

sundance
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.. soweit ersichtlich, absolut harmlos. Viele Grüße - sundance
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Antrag auf Erteilung einer WBK - Hilfe beim richtigen Ausfüllen
sundance antwortete auf von_Hochstein's Thema in Waffenrecht
... s. WaffVwV 10.10 Satz 2 - und (obgleich kein Gesetz) eine längst überfällige Klarstellung. Viele Grüße sundance -
... wie schon gesagt, Tierabwehrspray ist waffenrechtlich nicht erfasst, also rechtlich unbedenklich - der Besitz von geprüften Reizstoffsprühgeräten (für den Einsatz gegen Menschen) könnte man nach §41 WaffG (nicht §12) untersagen. Viele Grüße sundance
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
sundance antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
... warum denn nur ??? Das meinte ich mit meinem Beitrag 11 - dazu z.B. die WaffVwV zum 14,4 (obwohl der natürlich für die SLF nicht greift). Viele Grüße sundance -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
sundance antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
.... Hinweise (mehr oder weniger abenteuerliche) findest Du in den Bedürfnisanträgen der für Dich zuständigen Verbände. Es wird mir immer rätselhaft bleiben, warum einige Verbände die behördlichen Auflagen noch toppen. Aus meiner Sicht hat der zuständige Verband die nach §14 Abs.2 (ggf.3) geforderten Anforderungen nach bestem Wissen zu prüfen und zu bescheinigen - alles darüber hinaus ist "verbändliche" Willkür. Viele Grüße sundance -
...nach Anlage 2 zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 mit Ausnahme §2 Abs.1 (Mindestalter 18 Jahre) und § 41 (Waffenverbote für den Einzelfall) sind Unterwassersportgeräte (Harpunengeräte) vom Gesetz ausgeschlossen. Viele Grüße sundance
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Unbedenklichkeitsbescheinigung von Sprengg §27 auch gültig für WBK Erstellung
sundance antwortete auf G-String-Jones's Thema in Waffenrecht
.... in Niedersachsen werden waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse von einer Behörde (untere Waffenbehörde) ausgestellt. Nach Angaben der SB ist die Prüfung identisch und wird jeweils anerkannt - die Bescheinigung wird dadurch leider nicht billiger. Viele Grüße sundance -
...... gibt im (dämlichen) Waffenrecht keine dummen Fragen. In den WaffVwV unter 36.2.12 wird als Härtefall im Sinne des §13 Abs. 8 AWaffV die Lagerung von 4mm Kurzwaffen in einem A-Schrank von der Behörde auf Antrag festgesetzt. Für 4mm Langwaffen reicht ein nicht klassifiziertes fest verschlossenes Behältnis (auch dann Festsetzung der Behörde einfordern). Viele Grüße sundance
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"....mindestens eine Aufbwahrung im A-Waffenschrank." .....wenn erlaubnispflichtig und keine Sondermöglichkeit wie bei den 4mmern wäre sogar Sicherheitsstufe"B" bzw. WG 0 für die SRS-Kurzwaffen erforderlich. Hoffentlich bleibt uns der Schwachsinn (SRS in Kat.C) erspart. Viele Grüße sundance
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.... aus meiner Sicht wäre das Blockieren bzw. das zwischenzeitliche Überlassen für die kurze Zeit eine "unbillige Härte" - ich würde mit der Behörde sprechen und notfalls einen Anwalt befragen. Viele Grüße sundance
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WSK nun nur noch temporär und plus Vorlage erste Hilfe?
sundance antwortete auf Thema in Waffenrecht
.... ich empfehle allen Betroffenen, die freundliche Sachbearbeiterin höflich zu bitten, eine Kopie anzufertigen und zu den Akten zu nehmen (wurde bisher immer verständnisvoll umgesetzt !). So bleibt das Original auf alle Fälle erhalten. Viele Grüße sundance -
1.SprengV §29 Abs.2 § 29 (1) Die in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes nachzuweisende Fachkunde umfaßt 1.ausreichende technische Kenntnisse über a)die Empfindlichkeit und Wirkungsweise von explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Handhabung und Anwendung,b)die Ursachen und Folgen des Unbrauchbarwerdens von explosionsgefährlichen Stoffen,c)die zu treffenden Maßnahmen zur Sicherheit des Lebens und der Gesundheit Beschäftigter oder Dritter und zur Abwendung von Gefahren für Sachgüter, 2.ausreichende rechtliche Kenntnisse der Vorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffensoweit die technischen und rechtlichen Kenntnisse für die Ausübung der jeweils beabsichtigten Tätigkeit erforderlich sind. (2) Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat. ..... wobei die Regelung auf die Ausübung der Tätigkeit zielt (kann von Bedeutung sein, wenn eine Erlaubnis erteilt wurde und kein TLM erworben wurde). Mit Hinweis auf die 1.SprengV dürfte es im vorliegenden Fall kein Problem geben. Viele Grüße sundance
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WSK nun nur noch temporär und plus Vorlage erste Hilfe?
sundance antwortete auf Thema in Waffenrecht
..... mich wundert, dass seit 2007 offensichtlich hunderte den Antrag so unterschrieben haben. Ob derlei Verpflichtungserklärungen überhaupt Konsequenzen haben können, sollten unsere Juristen klären. Ebenso abenteuerlich finde ich die Bedürfnisbescheinigung - nach meinem Verständnis hat der Verband ausschließlich das Bedürfnis zu bescheinigen. Viele Grüße sundance P.S. Vermute, die Sachkundebescheinigung ist tatsächlich zurückzugeben - hat allerdings keinerlei Konsequenzen, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Die Sachkunde wurde nachgewiesen und hat Bestand. -
WaffVwV : 27.4.2 Für die Eignung von Aufsichtspersonen zur Kinderund Jugendarbeit für das Schießen (§ 27 Absatz 3) gelten neben den unter Nummer 27.4.1 genannten Anforderungen die im Folgenden ausgeführten zusätzlichen Anforderungen. Dabei ist zu bedenken, dass bei der Jägerausbildung nur die Regelungen, die sich auf die Jugendarbeit beziehen, Anwendung finden. Bei Vereinen, die nicht einem nach § 15 anerkannten Schießsportverband angehören, sind die Qualifikationen für Aufsichtspersonen nach § 27 Absatz 3 Satz 1 durch das BVA festzulegen. Ansonsten reichen die Arten von Ausbildungen aus, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können (z. B. Jugendleiter, Lehrer, Geeignetheit zur beruflichen Ausbildung von Jugendlichen, spezielle sportliche Ausbildung im Jugendbereich). ... ich denke, dass es in anderen Bereichen ähnlich ist. Jugendarbeit ist - nicht nur im Schießsport - ein wichtiges, aber auch sensibles Thema. Viele Grüße sundance
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.. was lang ist, regelt im "neuen" WaffG Anlage 1 (zu §1 Abs.4) Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.5. - das war früher nicht anders. BDMP LW - D20 müsste u.a. gehen - oder habe ich da etwas übersehen ? Gesetzliche Lauflängenbegrenzung finde ich nur bei VRF und bestimmten HA - nicht bei EL-Flinten. Viele Grüße sundance
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... und wenn die SBin den Antrag zufällig in der Hand hat, kann sie ihn auch gleich bearbeiten - durch netten, freundlichen Kontakt habe ich noch nie eine Verzögerung erlebt - 4 Wochen finde ich auch lang, obwohl gerade die Urlaubszeit ausklingt. Viele Grüße sundance
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.... ohne Bedürfnis läuft leider (so gut wie) nichts - beim Erben ist das Bedürfnis das Erben - leider durch die Fassung von 2003 faktisch eine Enterbung. Es wäre damals kein Problem gewesen, die Perkussionsrevolver unter Anlage 2 Abschn.2 UA3 (Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis) zu fassen. Zusätzliche Aufnahme der §14 Abs.4 Waffen dort hätte dem Gesetzgeber eine Unmenge (überflüssiger) Arbeit erspart und ihm den "Anschein" belassen, er hätte die Sache auch nur annähernd im Griff. Das ist nun leider der Schnee von vorgestern. Stattdessen beschäftigen wir uns mit dem Konstruktionsjahr einschüssiger Vorderlader, dem Umbau von Einhandmessern und, und, und ........... Viele Grüße sundance P.S. An piffipiffipengi : Besorge Dir den Martini "Das Waffensachkundebuch." in der 18.Auflage. Nutze das Verzeichnis und diskutiere dann hier die (vielen !!!!) unklaren Aspekte,
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... prima - die Reihenfolge ist nicht schlecht ! Ich empfehle den Schützen, sich die Waffensachkunde bereits anzueignen, wenn es klar ist, dass Sie in diesem Sport langfristiger aktiv sein wollen ! Einerseits finde ich Anfängerfragen hier durchaus OK - andererseits würde ich doch zunächst im Verein nachfragen - idealerweise bei einem, der gerade erst vor Kurzem die Sachkundeprüfung absolviert hat. Pass`nur auf, dass Du nicht zu schlau wirst - viele Vereine möchten Ehrenämter kompetent (oder überhaupt?) besetzen. Viele Grüße sundance
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.. ja, und das macht die Suchfunktion zur Qual - ich vermute, für Dich ist in Beitrag 2 alles gesagt, obwohl das zugegeben nur eine Möglichkeit ist, aber die bei Weitem häufigste ! Lass´Dich nicht daran hindern, weiter zu fragen ! Viele Grüße - sundance
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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach
sundance antwortete auf SdC's Thema in Waffenrecht
.. wohl kaum - aus dem 6"er Revolver brachte die Stinger gerade einmal 131 Joule - die Yellow Jacket 138 Joule. Viele Grüße sundance Pardon - hatte Beitrag 52 übersehen - zu dem Thema an sich ist hier längst alles gesagt ! -
... zumindest nach BVA-Fragenkatalog muss die Antwort bei einem Teil der Fragen ausformuliert werden. Es geht dabei nicht um die wortgenaue Wiedergabe, sondern um das Erfassen der jeweiligen Thematik (s.Vorwort zum Fragenkatalog). Natürlich gibt es in der Sachkundeprüfung die "rote Ampel" - z.B. wenn in der Praxis unsicher hantiert wird oder Rechtskenntnisse gar zu abenteuerlich interpretiert werden und zu Konflikten führen könnten - nur dann ist im Lehrgang schon etwas falsch gelaufen. Ansonsten halte ich es mit dem BVerwG : Der Sachkundenachweis hat ausschließlich die Zielrichtung konkreter Gefahrenvorbeugung. (BVerwG v, 10.10.2002 – 6C9.02) Viele Grüße sundance
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" Notwehr, Nothilfe u. Notstand (ein Fehler in der Prüfung in diesem Themenbereich und man ist raus !!! ) " ....sagt wer ?? "Selten so einen Schwachsinn ..... gehört !!!" Viele Grüße - sundance
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Habe noch einmal nachgeblättert - die Vordrucke setzen nur konsequent den 10.10. der WaffVwV um. Viele Grüße - sundance
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Hallo, im Bundesanzeiger BAnzAT05.06.2012B2 sind die längst überfälligen neuen Vordrucke zu sehen. In der WBK ist mir aufgefallen, dass "Berechtigt zum Munitionserwerb" nun durch "Berechtigt zum Besitz und Erwerb von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition" ersetzt wurde. Eine ähnliche Formulierung findet sich auf der Sportschützen-WBK. Sind wir damit u.a. das leidige Thema .38 Special aus .357 Magnum nun endlich los ? Viel Grüße - sundance
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Hallo Chrony-Besitzer, die Alu-Stangen habe ich bei unserem Gerät durch 4mm-Rundholz (aus dem Baumarkt) ersetzt - schadet bei einem Treffer dem Gerät nicht und hat keinen Einfluss auf die Messung. Viele Grüße - sundance