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Schwarzwälder

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  1. Die Tagesschau berichtet dieses Wochenende über eine neue "Waffe": Bola wrap. Dabei wird aus einer gut Handy-großen Apparatur per Knopfdruck ein gespanntes Seil ausgeworfen. Das fliegt mit 150 m/s auf den Gegner zu, schlingt sich um seine Beine oder Brustkorb/Arme … und der Gegner ist weitgehend bewegungsunfähig. Es kann leichte Hautabschürfungen geben, mehr wohl nicht. Zielen kann man mit einem harmlosen grünen Laser. Weitere Wurfseile kann man leicht nachladen. Die Wirkung soll bis 8m optimal sein. Meines Wissens sind Wurfseile/Lassos vom WaffG nicht erfasst. Wäre das die neue SV-Methode (z.B. wenn eine Frau von einem einzelnen Vergewaltiger verfolgt wird)? Wenn es keine Waffe ist, dürfte es dann auch in Waffenfreien Zonen mitgeführt werden? Könnte die Zulassung ggf. auch als Hundeeinfanggerät oder Tierschutz oder Hundeabwehrgerät erwirkt werden? Die Polizisten in den USA sind auf jeden Fall wohl sehr begeistert! https://www.tagesschau.de/ausland/polizei-lasso-101~magnifier_pos-0.html https://www.youtube.com/watch?time_continue=2&v=8phtZN3aymg&feature=emb_logo
  2. Da steht, dass die neue gelbe WBK für "den Erwerb von insgesamt bis zu 10...(Waffen)...berechtigt" Das heißt doch: Ich darf 10 Waffen auf WBK gelb einkaufen. Wenn ich dann aber eine verkaufe, darf ich eben nicht die elfte Waffe erwerben, auch wenn ich dann isngesamt wieder nur 10 Waffen auf gelb besitzen würde. Diese 10er Regel stellt ja auf den Erwerb (nicht Besitz) ab, d.h. der Erwerb wird begrenzt (nicht nur der Besitz) . Richtig? Dann wäre es ein echter Hammer!
  3. Da werden die Behörden in Darmstadt und Co. aber bestimmt nachfragen, ob auch alle 10 Perkussionsrevolver weiter benötigt werden, 12/18 Training, Wettkampfeinsatz etc. bevor die Gelbe aufgeschnürt wird. Grundbedarf sind 5 halbautomatische Waffen und 10 weitere auf Gelb. Wer mehr will, hat dann richtig harte Anforderungen zu erfüllen, Wetten?? Sonst wird er auf Verkauf nicht mehr benötigter Waffen verwiesen werden...
  4. d. h. Das kleinste vom Hersteller dazu bestimmte Kaliber, das aus der jeweiligen Waffe verschossen werden kann. Da muss man eben beim Hersteller nachfragen. Wenn der angibt, dass alle Kaliber 12 Muni bis 12/89 aus der Waffe verschossen werden kann, dann schließt das die 12/44 und 12/60 mit ein. Vielleicht findest Du zu den Herstellerangaben auch was in der Bedienungsanleitung. Die AFD wollte das Beschusskaliber bzw. eingetragene Kaliber haben, aber die Verbände haben mit Henrichmann im Sinne der Schützen einen besseren Kompromiss gefunden...
  5. Manche jubeln nicht zu Unrecht über das beim Bedürfnisüberprüfungsregularium erreichte. Allerdings fehlt mir bislang: a) die Aussage von Insidern, dass der Fachausschuss des Bundesrates dazu beteiligt wurde und die wirklich dabei mitmachen b) die genauen Ausführungen, was als eine der künftig neu nachzuweisenden 48 Trainingseinheiten im Jahr 4, 5, 9 und 10 sein gelten wird Man erinnere sich: es standen bis zu 4 Stunden bzw. Trainingstage als Mindestanforderung im Raum. Dauer und Schusszahlen sowie Kombimöglichkeiten bleiben also als Knute! c) welche GENAUEN Regelungen für Altbesitzer gelten sollen: Hat man ab sofort Ruhe, wenn die erste WBK älter als 10 Jahre ist? Welche WBK gilt "als erste": Auch Erben-WBK, Jäger-WBK...? Wird es rückwirkende Prüfungen geben? Also greifen Prüfzeiträume vor dem Jahr 2020? d) Wie lange diese "Lex Mayer" Bestand haben wird. Man ist ja inzwischen an jährliche Verschärfungsrunden gewöhnt und der ganze Bundesrat hat in seiner Begründung ja dargestellt wie unerträglich er dieses Entgegenkommen ("nach 10 Jahren ist Ruhe") findet. Wenn da die Lobby nicht dauernd hochengagiert und mit Nachdruck "weitermacht" , hält diese Sonderregel nicht lange! Eigentlich hätte man heute oder gestern noch Rundmails schreiben sollen und die BT-Abgeordneten darüber informieren sollen, dass Mayer und Seehofer eine 1:1 Umsetzung der FWR und "nur minimal-invasive Einschnitte" in das deutsche Waffenrecht abliefern wollten und nun eine Verschärfungsorgie durch die Hintertür gekommen ist - und dass unsere Verbandsvertreter in sagenhafter Weise über den Tisch gezogen worden seien und man bitte dieses Gesetz zurückverweisen lassen soll an die Ausschüsse, da unsere Interessen nicht beachtet und noch zu viele Rechtsunklarheiten (Formulierungspfusch etc.) bestünden. Aber dann wären halt alle wie begossene Pudel dagestanden: Der Henrichmann, der Ausschuss, die BMI-Schreiberlinge, der Minister und sein Staatssekretär, die Verbandslobby etc. ... also sind wir mal nett und lassen uns heute mit der Abstimmung im BT lammfromm verarxxxen
  6. In den Verhandlungen der letzten Wochen war auch mitunter mal Thema, dass "nach 10 Jahren ist Ruhe" als Bedürfnisprüfungsregel nicht sofort beginnen soll, sondern erstmal alle die 10 Jahre neu geregelter Prüfungen über sich ergehen lassen müssten und DANN erst "Ruhe" ist, d.h. alle fangen von Null an. Insofern wäre jetzt spannend, wie die neue Gesetzesformulierung ausgelegt werden kann. Da ist nämlich von "Folgeprüfungen" die Rede, für die dann die Mitgliedskarte ausreichen soll. Das Wort "Folgeprüfungen" im neuen Gesetzestext impliziert bei mir aber, dass es erstmal "Erstprüfungen"/initiale Prüfungen geben muss/soll, wo neu nach Waffengattungen und über einen Prüfungszeitraum von je 24 Monaten (statt nur das zurückliegende Jahr) geprüft werden muss. Könnte das bedeuten, dass wirklich alle, auch die Altschützen, erstmal diese neuen Prüfungen 10 Jahre über sich ergehen lassen müssen, bevor dann bei "Folgeprüfungen" der Mitgliedsausweis reicht?
  7. Hm. Könnte man die neue Gesetzesformulierung "im Rahmen der Folgeprüfungen..." und "...genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2..." so verstehen, dass es bei jedem erstmal die erstmaligen Prüfungen nach 4+5 Jahren und nach 9+10 Jahren geben muss, bevor dann "im Rahmen der Folgeprüfungen" im weiteren die Mitgliedschaft ausreicht? Ich will ja keine Gespenster sehen, aber es war definitiv in der Diskussion, dass "alle bei Null" anfangen sollten und die Formulierung "im Rahmen der Folgeprüfungen" setzt halt eine Erstprüfung voraus. Dann wären auch die Altbesitzer "bedient" 😞
  8. Ja klar. Das war der Vorschlag der AFD. Kam so aber leider nicht durch. Bitte lese selber mal die Seiten 25+26in der Ausschussempfehlung: Jetzt gilt eben der Passus mit der Herstellerangabe, wobei wie folgt erläutert wird:
  9. Dieser Passus geht jetzt m.W. nicht in das neue Waffg ein - oder wird über diese Ausschussdrucksache 19 (4) 415 im BT abgestimmt? Die Systematik des neuen WaffG würde aber bedingen, dass nicht (nur) für die langen Magazine eine Ausnahmegenehmigung benötigt würde, sondern die Waffe auch als Kat. A Waffe (verbotene Waffe) in WBK und Europ. Feuerwaffenpass eingetragen würde. Dies würde bedeuten, man hätte eine verbotene Waffe mit allen Einschränkungen und Pflichten (jährliche Kontrollen, Klasse I Schrank für die Waffe usw.). Das Gesetz (40,4) sieht keine ausdrückliche Ausnahmemöglichkeit für Schießsport im Ausland vor. Das beinharte Besitzstandvermehrungsverbot des BKA würde durch ständige neue Sportschützen/IPSCler mit ständig neuen Kat.A Waffen gnadenlos durchbrochen. Da bin ich aber gespannt, wie das in der Praxis dann laufen soll.
  10. Die Anlage 2 ist ja nun wie oben formuliert worden. Die Formulierung der AFD, dass "das Kaliber der Waffe maßgeblich (ist), das in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist" wollte man nicht. Wenn nun der Hersteller auf Nachfrage sagt: "Ja, aus unserer SL-Flinte können Sie auch Kaliber 12/60 oder 12/45 gefahrlos verschießen; die Flinte ist für alle Kaliber 12 Munition bis 12/89 bestimmt" - hat man wieder ein Problem. Warum konnte man nicht rechtssicher und klar zugestehen, dass das Kaliber des Beschusses, das auch als Nennkaliber in der WBK eingetragen und auf der Waffe aufgetragen ist, zählt? Man hat den Eindruck, die Politik WILL so viel Rechtsunsicherheit wie möglich schaffen!
  11. Naja, der Artikel vom BSSB ist vom 06.12., also relativ aktuell. Es macht natürlich Katja Triebels "Super-GAU" Darstellungen umso glaubwürdiger. Dann sind eben in den letzten Wochen auch Mengenbegrenzungen diskutiert und verhandelt worden - wieder mal ist der BSSB der einzige Verband gewesen, der uns darüber im Ansatz informiert hat. Von den anderen Verbänden kam nix. Dann kann man auch nicht reagieren! Vielleicht wäre uns da auch die Jägerschaft beigesprungen, denn wenn man schon über Begrenzungen der GELBEN wegen Waffenhortens diskutiert, dann ist man natürlich auch ganz schnell bei den jagdgrünen WBKs und Begrenzungen der Langwaffen, wie sie im europ. Ausland ja teils schon Realität sind (für Jäger!).
  12. Ja, wer seine Waffen behalten will, muss dann halt denunzieren. Da geht es dann künftig STASI-mäßig zu in den Vereinen. Insofern verstehe ich nicht, warum sich unsere Lobby nicht massiv gegen die Verfassungsschutzgeschichte gewehrt hat und jetzt sogar noch im Kompromiss akzeptiert, dass nachgelegt wird. Dieser Verfassungsschutz-Krampf verhindert keine einzige Terrortat, aber wird Vereine und Verbände zersetzen und Mißtrauen unter "Schützenbrüder" bringen. Massiv.
  13. Ja, nur wird es halt schwierig werden, sich gegen geheimdienstliche Erkenntnisse zu wehren. Die Erkenntnisse sind ja geheim und werden nicht auf den Tisch gelegt. "Isso!" Und dann wird der Behörde eine Nulltoleranzpolitik gegen RECHTS verordnet, Diskussionsende, Waffen weg!
  14. Je nach Definition könnte es aber ausreichen, wenn ein Mitglied sich in einem vom Verfassungsschutz beobachteten politischen Umfeld aktiv beteiligt. Z.B. gemeinsame politische Arbeit zusammen mit einem dem "Flügel" zugeordneten Mitglied leistet... "offizielle Mitgliedschaft" ist womöglich nicht gefordert, zumal viele Gruppierungen sowas auch nicht kennen/haben...
  15. Wie im Nachbarthread geäußert: M.E. gilt das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung doch auch hier. "Beobachten" kann der Verfassungsschutz Viele(s), mitunter erfährt man das dann bis zu 1,5 Jahre später im Verfassungsschutzbericht oder eben auch nicht. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/afd-verfassungsschutz-beobachtung-faq Teile von Parteien: DIE LINKE aber auch AFD stehen ja schon unter "Beobachtung". Manche Religionsgemeinschaften (Scientology, bestimmte Islamische etc.) auch. Auch manche Chatgruppen sind in den letzten 5 Jahren beobachtet worden. Nordkreuz zum Beispiel. Diejenigen, die da in den letzten 5 Jahren mitgetchattet haben, sollen, ja müssen jetzt also alle ihre Waffen abgeben. Wer nicht abgeben muss, muss das nicht, weil er zum IM/Spitzel des Verfassungsschutzes berufen wurde, dieser Umkehrschluss kann dann auch getroffen werden. Künftig wird der politische Gegner nicht mehr nur auf Steuerzahlerkosten "beobachtet", sondern gleich (teilweise) entrechtet und darf Teile seines Besitzes (defacto Eigentum) abgeben. ==> Das Waffengesetz wird zum Repressionsgesetz! Und weil man eben nie wissen kann, welche Vereinigung innerhalb der nächsten 5 Jahre "beobachtet" werden wird, hält man sich als LWB künftig lieber komplett zurück. Nicht, dass man mal ein Artikelchen für die "Junge Freiheit" verfasst oder in irgendeinem zu konservativ ausgerichteten CSU Ortsverband tätig war und RRG diese dann 5 Jahre später beobachten lässt und man alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verliert. Immer schön im linken Mainstream bleiben!!
  16. Also Grundtenor bei WO war doch: Jubel. Dieser Mann wurde doch voll umjubelt hier. Gut, er hat im technischen Bereich definitiv Ahnung. Schon beim Thema Verfassungsschutz kann ich nicht mehr mit. Und wer Schockzahlen in den Raum wirft, von 100 und mehr Waffen, der sollte auch auf die heutzutage geltenden Aufbewahrungsvorschriften verweisen. Waffenschränke Klasse 0, dann Alarmanlagen, ab bestimmten Anzahlen Waffen auch auf die Polizeistelle aufgeschaltet usw. - also da sollte man den Abgeordneten nicht vorgaukeln, dass man mit ner Gelben "einfach so" 170 Waffen einkaufen kann. Zudem gilt jetzt auch das Erwerbsstreckungsgebot - diese Massenansammlungen sind einfach kein relevantes Problem, als das man sie völlig übereilt und rechtsunsicher "über Nacht" noch in ein Gesetzeswerk hätte einschleusen müssen. Es kann aber natürlich sein, dass diese Forderung aus dem Ausschuss des Bundesrates gekommen ist - und um die zu besänftigen jetzt reingewandert ist.
  17. Ja, hier der Link zu Katja Triebels Zusammenfassung des neuen Waffg-Entwurfs: https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/supergau-am-freitag-den-13/2309031329201363/
  18. Henrichmann kann am 13. abends bestenfalls noch "erklären", aber da ist das Kind ja dann in den Brunnen gefallen. Warum ermöglicht man es uns LWB nicht, den Gesetzesentwurf heute noch VOR der Abstimmung zu lesen, damit man die Abgeordneten noch ein letztes Mal mit Email + Fax kontaktieren kann und diese dann noch rechtzeitig Anträge stellen oder Redebeiträge anmelden können und abstimmen, ggf. in unserem Sinne? Kennt wirklich niemand den Änderungsantrag und die Endversion und kann ihn einstellen?
  19. Hier ein informativer Artikel zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz - was/wen und wie er beobachtet. Dabei kann auch jeder AFD-Anhänger abschätzen, inwiefern er künftig seine Waffen verlieren könnte: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/afd-verfassungsschutz-beobachtung-faq
  20. https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/supergau-am-freitag-den-13/2309031329201363/
  21. Das war ja Teil meiner Frage - heißt das, dass ALLE Mitglieder der LINKEN nun ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren? Oder nur ein Teil der Mitglieder? Woran macht man das fest? Ferner finde ich in dem Verfassungsschutzbericht viele Auflistungen nicht. Z.B. werden ja bestimmt Chartgruppen beobachtet - wie Nordkreuz. Kann man davon ausgehen, dass alle Chatmitglieder ihre Waffen verlieren - und im Umkehrschluss die, die sie behalten zu Spitzeln aufgerückt sind? Also dieser Teil der Gesetzgebung unterliegt auch dem Bestimmtheitsgebot!!! Es muss klar sein, wenn ich irgendwo (ggf. passives) Mitglied werde und mitchatte, was für waffenrechtliche Konsequenzen das jeweils hat.
  22. Hm, der Verfassungsschutzbericht von 2018 erscheint aber erst Ende Juni 2019. D.h. der LWB erfährt womöglich erst 1,5 Jahre später, dass er in eine beobachtete Organisation eingetreten ist. Ich fände dann eine Liste von Organisationen und Parteien sinnvoll, wo klar drüber steht: "Wer in folgenden Parteien, Kirchen oder Organisationen Mitglied wird, verliert sofort alle waffenrechtlichen Erlaubnisse" Entsprechend aktualisierte Hinweislisten sollten dann den LWBs regelmäßig zugehen oder über die Vereine verteilt werden, damit alles klar ist. In Zukunft kann man den politischen Gegner nicht nur beobachten, sondern auch partiell entrechten und enteignen, völlig verfassungsrechtlich unbedenklich!
  23. Also weitere drastische Verschärfung - die einzige relevante Erleichterung wurde beim Thema Bedürfnisprüfung erreicht - und da wird der Bundesrat noch dazwischen grätschen. Dann wäre auch dieser Verhandlungserfolg gekillt. Schade. Mal ne Frage: Woher weiß ich, welche Vereinigungen jeweils vom Verfassungsschutz "beobachtet" werden? Kann man das im Voraus erkennen? Und was, wenn nur bestimmte Teile "beobachtet" werden, z.B. ein Ortsverband oder ein Jugendverband, nicht aber der Gesamtverband? Ist man dann trotzdem "unzuverlässig".
  24. @Mühli: Witzigerweise wird die Glock Magazinerweiterung in Deinem Link ganz unten ausdrücklich mit "21+1" Schuss Kapazität beworben - und bleibt frei verkäuflich! Eben deshalb kann man auch blockierte Magazine weiter frei bei Euch erwerben. Das spart u.U. auch viel Geld.
  25. Heute früh liegt noch keine Fassung vor, morgen+übermorgen soll aber schon alles durch den Bundestag gepeitscht und endabgestimmt werden. Ganz prinzipiell verstehe ich jetzt die furchtbare Eile nicht. Da der Bundesrat noch zustimmen muss, was frühestens im Februar geschieht, wird das Gesetz ohnehin erst im März/April in Kraft treten können, d.h. das EU-Vertragsverletzungsverfahren hat man eh an der Backe. Die Schwierigkeiten liegen im Detail. Gerade beim Thema Bedürfnis, Verfassungsschutzabfrage und v.a. den Magazinen. Wird denn jetzt das unsäglich separate Magazinkörperverbot gekippt? Gilt wirklich nur das Nennkaliber (lt. Beschuss/WBK) als Maß für die Magazinkapazität (d.h. bei Flinten 12/76 oder 12/89 statt 12/44,5)? Welche Bedürfnisse für lange Magazine sind konkret vorstellbar? IPSC? Wird die Waffe dann als Kat. A eingetragen? Darf der Altbesitz an Magazinen ggf. blockiert auf 10Schuss uneingeschränkt sportlich+jagdlich weiterverwendet werden? Sind prinzipiell Blockiermöglichkeiten vorgesehen? Welche? Gibt es/gab es Abstimmungen mit dem BR-Ausschuss(!!) in diesen "Kompromissen"? Oder hat der BSSB das nur mit dem Innenministerium klargemacht, was wiederum nur mit dem Innenausschuss des BT Rücksprache genommen hatte und der BR-Ausschuss wurde in den Kompromissverhandlungen gar nicht involviert?? Es wäre schön, wenn solche Fragen auf der Informationsveranstaltung auch diskutiert worden wären - oder worden sind. In letzterem Falle wäre eine Aufklärung hier bei WO super.
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