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Schwarzwälder

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  1. Mein Tipp an die Händler war allgemein formuliert: Sie sollten auch da, wo nicht zwingend erforderlich (weil z.B. im Kaliber .223) durchaus auch anscheinsfreie Versionen herausbringen. Diese "Anscheinsfreiheit" muss dann natürlich das BKA im Feststellbescheid bescheinigen, ist doch klar! Aber wenn Schmeisser z.B. 7 oder 8 AR-15-Versionen in .223 REM vorlegt, wäre es auch kein Problem gewesen, eine weitere 9. Version vorzulegen, die eben keinen Tragegriff, MFD und Schubschaft hat, oder? Ist sehe nicht, was daran gefährlich sein sollte für den Händler. Für Kunden, die Zukunftssicherheit suchen, wäre es aber ein Kaufgrund mehr. Ansonsten: Der Hessische VGH hat für den Sportschützen-technisch wichtigsten Gewehrtyp (AR-15) sehr detaillierte Vorgaben gemacht, das sollte Dir, wenn Du das Urteil GENAU gelesen hast, auch klar sein. Da wird es schon schwer, die jetzt wieder komplett umzudeuten. Darüber hinaus hat es geregelt, welche objektiven Kriterien GANZ ALLGEMEIN (also für alle Waffen) gelten, nämlich die Liste gem alter VwV 37 zu §37 WaffG alt - ergänzt um das "visiereinrichtung im Tragegriff"-Merkmal. Anhand dieser Kriterein kann man seinen Halbautomatenbestand schon mal einschätzen. Wenn GAR kein Merkmal vorhanden ist, ist das ein sehr guter Anhaltspunkt, den Sachbearbeiter davon zu überzeugen, keinen "Anscheinscode" im NWR zu vergeben, oder? Grüße Schwarzwälder
  2. Einmal mehr begreifst Du nicht oder liest nicht gründlich; schrieb ich doch explizit: Damit ist klar: derzeit kann ich ein z.B. SL8 tactical umrüsten, ist völlig erlaubt und WaffG-konform, haben viele gemacht. Nicht gemeint war, ein Molot Vepr 7,62x39 umzurücsten, das ist eben nicht erlaubt - schon jetzt nicht. Wenn allerdings ein Anscheinswaffenverbot von einer neuen Regierung kommt, ist der Umbau auch für einen SL8 Besitzer nicht mehr erlaubt, deswegen schrieb ich "solange" (d.h. bis eine Regierung unter ggf. grünber Beteiligung dem einen Riegel vorschiebt). Grüße Schwarzwälder
  3. @Schiiter: Insgesamt hast Du mal wieder viel zu schnell geschrieben statt gründlich gelesen und nachgedacht, wie immer, schiiter, aber nur so kommt man auf so viele Posts in so kurzer Zeit wie Du... Ich hatte geschrieben "die vorgelegten Schmeisser" und meinte die im BKA-Bescheid genannten, auf den sich Webster bezog. Diese waren in der Tat alle in .223 REM, aber auch dann (!) beurteilt das BKA, ob sie den Anscheinskriterien entsprechen oder nicht. Und ausnahmslos alle vorgelegten AR 15 Schmeisser in .223 entsprachen leider dem Anschein einer KWKG Waffe. Damit sich alle nochmals ein Bild von der Korrektheit meiner Aussage machen können, hier der BKA-Bescheid:Link BKA Bescheid Schmeisser AR 15 Dein letzter Satz zeigt ebenso, dass Du mein Post nicht gelesen hast: Ich hatte ja gerade geschrieben, dass der Hersteller Schumacher eben eines ohne Tragegriffvisierung, MFD, langem Mag, Schubschaft etc. vorlegen sollte, dann wäre auch klar, wie das BKA dieses einzustufen hätte. Grüße Schwarzwälder
  4. Die vorgelegten Schmeisser AR 15-Versionen haben alle "den Anschein" einer Kriegswaffe vom BKA bescheinigt bekommen. Allerdings sind ALLE vom Bescheid erfassten Schmeisser AR15 mit "im Tragefgriff integrierter Visiserung" vorgelegt worden. Die vom Gericht rechtskräftig (Revision wurde nicht zugelassen) festgelegten Anscheinskriterien umfassen aber zusätzlich zur alten Verwaltungsvorschrift zu §37 WaffG alt, die ja jetzt neue Gültigkeit erlangt haben, eben noch als weiteres Anscheinskriterium "im Tragegriff integrierte Visierung". Damit ist klar: Ein Sportschützentaugliches Schmeisser AR 9 darf keinen AR15-Griff mit Visierung haben, weil sonst neben dem freistehenden Pistolengriff mindestens ein zweites Anscheinskriterium erfüllt sein würde = AUS. Der Pistolengriff allein stört hingegen analog zu CZ -22 Upper eben nicht unbedingt, sofern kein überlanges Magazin rausguckt.Evtl. müsste man hier den Magschacht für ein doppelreihiges 9mm-Mag anpassen, damit ein 10-Schuss-Magazin nicht lang herausragt. Aber ansonsten gibt es da jetzt erfreulich klare Vorgaben, die manches möglich machen. Die Hersteller müssen da keinen Extremaufwand treiben, um anscheinsgesetz-kompatible HA in 9mm, 5,7x28, KK, 7,62x39 , 5,45x39 usw. auf den Markt zu bringen. Selbst der Fallscheibenknaller AUG in 9x19 ist jetzt wieder in greifbare Nähe für Sportschützen gerückt! Ich verstehe daher nicht die anhaltende Skepsis hier im Forum, ob sich das BKA daran halten wird. Im Übrigen sollte jeder HA-Besitzer mit seiner Behörde regeln, welche seiner HA als "Anscheinswaffen" im Nationalen Waffenregister erfasst werden. Wer jetzt klug vorbaut, hat seine Waffen nachher länger! Denn wenn das Register steht und rotgrün (oder schwarzgrün, oder was auch immer) plötzlich alle "Anscheinswaffen" einziehen lässt (also auch die in .223 oder .308), schiessen die Kollegen mit Anscheinsfreiheit grinsend weiter. Das Urteil ermöglicht einem, für alle HA, für die es keinen BKA-Bescheid gibt, einfach mit seinem Sachbearbeiter sei es beim Hausbesuch oder via Photos auf dem Schriftwege Punkt für Punkt die Anscheinskriterien durchzugehen und sich so die Anscheinsfreiheit im NWR bestätigen zu lassen. Ich persönlich bin ziemlich sicher: meine anschensfreie Molot Veprs im "bösen" Kaliber 7,62x39 behalte ich bestimmt länger als mancher seinen super-tactical AR15 Klon. Insofern sehe ich aber auch einen neuen Markt für zukuntssichere, anscheinsfreie Halbautomaten ganz generell. Ich finde, Händler sollten die Prüfliste durchgehen und ihre Waffen erstmal so angepasst (kein Anschein) anbieten, auch in .223. Selber tactical umrüsten (solange erlaubt), kann man ja immer noch: Tragegriff zukaufen, Schubschaft zukaufen, längere Mags und MFD, kann man alles selber billig+leicht nachrüsten, wichtig ist nur, dass die Büchse im NWR erstmal keinen Anschein eingetragen bekommt. Wenn Anschein dann verboten wird, rüstet man wieder um, fertig. Nur die, die dann den Anschein schon haben, haben womöglich ein Problem (Rückumbauverbot). Grüße Schwarzwälder
  5. Tja, das sah das Gericht wohl auch so. Aber im Widerspruchsbescheid des BKA hat selbige Behörde eben laut Langversion des Urteilstextes in folgenden Zügen argumentiert: Also alle Feststellbescheide ab 01.04.2008 müssten ggf. nochmals überprüft werden, ob sie nicht doch sportlich geeignete HA hergeben. Grüße Schwarzwälder
  6. Es ist eine Grundsatzfrage gewesen, die das Gericht letztinstanzlich geklärt und dabei auch sehr ausführlich begründet hat: Abschnitt 34 in der Urteilsbegründung Zeichen für ein Umdenken hat Makalu schon bei WO erläutert. Grüße Schwarzwälder
  7. Ich schon. Das Urteil zeigt doch, dass Gewaltenteilung in D noch gut funktioniert: Die Legislative (Bundestag) macht ein Gesetz, die Exekutive (BKA) wendet es nicht ganz korrekt an, die Judikative greift mit ihrem Urteil korrigierend ein und stellt im Urteilstext auch noch ausdrücklich fest: (Urteilsbegründung Abschnitt 31, Fettdruck durch mich)D.h., selbst wenn das BKA wieder anders entscheidet, kommt eben die Retourkutsche durch das Gericht. Spätestens nach ein paar Urteilen müsste man die Auslegung "bedauerlicher Einzelfall" dann nochmal überdenken, um sich nicht dem Vorwurf systematischer Rechtsbeugung auszusetzen. Allerdings hat Makalu ja angedeutet, dass das BKA schon in letzter Zeit (also vor diesem Urteil) wieder umdenkt und so wirklich massiv LWB-feindlich schien mir die Behörde jetzt auch nicht unbedingt und bei derzeitiger Gelbfäbung würde ich das auch nicht erwarten. Also ich freue mich jetzt auf neue KK-Halbautomaten für Sportschützen und vielleicht kommt nun auch ein ziviles AUG in 9mm oder sogar eine Daumenlochschaftversion des MP5 (letzteres war ja schon zu §37 alt möglich!). Grüße Schwarzwälder
  8. Habe das für uns fast epochale Urteil einschließlich Begründungen des BKA und des Gerichts gründlich durchgelesen und bin überrascht, dass dieses nicht breitere Beachtung/Diskussion hier bei WO nach sich gezogen hat. Vielen Dank jedenfalls an 2nd Amendment für das Einstellen! Das Ganze bringt Licht hinter die vermeintlich "geänderten Denkweisen" beim BKA hinsichtlich Anscheinswaffenbeurteilung der letzten Jahre: Das BKA hat auf neue Anscheinswaffendefinitionen im §42 des geänderten WaffG 2008 zurückgegriffen und hier insbesondere ausdrücklich auf eine Bundestagsdrucksache 16/7717, Seite 24 verwiesen, worin schon ein irgendwie gearteter "martialischer Look" ohne Typidentität oder wenigstens objektiver kriterien nach WaffVwV zu §37 alt ausreichend sein soll, den Anschein einer Kriegswaffe zu bejahen: Bundestagsdrucksache 16/7717 Seite 24 Das Gericht hat nun ganz eindeutig und für das BKA rechtsverbindlich und rechtskräftig dargestellt, dass diese Sicht unzutreffend ist. Für "echte" (Sport)schusswaffen hat sich an den Anscheinsdefinitionen seit 2003 nichts geändert. Das ist zunächst mal sehr wichtig, denn sonst wären bald gar keine KK- oder 9mm-HA mehr für Sportschützen zulassungsfähig gewesen. Alle Händler/Importeure, denen das BKA die sportliche Verwendung ihrer KK- etc. HA aufgrund §42 im Widerspruchsbescheid verweigert haben, sollten dies künftig so nicht mehr akzepteren, weil dieser § nicht für den Anschein von echten Schusswaffen zur sportlichen Verwendung herangezogen werden darf. Etwas bedauerlicher ist halt, dass das Gericht auf die alten Kriterien von 1976 in der WaffVwV zu §37 zurückgreift in die im Thread zitierten objektiven Kriterien angewendet wissen haben möchte. Insofern folgt es nicht Carcanos hier bei WO dargestellter Sicht, die Anscheinskriterien seit 2003 seien weiter gefasst als zuvor seit 1976. Das ist zugegeben schade für uns und daher nur ein Teilerfolg. Immerhin: Für den Bereich KK und 9mm Halbautomaten kann man damit leben. Komp und Kühlrippen braucht man für KK nicht. Lange Magazine sind durch die 10-er Begrenzung ohnehin tabu. Die Hersteller/Importeure /Händler sind halt gehalten, Hinterschäfte optional auch wieder in Daumenlochkonfiguration anzubieten. Immerhin: Das Gericht sagt ausdrücklich, dass auch das Vorliegen einzelner Anscheinskriterien nicht zwingend das Aus bedeutet, es komme darauf an, ob das jeweilige Kriterium für das Gesamtbild besonders prägend sei: ==> Ein Ruger 10/22 "Trommelmagazin" ist sicher kein Problem (weil es im Gesamterscheinungsbild gar nicht in Erscheinung tritt), eine 200-Schuss-Trommel am 9mm HA hingegen schon (da sieht man ausser den Trommeln re+li. ja sonst fast nix von der Waffe). ==> Ein kleines Zweibein für Sportschützen sollte als Aufstützvorríchtung idR noch durchgehen, eine riesige Lafette hingegen sicher nicht... ==> Ein klassischer Schub- oder Klappschaft geht wohl nicht, eine bloße verstellbare hintere Schaftkappe hingegen wohl schon. Insgesamt gibt uns das Ganze auch etwas mehr Rechtssicherheit. Jeder kann nun seine KK-, 9mm-etc. Halbautomaten für die es keinen BKA-Bescheid gibt, anhand der vorgegebenen WaffVwV(alt)-Liste durchgehen und ggf. sicherheitshalber das eine oder andere Kriterium entfernen und dann beruhigter zu Wettkämpfen oder auf Schiessplätze überhaupt fahren. Grüße Schwarzwälder
  9. Also Grundgesetz §13 streichen und alle willkürlich mit Hausdurchsuchungen durchpflügen, damit wir nach und nach die 20 Mio. illegalen Waffen finden? Wobei selbst dann viele unentdeckt blieben... Nein, die Tatsache, dass wir zwar nach BKA-Schätzungen (u.a. Hochrechnungen aus den legalen Waffenverkäufen via Neckermann und Co. bis 1972) runde 20 Mio. illegale Schusswaffen in D haben, aber trotzdem so wenig damit passiert, spricht doch gerade dagegen, das jetzt zu einem Riesenproblem zu machen, oder? Kein Grund, das Grundgesetz zu schleifen. Ansonsten finde ich uwewittemburgs zitierte Statistik ganz interessant, deckt sie sich doch im wesentlichen mit der von mir eingangs zitierten. Bereinigt man sie um den Polizisten, der in seiner Freizeit in zivil beim Raub seines Privatwagens erschossen wurde (das ist kein Dienstunfall und kann jedem passieren) und zählt dafür den in uwewittemburgs Statistik unterschlagenen 2004 durch friendly fire erschossenen SEK-Beamten dazu, dann haben wir 2003-2012: insgesamt 5 im Dienst getötete Polizeibeamte davon: 2 im Dienst getötete SEK-Beamte bei Stürmung jeweils einer Wohnung (die Täter, ein Libanese 2003 in Berlin und jüngst eben ein Hells Angels Rocker beriefen sich jeweils auf Putativnotwehr) 1 im Dienst getöteter SEK-Beamte (durch friendly fire versehentlich im Dienst vom SEK-Kollegen erschossen 2004 in Köln) ==> soviel zum Thema zwingende SEK-Einsätze zur Eigenschutzmaximierung, die 3 Beamte könnten alle noch leben! Verbleiben 2 Beamte in knapp 10 Jahren. Nur zum Vergleich: In den USA werden fast 200 Polizeibeamte im Dienst erschossen - und das nicht in 10 Jahren, sondern Jahr für Jahr. Anderer Vergleich: Das Ärzteblatt hat mal einen Artikel Link Ärzteblatt: Gewalt gegen Ärzte veröffentlicht, da hat man in wenigen Jahren 21 Fälle von Angriffen gegen Ärzte im Dienst registriert, rund die Hälfte endete für die Ärzte tüdlich: erschossen, abgestochen, erwürgt, selbst Sprengstoff und Gift wurden benutzt. Alles in Deutschland passiert. Insofern sollten uwewittemburg und andere nochmal tiefer drüber nachdenken, ob sie wirklich als Polizeibeamte in so einzigartiger Weise gefährdet sind... In den USA ist übrigens das Berufsrisiko, im Dienst umgebracht zu werden lt. diesem Artikel: 1. Taxifahrer 2. Verkäufer an Nachtschaltern 3. Polizisten 4. Ärzte Natürlich ist jeder tote Beamte ein Beamter zuviel. Aber man muss das Thema Eigenschutz schon extrem überstrapazieren, um den inflationären Einsatz von SEKs noch rechtfertigen zu können. Mitunter (s.o.) ist er der Sicherheit der Beamten sogar kontraproduktiv. Bessere Erklärungsansätze bietet uns ja der vorgenannte Bundesverfassungsrichter Mellinghoff: Link oder ein SEK-Beamte selber: LinkAnsonsten finde ich klasse, wie manche (guerrero, timandreas u.a.) hier argumentieren. Hausdurchsuchungen sollten in einer Demokratie letztes Mittel sein.Und Hausdurchsuchungen in SEK-Manier allerallerletztes Mittel. Dasselbe gilt für die 37 Millionen durchsuchter Emails bzw. Telekommunikationsverkehre im Jahr 2010. Darunter gab es dann ganze 213 "verwertbare Hinweise"Link (wieviele davon wiederum zur Aufklärung wirklich schwerer Straftaten wie Mord oder Terrorakte entscheidend beitrugen, bleibt natürlich unerwähnt, denn es wäre wohl zu penlich, wenn man erstmal 1 Mio. Emails unrechtmäßig durchkämmt, um dann mal auf einen Bösewicht zu stossen, der doch glatt in ner Email erwähnt, dass er sich gerade einen durchgezogen hat). Auch die Personalkosten (wenn 1 Beamter täglich 200 Emails/Telefonate/Faxe durchkämmt a 200 Arbeitstage = fast 1000 Beamte in Vollzeit für 213 "verwertbare Hinweise"???) stehen doch dabei in keiner Relation mehr. Abschließend: Wir mündigen Bürger müssen es hinnehmen, normalen Lebensrisiken ausgesetzt zu bleiben. Absolute Sicherheit könnte uns auch der gewaltigste Polizeistaat nicht garantieren (im Gegenteil) und meine Grundrechte sind mir wichtiger als größtmögliche Sicherheit. Wer letzteres will, müsste sonst konsequenterweise auch den privaten Waffenbesitz abschaffen - insofern: Wenn wir um unsere Grundrechte nicht mehr kämpfen (wollen), dann brauchen wir auch um unseren Legalwaffenbesitz nicht mehr kämpfen. Grüße Schwarzwälder
  10. Im Vorspann zu o.g. Panorama Report wird die Zahl 30.000-50.000/Jahr genannt, das ist aber schon 4 Jahre her. Aktuelller liest man von 100.000 Hausdurchsuchungen im Jahr Link, wobei offen bleibt, wieviele davon vom Richter abgesegnet oder nur vom Staatsanwalt (bei Gefahr im Verzug)"legitimiert" sind. Auch der Prozentsatz an SEK-Einsätzen dabei ist unbekannt. Das alles könnte aber durch parlamentarische Anfragen geklärt werden. Interessant ist, dass 20% aller erfolgreichen Verfahren vor dem BVerfG Hausdurchsuchungen betreffen!! Wir alle wissen ja jetzt, wie schwer es überhaupt ist, eine Klage vor dem BVerfG zugelassen zu bekommen und sie dann auch noch zu gewinnen, diese Chance ist fast mikroskopisch klein. Und das BVerfG ist keineswegs extrem gegen Hausdurchsuchungen eingestellt, denn da werden im Gegensatz zu amerikanischem Recht auch gesammelte Beweise rechtswidriger Hausdurchsuchungen fast generell anerkannt (in den USA darf das nicht geschehen: "fruit of the poisonous tree"-Doktrin), also man "belohnt" die Anordnung unrechtmäßiger HD und selbst intimste Tagebücher dürfen lt. BVerfG verwertet werden. Trotzdem(!) ist hochinteressant wie sich der langjährige Verfassungsrichter Mellinghaus vor 3 Monaten dazu geäußert hat: Mellinghaus ist sicher keine "linke Bazille, die über jeden Polizeieinsatz quietscht", sondern CDU-Mitglied und bei 10 Jahren Verfassungsrichtertätigkeit sicher auch niemand, dem man Stammtischniveau oder Verschwörungstheorien vorwerfen kann. Man muss einfach ausgehen, dass das stimmt: Hausdurchsuchungen werden auch zur Einschüchterung und Disziplinierung vorgenommen. Und wenn diese HD mit SEK-Einsatz "verstärkt" werden, kann man sich gut vorstellen, dass die repressive Wirkung noch weitaus höher ist. Es würde mich auch nicht wundern, wenn künftge Regierungen diese Instrumente noch häufiger gegen unerwünschtes Bürgerverhalten eingesetzt werden, z.B. indem Legalwaffenbesitzer "großzügig" durchsucht werden (und dann gemäß den Einsatzrichtlinien von Herrn Federau eben schnell mal mit SEK). So kann man den Bürger dann auch konditionieren, seine Legalwaffen abzugeben. Grüße Schwarzwälder
  11. Hallo weissblau, Das ist sachlich falsch. Siehe NDR Reportage Die Nachbarin des Fahrzeugpapierfälschers z.B. hat nach 3 Jahren noch einen Heulkrampf (vor laufender Kamera!) bekommen, als sie über den SEK-Einsatz erzählen sollte. Sie war völlig unschuldig, wohnte eben nur zufällig neben einem Straftäter (dessen gefälschte Fzg.-Papiere sicher auch ein eingespieltes Team mit einer normalen Hausdurchsuchung hätte einsammeln können). Der Mann aus dem 3. Beispiel (Opfer einer Rache-Denunziantin) hat seither Alpträume usw. Wenn man in seinen vertrauten eigenen 4 Wänden plötzlich überfallen wird und das staatlich abgesegnet wird, dann stellt sich Hilflosigkeit ein, absolute Unsicherheit. Da kann manche/r schon daran zerbrechen. Diesem auch psychischen Leid müsste die Polizeiführung nachgehen, denn sie muss stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei allen Einsätzen im Auge haben. Wie aber kann ich eine Verhältnismäßigkeit beurteilen, wenn ich die Folgen von SEK-Einsätzen lapidar mit "ein paar blaue Flecken" abtue? Das ist nicht professionell, sorry. Das stand wohl anfangs im Raum. Aber am Ende war davon nichts mehr zu lesen. Er wurde aber schon im Vorfeld beschattet. Der "Zugriff" hätte also auch problemlos Stunden vorher oder später nach Verlassen des Hauses erfolgen können, ohne Gefährdung einer Reihe unschuldiger Menschen oder deren Hund. Darum geht es doch die ganze Zeit. Natürlich redet Herr Federau von Straftatsverdacht. Wie schnell es dazu kommen kann und welche Lappalien dahinter stehen können, haben wir jetzt ja hinlänglich erörtert. Es geht aber darum, wie Innenministerien und Polizeileitungen dann mit jeweilig Verdächtigen "grundsätzlich" (so Herr Federau) umgehen. Und da sind die Legalwaffenbesitzer - wenn Sie oder eben Ihre Familienangehörigen (oder auch mal Nachbarn etc.) denn "verdächtig" geworden sind, dann von der Einsatzbehandlung Schwerstkriminellen gleichgestellt. Darum geht es und um nichts anderes. Und was das grundsätzliche einsatztaktische Verfahren bei Hunden anbelangt: Link Nein. Der Fehler liegt weiter oben, nicht beim SEK. Was soll ein Einzelner im SEK denn machen - er kriegt den Auftrag eine bestimmte Bude zu stürmen und den/die Personen "auszuschalten". Und wenn "von oben" z.B. gelernt und antrainiert wurde, Hunde generell zu erschiessen, dann kann man ihm auch da nix vorwerfen. Das Ganze ist ein politisches Problem, allerdings ein ziemlich ernstes. Wenn der Polizeipräsident persönlich sich bei jeder Familie mit Besuch entschuldigen muss, bei der ein unverhältnismäßger oder unrechtmäßiger oder sonstwie fehlerhafter SEK-Einsatz ablief, dann würden Einsatzrichtlinien ziemlich schnell umgeschrieben, da bin ich mir sicher. Und die geschädigten Familien bekämen Ihr Vertrauen in den Staat und seine Organe zurück. Tja, überall wird erwartet, dass man seinen Job gutmacht. Solange man z.B. als Arzt gute Diagnostik und/oder Therapie betreibt, wird das zur Kenntnis genommen, aber wehe, man macht dann doch mal einen Fehler. Dann zählt alles andere davor (fast) nichts. so geht es fast allen Berufsgruppen. Und zu Deiner Beruhigung: Dieser Thread soll nicht als Polizei-Bashing enden. Ich habe mir sogar just wegen dem 5. Punkt in obiger Umfrage lange überlegt, ob ich den Thread einstellen soll. Ich habe schon viele nette Polizeibeamte beim Schiessen getroffen. Der erste, nette war sogar ein SEKler, der meine Frau und mich in Waffensachkunde etc. ausgebildet hat. Aber Beamte, die sich auch dem Volk verpflichtet fühlen, wissen: Jeder ungerechtfertigte SEK-Einsatz kostet im Volk Vertrauen. Es geht aber nur miteinander. Und daher müssen die Polizeileitungen/Innenministerien wieder zu maßvollerem Einsatz der SEKs kommen: Nur dann und da wo absolut nötig und erforderlich, also bei Schwerstkriminellen. Und zu denen zählen Legalwaffenbesitzer nun mal in aller Regel nicht. Grüße Schwarzwälder
  12. Nur noch mal zurück zum BVerfG: Glöckner hat in der Tat darauf verwiesen, dass ein sehr hohes Risiko besteht, dass das BVerfG unsere Klage erst gar nicht zulassen würde/zur Entscheidung annehmen würde. Allerdings hat wohl wenige Tage nach diesem Beschluß des BVerfG sich m.E. die Lage schon wieder geändert: Wer die früheren Diskussionen hier bei WO mitverfolgt hat, erinnert sich vielleicht: Die unmittelbare Betroffenheit durch das Gesetz ohne vermittelnden Verwaltungsakt war einer der Knackpunkte. Laut früheren BVerfG Entscheidungen kann dies aber gelöst werden, wenn es quasi einen Automatismus gibt, wonach bei Verstoß gegen das neue Gesetz eben automatisch und regelmäßig die reechtlichen Sanktionen über den betroffenen Kläger hereinbrechen, d.h. das Amt mit seinem "vermittelnden Verwaltungsakt" gar keine Wahl mehr hat, anders zu handeln. Dann wäre sehr wohl eine unmittelbare Betroffenheit und damit eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegeben. Kann man selbige denn nochmals - in dem Fall gegen die neu erlassenen WaffVwV - bemühen? Da das Gutachten vorliegt wäre die Klage dann ggf. nur neu einzureichen mit eben Verweis auf die neuen Verwaltungsvorschriften. Da ist ja nun ganz eindeutig geregelt: Der Automatismus liegt hier in der Einstufung der "Unzuverlässigkeit", die an sich ja für den betroffenen Bürger noch wesentlich weitreichendere Folgen (z.B. faktisches Berufsverbot für Büma, Berufsjäger, Wachdienstler etc.) als die bloße Aberkennung waffenrechtlicher Erlaubnisse hätte. Bezüglich der Einstufung "Unzuverlässigkeit" hat jede Waffenbehörde jetzt KEINEN Spielraum mehr - sie muss die Zuverlässigkeit aberkennen, wenn jemand wie Schaffer den Behörden ein "Du kumst hier nit rein" entgegenhält (selbst wenn er redegwandter auf das GG verweisen würde). Grüße Schwarzwälder
  13. Hallo Weissblau, es freut mich, dass wir uns in 6 von 7 Punkten weitgehend einig sind. Also Dein Anwalt wird ganz sicher nicht beim SEK-Einsatz bei Dir dabei sein dürfen. Wäre ja auch viel zu gefährlich. Zeugen dürfen auch bei Hausdurchsuchungen - wenn es für sie gefährlich sein könnte - NICHT anwesend sein. Zu Deinem Gegenargument Eigensicherung: Die eingangs von mir verlinkten Statistiken stammen von einem Prof. einer Polizeifachhochschule, es sind aber auch fast identische offizielle Zahlen der Polizei dort aufgehführt. Und demnach sieht es eben so aus, dass in den letzten Jahren 0-1 Polizeibeamte im Dienst in D jährlich erschossen wurden. Wir haben keine "amerikanischen Verhälntnisse" mit hunderten erschossener police officer jährlich, deswegen können und sollten dortige Einsatztaktiken auch nicht 1 zu 1 auf D übertragen werden. Die verglichenen Berufsrisiken etwa von Feuerwehrleuten oder Ärzten kann man auch nicht einfach so abtun. Bei OPs ergeben sich oft unvermittelt überraschende Situationen, eine plötzliche Blutung etc., es wird hektisch... und schwupp hat man eine Skalpell- oder Nadelspitze des Mitoperateurs in der eigenen Hand - und da nützt ein doppelter Handschuh auch nichts. Deswegen würde ich aber nie wollen, dass Ärzte keine hochinfektiösen Patienten mehr behandeln; dieses (u.U. tödliche) Risiko (u.a.) akzeptiert man eben bei der Berufswahl. Mal davon abgesehen, dass kein Polizist "ungeschützt" zu einem Legalwaffenbesitzer gehen muss. Es gehen auch bei Kontrollen ja immer mindestens 2 bewaffnete Beamte (scharfe Schusswaffen am Holster) rein, und wenn es mal beim LWB drei sind, oder die Kollegen unterm Hemd Schutzwesten (was eben so gegen die KK-Spopi oder auch die Wichmantel 9mm reicht) tragen wollen, hätte man dafür auch noch Verständnis. Aber ein riesiges SEK-Kommando mit Kriegswaffen, vermummt (angeblicher Mitzweck: die Vermummung soll den Bürger einschüchtern) und eben aller (durchaus dann notwendigen) Gewaltanwendung, Sachzerstörung und Hunde erschiessen - das ist einfach und ehrlich Overkill. Früher, und damit meine ich die Zeit zwischen 1945 und 1974 , gab es keine Sondereinsatzkommandos in Deutschland. Es gab aber sehr viel mehr Waffen in den Haushalten, weil ja jedermann ab 18 sich was Großkalibriges bei Neckermann und Co. bestellen konnte und das dann griffbereit auf den Nachttisch legen durfte. Die SEKs sind für ganz besondere Spezialeinsätze eingeführt worden - gegen Terroristen und schwerstkriminelle Geiselnehmer. Heute werden sie ganz locker allein 500mal jährlich in Frankfurt und in Berlin fast doppelt so oft eingesetzt - zehntausende von SEK-EInsätzen in Deutschland Jahr für Jahr - man muss und darf schon fragen, ob das noch als "verhältnismäßig" gelten kann. Abschließend weiß ich nicht, woher Du Deine Info hast, dass es bei LWB (in allen Bundesländern??) kein Standardprozedere sein soll, das SEK einzuschalten. Diese Woche kam eine Reportage im NDR, bei der Frank Federau, Pressesprecher vom LKA Niedersachen sich "grundsätzlich" dazu äußert. Das SEK ist für die Bewältigung "besonderer Gefährdungssituationen" da. Diese definiert Kriminalhauptkommissar Federau wie folgt: Wenn es Informationen gibt: "dass scharfe Waffen vorhanden sind" dass Sprengstoff vorhanden sein kann dass aggressive Gewalttäter vor Ort sind dass gefährliche, aggressive Hunde da sind Herr Federau spricht nicht von "illegalen" Waffen, legale (auch KK ist ja scharf) reichen offenbar völlig aus. Und wer nur Wiederlader oder Böllerer ist, ist dann gleich durch Punkt 2 miterfasst. Und Punkt 4 umfasst keineswegs nur Kampfhunderassen! Zumal häufig auch harmlose wie in Berlin ein kleiner Labrador-Mischling vom SEK erschossen werden.BILD: SEK erschiesst Familienhund Scotty So, jetzt kann sich jeder überlegen, inwiefern er in obiges SEK-Einsatzraster reinfallen könnte. Selbst eine Grünen-Politikern akzeptiert im untenstehenden Beitrag diese exzessiven SEK-Einsätze nicht mehr. Unsere Verbände - und das wollen ja über 90% unserer Abstimmenden in diesem Thread - sollten da für uns Legalwaffenbesitzer intervenieren, dass wir GK- und KK-Schützen und Wiederlader künftig ausdrücklich nicht in ein solches "SEK-Einsatz-Raster" fallen. Millionen gesetzestreuer Bürger, die überprüft und völlig legal Schusswaffen oder Schwarz-/NC-Pulver besitzer - oder auch einfach nur (vielleicht etwas größere) Hunde - dürfen nicht auf diese Weise diskriminiert werden. Wir sind nicht "besonders" gefährlich und wenn man das unterstellte und SEK-Einsätze zum Standard werden, dann wird sich künftig auch mancher Schuss seitens der Polizei "lösen", weil man dann bei JEDER z.B. FahrzeugKontrolle gleich mit der MP bedroht wird, weil man ja "besonders gefährlich" ist. Diese Diskriminierung dürfen wir nicht zulassen - auch weil sie dann der Anfang vom Ende des LWB in D ist. Hier der NDR-Beitrag mit den Aussagen des Pressesprechers Federau vom LKA Niedersachsen (für die, die es immer noch nicht glauben wollen): NDR 7 min SEK-Reportage 14.02.2012 Grüße Schwarzwälder
  14. Hm, hier ist einiges z.B. von uwewittemburg Geschriebenes gelöcht worden. Trotzdem mal ein paar "Berichtigungen": Es wurde sinngemäß gesagt, "seit wann entscheidet der Beschuldigte, wie und welche Polizeimaßnahmen gegen ihn ergriffen werden": Meine Antwort: 1. In einer Demokratie entscheidet der Souverän, das Volk, darüber, welche Maßnahmen der Staat gegen seine Bürger ggf. ergreifen darf. Die Polizei ist eine der wenigen Staatsorgane, die direkte Gewalt gegen Bürger ausüben darf und dessen Grundrechte ggf. umfangreich aushebeln darf. Insofern ist es prinzipiell klar, dass der Souverän da ganz besonders genau hinschaut, wie das genau geschieht. 2. Wir Legalwaffenbesitzer sind ja nicht generell alle "Beschuldigte" oder Verbrecher, sondern zunächst mal unbescholtene Bürger (sonst wären wir keine LWB). Insofern kann man uns nicht das Recht absprechen, über polizeiliche Vorgehensweise, deren gesetzlichen Rahmen (was erlaubt, was nicht erlaubt, was verhältnismäßig oder ggf. erforderlich ist) zu diskutieren. 3. Der notorische Verweis auf "sag ich euch nicht" hilft nicht wirklich weiter. Wenn oberste Polizeibehörden oder Innenministerien neue Einsatzrichtlinien für SEKs vrogeben, dann unterliegen die natürlich genauso einer demokratischen Kontrolle. Selbst wenn es taktisch erforderlich sein sollte, diese nicht offen dem Bürger zu kommunizieren, so haben die Gerichte einerseits und die Parlamente/Abgeordneten andererseits sehr wohl das Recht, diese im Detail zu überprüfen und ggf. ändern zu lassen. 4. Was das "Beschuldigte " anbelangt: Laut dieser Panorama-Sendung stehen in Bayern einem Richter im Schnitt 2 min (!!) zur Verfügung, über eine Hausdruchsuchung zu entscheiden. 2 Minuten, in denen über das Schicksal ganzer Familien gerichtet wird. Für uns LWB wird es dann künftig (!) nochmals 2 Sekunden dauern, bis aus der Hausdurchsuchung ein SEK-Einsatz wird. Diese gut 2 Minuten sind also eine SEHR dünne Grundlage für solche Einsätze. Und "Beschuldigte" sind ja nicht vollständig entrechtete Bürger, es gilt die Unschuldsvermutung und "Sippenhaft" (für vom SEK-Einsatz mitbetroffene Familienangehörige) darf es auch nicht geben. 5. Je mehr man sich mit dem Thema Hausdurchsuchung beschäftigt, desto mehr stehen einem die Haare zu Berge: Da wird bei einem Anwalt durchsucht, weil er sich der Bezahlung zweier Parkknöllchen a 20 EUR durch "Schutzbehauptungen" entzogen habe. Das wurde natürlich vom BVerfG gekippt. Ein ander Mal wird bei einem Handwerker durchsucht, weil die Innung den Verdacht hatte, er würde Dachdeckerarbeiten ohne Meisterbrief ausführen. Es ging um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Gartenhausdaches... dem Mann werden bei der Hausdurchsuchung erstmal alle Akten, Telefon etc. für 1 Jahr beschlagnahmt. Danach war seine kleine Firma pleite, weil ohne den ganzen Briefverkehr, Rechnungen, Kundenkontakte, Steuernachweise etc. die effiziente Führung des Betriebs nicht mehr möglich waren. 6. Der Clou: Selbst wenn eine HD oder SEK.Einsatz unrechtmäßig waren, guckt man in die Röhre. Schadenersatz gibt es nur für rechtmäßige Hausdurchsuchungen bei einem erwiesenermaßen Unschuldigen. Ist man (selbst nur minimal) schuldig oder ist man unschuldig, die HD aber unrechtmäßig, gibt es zunächst mal keinen Schadenersatz!! Wer sich also gerichtlich gegen D wehrt, sollte sich das gut überlegen. Das BVerfG scheint zwar gerne einem recht zugeben, weil es in seinen Entscheidungen wohl öfter auf "nicht erforderlich" (mildere Mittel wären der Behörde möglich gewesen) oder "unverhältnismäßig" plädiert, aber dann guckt man bei der Behörde wegen Schadenerstz eben in die Röhre. 7. Abschliessend: 30.000-50.000 Hausdurchsuchungen werden jährlich in D durchgeführt. Im statistischen Schnitt hat man also eine 5-10%ige Chance, in seinem Leben selbst von einer solchen betroffen zu sein. Und als Legalwaffenbesitzer soll es dann künftig automatisch ein SEK-Einsatz werden. Genau dagegen müssen wir uns wehren: Es darf nicht sein, dass 2,5 Mio. Legalwaffenbesitzer - mit ihren Familienangehörigen wohl etwa 7 Millionen Bundesbürger - einem 5-10%igen Risiko eines schwer traumatisierenden SEK-Einsatzes ausgesetzt werden, bei dem inzwischen (nur als Beispiel) offenbar regelhaft (Standardprozedur) die Haustiere erschossen, Wohnungstür zerstört, oft Mobiliar zerschlagen, und Erwachsene wie Kinder einem hohen Risiko, erschossen (wenn das Kind im taktisch unglücklichen Moment im Halbdunkel um die Ecke krabbelt) zu werden, zumindest aber beim blitzschnellen zu Boden werfen auch sehr ernsthaft körperlich verletzt werden, ausgesetzt sind. Eine "Eigensicherungsmaximierung" darf nicht ohne demokratische Kontrolle exzessiv betrieben werden. Die Anwendung tödlicher (Schusswaffen)Gewalt gegen Polizeibeamte ist etwas, was höchstens Schwerstkriminelle "auszeichnet". Dabei sterben jährlich in D 0-1 Polizeibeamte (im Schnitt der letzten Jahre). Bei Legalwaffenbesitzern ist so etwas extrem unwahrscheinlich. Und man kann nicht nur weil man auch das minimalste Restrisiko im Beruf ausschalten will, gleich Millionen von Bürgern ihre Grundrechte ausschalten. Jeder hat Risiken in seinem Beruf: Als Arzt kann ich auch nicht einem HIV-Infizierten oder Hepatitis C-Kranken etc. Diagnostik oder Therapie verweigern, nur weil ich das Restrisiko, mich dabei anzustecken und im schlimmsten Fall zu sterben ausschalten möchte. Ein Feuerwehrmann kann auch nicht ein Wohnhaus und seine Bewohner "kontrolliert abbrennen" lassen, nur weil er für sich ein Restrisiko bei anderweitigem Vorgehen fürchtet. Davon abgesehen: Ein Rambo-Vorgehen schadet auch dem Ansehen der Polizei, was langfristig Ermittlungsarbeiten/Kooperationen in der Bevölkerung eher verhindert. Ich hoffe, unser Staat kippt den Trend und gelangt wieder zu maßvolleren Einsätzen. Hier noch der Link zur NDR-Fernsehsendung (7 min Dauer): Das Erste: Grüße Schwarzwälder
  15. AUch wenn man vor Gericht verliert, zeigt es, dass wir prinzipiell wehrhaft sind. Das Ganze hat durchaus einen disziplinierenden Effekt auf den Gesetzgeber, wenn er damit rechnen muss, seine neuen drangsalierenden Gesetze kommen vor den Prüfstand in Karlsruhe und Straßburg. Der Kampf vor den Gerichten darf niemals alleinige Strategie sein, aber als begleitende Maßnahme halte ich ihn sehr wohl für angebracht und notwendig. Das Forum Waffenrecht hat uns diesen Kampf in früheren Jahren eher auszureden versucht (man brauche "Ruhe für die Verhandlungen"), aber die NRA betreibt bekanntlich überaus erfolgreiche Lobbyarbeit in den USA, die bekanntlich immer auch von großen Prozessen bis vor dem Supreme Court begleitet ist. Es ist ein Riesenverdienst des FvLW, dass wir uns diesem Kampf vor den Gerichten nun auch stellen, gerade da, wo alle anderen den Kopf in den Sand stecken. Davon abgesehen: Auch wenn man eine Niederlage erleidet, können manchmal in Begründungstexten doch "Vorgaben" stehen, die den GG für die Zukunft binden. Grüße Schwarzwälder
  16. Also das SEK selber zieht ja zunächst keine Schlüsse. Die haben ihre Einsatzrichtlinien und "präventiv-polizeirechtlichen " Regelungen. Die kreiert ein SEK ja jeweils nicht für sich, sondern werden von oben verordnet - und genau da muss der Ansetzpunkt sein. Der BGH zweifelt ja schon die Rechtmäßigkeit geltender Regelungen an, dann kann eine rechtsstaatliche Schlussfolgerung doch nur sein, künftig solche Einsätze als Durchsuchungsmittel weniger/deutlich zurückhaltender anzuwenden. Allerdings gebe ich Dir Recht,die Äußerungen aus den Innenministerien und Polizeipräsiedien deuten in eine ganz andere Richtung, da gibt es nur Richterschelte zu hören, Fehlurteil etc. Einsicht 0. Eine Vereinsleitung" verstieg sich sogar in Zeitungskommentaren zum Begriff: "Diktatur der Jurisprudenz" gegen die man sich auflehnen müsse. @Heletz: Ich hoffe sehr, dass es da in Straßburg weitergeht. Wenn nicht, werden die unangekündigten und anlasslosen Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern zunehmend verschärft (auch zur Unzeit, kein Recht auf Ablehnung usw.) und zunehmend (spätestens dann, wenn ein LWB dabei ungeschickt droht) im SEK-Stil durchgeführt - spätestens dann kriegt man die Sportschützen alle klein! Grüße Schwarzwälder
  17. Sorry, aber das sind ein paar voreilige Schlüsse. Das EU-Waffenregister könnte gem. EU durchaus etwas "dezentraler" gestaltet sein. Es sind eher übereifrige deutsche Politiker, die aus den EU-Vorgaben eine "Maximallösung" machen. Das gilt auch für viele andere WaffG-Bereiche. Das EU-Waffengesetz ließe z.B. Waffenscheine für unbescholtene Bürger (zum Waffentragen) durchaus zu. Bis vor kurzem wäre auch der völlig unregistrierte Flintenerwerb (BDF) und der Erwerb vieler Langwaffen ohne vorherige Genehmigung (nur Registrierung) möglich gewesen. D hat schon immer weit über die EU-Vorgaben hinaus reglementiert! Zur EU und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung Dieses Grundrecht ist keine deutsche Eigenart, die 1848 in der Paulskirchenverfassung erstmals für Deutsche festgeschrieben wurde, sondern dieses Grundrecht gibt es in anderen EU-Ländern (z.B. Belgien) schon deutlich länger. Bekanntlich haben wir ja nun einen EU-Vertrag. Darin bekennt sich die EU in Art. 6 ausdrücklich zur europ. Charta der Menschenrechte und zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Beide Vertrags-/Gesetzeswerke kennen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ebenfalls als Grundrecht an. In beiden Vertragswerken darf dieses Recht NUR durch gesetzliche Maßnahmen und NUR wenn diese entweder "erforderlich" und "verhältnismäßig" (Charta Art. 7 i.V.m. Art. 52) oder "notwendig" (EMRK Art. 8) für die öffentliche Sicherheit etc. sind, eingeschränkt werden. Also: Wenn die anlasslosen und unangekündigten Hauskontrollbesuche nach EU-Recht verhältnismäßig, erforderlich und notwendig (alles weit höhere Hürden als nur "geeignet") sein müssen, dann würde ich diese WaffG-Passage und dieses BVerfG-Entscheidung dazu sehr wohl in Straßburg prüfen lassen! Ich wäre hierzu gerne bereit vorneweg 100 EUR und bei Bedarf auch mehr zu spenden. Wenn die Antragsteller und das. FvLW dazu offenbar bereit sind, würde mich das riesig freuen. Uns bleiben 6 Monate nach dem BVerfG-Urteil Zeit, Klage in Straßburg einzureichen. Grüße Schwarzwälder
  18. Seit geraumer Zeit gehen wir Legalwaffenbesitzer ja u.a. mit dem FvLW hier vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kontrollbesuche wegen §13GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) vor. Vielen scheint aber nicht klar, das legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzern neben der Unverletzlichkeit der Wohnung noch eine ganze Reihe weiterer Grundrechte genommen werden könnten – immer dann nämlich, wenn eine Hausdurchsuchung (und sei sie aus nichtigem Anlass oder wegen purer Denunziation) angeordnet wird. Während früher SEK-Einsätze bei Hausdurchsuchungen wohl eine ziemliche Ausnahme waren: hieß es noch auf über 10 Jahre alten Internet-Einträgen , so erklären Polizeisprecher heute zur Frage SEK-Einsatz ganz lapidar: Link Mithin muss man als registrierter Legalwaffenbesitzer also damit rechnen, dass schon bei kleinen Anlässen wie z.B. irgendwelchen Downloads des Sohnemanns, Steuerunregelmäßigkeiten oder eben auch Nachbardenunziation oder Glock-Schalterchen etc. statt 2 freundlichen Polizeibeamten zu normaler Zeit ein ganzer vermummter Sturmtrupp mit Kriegswaffen tief nachts die Wohnung stürmt, Haustüre und Mobiliar zerschmettert, ggf. Haustiere erschiesst, Kinder und Ehefrau womöglich lebenslang traumatisiert und den Hausherrn ggf. auch nackt und blitzschnell mit hoher Gewalt auf den Boden klatscht. Das alles NUR weil man als „Legalwaffenbesitzer“ registriert ist. Meist gehen die Diskussionen ja dann auch bei WO in Richtung Unprofessionalität oder es wird direkt den beteiligten SEK-Beamten Vorwürfe gemacht. Aber die müssen (nicht immer, aber oft) durchaus aus Selbstschutz so vorgehen. M.E. liegt das Problem woanders, nämlich in den Innenministerien selber und dem inflationären Gebrauch von SEK-Einsätzen bei Hausdurchsuchungen. Das BGH-Urteil vom November 2011 hat diesbezüglich ausgeführt: Link BGH-Urteil vom 02.November 2011M.E. folgt aus dieser Meinung des BGH, dass ein SEK-Einsatz bei Hausdurchsuchungen von Legalwaffenbesitzern höchstens dann zulässig ist, wenn der LWB mit seiner Waffe rumfuchtelt und die Durchsuchung nicht dulden will oder konkret damit droht, die Durchsuchung mit Schusswaffengebrauch stören zu wollen. „Präventiv-polizeirechtliche Regeln“ allein können jedenfalls nicht unsere (und unserer Familien!) Grundrechte auf Würde des Menschen, körperliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf Eigentum ausser Kraft setzen. Mal davon abgesehen, dass beim „Stand der Wissenschaft“ zur Prävention nicht einfach Daten aus den USA auf D übertragen werden können. In D lag die Zahl erschossener Polizeibeamten im Dienst zwischen 0-1 pro Jahr Link Prof. SDr. C. Lorei, in den USA liegt sie bei jährlich 100-200. Dies rechtfertigt den inflationären SEK-Einsatz jedenfalls nicht – und auch den Schusswaffengebrauch generell durch Polizei (von 1996: 2500 auf 2006: >6000) eher nicht. In einer befriedeten Demokratie sollten "Rollkommandos" nicht zur Alltäglichkeit werden. Lösungsvorschläge: A) Wir Schützen sollten nicht gegen Polizeigewalt etc. wettern, das trifft die Falschen – und wir haben ja viele nette Schützenkameraden aus der Polizei unter uns. Wir sollten aber überlegen, ob wir als FvLW auch in Bezug auf obigen BGH-Urteilstext nicht bei Innenministerien anfragen, ob entsprechende Einsatzleitlinien überarbeitet würden im Sinne von uns LWB und nochmals klarstellen, dass von uns keine Gefahr ausgeht. B ) Ferner wäre es sicher hilfreich, bei bekannten Landtagsabgeordneten (sinnvollerweise eher aus der jeweiligen Opposition, je nach Bundesland FDP, SPD, Grüne, Piraten) anzuregen, entsprechende parlamentarische Anfragen an die Innenministerien richten zu lassen: Wieviel % der Hausdurchsuchungen werden mit SEK Einsatz gestaltet? Welche Entwicklung zeigt sich dabei in den letzten 20 Jahren? Gibt es (im jeweiligen Bundesland) grundsätzliche Anordnungen/Einsatzrichtlinien, bei Legalwaffenbesitz für Hausdurchsuchungen stets das SEK hinzuzuziehen? Werden sonstige Abwägungen zur Verhältnismäßigkeit der Mittel bei LWB (im Hinblick auf Schutz der Familienmitglieder/Kinder des LWB) vorgenommen, wie etwa Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des LWB und seiner Familie? Gibt es Untersuchungsdaten oder wurden solche veranlasst oder unterstützt über die Opfer von SEK-Einsätzen (Traumatisierungen auch von Partner/Kindern, psychiatrische und medizinische Behandlungen, ggf. dauerhafte Behinderungen oder Todesfolgen)? Welche materielle Schäden entstehen jährlich an Gebäude, Mobiliar, Haustieren und in welcher Höhe musste der Steuerzahler hierfür jährlich Entschädigungen leisten? Welche zusätzliche Kosten (Personal- und Sachkosten) verursacht ein SEK-Einsatz im Schnitt im Vergleich zu einer normalen Hausdurchsuchung durch 2-3 normal bewaffnete Streifenbeamte? Gibt es Statistiken zu Verletzungen/Tod von Polizeibeamten während einer Hausdurchsuchung ohne und mit SEK-Einsatz? Ohne/mit Schusswaffen? Gibt es dokumentierte Fälle, in denen Legalwaffenbesitzer während einer Hausdurchsuchung zu ihren Waffen gegriffen haben? Sorry für die Länge, aber das Thema kann für uns alle sehr wichtig werden, jeder kann Opfer eines SEK-Einsatzes/Hausdurchsuchung werden. Die traurigen Fälle in Wedemark Link oder auch der Rechtsanwalt mit seinem Glock-Hebelchen in Bayern (siehe VISIER) belegen das. Wir Legalwaffenbesitzer sollten aber wenigstens dafür sorgen, dass wir hierbei nicht schlechter behandelt werden als andere (Nicht-LWB) Bürger auch. Grüße Schwarzwälder
  19. Dänemark ist jetzt waffenrechtlich nicht unbedingt das liberalste skandinavische Land. Am übelsten ist zweifellos Island, aber dann kommt DK (die haben selbst auf Grönland das Waffenrecht verschärft), dann Schweden, dann Norwegen und am lockersten dürfte (immer noch) Finnland sein (wobei die Färöer auch sehr locker sein sollen). Kurzwaffen in Dänemark müssen z.B. eine Mindestlauflänge haben, eine normale Glock 17 ist zu kurz. Was die im Thread erwähnte "Positivliste" bei HA in Norwegen anbelangt: Die gibt es schon sehr lange - nicht erst seit dem Attentat auf Utøya. Eine Liste mit Halbautomaten, die für die Jagd erworben werden (dazu zählt auch das Ruger Mini 14, welches unter dem Bedürfnis Jagd 2010 vom Attentäter erworben wurde) und eine weitere Liste für Sportschützen (u.a. OA15 etc.). Man kann aber - ähnlich wie in D - dort bei der Kripos Oslo jederzeit die Anerkennung weiterer HA beantragen, nach neuem WaffG kann auch eine Anerkennung anderer EU/EWR-Behörden als nicht leicht umbaubarer HA u.U. jetzt akzeptiert werden - muss man halt vorher fragen. Grüße Schwarzwälder
  20. Da wäre ich vorsichtig: Bei einer unangemeldeten Kontrolle und gemeinsamem Schreiten zum Tresor werden die Behördenmitarbeiter sicher genau darauf achten, ob der Tresor richtig verschlossen war und wie(!) genau er geöffnet wurde. Wenn da ein Zahlenkombinationsfeld angebracht ist, welches zum Öffnen unbedient bleibt, wird selbst der argloseste Mitarbeiter mißtrauisch werden und genau nachhaken. Wenn dann rauskommt, dass die "0er"Zertifizierung etc. NUR mit Zahlenschlosskombi gilt, dann ist man sogar mit Sicherheit der Dumme! Grüße Schwarzwälder
  21. Das Problem ist m.W., dass es zwar solche Fingerprint-Schlösser in D gibt, aber diese keine Zulassung für den von Dir benötigten "0er"-Schrank haben. Es gibt natürlich auch in der Biometrie Weiterentwicklungen, Stichwort "Lebenderkennung", mit der sich "gefälschte Finger" leicht erkennen ließen (Kälte/Wärme-Gradienten an den Fingerrillen): Link Im Prinzip hätte ich daher nichts gegen eine Option bei den Schlössern (moderne Biometrie, Zahlenkombi oder Schlüssel) - Zwang zur Biometrie oder gar Armatix-Stöpsel (Biometrie an jeder einzelnen Waffe) oder gar die bei Armatix perspektivisch entwickelte Fernkontrolle lehne ich aber ab. Grüße Schwarzwälder
  22. Ich hatte mich mal vor längerer Zeit gründlich mit dem neuseeländischen Waffengesetz auseinandergesetzt. Es ist sehr streng bedürfnisorientiert und es werden exzessive Checks (Arbeitgeber, Nachbarn etc.) gemacht, bevor man bestimmte Waffenlizenzen bekommt. Makalu hat zwar recht: Es geht irgendwie (fast) alles, auch Vollauto, wenn man gewillt ist, entsprechende Kopfstände zu machen, aber die liberalen Zeiten sind dort definitiv auch vorbei und concealed carry / überhaupt Selbstverteidigung mit Schusswaffen sollte man dort gänzlich vergessen. Für Importe gelten auch nochmal andere Regeln (auch bei Umzug, es gibt da lange Listen, was erstmal relativ problemlos geht und was eher nicht, Magazinbeschränkungen etc.) - online gibt es dazu massenhaft Infos. Grüße Schwarzwälder
  23. Nein, das BKA hat schon anno 2008 mit dem Argument "Maschnenpistole" gegen "dickere" Kurzwaffen generell argumentiert. Die 2 PSM haben sie User Benzin gelassen, aber bei der SAR hieß es: Grüße Schwarzwälder
  24. Hm, eine Kriegswaffe geht nur auf Kriegswaffen-WBK, dachte ich. Solche Kriegswaffen-WBKs sind ja anno 1972 für Altbesitzer reichlich ausgestellt worden. Wobei Deine Ausführungen natürlich erklären, weshalb ein WO-User vom BKA mitgeteilt bekam, seine SAR-M1P sei eine "Maschinenpistole". Diese halbautomatische Kurzwaffen-Kaschi hat ja auch einen Klappschaft. Dann sollte man also bei Kurzwaffen also ganz generell extrem vorsichtig sein, was man da ranschraubt... Zumindest für den Kurzwaffenbereich haben wir jetzt also wieder den vollen alten §37 am Laufen, ganz ohne Gesetz, nur durch Uminterpretierung des KWKG (was die kleine Unannehmlichkeit von Haftstrafen statt wie früher bloßen Verstössen gegen das WaffG mit sich bringt). Dient diese krampfhafte Verhinderung irgendwelcher klobiger, halbautomatischer 9x19mm Kurzwaffen jetzt wirklich der öSuO? Grüße Schwarzwälder
  25. Also was macht jetzt eine Maschinenpistole aus: Pistole + Vordergriff (+evtl. Klapp-/Schubschaft) = Maschinenpistole = Kriegswaffe? dann wäre natürlich auch eine Glock, sobald man nen Vorderschaftgriff und/oder ein Anschlagschaft anbringt, eine Kriegswaffe. Wohingegen ein Glock-Umbau zur Vollautomatik "nur" eine Reihenfeuerpistole und damit KEINE Kriegswaffe ergäbe. Mit anderen Worten: Wer ein Vordergriff an seine Glock 17 macht, wandert in den Knast, nie mehr Waffen. Wer seine Glock zur Vollauto umbaut, der sieht hingegen "nur" den erhobenen Zeigefinger (Geld- oder Bewährungsstrafe). Ist das jetzt wirklich die neue Logik? Grüße Schwarzwälder
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