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Schwarzwälder

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  1. Also der Begriff "Maschinenwaffe" impliziert eigentlich immer eine vollautomatische Waffe. Insofern bleibt m.E. auch eine zivile MKE T94k trotz Klappschaft eine zivile Kurzwaffe und mutiert nicht zur Kriegswaffe. Gestern wurde ja ein BKA-Gutachten zur Steyr T2A veröffentlicht. Da hat ein Anwalt für Oberlandarms durchgesetzt, dass auch die Version mit Klappschaft an der Kurzwaffe sportlich einsetzbar ist. Deiner Logik zu Folge müsste diese Version nicht nur sportlich verboten sein, sondern auch für JägerSammler, weil gem KWKG entspräche sie dann einer MP9. Für Jäger gibt es einen Bescheid, da darf selbige "Maschinenpistole" sogar mit Vordergriff UND KLappschaft genutzt werden . Auch für die OA-15 Pistolen in 9x19mm gibt es Schubschäfte - sind das jetzt wegen dem serienmäßigen Schubschaft gleich MPs? Wenn die Auslegung stimmte, gäbe es für nicht wenige LWB ja richtig bösen Ärger! Grüße Schwarzwälder
  2. Hallo Charly, 1. das letzte Mal, dass einer unserer Verbände was vor dem BVerfG gegen das WaffG unternommen hat, war anno 2002 die DSU - und das war sehr "eigennützig"(es ging um die Zulassung der DSU als Schiessverband). Für die Rechte der Legalwaffenbesitzer an sich ist meines Wissens noch gar keiner unserer Verbände seit Gründung der Bundesrepublik vors BVerfG gezogen. Insofern ist das ein Riesenschritt und jeden Jubel wert hier! 2. Bekanntlich handelt es sich um eine sehr namhafte Kanzlei, die u.a. auf Verfassungsrecht spezialisiert ist. Wenn diese ein Gutachten erstellen lässt/einholt, das für uns positiv ausfällt, dann ist schon allein das ein weiterer Grund zum Jubel. 3. Die Mandatserteilung macht nun den Sack zu, jetzt hat die FvLW Nägel mit Köpfen gemacht. Dass damit noch nicht der Prozess gewonnen ist, ist uns allen klar. Aber ab jetzt setzen wir LWB ein sehr deutliches Zeichen, dass man nicht einfach alles mit uns machen kann. Wir wehren uns auf höchster Ebene und das wird (auch in den Medien) seine Beachtung finden. Wir lassen uns nicht wie die Engländer "zur Schlachtbank" führen, sondern kämpfen - wie die Amis mit der NRA - sogar vor dem höchsten Gericht. Schon allein diese Tatsache ist nochmals Jubel wert. Grüße Schwarzwälder
  3. @Reiner und alle vom FvLW: Einfach nur klasse!!!! Ich freue mich riesig und danke euch für das was ihr hier macht. Grüße Schwarzwälder
  4. Also es wird ja immer wieder über eine künftige tolle Zusammenarbeit von FWR, FvLW und PL phantasiert. Was das FWR anbelangt, ist eine solche Zusammenarbeit m.E. undenkbar. Das FWR begreift andere zunächst mal als Konkurrenz - es geht um Geld, Macht und Geschäfte, die man sich nicht nehmen lassen möchte. Bei PL mag es etwas anders aussehen, aber die Entstehungsgründe, die Leute, die dort im Hintergrund bereits agieren und jetzt diese Veröffentlichung auf dem PL-freundlichen Forum stimmt mich skeptisch. Es dürfte für die FvLW allemal besser sein, ihre eigenen Wege zu gehen und die LWB-Gemeinde durch Leistung zu überzeugen - und da ist die FvLW gerade auf dem besten Weg dazu und wenn es so weitergeht, hat sich PL dann auch irgendwann erledigt. Das wird für manche einen schmerzlichen Kontrollverlust bedeuten, aber dem Waffenrecht in D täte es allemal gut! Grüße Schwarzwälder
  5. Das ist der erste Denkfehler. Versuche mal z.B. einem grünen Politiker sowas zu "verkaufen". Der/die lächelt spöttisch und fordert gleich danach weiter die völlige ABschaffung des privaten Waffenbesitzes. Die Statistiken sind schon lange auf unserer Seite. Auch trotz den vielfach nicht so gut verwahrten Erbwaffen gibt es diesbezüglich seltenst Probleme. Als Austauschschüler in den USA hatte meine Gastfamilie ihre Gewehre einfach hinter der Flurtüte stehen. Auch mein Großvater - früher engagierter Sportschütze und Schützenkönig - hatte seine Langwaffen einfach im Schlafzimmer in der Ecke stehen. Uns Enkelkindern wurde damals in den 70ern gesagt, dass man da nicht rangeht - und dann hat das auch keiner gemacht. Heute wird auch bei mir alles weggeschlossen, man hält sich ja an die Vorschriften, aber nicht, weil die Waffen gefährlicher geworden wären, sondern unsere Gesellschaft kränker geworden ist. "Selbstkontrollen" mit Blockwartmentalität halte ich für abstossend. Ich finde, dass wir allenfalls informieren sollten. Also: Öfter mal ein freundlicher Artikel oder auch in Zusammenarbeit mit der Waffenbehörde Anschreiben der Erbwaffenbesitzer - und Aufklärung sowie Einladung zum Sportschiessen - vielleicht findet der eine oder andere Altbesitzer Gefallen am Schützensport, dann ist es umso besser für uns. @Lusumi: Freut mich, dass wir uns da einig sind. Das Einzige, was das FWR gut hinbekommen hat, war die Mitgliederbindung durch Kopplung einer günstigen Rechtschutzversicherung an die FWR-Mitgliedschaft. Genau deswegen sind im FWR auch noch soviele Mitglieder drin. Hier sollte die FvLW unbedingt auch anfangen, in Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen zu treten. Macht die NRA übrigens auch! @Reiner Assmann: Ich finde es hervorragend, dass ihr auch eine Klägergruppe ins Spiel bringen wollt. Das ist vielleicht etwas teurer, aber sicherlich umso effektiver. Bitte denkt auch an diejenigen, die dabei ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch beruflich brauchen und bei Wahrnehmung der Grundrechte ihre berufliche Existenz verlieren würden. So jemand muss unbedingt mit rein: Berufsjäger, Wachdienstler, Büma etc. Ebenso jemand, der NUR 4mm M20-Pistölchen hat und wegen den 5 Joule Mündungsenergie seine Grundrechte pfern muss. Dazu aufrufen, kann nicht schaden, denn wir klagen ja nicht gegen das AB Winnenden, insofern können die auch trotz Kenntnis unserer Pläne erstmal nix machen. Und die Bundesregierung wird ohnehin nach Klageerinreichung beim BVerfG von selbigem aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. So gesehen brauchen wir prozesstaktisch also nicht allzu viel Geheimniskrämerei treiben, denn damit schließen wir nur Input und gute Ideen auf unserer Seite aus. Grüße Schwarzwälder
  6. @Lonestar und INJASPO: Ihr habt sicher recht und es ist besser, man verzichtet auf den einen oder anderen Taler, auf das eine oder andere Mitglied und auch auf die Unterstützung/Kooperation der einen oder anderen Verinigung, wenn damit eine Aufweichung unserer Interessen mit verbunden wäre. Ich sage es mal ganz hart: Leute, die x-mal überprüften Legalwaffenbesitzern die Aufbewahrung ihrer Waffen generell nicht zutrauen, die brauchen wir auch nicht in unseren Reihen! Was - um beim Thema Verfassungsklage zu bleiben - m.E. aber auch für den FWR gilt. Lest das Statement von Herrn Streitberger mal durch: Link WO-Thread: Bei VISIER werden ähnliche Äußerungen von Streitberger angepriesen als "ideal für die Vereins-Pinnwand " : VISIER-Meldung 05.03.2010 Mein Fazit aus o.g. Ausführungen Streitbergers: Einer Verfassungsklage, die die Hauskontrollen grundsätzlich angreift, steht er wohl nicht sehr offen gegenüber. Das ist altbekannt, denn eine solche Klage auf oberster Ebene könnte die Verhandlungen mit der Politik stören, so denkt offenbar Streitberger laut Erfahung eines Kunden von Lutz Möller: LinkStattdessen empfiehlt Streitberger aber ein Vorgehen gegen die eigene Behörde (dann auf unterster gerichtlicher Ebene, versteht sich), wenn sie etwas Gebühren verlangt oder versehentlich die Waffen im Schrank zählt. Damit hat er "Ruhe" bei Verhandlungen mit der Politik und gleichzeitig klingelt die Anwaltskasse, weil man auf unterster, nicht die Politik störende Gerichtsebene, sich kleinlich um Kontrollldetails streiten kann! Nein, solche Leute brauchen wir nicht in unseren Reihen. Bitte, FvLW, buhlt nicht um sie! Grüße Schwarzwälder
  7. Also zunächst mal finde ich es schön, dass Du die Verfassungsklage d. FvLW unterstützt. Legalwaffenbesitzer dürfen auch hinsichtlich der Grundrechte nicht Bürger 2. Klasse werden. Offenbar magst Du aber den "Druck", den Vorortkontrollen bewirken und möchtest daher Kontrollen - nur irgendwie anders. Jetzt bin ich natürlich neugierig: Wie genau stellst Du Dir das vor? Wie soll vor Ort künftig kontrolliert werden und dabei auch richtig Druck ausgeübt werden? Letzte Frage: Wieso findest Du die zentrale Lagerung von Waffenteilen "prinzipiell" gut? Findest Du, Legalwaffenbesitzer sind im Allgemeinen eher nicht vertrauenswürdig genug, um Waffen und Munition zuhause aufbewahren zu dürfen? Muss man uns also vor uns selbst schützen? Fragende Grüße Schwarzwälder
  8. Ich verstehe schon, dass die FvLW-Klage den Herrn Streitberger jetzt nicht gerade entzückt - das macht die künftigen Geheimgespräche mit der Politik für ihn natürlich nicht kuschliger. Dennoch sollte ein Herr Streitberger auch wissen, dass die von ihm so verständnisvoll mitgetragene Kontrolle zuhause eben NICHT Winnenden und Co. verhindert hätte. Tim's Vater hatte ja unbestritten die benötigten Behältnisse in der Wohnung stehen und mehr (auch ein Abgleich der Waffen mit der WBK) darf ja lt. Hr. Streitberger gar nicht kontrolliert werden. Also Grundrechtsopferung für 0 (NULL) Sicherheitsgewinn. Die von Herrn Streitberger so angeprangerten Altbesitzer, die doch tatsächlich seit vielen Jahren ihre Waffen ohne Waffenschrank gelagert haben - nun, die hätte man schon nach altem Gesetz durch Einforderung von Waffenschrankrechnung, Fotos und Belegen rausfischen können. Auf wessen Seite Herr Streitberger wirklich steht, wird mir nach Durchlesen dieser Zeilen einmal mehr klar. Grüße Schwarzwälder
  9. In der Tat will die Politik bei den Kontrollen "nachbessern" - so ist z.B. aus BW (so weit ich mich entsinne) schon der offizielle Vorschlag gekommen, das Grundrecht weiter einzuschränken, in dem eine "Einlasspflicht" für die Kontrolleure gesetzlich verankert werden soll, d.h. ein vorübergehendes Abwimmeln der Kontrolleuere a la "oh, das passt mir jetzt gerade nicht" soll es dann nicht mehr geben. Mit der bloßen Klageerhebung durch die FvLW jetzt sind aber solchen progressiven "Grundrechteschändern" erstmal die Hände gebunden. Dass Du den Kontrolldruck als Mittel gegen "schwarze Schafe" für geeignet hältst - "schwarze Schafe" gibt es in prozentual bestimmt ähnlichen Anteilen auch unter der "Nicht-LWB-Bevölkerung", warum forderst Du dann nicht auch für diese Bevölkerungsteile Hauskontrollen? Nein: Rechnungsbelege und Fotos der Waffenschränke einzufordern bringt die allermeisten Schwarzen Schafe ans Licht, Grundrechteeinschränkung braucht es dazu nicht. Zu Deiner Empfehlung, lieber gegen die Art der Kontrolldurchführung Klagen anzustrengen: solche Klagen sind nicht direkt vor dem BVerfG möglich: hier muss der lange, teure Instanzenweg eingehalten werden diese persönlichen Klagen gegen den eigenen Sachbearbeiter sind taktisch unklug; man sollte ein gutes Verhältnis zum SB wahren, soweit eben möglich: ihm / ihr vor Gericht "rumschnüffeln" und "bedrohen" vorzuwerfen, halte ich für keinen guten Einstieg dafür interessieren sich die Medien und die übrige Bevölkerung NICHT, wenn es aber um Grundrechtebeschneidung geht, ist ein öffentliches Interesse dagegen sehr wohl vorhanden: könnte ja sein, nach den LWB verlieren als nächstes andere Bevölkerungsteile ihr Grundrecht auch Unverletzlichkeit der Wohnung etc. Zweifler wird es immer geben, aber seit mind. 8 Jahren wird hier bei WO gefordert, dass unsere Verbände endlich mal für unsere Rechte auch vor Gericht einstehen sollen. Nun ist es soweit, die noch junge FvLW hat sich bereit erklärt, diesen juristischen Kampf aufzunehmen, sogar vor dem höchsten Gericht Deutschlands! Dafür gebührt Ihnen alle Unterstützung, ich freue mich so darüber, auch über die sehr klaren und verlässlichen Aussagen der FvLW-Vorstandschaft hier im Thread dazu. Schöne Grüße Schwarzwälder
  10. Hallo jaegermeister17, eine Klage gegen Gebühren im Zusammenhang mit verdachtsunabhängigen Kontrollen zuhause ist eine andere Baustelle. Hier ist m.W. keine Rechtssatzverfassungsbeschwerde direkt vor dem BVerfG möglich, zumal diese Gebühren ja nicht im WaffG festgeschrieben wurden. Hier müsste erstmal der lange und teure Weg durch die Instanzen beschritten werden... Daher ist eine Klage direkt vor Bundesverfassungsgericht gegen die Hauskontrollen an sich aktuell dringender geboten. Ist die Klage des FvLW erfolgreich, sind weitere Klageschritte gegen Gebührenfestsetzungen entbehrlich, denn gibt es keine verdachtsunabhängigen Kontrolle mehr, kann auch keine Gebühr mehr dafür anfallen... Ist die FvLW-Klage hingegen nicht erfolgreich, kann man immer noch gegen die Gebühren klagen. Grüße Schwarzwälder
  11. Komisch. Hab ich was verpasst? WO hast Du Klagen gegen die Schlößchen an den Taschen organisiert? Klar, die passen mir auch nicht, aber massive Einschränkungen der Grundrechte von > 2 Millionen Legalwaffenbesitzern haben doch eine andere Bedeutung als irgendwelche Schlößchen. Damit erregt man keine Aufmerksamkeit in den Medien, mit Grundrechteeinschränkungen für Millionen Bürgern hingegen schon, denn wer sagt denn, dass das 160 Jahre alte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nachdem es bei 2 Mio. LWB gekippt wurde nicht als nächstes bei Millionen Eltern (verdachtsunabhängige Hauskontrollbesuche durch das Jugendamt), bestimmte Berufsgruppen (die beim Finanzamt unter "Generalverdacht" stehen), usw. dasselbe Grundrecht gekippt wird? Daher schauen da nicht nur die Waffengegner "genau hin" wie Du meinst, sondern die ganze Republik. Und das ist gut so! Die Unterschiede zu Kaminkehrerkontrollen sind schon gewaltig und eben NICHT vergleichbar, wie in div. Threads bei WO schon intensiv diskutiert. Was Deine Aussage zu einer "verlorenen Schlacht", zu der man gar nicht erst hingehen soll, anbelangt: Da bringt endlich nach langer Zeit der Untätigkeit unserer Verbände ein relativ junger Verband den Mut und die Kraft auf, den Kampf für unsere Rechte vor den hohen Gerichten aufzunehmen und gleich zu Beginn wird wehrkraftzersetzend darauf eingehauen - schade. Diese Klage ist ein Auftakt, ein Warnschuss und Signal an die Regierung, mit unseren Rechten nicht immer wilder umzuspringen! Die Bundesregierung wird im Normalfall nach Einreichen unserer Klage vom BVerfG zu einer Stellungnahme aufgefordert werden! Allein das dürfte schon reichlich unangenehm sein. Und selbst wenn wir verlieren sollten, ist gut denkbar, dass das BVerfG in seiner Begründung der Regierung einige Grenzen für die Zukunft aufzeigt! Umsonst ist die Sache nicht! Ich bin jedenfalls froh, dass die FvLW Spitze das in die Hände genommen hat, sich hier eindeutig und verlässlich positioniert hat und offenbar - siehe Glöckners Posting - auch bei der Wahl der Kanzlei ein gutes Händchen gehabt hat. Weiter so! Grüße Schwarzwälder
  12. Eine Prüfung der Konformität des neuen Waffengesetzes mit unserer Verfassung. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt und entscheidet, dass das WaffG in den angefochtenen Punkten NICHT verfassungskonform ist, dann MUSS der Gesetzgeber das WaffG ändern! Grüße Schwarzwälder
  13. Meine versprochenen 100 EUR habe ich soeben auch per eBanking überwiesen. Riesigen Dank an EUCH vom FvLW, dass ihr das für uns macht!!! Ich werde natürlich ebenfalls versuchen, etliche Leute davon in Kenntnis zu setzen, damit die Kosten auch wirklich gedeckt sind. Schöne Grüße Schwarzwälder
  14. Hallo Melvin, ich finde es nach wie vor super, dass ihr vom FvLW hier einsteigen wollt. Ein paar Anregungen: 1. Spendenkonto Dieses sollte über den FvLW laufen - keine Privatkonten! Ein eingetragener Verein schafft erheblich mehr Vertrauen als Geld auf irgendwelche Privatkonton (und seien sie von noch so seriösen Mitmenschen) überweisen zu müssen. 2. Klägergruppe Der FvLW kann zwar nicht direkt als Kläger auftreten, er kann aber sehr wohl das Ganze drumherum organisieren und eine Gruppe von geeigneten Klägern zusammenstellen. Dadurch bekommt der FvLW auch eine Riesen-Publicity: super Werbung für den FvLW!!! Wichtig ist dennoch die strategisch richtige Auswahl von Klägern. Es ist m.E. deutlich weniger erfolgversprechend, wenn nur einer (z.B. Du allein) als Kläger auftritt. Wenn wir durch das Nadelöhr der direkten Betroffenheit gelangt sind, dann stehen hernach viele Prüfungsaspekte bezügl. Verfassungskonformität dieser verdachtsunabhängigen Hauskontrollen offen. ==> Nehmt mind. einen Mitkläger mit ins Boot, der nur wenn er sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit beruft mit seiner Zuverlässigkeit dann auch seine berufliche Existenz verliert, also einen Berufsjäger oder bewaffneten Sicherheitsdienstler z.B.! ==> Nehmt einen Mitkläger ins Boot, der nur 4mmM20 Waffen (am besten originäre, keine Umbauten) besitzt und genauso von den Hauskontrollen betroffen ist, obwohl seine ÜPüster nicht mal 5 J Mündungsenergie bringen (lasst das gfgf. in einem kleinen Nebengutachte z.B. von Makalu ermitteln). Da der Gesetzgeber auch sonst Unterschiede zwischen 4mmM20 (bedürfnisfreier Erwerb) und allen übrigen erlaubnispflichtigen (KK,GK) Schusswaffen macht, sind solche Kontrollen unverhältnismäßig und verletzen den 4mmM20 Besitzer in seinen Grundrechten, allzumal Besitzer von deutlich stärkeren Lupis (7,5J) nicht betroffen sind. ==> Nehmt Leute mit ins Boot, die z.B. in einem 1-Zimmer Appartement leben und somit den Staatsorganen bei Kontrollen ihren gesamten Wohnbereich öffnen müssen. ==> Nehmt Leute ins Boot, die erwachsene Mitbewohner/Lebensgefährten haben, die selber nicht Schützen sind bzw. keine Legalwaffen besitzen, deren Wohnsphäre aber dann baulich bedingt dennoch den behördlichen Kontrollbesiuchen offenbart werden muss. 3. Datensammlung / Zuarbeit: Lasst die Anwälte nicht bloß ein Gutachten erstellen, sondern gebt ihnen Munition zum Ballern, z.B. Politiker-/Regierungsaussagen vom letzten Sommer, wonach jeder, der (unter Berufung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung) die Kontrollen nicht zulasse, auf jeden Fall seine ZUverlässigkeit verliere oder die Anzeigen des Arbeitsamts nach 400EUR-Jobbern für die Waffenkontrollbesuche oder die Kostenbescheide über 155 EUR der Stadt Freiburg für jeden anlasslosen Hausbesuch usw. 4. Medienarbeit Da bist Du eh spitze, aber trotzdem nochmals die Empfehlung, frühzeitig VISIER einzubinden. 40.000 Leser sind ein Wort und der Cheffe Dr. Schiller hat ja selber bei WO vor einigen Monaten mal geäußert, dass man da (bezügl. der Waffenkontrollen zuhause) wohl mal klagen müsse. Wenn ihr euer Spendenkonto im VISIER-Artikel erwähnt, kommt sicher sehr ordentlich was rein und d. FvLW bekommt so die Aufmerksamkeit, die ich ihr bei diesem Engagement von Herzen gönne! Grüße, Danke und viel Erfolg!! Schwarzwälder
  15. In ständig bewohnten Wohnräumen - insbesondere im Schlafzimmer - darfst Du Deine Sprengstoffe aber gar nicht lagern. Schon insofern entspannt sich hier das Problem der Hauskontrollen. Einen Hobbyraum oder wie beim Schornsteinfeger den Heizraum vorführen zu müssen ist schon noch etwas ganz anderes, als Deinen intimsten Rückzugsbereich (Schlafzimmer) den Beamten öffnen zu müssen. Daneben muss man auch mal sagen: Wer Sprengstoff lagern will weiß/wußte von vorneherein, dass damit ein Kontrollrecht der Behörden verbunden ist. Wer früher (v.a. auch vor 2003) Schusswaffen gekauft hat, musste damit nicht rechnen. Grüße Schwarzwälder
  16. Hallo nur allgemein gesagt: Eine Anfrage bezüglich Klage wegen Kostenauferlegung der Hauskontrollen ist noch überhaupt nicht möglich und im Endeffekt auch entbehrlich, wenn das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ohne wenn und aber auch für die Legalwaffenbesitzer gesichert bleibt und die unangekündigten und verdachtsunabhängigen Kontrollen zuhause wieder abgeschafft werden. Und ehrlich gesagt: Ob ich alle 3 Jahre 50 EUR löhnen muss für einen Hausbesuch, das ist dann das kleinere Problem. Mir geht es darum, dass Behördenvertreter auch in Zukunft nicht einfach unangemeldet und ohne konreten Verdacht in meinen engsten Lebensbereich incl. Schlafzimmer eindringen dürfen. DAGEGEN kämpfe ich, nicht gegen 50 EUR Gebühr extra. Grüße Schwarzwälder
  17. Hallo Glöckner, danke nochmals für diese Zusammenfassung, natürlich ist mir Deine Einschätzung inzwischen wohlbekannt - und wir würden alle einen großen Fehler machen, wenn wir nicht versuchten diese genauestens nachzuvollziehen. Ohne jetzt wieder in Detaildiskussionen einzusteigen, trotzdem ein paar allgemeine Überlegungen dazu: 1. Das von Dir zitierte Urteil ist fast 10 Jahre alt und gibt in der Begründung zu, dass es teils abweichende frühere BVerfG-Urteile gegeben habe. Warum soll ein weiteres Urteil wiederum 10 Jahre später nicht wiederum *teilweise* abweichen? 2. Vielleicht findet auch irgend ein findiger Verfassungsrechtler noch ein kleines Schlupfloch, an das bisher noch keiner dachte? 3. Selbst wenn die Klage wie von Dir prognostiziert aber scheitert, ist ja gut denkbar, dass das BVerfG doch in einigen Nebensäzten einige Vorgaben macht, wie weit Grundrechtseinschränkungen überhaupt gehen dürfen ... hierin lag ja auch der Erfolg der Verfassungsbeschwerde der DSU 2003, obwohl sie an und für sich gescheitert ist! 4. Mal unabhängig von der Gerichtsentscheidung hätte eine Klage auch eine gewisse Signalwirkung an die Politik/Regierung, die m.E. nicht zu unterschätzen ist. Ganz allgemein denke ich, dass wir auch für unsere Demokratie immer kämpfen müssen. Wenn ein 160 Jahre altes Grundrecht wie das auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Medienrausch für eine beachtlich große Bevölkerungsgruppe (>2 Mio. Legalwaffenbesitzer) einfach geschleift wird, dann muss man aktiv werden und dann muss dieser Vorgang dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Grüße Schwarzwälder
  18. Hallo Lusumi, Du hast natürlich Recht, nur Spenden ist nicht genug. Man kann sich aber vielfältig einbringen: 1. Spenden 2. als Sammelkläger aufführen lassen 3. als Jurist bei der Formulierung etc. ggf. mitwirken 4. bei der Organisation des Ganzen mitwirken (Werbung für die Aktion, Pressearbeit, Kontakte zu Verfassungsrechtlern, zu Klägern und zu Anwälten herstellen und halten, Spendenverwaltung/Finanzen usw.) Das ist dann allerdings - wenn es professionell laufen soll - wie bei Bürgerrechtsgruppen auch eine Sache eines Vereins und kann nicht Einzelaktion eines Einzelkämpfers sein. Grüße Schwarzwälder
  19. Hallo Lusumi, ich bin (noch immer) Mitglied im Forum Waffenrecht und unterstütze als WO-Sponsor auch indirekt den FvLW. In letzterem bin ich genau wie in Pro Legal zwar nicht Mitglied, aber würde egal wer die Klage dann macht, auf jeden Fall mit 100 EUR Spende dabei sein. Jetzt bis zu einer Jahresversammlung im März zu warten ist ein bisschen Zeitverschwendung, da die Sache wirklich eilt (Frist wie von Benzin geschrieben: 26.07.2010). Ich habe als allererstes mal in "Allgemein" eine Umfrage gestartet, um die ganze Unterstützungsbereitschaft für eine Klage mal näher auszuloten. Bitte beteiligt euch daran, es wäre super, wenn dann was ins Rollen kommt: Link UMFRAGE Grüße Schwarzwälder
  20. Hallo Manfred, bevor Du hier das Beschreiten des Klagewegs für den FvLW offenbar verwirfst, nochmals ein paar Fakten: A. Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde direkt vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, ist kostenlos. Wenn zu wenig Geld da ist, braucht man auch kein Gutachten mitliefern. Es besteht noch nicht einmal Anwaltszwang. Das Verfahren an sich ist ebenfalls kostenlos. Fazit: IHR bestimmt, wieviel Geld ihr einsetzen wollt! Ein völlig unübersehbares Prozess- und Kostenrisiko gibt es nicht, einen Golddukatenesel braucht man nicht. B. Es gibt bei der direkten Rechtssatzverfassungsbeschwerde keinen langen Marsch durch die Instanzen. Und wenn ihr verliert, dann entstehen idR keine weiteren Kosten oder Nachteile für uns. Ich darf mal an die Rechtssatzverfassungsbeschwerde des Schiesssportverbandes DSU von 2003 erinnern: Die damals kleine DSU hat die Verfassungsrechtler-Kanzlei Dr. Zuck aus Stuttgart beauftragt. Am Ende haben sie zwar formal verloren, ABER in der Urteilsbegründung wurden doch einige Sätze dem Gesetzgeber/den Behörden als Handlungsrichtschnur reingeschrieben, die nachfolgend nicht nur der DSU, sondern auch viel kleineren Verbänden die Anerkennung als Schiesssportverband einbrachte!Link DSU-Verfassungsklage Anwalt Sledgehammers Kurzanalyse damals im Board: Insofern: Wenn wir mit der Klage Erfolg haben, dann Riesenfreude und dieser Passus wird aus dem WaffG gestrichen und diejenigen Unions- und FDP-Politiker, die beim WaffG Entschärfungen fordern, bekommen Oberwasser. Scheitert die Klage, dann ist es trotzdem ein gewaltiger Schuss vor den Bug unserer Berliner Politiker, von denen viele das WaffG am liebsten heute noch radikal und grundgesetzwidrig weiter verschärfen wollen. Die werden dann deutlich vorsichtiger! Nur wenn wir gar nicht klagen, geht die Verbotsmaschinerie gnadenlos weiter... Mein Vorschlag: 1. Startet doch mal eine Spendenaktion und Werbekampagne und beginnt begleitend die Organisationsarbeit. Diese ist im Moment fruchtbarer als zum x-ten Mal beim Büro Friedrich anzuklopfen und um Gesprächstermine zu winseln. 2. Ende März macht ihr Kassensturz: Wenn das Geld reicht: Gutachten bei einem namhaften Rechtsgelehrten in Auftrag geben. Ist etwas weniger Geld reingekommen: Kein Gutachten, aber immerhin eine gute/einschlägig erfahrene Kanzlei beauftragen. Ist noch weniger Geld reingekommen, dann wird eben nur verbandsintern um Formulierungshilfen einiger Juristen im FvLW oder bei WO gebeten und das Ding ohne offizielle Rechtsvertretung (wie gesagt, bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde besteht kein Anwaltszwang) abgeschickt. Wie gesagt: Die Ausrede "kein Geld da" zählt in diesem Fall nicht! Schöne Grüße Schwarzwälder
  21. Hallo Manfred Breidbach, ich finde es nett, dass Du als erster halboffiziell mal dazu Stellung nimmst. Ich hatte schon früher Links eingestellt, bei denen die aktuell laufende Verfassungsklage wegen dem "BKA-Gesetz" angeblich etwa 8000 EUR kostet (Anwaltskosten, Unkosten der Organisation, Fahrtkosten etc.). Die Kosten liessen sich bei uns auch deshalb kleinhalten, weil wir in der Tat zahlreiche Juristen im Boot haben, die hier auch ehrenamtlich mal zuarbeiten könnten. Ich weiß, dass man davon wenig wissen will, alldieweil ja früher schon ein sechsstelliges Jahresgehalt für den Nebenjob Forum W... geflossen sein soll, aber vielleicht sind doch nicht alle so. Was Spenden anbelangt, käme sicher auch einiges - ich bin sofort mit 100 EUR dabei, wie schon öfter angeboten. Für etwas konkret spenden fällt mir leichter als einen weiteren Mitgliedsbeitrag für eine weitere Organisation abzudrücken, die dann nix tut... Bitte versucht es wenigstens - nicht nur ich wäre euch riesig dankbar!!! Grüße Schwarzwälder
  22. Natürlich gibt es unter Sportschützen und Jägern viele Anwälte - und auch hier im Forum. Fairerweise muß man allerdings sagen, dass Verfassungsrecht sonst im Berufsalltag dieser Anwälte meist eher *sehr* wenig eine Rolle spielen dürfte. Es gibt einen Juristen hier im Forum - Glöckner - der das fachlich sicher sehr gut hinbekommen könnte, wenn er denn wollte. Leider ist er aber zu "staatstragend", um vor dem BVerfG unsere Exekutive verklagen zu wollen... Sinnvoll wäre m.E., wenn das einer unserer vielen tollen Waffenrechtsverbände anpackt: 1. Aufruf zu Spenden- und Unterstützungsaktion 2. Rechtsgutachten eines Verfassungsrechtlers erstellen lassen. 3. Mandatserteilung an einen im Verfassungsrecht erfahrenen Anwalt 4. Auswahl einiger geeigneter klagewilliger Personen und Einreichen der Klageschrift vor dem BVerfG spätestens Juli 2010. 5. parallel begleitende Öffentlichkeitsarbeit, etwa in dem Stil: " ...wenn heute ein 160 Jahre altes Grundrecht für Legalwaffenbesitzer gekippt wird, dann sind morgen Familien (Hausbesuche durch Jugendamt), übermorgen Arbeitnehmer (Hausbesuche durch Arbeitsamt, Finanzamt usw.) und am Ende alle dran". 6. ebenso parallel Organisation erneuter Unterschriftsaktionen So oder so ähnlich machen es viele Bürgerrechtsorganisationen, nur Pro Legal, FvLW, Forum Waffenrecht, ELF und die vielen Sportsdchützen- und Jägerverbände kriegen anscheinend nichts gebacken. Es wird groß getönt, man wolle die "deutsche NRA" sein, aber wenn wir in unseren elementarsten Grundrechten angegriffen werden, herrscht Schweigen im Walde. Benzin hat allerdings vollkommen Recht: Nach dem 26.07.2010 ist Schluss - dann könnte das Gesetz nur noch auf einem langen Weg durch alle Instanzen evtl. angegriffen werden: VG,OVG,BVG,BVerfG... sowas kostet Zeit, Geld und Nerven, die dann eh keiner mehr hat und auch nicht mehr braucht, weil die Grundrechtegrapscher dann schon ein paar Schritte weiter sind. Grüße Schwarzwälder
  23. Die könnten es sich schon leisten. Eine andere derzeit laufende Verfassungsbeschwerde (gegen BKA-Gesetz) soll 8000 EUR kosten (Verfahrenskosten: Anwalt und Nebenkosten). Wenn PLoder andere Organisationen einen eigenen Rechtskundigen in ihren Reihen hat, dann eher noch billiger, Anwaltszwang besteht nicht, Gerichtsgebühren (Ausnahme: Mißbrauchsgebühren in 0,26% der Fälle) entstehen ebenfalls nicht. Nochmals mein Angebot: Der Verband, der als erstes eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Hauskontrollen von LWB einreicht, bekommt von mir sofort eine Spende von 100 EUR. Am Geld dürfte das Ganze also nicht scheitern! Grüße Schwarzwälder
  24. Hm irgendwie schon witzig hier. Ich stell mir jetzt mal das Jahr 2099 vor. Bis dahin hat folgender schlichte Satz seinen Weg ins WaffG2099 gefunden: Bestimmt gibt es 2099 dann noch WO mit genau denselben Diskussionen über das WaffG wie heute: User1 meint: Ich habe ja nur 1 Waffe und 5 Bedürfnisse dazu. Mich werden sie sicher zuletzt erschiessen. Und wenn sie doch kommen sollten, dann bin ich halt grade nicht da. User2 überlegt: Wie sollen die sich die Zeit für die Erschiessungen nehmen? Die haben Wichtigeres zu tun als uns zu erschiessen. Keine Sorge! User3 sagt: Woher sollen die waffenrechtlichen Behörden das Geld für die Muni zwecks den Erschiessungen nehmen? Das wird schon nicht so kommen, die sind doch jetzt schon fast pleite. User4 hakt nach: Für mich ist aber nur das Ordnungsamt xyz zuständig - und zwar der Sachbearbeiter W. Von einem Minijobber lass ich mich nicht erschiessen! User5 denkt immerhin weiter: Naja, ich könnte ja, wenn der Sachbearbeiter vor mir steht und abdrücken will schnell meine WBK runterschlucken. Dann werde ich vom Legalwaffenbesitzer zum illegalen Waffenbesitzer und den darf er natürlich nicht erschiessen. usw. Aber auf die einfache, schlichte Idee, diesen Satz aus dem WaffG rauszuklagen kommt keiner mehr. Genauso heute: Der Satz 2 aus $36,3 WaffG gehört weggeklagt! Dann erübrigen sich alle Diskussionen, ob die Behörden Zeit+Geld für Kontrollen haben, wie oft sie wen und wann kontrollieren werden und unter welchen Umständen man die Behörden auch mal unverrichteter Dinge wegschicken darf. Grüße + Guten Rutsch Schwarzwälder
  25. Die Behörde darf Wohnräume GEGEN den Willen des LWB nur zur OSuO betreten. Darüberhinaus darf die Behörde MIT dem Willen des LWB natürlich immer die Wohnräume betreten. Dass der LWB auch ja seinen Willen/Einverständnis gibt, dafür sorgt dann auch die neue Pflicht in §36 Abs. 3 Satz 2 WaffG "Haben zu..." = neue Pflicht der Waffenbesitzer bzw. neue Vorschrift gem. WaffG. Wer sich daran beharrlich/prinzipiell/wiederholt nicht hält, dessen Zuverlässigkeit ist gem. §5 Abs. 2 WaffG regelmäßig dahin: Genau dies hat auch der Gesetzgeber so gewollt, wie div. schriftliche und mündliche Erläuterungen unserer Politiker zum neuen WaffG letzten Sommer deutlich gemacht haben. Wir Legalwaffenbesitzer haben ja akzeptiert: - härtere Bestrafung für diejenigen, die gegen Aufbewahrungsvorschriften verstossen (ab jetzt Straftat) - Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch Rechnungen, Photos, Waffenschrankdokumentationen u.ä. - Betretungsrecht der Behörden bei Gefahr für die ÖSuO Wir akzeptieren aber nicht: - grundrechtswidrige Schikanen wie ständige, verdachtsunabhängige und unangekündigte Kontrollbesuche! Genau deswegen ist auch eine Klage nötig - am besten durch einen unabhängigen Verband: FvLW, Pro Legal, ELF oder FWR. Grüße Schwarzwälder
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