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sundance

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Alle Inhalte von sundance

  1. .... das leidige Problem mit den Schlüsseln ist einfach nicht lösbar. Was nutzt Widerstandsgrad 1, wenn der Schlüssel in einem unklassifizierten Schlüsseltresor liegt ? Ideal wäre ein Schlüsselschrank mit hohem Sicherheitsstandard, der z.B. mit Zahlenkombination oder Fingerabdruck geöffnet werden kann (ja, ich weiß, auch das ist für Profis kein Hindernis - die spielenden Kinder hält es aber eine gewisse Zeit ab). Insgesamt ist die Kette immer so schwach wie ihr schwächstes Glied. B-Schlüssel im A-Schrank bringt nicht wirklich Sinn. Viele Grüße sundance
  2. ... wobei "gleichwertig" schon recht schwammig ist. Ich habe klapprige Stahlblechschränke mit Schwenkriegelschloss und keine Lust auf Nachfragen und Diskussionen. Viele Grüße
  3. s. §13 Abs.3 AWaffV Viele Grüße sundance
  4. ... s. WaffVwV 10.10 Satz 2 - und (obgleich kein Gesetz) eine längst überfällige Klarstellung. Viele Grüße sundance
  5. ... wie schon gesagt, Tierabwehrspray ist waffenrechtlich nicht erfasst, also rechtlich unbedenklich - der Besitz von geprüften Reizstoffsprühgeräten (für den Einsatz gegen Menschen) könnte man nach §41 WaffG (nicht §12) untersagen. Viele Grüße sundance
  6. ... warum denn nur ??? Das meinte ich mit meinem Beitrag 11 - dazu z.B. die WaffVwV zum 14,4 (obwohl der natürlich für die SLF nicht greift). Viele Grüße sundance
  7. .... Hinweise (mehr oder weniger abenteuerliche) findest Du in den Bedürfnisanträgen der für Dich zuständigen Verbände. Es wird mir immer rätselhaft bleiben, warum einige Verbände die behördlichen Auflagen noch toppen. Aus meiner Sicht hat der zuständige Verband die nach §14 Abs.2 (ggf.3) geforderten Anforderungen nach bestem Wissen zu prüfen und zu bescheinigen - alles darüber hinaus ist "verbändliche" Willkür. Viele Grüße sundance
  8. .... in Niedersachsen werden waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse von einer Behörde (untere Waffenbehörde) ausgestellt. Nach Angaben der SB ist die Prüfung identisch und wird jeweils anerkannt - die Bescheinigung wird dadurch leider nicht billiger. Viele Grüße sundance
  9. Habe noch einmal nachgeblättert - die Vordrucke setzen nur konsequent den 10.10. der WaffVwV um. Viele Grüße - sundance
  10. Hallo, im Bundesanzeiger BAnzAT05.06.2012B2 sind die längst überfälligen neuen Vordrucke zu sehen. In der WBK ist mir aufgefallen, dass "Berechtigt zum Munitionserwerb" nun durch "Berechtigt zum Besitz und Erwerb von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition" ersetzt wurde. Eine ähnliche Formulierung findet sich auf der Sportschützen-WBK. Sind wir damit u.a. das leidige Thema .38 Special aus .357 Magnum nun endlich los ? Viel Grüße - sundance
  11. Wo steht das bitteschön ??? Gruß - sundance
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