Bounty Posted March 8, 2003 Share Posted March 8, 2003 Moin, in einem der Vereine in dem ich Mitglied bin, rumort es gerade ganz fürchterlich. Die 5. Kolonne marschiert mal wieder stramm und versucht der Vereinsführung Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Konkret geht es um folgendes: Bei den Übungs/Jahresscheibe-Schießen (1x Monat) und größeren Schießen werden von der Vereinsführung bestimmte und von der Jahreshauptversammlung bestätigte Personen, die sogenannten "Schießleiter" als Aufsicht und Funktionspersonal eingesetzt. Um Schießleiter zu werden, wird der Fachschießsportleiterlehrgang des DSB vorausgesetzt. Bei den Trainingsschießen unter der Woche sind diese Schießleiter aber nicht immer verfügbar, deshalb wird seit Jahren (Jahrzehnten) dort teilweise auf volljährige und nach Bewertung der Vereinsführung zuverlässige, sachkundige Mitglieder zurückgegriffen. Nicht jedes dieser Mitglieder besitzt aber einen Fachschießsportleiterlehrgang oder eine eigene genehmigungspflichtige Waffe. Daher jetzt die Frage: Wie sachkundig muß die Aufsicht beim Schießen sein? In der DSB-Sportordnung finde ich nicht viel. Dort heißt es bei Wettkämpfen, daß die Aufsichten volljährig, zuverlässig und sachkundig sein müssen. Weiter müssen die Mitarbeiter qualifiziert sein (Lizenzen usw.). Im Waffengesetz findet man auch nicht viel, da im Zusammenhang mit Schießständen auf die Verordnungen des BMI verwiesen wird. Die im Waffengesetz beschriebene Sachkunde bezieht sich imho auf das Erwerben und Besitzen von genehmigungspflichtigen Waffen. Wer kann helfen? Wer hat die entsprechenden Verordnungen des BMI? Gruß Bounty Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnBoy Posted March 8, 2003 Share Posted March 8, 2003 Die Aufsicht muß eine Sachkundeprüfung haben UND zwei Wochen vorher bei der Behörde als Aufsicht für den Stand gemeldet sein. "Schießleiter" muß man NICHT sein. That´s it.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jacek Posted March 8, 2003 Share Posted March 8, 2003 Hi ! -genau JohnBoy, so kenne ich das auch!. Die "Standaufsicht" MUSS NUR die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert haben und Behördlich gemeldet werden . Grüße!-Jacek Link to comment Share on other sites More sharing options...
SIG210 Posted March 9, 2003 Share Posted March 9, 2003 @ Bounty Schau Dir das einmal an: http://www.mek-schuetzen.de/PDF/SVME%20Sta...20Merkblatt.pdf Macht einen soliden Eindruck. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bounty Posted March 9, 2003 Author Share Posted March 9, 2003 Moin, erstmal Dank für die Antworten. Gerade das Merkblatt bezeichnet aber wiederum nicht die Sachkunde genauer sondern sagt nur aus, daß diese vorhanden sein muß. Konkret: Eine Person die selbst seit Jahren schießt, aber keine eigenen, genehmigungspflichtigen Waffen besitzt, demnach auch nicht die behördlich geforderte Prüfung abgelegt hat gilt als nicht sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? Sie kann somit in keinem Fall als Aufsicht beim Amt gemeldet werden bzw. als Aufsicht eingesetzt werden? Hm, imho Pech für den Verein. Gruß Bounty Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted March 9, 2003 Share Posted March 9, 2003 Hallo Bounty, die Anforderungen an die Standaufsicht sind in § 34 der 1.VO zum Waffengesetz (1.WaffV) festgelegt. Es sind Volljährigkeit, Nachweis der erforderlichen Sachkunde und 14-tägige Anmeldefrist. Die Nachweise der Sachkunde sind der genehmignden Behörde vorzulegen. Gruß barlow Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted March 9, 2003 Share Posted March 9, 2003 In Antwort auf: Eine Person die selbst seit Jahren schießt, aber keine eigenen, genehmigungspflichtigen Waffen besitzt, demnach auch nicht die behördlich geforderte Prüfung abgelegt hat gilt als nicht sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? Emm, bis dato kann der Verein die Sachkunde nach einer entsprechenden Prüfung bescheinigen (ab dem 1.4., spätestens aber mit der Verordnung braucht es dafür u.U. eine behördliche Prüfung). Im Klartext: Auch wer keine WBK besitzt, kann Aufsicht führen, sofern er der Behörde gemeldet wird und vorher im Vereine eine Sachkundeprüfung abgelegt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted March 9, 2003 Share Posted March 9, 2003 Satus quo: Sachkundeprüfung haben bei uns alle. An Vorderladerschießtagen ist ein entsprechend Sachkundiger da. ABER: Das mit dem Melden bei der Behörde, wurde bei uns (meines Wissens, kann mich auch täuschen) noch nie verlangt! (Bayern) Sind wir die Einzigen? Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 Ne Wolli. Bei UNS ist es genauso. In Bayern ist die Welt halt noch in Ordnung!!! Aber was anderes. KÖnnte es sein, dass Ihr um des Kaisers Bart streitet. Da soll nämlich was im Busch sein. Sprich: Ich wurde mal angesprochen ob ich irgend so einen Lehrgang oder sowas machen will weil angeblich irgendwann (??????) die Schiessaufsicht eine extra-Qualifikation oder sowas braucht? Weiss leider nichts genauesw weil ich abgelehnt habe aber anscheinend könnte sowas kommen wie es Eingangs angedeutet/angedroht wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ripper Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 Von einer Meldung der Standaufsichten an die Behörde ist mir auch nichts bekannt (Baden-Württemberg). Ist ja grausam, sowas: Was, wenn die gemeldete Aufsicht kurzfristig ausfällt und keine anderen gemeldeten Aufsichten verfügbar sind? Darf dann nicht geschossen werden - auch wenn ansonsten jemand Sackundiges anwesend ist, der sich zur Standaufsicht bereiterklärt? Mir ist auch nicht bekannt, daß man als Schießleiter einen speziellen DSB-Lehrgang absolviert haben muß - aber vielleicht irre ich mich, werde mich mal im Verein erkundigen. Grüsse, RIP Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnBoy Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 Auch in Baden-Württemberg müsste es so sein. Ansonsten ist es kein Problem: Bei uns im Verein werden ALLE Mitglieder, die über die Sachkundprüfung verfügen und vom Vorstand als "geeignet" angesehen werden, bei der Behörde als Standaufsicht gemeldet. Natürlich muß nicht jedesmal für einen bestimmten Tag eine bestimmte Aufsicht gemeldet sein. Es wird gemeldet, wer generell Aussicht machen darf/soll. Neumitglieder werden auch dazu angehalten, die Sachkundeprüfung abzulegen, auch wenn sie noch keine Waffe beantragen können/wollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted March 10, 2003 Share Posted March 10, 2003 @ Smithy Ich vermute mal, daß sich dieses Gerücht (wär schon schön, wenn Du besser zugehört hättest) auf den § 27 Abs.3 WaffRNeuRegG bezieht. Da steht drin "Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen." und das kann u.a. durch einen Lehrgang nach der Ausbildereignungsverordnung geschehen. Gruß barlow Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 In Antwort auf: @ "Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen." Stimmt, ich habe nicht genau zugehört. Aber dass es sich allein auf die "Kinder und Jugendarbeit" bezieht GLAUB ich nun wieder nicht da es sich hier um einen REINEN "Scharf-Waffenstand" handelt wo unter 18 Jahren keiner anwesend ist. Das ist so ein "Verein-im-Verein" System. Aber man wird sehen. Wenn DU recht hast hab ich doppelt Glück gehabt dass ich nein gesagt hab. Vielleicht wollten sie mich auch noch in die Luftdruck-Fraktion hineindrücken ?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 SIG210 hat in seinem Posting (zu finden bei: WO/Waffenrecht/Schiessleiter-Lehrgang ) sehr genau definiert, was "Schießleiter" und "Aufsicht" usw. usf. sind. An seinem Posting ist auch das Merkblatt zur Standaufsicht zum Downloaden. ---- änderung: kosmetik an der url zum thread Link to comment Share on other sites More sharing options...
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