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Bei Schwabenarms dürfte es sich um eine Neufertigung aus neuem zivilen Nicht_KWKG-Lauf und neuem zivilen Nicht_KWKG Verschluss handeln, kombiniert mit (bislang) nicht waffenrechtlich relevanten orig. G3-Teilen wie Schaft, Visierung, Griff usw. Bis 2002 konnten alte G3 "demilitarisiert" werden - die kannst Du erwerben (dabei sind dann aber viele Dinge zu beachten, um die KWKG-Eigenschaft nicht wieder aufleben zu lassen: z.B. max. 5-Schuss-Magazine einsetzen, Visieränderungen ggf. nicht rückgängig machen usw. - nur der Schaft darf ggf. rückgebaut werden). Auch ehemalige Kriegswaffen bis 1945, die nicht mehr Kriegswaffen sind (wie eine Tommy-Gun, Stgw.44 etc.), durften von Vollauto auf halbautomatisch umgebaut und erworben werden.
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Ich finde die Stellungnahme wirklich gut, zumal sie geschlossen von allen relevanten Schützenverbänden mitgetragen wird und auch gleich solide Gesetzesänderungstexte mitgeliefert werden. Es freut mich auch, dass explizit detaillierte Anforderungen an das Training und seinen Umfang (Häufigkeit, Dauer) im Gesetzestext gefordert werden. Denn jede Lücke führt dazu, dass später Gerichte Regelungslücken unter dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" gegen unsere Interesse schließen werden. Man muss einfach sehen, dass die derzeitige Gesetzesversion (inkl. Änderungen BR) einen enorm negativen Effekt auf den deutschen Legalwaffenbesitz hätte - vergleichbar mit den Einschnitten 1972/76. Der Waffenbestand insgesamt (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsvoraussetzungen pro Waffe) und die Zahl der LWB (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsauflagen, durch extreme Überprüfungen, durch Kostensteigerungen und durch Fallstricke - Stichwort Magazinregelungsdschungel) würden drastisch abnehmen, in der weiteren Folge würde auch der Absatz an Neuwaffen implodieren und viele innovative Bümas, Händler, Hersteller und Importeure dichtmachen. Die derart dezimierte Lobby würde dann den Todesstoß von RRG oder wem auch immer in ein paar Jahren nichts mehr entgegensetzen können. 2 Dinge vermisse ich in der Gemeinsamen Stellungnahme noch: a) Die Vermutung der Regelunzuverlässigkeit bei bloßer Listung des Namens in Listen des VS aus unbekanntem Grund. Es darf keine "ZÜP" für Legalwaffenbesitzer geben! Schon bei Piloten hat sich diese nicht bewährt, in vielen Jahren konnte kein einziger Terrorist "herausgezüpt" werden. Statt einige tausend Piloten jährlich jetzt 1 Mio. LWB diesen Überprüfungen zu unterziehen, führt zum endgültigen Kollabieren der Verwaltung mit extremen Wartezeiten, Kosten und am Ende völlig ungerecht-automatisierten Ergebnissen, die keine Sicherheit, sondern nur Chaos und Entrechtung stiften. b) Bei den Magazinen sollte für Altbesitzer eine einfache Regelung als absolutes Minimum gefordert werden: Erlaubte Altmagazine sollten im bisher legal genutzten Umfang weiter nutzbar bleiben. D.h. Sportschützen sollen diese als blockierte Magazine weiter nutzen können, was völlig EU-konform ist. Die Magazinkörperregelung darf *wenn überhaupt* nur auf neue Magazine (nach Gesetzesverabschiedung) bezogen werden.
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Ich hatte ja die gesamte Liste des Bundesamts für Statistik eingestellt. Segelflugzeuglizenzinhaber und Lizenzinhaber für UL-Flieger (bis 600 kg) sind keiner ZÜP unterworfen. Es ist sicher nicht nur das LBA, sondern auch die Landesbehörden (v.a. Segelflug+UL, die aber keiner ZÜP unterliegen) und Militärs etc. - allerdings werden letztere sowieso intensivst überprüft; die sind dann ggf. nicht relevant. Hinzu kommt der wesentlich kürzere Überprüfungsturnus bei WBK-Inhabern (im Gegensatz zu Piloten, da nur alle 5 Jahre). Die Statistik des Luftfahrtbundesamtes weist für 2008 > 80.000 Pilotenlizenzen aus: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Statistiken/Statistik_Luftfahrtpersonal_2008.html Dabei sind dann aber die Segelfluglizenzinhaber >> 30.000 PPL(C) abzuziehen (keine ZÜP erforderlich), ebenfalls die auf UL-Flieger beschränkten Privatpilotlizenzen (damals wohl teilweise noch unter PPL(A) eingegangen). Mir ging es jetzt auch nicht um eine hochexakte Erfassung jeder einzelnen Pilotenlizenz, sondern um die Darstellung der stark unterschiedlichen Größenordnung, der von ZÜP betroffenen Pilotenlizenzen vs. den künftig vom Verfassungsschutz zu überprüfenden WBK-Inhabern. Bei Piloten werden es jährlich im unteren fünfstelligen Bereich ZÜPs geben und bei WBK-Inhabern wird's dann eher siebenstellig (bei jedem Waffenerwerb) Interessant, weil die Behörden schon bei den jetzigen ZÜP-Zahlen kaum hinterherkommen, obwohl die Luftfrachtindustrie über das BMWI da mächtig Druck macht und ganz anders Druck aufbaut als es ein F. Gepperth oder selbst ein DSB jemals könnten. https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/7C59EB9E671A23F5C12582FD0052B0FB/$file/DSLV-Jahresbericht_2017-2018.pdf (Seite 25 unten) Wenn die Verfassungsschutzprüfungen schon für die Luftfahrtindustrie so schleppend verlaufen, obwohl die RICHTIG Druck machen, wie sollen dann plötzlich 100mal mehr Personen (WBK-Inhaber) zeitnah überprüft werden können? WIe sollen das die Behörden hinbekommen? Zeit für differenzierte Datenlieferungen (beim VS/Nachrichtendienst) und angepasste Bewertungen bei Behörden wird es da für die WBK-Besitzer nicht mehr geben können. Nur noch automatisiert: Irgendein Eintrag beim VS = Ende der Zuverlässigkeit. Fertig.
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Schön gedacht, aber bei den Piloten und deren ZÜP gibt es da inziwschen genügend einschlägige Rechtssprechungen: Zum sogenannten Informantenschutz urteilt das BVerwG https://openjur.de/u/163057.html: ==> Wie willst Du künftig als LWB nachweisen, dass ein Denunziant "wider besseren WIssens oder leichtfertig" Falschangaben gegen Dich gemacht hat, wenn Informantenschutz/Denunzoiantenschutz über alles geht? Zum Schutz der Geheimdienste etc. wird geurteilt (ebenfalls Bundesverwaltungsgericht)https://openjur.de/u/163057.html : ==> Also schon wenn nur gewisse Rückschlüsse auf Arbeitsweisen oder Behördenzusammenarbeit offenbar weden könnten, bleiben die Angaben aus Verfassungsschutz- und nachrichtendienstlichen Kreisen für Dich geschwärzt. Keine Überprüfungschance! Datenschutzrechtliche Bedenken gibt es nicht, denn man macht ja bei den ZÜP völlig "freiwillig" mit.
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Der Amokflieger wäre von der ZÜP doch gar nicht erfasst worden - ohne deutsche Lizenz = keine ZÜP. Ansonsten hat die AOPA (Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten) eine Anfrage beim BMI machen lassen. In 7 Jahren ZÜP 2005-2012 wurde kein einziger Terrorist "entdeckt". Du kannst eine neue Anfrage an das BMI stellen. Kostet Dich 150 EUR. Dann weißt Du, ob die ZÜP seit 2013 irgendeinen Terroristen rausgefischt hat. Ansonsten mal die AOPA zitiert https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/zuep-aktuelle-informationen.html:
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Es gibt bundesweit 4894 Berufspilotenlizenzen (CPL(A)). Alle Lizenzen inkl. privat, Polizei, Flugingenieure, etc. bei, Muftfahrtbundesamt betragen in D rund 21000 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183097/umfrage/anzahl-der-piloten-in-deutschland/ Was für wenige tausend Piloten funktioniert, muss nicht gleichermaßen für 1 Mio. Legalwaffenbesitzer funktionieren! Mag sein, dass die Verfassungsschutzbehörden bei den wenigen Piloten noch etwas differenziert und nicht automatisiert jeden Eintrag raushaut. Die ZÜP für Piloten behält zudem 5 Jahre Ihre Gültigkeit. Bei einer Million Legalwaffenbesitzern ist so eine Differenzierung absehbar nicht zu leisten, da zählt dann halt jeder Eintrag: PECH!! Zudem sollte man sich mal §7 LuftSiG durchlesen, um zu erfassen, was da auf uns zukommen könnte: Die ZÜP ist also schon ein gewaltiges Instrument und offenbar scheinen Handlungen vor 1989 eine Rolle zu spielen, sonst würde man nicht auf STASI-Unterlagen zurückgreifen (GESTAPO-Unterlagen wären sicher auch interessant, wenn sie nicht in den meisten Fällen doch etwas zu alt sind...). Und klar, für Schützen sind nicht Flugplatzbetreiber, sondern Schießstandbetreiber interessant und statt Luftfahrtunternehmen eben Waffenfirmen, Bümas, Händler, Egun und Co. Das "Sicherheitsgespräch" dient der Anhörung des Antragstellers, wenn irgendwo Verdachtsmomente bestehen. Unterliegen diese Verdachtsmomente aber der Geheimhaltungspflicht, hat man Pech und erfährt nicht, wo was gegen einen gespeichert ist. Man bekommt nur die Zuverlässigkeit aberkannt und darf für die Aberkennung nochmals extra bezahlen (rund das doppelte einer Antragsgebühr im positiven Falle). Wenn man diesen massiven Aufwand für jeden KK-Schützen betreiben will, dann hat man jedes, aber wirklich jedes Maß verloren!
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https://www.pressreader.com/germany/ostsee-zeitung/20191015/281505047982541 Also ist klar: Es geht längst nicht mehr um eine punktgenaue Umsetzung der EU Richtlinie, sondern um "erste Konsequenzen" nach Halle... Bleibt bloß noch die Frage, welches nach den ersten Konsequenzen dann die weiteren (Haupt-)Konsequenzen sein werden.
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Vorschlag Anleitung Anscheinsbeurteilung §6 für Aufsichten
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Commerzgandalf Wo steht mein Klarname. Wichtig ist der nicht. Zudem betrifft der Anschein nur Sportschützen, nicht Jäger. Es sei denn ein Jäger möchte bei der DM des BDS oder so mitschiessen... -
Vorschlag Anleitung Anscheinsbeurteilung §6 für Aufsichten
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vielen Dank für das Feedback, ich bin gerade unterwegs, werde die Ănderungsvorschläge aber noch einbauen. Und klar, der Schütze und Besitzer ist zuallererst verantwortlich. -
Vorschlag Anleitung Anscheinsbeurteilung §6 für Aufsichten
Schwarzwälder erstellte Thema in Allgemein
Ich habe den früheren Vorschlag etwas überarbeitet und würde mich über konstruktive Beiträge zur Änderung/Weiterentwicklung freuen. Die Aufsichten brauchen irgendwas in der Hand und nachdem das BKA statt 50 EUR nun 232 EUR für die Anscheinsbeurteiung verlangt, können die Schützen nicht mit allem zum BKA rennen. Der Vorschlag in der Anlage ist völlig unverbindlich, keine Gewähr!!! ist nur eine Arbeitsgrundlage. Anscheinsbeurteilung-Flow2.pdf -
Vielleicht liegt das Problem am §6 AWaffV selber. Eine Umsetzung durch die Verbände ist schwierig. Ich hatte mal hier bei WO einen Flowchart als Hilfe für Aufsichten kreiert. Derjenige, der am massivsten dagegen war, warst Du - die Einarbeitung der Kriterien des "epochalen" Urteils des VGH Hessen haben Dir mal gar nicht gepasst, warum auch immer. Wenn es keine klare Anleitung für die Aufsichten gibt, fordern die halt lieber einmal zu oft einen BKA-Bescheid, siehe DM BDS. Das kann man aber nicht den Aufsichten vorwerfen. Und auch nicht den Schützen, die ob dieser Forderungen dann halt lieber einmal zu oft zum BKA rennen - nicht "weil is ja so billig", sondern weil man keinen Stress vor/beim Wettkampf haben möchte. Zudem gibt es viele kaum nachvollziehbare Entscheidungen. Ein MKE 94 Sport mit 42 cm Lauf, Festschaft ohne MFD/Comp ohne Lüftungsschlitze, ohne Quadrail oder sonstige Pica-Schienen und keinem einzigen Anscheinsmerkmal gem. Urteil VGH Hessen (außer dem freistehenden Pistolengriff) wird für Sportschützen verboten, während viele andere 9er HA selbst mit kürzerem Lauf und/oder Comp und/oder div. anderem Tactical Gedöns locker als SPortwaffe durchgehen. Selbst bei Dir bestehen Unsicherheiten, eine Garantie, dass eine Triarii mit Schub-/Klappschaft absolut §6 AWaff konform für Sportschützen ist, wolltest Du mir seinerzeit nicht geben... Aber bei der Prognose "Preiserhöhung" hattest Du recht. Es sollen sich aber auch Händler über lange BKA-Bearbeitungszeiten geärgert haben und hier bei WO schon vor längerem eine drastische Gebührenerhöhung für die Endkunden-Deppen gefordert haben. Auch das könnte ein Grund sein...
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Also im Innenausschuss sitzen 2 Vorsitzende: Frau Lindholz (CSU) und Herr Haug (AFD) als Stellvertreter. Ferner gibt es 2 Sprecher des Innenausschusses: Herr Stephan Mayer (CSU) und Konstantin Kuhle (FDP). Also rein von der Parteizugehörigkeit müsste diese "4er Schaltzentrale" den Sportschützen relativ gewogen sein, oder sehe ich das falsch?
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Zwischenzeitlich war der BSSB wieder aktiv: Ich finde das Engagement des BSSB absolut super. Es erstaunt mich immer mehr, dass andere Verbände anscheinend keinerlei "Dramatik" sehen, ja teilweise die waffenrechtlichen Vorgänge derzeit noch nichtmal thematisieren. Immerhin will die Ausschußvorsitzende "praxisgerechte" Lösungen. Da kann man ja mal einhaken - was praxisgerecht ist und was nicht. Die massive Erhöhung der Gebühren des BKA für Anscheinsbeurteilungen nach §6 AWaffV von 50 EUR auf 232 EUR seit dem 01.10.2019 sind übrigens auch nicht "praxisgerecht"...
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Schwarzwälder antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das relativiert sich leider gar nicht, weil die nächste Instanz des VG Darmstadt schon dieses Jahr entschieden hat: ...und dann gibt es halt noch die zweite Schiene, den WBK-Entzug einzuleiten, wegen nicht ausreichend intensivem Training (4 Stunden laut Waffenrechtskommentaren): User "SLG-Leiter" vom waffenforum.gun-forum.de Last not least stellt der Gesetzgeber - namentlich auch der Bundesrat - im neuen Gesetz einmal mehr einen engen Bezug zwischen Trainingsaufwand zum Bedürfniserhalt und dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich" her, d.h. die Gerichte können später gar nicht anders, als Regelungslücken bei den Trainingsvorschriften so auszulegen, dass dadurch "so wenig Waffen wie möglich im Volk" rauskommen! Dementsprechend zieht sich die Schlinge zu. Vor allem, wenn man sich noch als LWB GEGEN eine zu präzise Regelung zum Schiesstraining im Gesetz wehrt und sich Vorteile erhofft, wenn alles ein bisschen unklar bleibt. Die Unklarheit geht ob des Leitsatzes "so wenig Waffen wie möglich im Volk" immer zu Lasten der Schützen!!! -
Indiens Bezirk Punjab sei verrückt nach Waffen. Daher wurde jetzt beschlossen, dass jeder Antragsteller auf eine Waffenlizenz erstmal 10 Bäume pflanzen muss, davon Selfies machen muss und 1 Monat später nochmals als Doku, dass die Bäume auch anwachsen und gedeihen und gegossen werden. Von 300 Antragstellern werden am Ende nur 100 eine Waffenlizenz erhalten... immerhin gibt es Pistolen, Revolver, Pumpguns und Gewehre. Siehe Report bei der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/ausland/waffenlizenz-punjab-101.html
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Die EU-Magazinbegrenzung gilt nur für GK. KK (Randfeuerpatronen) sind nicht betroffen. Diabolos und Airsoft-Kügelchen gelten eh nicht als "Munition", hier sind m.W. keine Begrenzungen vorgesehen.
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Tresore Klasse 0/N mir aushängbarer Tür und 130cm Einstellhöhe gesucht
Schwarzwälder antwortete auf Onkel's Thema in Allgemein
www.hfd-tresore.de Das Schloss ist für deren günstige Guntress-Serie gedacht, die als Leichtgewicht günstig zu haben sind. Es ist ganz neu im Angebot und im Netz noch nicht eingepflegt, folgende Infos habe ich dort erhalten: Das Schloss (wie abgebildet) kostet wohl 320 EUR Aufpreis zum einfachsten mechanischen Schloss. Das klingt nach viel, aber keinen Schlüssel (mit problematischer Aufbewahrung, wo die Waffenbehörden immer kritischer werden) zu haben und trotzdem ein mechanisches Backup zu haben, ist viel wert. Wenn der Schlüsseldienst vom Tresorhersteller nur EINMAL kommen muss, hast Du den Aufpreis mehr als drin. Und gerade das billige elektron. Schloss schreit nach Defekten. Zudem: In Notfällen, z.B. bei starken elektromagnetischen Wellen nach Atombomben, kannst Du Dein Elektronikschloss vergessen, da kann die zusätzliche Mechanik Leben retten! Ich finde dieses schlüssellose Kombischloss sehr interessant und das wird in meinen nächsten Schrank reinkommen. -
Tresore Klasse 0/N mir aushängbarer Tür und 130cm Einstellhöhe gesucht
Schwarzwälder antwortete auf Onkel's Thema in Allgemein
Ja, aber für 30% mehr (160 EUR) bekommst Du mit dem Hawk 9XL 100% mehr Rauminhalt. Die Angaben passen oft für sperrige SL mit Optiken etc. einfach nicht, d.h. man bekommt oft kratzfrei und sicher deutlich weniger Waffen unter als zunächst beworben. Für die Lastverteilung kann man notfalls eine sehr dicke Holzplatte o.ä., die eine dtl. größere Fläche hat, drunterlegen. Das Elektronikschloss des Hawk kenne ich. Qualitativ wirklich nicht so gut. Als Backup wäre ein mechanisches Zahlenschloss zusätzlich ideal. So was gibt es auch 2-in-1 sehr kompakt/klein, sieht dann so aus: -
Der BSSB scheint Recht zu haben mit der Annahme, dass Waffenrechtsverschärfungen gerade auch aus dem Bundesjustizministerium gefordert werden. Heute abend bei der Tagesschau kann man folgende Zeilen von unserer Bundesjustizministerin C. Lambrecht (SPD) lesen: https://www.tagesschau.de/inland/lambrecht-bab-101.html
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Also der BSSB schreibt folgendes: Sinnvoll wäre es daher jetzt, die 46 Abgeordneten des Innenausschusses anzumailen, da diese als nächste - im Moment - damit befasst sind. Wenn es um Lösungen geht und um "Vermittlung" zwischen BR und Regierung, könnte man ggf. auch den Vorschlag machen, dass die Vereine nach 10 Jahren WBK-Besitz einfach pauschal neben der Mitgliedschaft eine gewisse schiesssportliche Betätigung bescheinigen, die ausdrücklich keine Mindesttrainingszahlen erfordert, sondern nur eine grundsätzliche Weiterbetätigung als Sportschütze in geringer Form, bei der auch einmal jährlich Teilnahme am Vogelschiessen ausreichen würde. Nach dem Motto: "Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau xyz, weiterhin Mitglied in unserem Verein/Verband zu sein und sich weiter schiesssportlich zu betätigen". Der 2. Teilsatz wäre dann eine Hommage an den BR. Für die Zeit bis 10 Jahre würde hingegen der BR-Vorschlag 12/18 je 3 Jahre ausreichen, wobei ausdrücklich festgeschrieben würde, dass dies nicht für JEDE Waffe einzeln, sondern insgesamt gilt. Für den Ersterwerb würde dann 12/18 in 1 Jahr unverändert weiter gelten. Wäre das nicht ein gangbarer Kompromiss, auf den man hinarbeiten sollte?
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...und damit rutscht man in die Abhängigkeit großer Fördermittel für seine Athleten rein. Genau deswegen wird nur allzu oft stillgehalten, um ja keine Fördermittel zu gefährden. Im Prinzip wäre ein waffenrechtlicher Dachverband/Lobbyverband goldrichtig. Sowas haben wir ja: das FWR. Es ist nur dysfunktional.
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@German Bei Diskussionen macht man doch mit, um auch von anderen zu lernen. Du gehst also laut eigener Darstellung nur in die Diskussionen rein, in denen Du das absolute Wissen zu haben glaubst, um andere zu belehren. Deine Meinung steht ja schon. Dazulernen brauchst Du bei den Topics wo Du mitmachst Deiner Meinung nach ja nix! Jetzt erklärt sich natürlich, warum Du so ein "herrlicher" Diskussionspartner bist...😉 Überzeugungsarbeit lohnt sich bei Dir dann nicht. Danke, dass Du das so freimütig zugibst.
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BBF Hat Dir ja schon gesagt, dass Du die Antwort hier im Forum findest. Kurz gesagt: Fritz Gepperth hat den §6 AWaffV vorformuliert. Fairerweise ist das aber eine lange Geschichte. Anno 2002/2003 brennte nach einem Amoklauf die Hütte (mal wieder) und ein Ministerialrat Brenneke versuchte, "Beinahe-Totalverbote" in AWaffV Texte einzuschleusen. Letzten Endes sah man nur einen Ausweg: Selber einen knackigen Verbotstext zu liefern, der ungern gesehene HA wie Kaschi-Klone, MP5-Klone (jeweils über die Hülsenlänge eliminiert), "gefährlich" kurze Bullpup-Waffen (a la AUG) und kurzläufige Sturmgewehre a la M4/M16 (16 Zoll-Verbote) aus Sportschützenhänden eliminiert. Dass dann auch noch KK mit geopfert wurde, daran soll ein anderer Verband "schuld" sein, aber darüber werde ich jetzt nichts sagen. ==> Man muss Fritz Gepperth und dem BDS lassen: Die Sache klappte. Der Anscheinsparagraph 37 wurde nicht für alles ausgepackt, sportlich interessante HA wie die AR15/AR10 (zumindest die mit sportlich relevanten längeren Läufen >> 16 Zoll), die SIG 550/750-Familie, die G3-Klone und später auch MR223/308 ua. blieben für Sportschützen nutzbar, ohne "Ikea-Möbelpaket" drumrum. ==> Man muss aber fairerweise auch sagen, dass dieses "Opfer" angezweifelt wurde. Der damalige Chefredakteur der DWJ, Wolfgang Kräuslich, war z.B. gar nicht der Meinung, dass es notwendig gewesen wäre. Brenneke wäre mit seinen extremen Formulierungen auch so nicht durchgekommen. Es gab damals ein DWJ-Forum, wo es viele wertvolle Info gab, ein Pendant zu WO. Wurde leider vor langem gelöscht. Kräuslich wird natürlich von den Granden niedergemacht: Er sei kein "Insider", sondern ein Outsider, hätte quasi Null Ahnung von den Vorgängen und der Branche überhaupt, usw. Belegt wurde das nicht weiter, nur kam diese Meinung v.a. auch von Dr. Schiiller, der damals als Chefredakteur die Zeitschrift "VISIER" befehligte - ein Schwesternblatt von Caliber, aber eben ein absolutes Konkurrenzprodukt von DWJ - insofern sind solche Sprüche über Konkurrenten sicher mit Vorsicht zu genießen. Was in der damaligen Situation richtig war und was nicht, darüber muss sich jeder seine eigene Meinung bilden. Bei WO findest Du die von BBF angedeuteten Threads noch und kannst Dich reinlesen und Dir ggf. selber ne Meinung bilden: https://forum.waffen-online.de/topic/210389-anerkennung-vom-bds/page/7/?tab=comments#comment-231503 Abschließend ist es wichtig, die damaligen Zusammenhänge zu kennen, denn eine Lobby kann und wird nicht so einfach ein selbst vorformuliertes Gesetz kippen können.
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Die Wand bist Du! Man zeige mir einen, nur einen, einzigen Thread, wo der German mal einsichtig gewesen wäre und seine Meinung korrigiert hätte. 6188 Beiträge und bei allen den absoluten Anspruch immer 100% richtig zu liegen, ohne jegliche Korrektur. DAS ist die Wand, über die wir hier reden. Kritikfähig ist der German nicht, allwissend aber auch nicht. Schlechte Kombination.
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Gut, wenn das Deine Erkenntnis ist, dann lass doch unsere Seite, unsere Waffen-Lobby/Verbände auch "laut schreien". Das gehört zur Lobbyarbeit einfach dazu - massive Öffentlichkeitsarbeit. Das sollte und darf die Basis - also auch Kanne81 - einfordern. Ich finde es super, dass Du im persönlichen Bereich Leute für den Schiesssport anwirbst. Aber wenn irgendwann die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen, dann finden die Bekannten das Schiessen mit Dir zwar toll, aber werden nie zum LWB. Und nur das zählt. Und wenn man nach dem Probeschießen den Aspiranten fair vorrechnet, wieviel eine für dynamisch/Fallscheibe etc. schon taugliche 9mm Pistole kostet (ich nenn mal ne CZ von Frankonia 9mm neu ab 499,-) und wieviel Bürokratiekosten, Mitgliedsgebühren und v.a. Mindesttrainingskosten 12/18 allein in den ersten 10 Jahren dafür anfallen können (ein Vielfaches des Waffenpreises), dann kommen wir an der Stelle eben bald nicht mehr weiter. Und nur weil ein Franco A zufällig auf einem Schiessevent aufschlägt, auf dem auch BW-Soldaten waren, bekommen die Soldaten Ärger mit dem MAD? Nur mal hypothetisch gefragt: Wenn jetzt die BW-Soldaten in einem Kaufhaus A einkaufen waren und zufällig der Franco A. da auch einkaufen geht - rückt dann auch der MAD an? Nein? Dann hat der Logik folgend der MAD also kein Problem mit zufälligen Kontakten zu Franco A., sondern mit Schiessevents - sagen wir es doch wie es ist. Und was legal ist muss legal bleiben und darf nicht durch staatlichen Druck "illegalisiert" werden. NOCH leben wir in einer FREIHEITLICH-demokratischen Grundordnung. Diese MAD-Vorladung sollte vor einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden.