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erstezw

WO Supreme
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Alle Inhalte von erstezw

  1. It's not a bug, it's a feature. Voll kannst du es nicht so leicht verlieren, leer fällt es frei.
  2. Leichte Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit? https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/__5.html Anlage I, 1.1 und 1.3: https://www.gesetze-im-internet.de/beschussv/anlage_i.html Hauptsache der Gebührenbescheid war korrekt.
  3. Ist vielleicht so ein Rätsel wie die feuerfeste CD. War das am Ende noch die Tatwaffe in allen Fällen? Inzwischen sind ja aus 120 Jahren schon nur noch 30 geworden, mit Glück kann ich das noch erleben. Wobei bestimmt jemanden versehentlich die entscheidenden Seiten durchs Streifenfax schickt.
  4. Verschlissenes Werkzeug zu ersetzen mindert den Profit.
  5. Manche fürchten ja bei der Abschaffung der Beschusspflicht den Untergang des Abendlandes. Jetzt macht das Beschussamt mal, wofür es da ist und es ist auch wieder nicht recht.
  6. ...1972.
  7. Welcher öffentliche Druck? Der reale einer kleinen lautstarken Minderheit oder der von Politik und Medien suggerierte?
  8. Ihr braucht euch nicht an Fakten aufreiben. Die spielen im politischen Prozess keine Rolle.
  9. Nichts muss. Alles kann.
  10. Die werden am Schluss noch laufen gelassen, weil die heimlichen Aufnahmen gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen.
  11. As macht ihr da eigentlich mit dem 57er Bajonett? Gibt es dafür eine Ausnahme?
  12. Es gilt wie immer im Leben: integer bleiben...
  13. erstezw

    Wertung Miss + No-Shoot

    Nur mal so als OT-Zwischenfrage: "Mike" ist ja nicht kürzer als "Miss", ist es cooler?
  14. Wie man in den Wald... Meine letzte (nicht die jetzt zuständige) Behörde kam auf die Idee, ich hätte schon genug Kurzwaffen. Das war noch vor 2003, also Ermessen (oder Willkür). Das Verwaltungsgericht hat sie bekehrt, Freundlichkeit wäre wenig zielführend gewesen. Die aktuellen halten sich ans Gesetz. Mehr erwarte ich nicht.
  15. Da hast du mich falsch verstanden. Das Magazin (gefüllt) offen neben der Waffe liegen zu lassen ist nicht zulässig. Insofern ist es dann auch egal, ob selbige konform aufgespießt ist oder ob sie lose herumliegt.
  16. Wohl kaum. Insbesondere nicht mit dem vollen Magazin daneben.
  17. Wenn mal alle Buchungsfehler raus sind kannst du da mindestens eine Null hinten wegmachen. Wir hatten alleine in der Familie zwei Waffen, die mit Nachweis vernichtet, ausgetragen und trotzdem noch im NWR waren. Wäre das nach Ableben der Benutzer passiert hätte die Waffenbehörde ihre Schlampigkeit leicht vertuschen können. Schwupps, wieder zwei Waffen verschwunden...
  18. Wie viele davon sind denn erwerbsscheinpflichtig? Nicht dass geklaute LG, VL und Schreckschusswaffen dazu benutzt werden, Panik zu schüren.
  19. Da sind die Ziele zu klein, das erzeugt unnötig Frust. Investiere ~250 €: https://www.stahlziele.com/luftgewehr-und-airsoft Und nochmal etwas in das SigSauer MPX in CO2. Meine Kinder haben einen Riesenspaß daran. Ebenso an der Steyr LP50, die das Christkind zusammen mit einem Beidhandgriff von Rink und einem Doctersight gebracht hat. Und ich hab auch noch Spaß daran.
  20. DHL hat nichts dagegen, dass eine komplette im Paket ist. Waffenteile sind Schusswaffen gleichgestellt. Du darfst einem nicht Berechtigten auch keinen losen Schlitten oder Lauf überlassen. Soviele Fehler in einem Satzfragment...
  21. Nein. Manchmal kann man sich das auch sparen. Ebenso wie das Antworten auf jeden Rotz.
  22. Besitzer illegaler Waffen werden überhaupt nicht überwacht. Obwohl es sich dabei tendenziell in signifikanter Anzahl um Gewohnheitsverbrecher handeln dürfte herrscht nicht Sodom und Gomorrah...
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