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erstezw

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  1. Ob man schwarze Linke, grüne Linke oder rote Linke wählt spielt keine Rolle. Die marschieren alle geschlossen in die selbe Richtung. Nicht vergessen: vor kurzem hat Sarah Wagenknecht unsere Kanzlerette von rechts attackiert, als linke Linke! Die CDU braucht den Zusammenbruch um sich zu Restrukturierungen. Oder auch nicht, die von Merkel freigemachte politische Mitte wird ja bereits neu besetzt.
  2. Für die Statistik ist das schon mal "gut". Waffenteile gefunden, Besitzer ermittelt und Anzeige geschrieben. Völlig egal ob das wegen Schwachsinn eingestellt wird. Wer zahlt eigentlich den verpassten Flug?
  3. Und dann? Es gäbe eine konstituierende Sitzung des Bundestags, ein Wahl des Kanzlers durch die Abgeordneten, eine Ernennung der Minister. Alles schräg, aber korrekt. Wer sollte wie auf Grundlage welcher Rechtsverordnung dagegen aufbegehren, ohne sich strafbar zu machen oder sich selbst wirtschaftlich zu ruinieren? Schon klar, das ist extrem überspitzt.
  4. Äh? Ich sage doch nur, dass aufgrund geltender Gesetze bei uns ganz egal ist wie viele Bürger zur Wahl gehen. Die Wahl wäre sogar gültig, wenn z.B. nur die Abgeordneten sich selber wählen.
  5. Die besorgen die sich einfach. Ganz ohne Erlaubnis, stell dir mal vor... Das Gesetz behindert nur normale Bürger, die sich freiwillig an selbiges halten. Eigentlich genau wie beim BTM, nach deiner Vorstellung dürfte es ja gar keine Zugedröhnten geben, weil Drogenerwerb in D grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.
  6. Die immer wieder genannte "Delegitimierung" durch Wahlboykott oder Abgabe ungültiger Stimmern ist in unserer "Verfassung" (wer sich an den "..." stört darf ruhig korrekt Grundgesetz sagen) schlicht nicht erwähnt. Es gibt keine Mindestbeteiligung, unter der eine Wahl ungültig würde. Genau so geht das. Politikwechsel ist nur über den Geldbeutel der Berufsabgeordneten zu erreichen. Die Diäten sind dabei ja nur Teil der Bezüge, die Nebeneinkünfte bleiben aber auch aus, wenn jemand keinen politischen Einfluss mehr hat. Von Bestechung zu Reden ist ja in dem Zusammenhang ein Gedankendelikt, deswegen tue ich das auch nicht. Sonst werde ich bestimmt gemaasregelt.
  7. Mit der Begründung kannst du alle Führerscheine der Republik einziehen lassen...
  8. Ist es legitim, mit dem Fehlverhalten eines Einzelnen eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen und in ihren Grundrechten zu beschneiden?
  9. Was veranlasst dich zu dieser Mutmaßung?
  10. Ich finde da nur weitere Nadelstiche, aber nichts zu den Halbautomaten.
  11. Fahren die nicht eher beschlagnahmte Drogen in die Müllverbrennungsanlage und haben Angst, dass Politiker der verschiedensten Farben vorher noch eine Nase voll nehmen wollen?
  12. Das löst zwar das akute Problem nicht, aber wie wäre es denn mit Wiederladen? Die 7,65 gilt ja jetzt auch nicht gerade als Wunder der Präzision und ist auch nicht billig.
  13. Doch, genau die gegen die sich dass WaffG richtet stolpern darüber. Die, gegen die es sich richten sollte scheren sich nicht darum und werden kaum mit den Stolperfallen in Konflikt geraten.
  14. Wo sind denn dann die ganzen Sachfahndungsaufrufe dazu?
  15. Nach 3 Monaten ohne Bescheid oder Zwischenbescheid kannst du Untätigkeitsklage erheben.
  16. Das Beste ist ein Tipp von ehemaligen Mandanten. Persönlich bekannt, nicht mit gekauften Ratings im Netz.
  17. Das Problem macht im Zweifelsfall nicht das Gesetz. Sondern ein Richter, der dieses eigenwillig interpretiert. Siehe "geladene Waffe im Tresor" oder "2-schüssige Selbstladelangwaffen für Jäger", ersteres nicht expliziert verboten und letzteres sogar wortwörtlich im Gesetz erlaubt...
  18. Ich finde den §5 WaffG ja wahnsinnig elastisch: (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2.bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a)... b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c)... Besonders in Verbindung mit dem §36 (Aufbewahrung von Waffen oder Munition) (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Wenn weg, dann hat ja etwas nicht gestimmt und bei so einer "größeren Geldkassette" (B-Würfelchen) lässt sich bestimmt Fahrlässigkeit konstruieren. Weil jeder hätte sich denken können dass man den mühelos wegtragen kann. Von "Nichtandübeln" ist in der AWaffV übrigens auch nicht die Rede. Dort wird nur unterschieden nach Schrankgewicht bzw. Abreißfestigkeit der Verankerung über 200kg oder darunter... Eine schmale Brücke zu behaupten das wäre nicht mit einem Interpretationsspielraum versehen. Ich sage nur 2-schüssige Selbstladelangwaffen...
  19. Lasst euch doch mal testweise so einen Würfel samt Inhalt klauen. Dann hängt es zuerst einmal am Sachbearbeiter, ob er eine Tatsache sieht, die eine fehlende Sorgfalt bei der Aufbewahrung erkennen lässt. Offenkundig ist die Waffe ja weg und der Würfel bietet ja nur einen temporären Schutz gegen seine Öffnung und damit den Zugriff auf den Inhalt. Dann zieht er den §5. Dagegen kann man dann klagen, der Richter entscheidet. Was wohl am Ende herauskommt?
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