch noch da rein tun. In der Rückwand und im Boden sind je zwei Löcher vor- aber noch nicht durchgebohrt. Das Dingens kann man so fest Schrauben, dass ein Kran nötig wird um es zu klauen. MfG Kai Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted March 27, 2003 Share Posted March 27, 2003 @PeterS: Danke für den Tipp, ich werde mal nachfragen, ob es das Angebot mit der Einstufung seitens des LKA noch gibt. Auch werde ich den Hersteller anmailen mit Foto und Maßen des Tresors und nach einer Bescheinigung fragen. Vielleicht klappts ja. @magic: Ist das ein B-Tresor?? VDMA heißt nämlich nicht B!! VDMA kann Sicherheitsstufe A oder B sein. Gruß Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 28, 2003 Share Posted March 28, 2003 In Antwort auf: VDMA kann Sicherheitsstufe A oder B sein. Eben, mein eindeutig A klassifizierter A-Schrank z.B. hat A UND VDMA 24992 Grüsse Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted March 28, 2003 Share Posted March 28, 2003 In Antwort auf: hallo, ich hatte einmal vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Beamten des LKA-BW, Kriminalprävention. Seine Aussage: Wenn Schrank nicht klassifiziert ist, können wir vor Ort kommen und den Schrank entsprechend seiner Eigenschaften Einstufen. Und das Beste daran, diese Leistung ist (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) kostenlos!! Grüße Peter Hallo Peter, ich habe ein änhliches Problem. Ich habe mir einen Wertraum gebastelt, der natürlich keine Einstufung hat. Kannst Du mir eine Adresse nennen, wen ich da beim LKA ansprechen kann? Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
magic Posted March 28, 2003 Share Posted March 28, 2003 Steht sich auf Etikett, welches klebt in Türe drin: Sicherheitsstufe B nach VDM 24992. Plus irgendwelche Prüfnummern des Herstellers, Produktionsdatum etc., etc. Ich mache am Wochenende mal ein Foto von dem Etikett und stelle das hier rein. Bis dahin Grüße Kai Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mubarek Posted March 28, 2003 Share Posted March 28, 2003 In Antwort auf: wie soll man bei einem b- oder a-schrank nach vdma, der vielleicht vor 5 oder 10 jahren schon gekauft wurde, den nachweis erbringen, daß er tatsächlich vdma entspricht? Es gibt Fachgeschäfte für Tresore. Die stellen für kleines Geld nach Besichtigung eine Bestätigung über die tatsächliche Sicherheitsstufe aus, zumindest in Düsseldorf. Und wenn der Hersteller noch irgendwo ersichtlich ist, kann man den ja auch freundlich anschreiben und um Auskunft bitten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
PeterS Posted March 28, 2003 Share Posted March 28, 2003 Hallo Georg, hast ne PN Grüße Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted March 30, 2003 Share Posted March 30, 2003 Die Unsicherheit ob ein B-Schrank nun ein A-Schrank wird oder ein 0-Schrank liegt einzig und allein in den unklaren Aussage der alten VDMA, die in der Klassse B immer noch einen Unterschied gemacht hat. Der alte B-Schank unter 200 kg der sogenannte Möbeltresor wird zukünftig schwer wenn überhaupt nicht in 0 (Null)einzustufen sein. Wenn ein B-Schrank überhaupt nach 0 gleichgestellt werden wird, dann nur der B-Schrank über 200 kg der schon immer als Waffenschrank angeboten wurde. Versicherungstechnisch lag oder liegt der B-Schrank unter 200 kg bei 10.000 € (private Nutzung) unter der über 200 kg bei 15.000 €. Wesentliches Merkmal der neuen Klassifizierung ist das Typenschild an der Innenseite der Tür. Es muss dauerhaft angebracht uns aus Metall sein. Es trägt die Seriennummer und die Anschrift, des Prüfinstitutes, das den Referenzschrank nach der DIN geprüft hat. Sogenannte Gleichförmigkeitszertifikate wird es wahrscheinlich nicht geben, weil die jeweilige Einstufung durch den Hersteller selbst vorgenommen wurde und keine Überprüfungen durch den VDMA stattgefunden haben. Da es sich bei der Überprüfung nach der DIN 1143 um eine sogenannte zerstörende Werkstoffprüfung handelt, ist die in beinahe jedem Fall der Tot des Waffenschrankes. Es sei den er hält es aus, dann hat er nur ein paar Beulen, vielleicht eine defekte Stangenverriegelung, eine der doppelten Wände hat ein Loch und du bekommst ihn nicht mehr auf. Aber du hättest dann wenigstens ein Zertifikat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 30, 2003 Share Posted March 30, 2003 In Antwort auf: Die Unsicherheit ob ein B-Schrank nun ein A-Schrank wird oder ein 0-Schrank liegt einzig und allein in den unklaren Aussage der alten VDMA, die in der Klassse B immer noch einen Unterschied gemacht hat. Der alte B-Schank unter 200 kg der sogenannte Möbeltresor wird zukünftig schwer wenn überhaupt nicht in 0 (Null)einzustufen sein Hallo Nitro, wo soll denn das stehen ? IMHO gehst Du da ein bisschen weit mit Deinen Vermutungen. Lass bei dieser Dis. bitte die Versicherungsgeschichte raus, darum geht es nicht und es verwirrt nur!!! Ich kann die Behauptungen von Dir im neuen Affengesetz nicht mal ansatzweise erkennen. Bitte mit Zitaten antworten. Du wirst im Gesetz die Gleichstellung nachlesen können (§36), aber bei den vorläufigen Umsetzungen den Text oben!!! NUR DARUM GEHT ES !!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nitro Posted March 30, 2003 Share Posted March 30, 2003 Dazu muss man in der DIN 1143-1 nachgraben und die VDMA lesen denn dort steht etwas über die Bauausführung wie z.B. Konstruktionsmerkmale wie Wandstärken, Befestigung, oder Verriegelungen. Die Versicherungen haben diese Unterschiede schon immer berücksichtigt und darauf ihr Haftungsrisiko abgestimmt. Das Problem ist nicht der § 36 WaffG in seinem Gesetztestext sondern das was der BMI aus dem Absatz 5 macht. Dass hier mit Einschränkungen zu rechnen ist, das beweisen doch die Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetztes vom 18.3.2003. Denn wo steht im Gesetz, dass mann bei mehr als 5 Kurzwaffen ein Behältnis mit mindestens Widerstandsgrad 1 braucht? Es steht bisher nur in den Vollzugshinweisen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 31, 2003 Share Posted March 31, 2003 nochmal extra für Dich, lieber Nitro Textstelle im Neuen Waffengesetz: In Antwort auf: Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2)3) 24992 (Stand Mai 1995)..... guckst Du auch hier http://foren.waffen-online.dehttp://foren....=true#Post25708 wie die Umsetzung dann erfolgt, hat sich am Gesetz zu orientieren, nicht umgekehrt!!! Das wird wieder viel Steuergelder kosten, da der Mist von jedem anderst interpretiert wird und sich dann auch in der Umsetzung nicht am Gesetz orientiert wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pit Posted March 31, 2003 Share Posted March 31, 2003 Hallo, nun kann man sich ja pragmatisch einfach darauf zurückzie- hen, daß das im Gesetz steht -R e c h t s norm würde ich das nicht nennen wollen-, das ist am einfachsten, aber: Hat `mal ein Mensch danach gefragt wie viele (gute) A-Schränke und wie viele B-Schränke aufgeflext worden sind? Stört es kei- nen, daß wir dafür verantwortlich sein sollen wie schwer ei- nem Einbrecher die Arbeit gemacht werden soll oder muß? Der Mensch hat in meiner Wohnung nichts zu suchen, basta! Dafür gibt es die Polizei, dann muß die wieder mehr um die Häuser ziehen, oder so. Gruß Pit Der Herr... Hoch lebe die Stahlschrankindustie -man muß auch an die Ar- beitsplätze denken-. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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