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Proud NRA Member

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  1. Also ich würde eine Bezeichnung der Schwarzwälder (Frauen, vermutlich) als Kotzbollen oder der Schwaben als Spätzlefresser auch nicht als so schlimm ansehen, daß ich darauf gleich mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung reagieren würde, und das würde vermutlich auch nicht verurteilt werden. Zumindest letzteren Begriff habe ich auch schon öfter gehört, manchmal spielerisch und manchmal auch sicher in beleidigender Absicht. Ich habe aber auch schon selber Begriffe wie "Fischkopf" und "Gelbfüßler" verwendet, normalerweise noch nicht einmal als Ausdruck besonders großer Geringschätzung. "Saupreuß" ist etwas weiter östlich auch gängig, die Schweizer weiter südlich sagen "Sauschwob" und wir verwenden gelegentlich die Bezeichnung "Schweißer". Kein Mensch regt sich drüber auf. Die Katholiken verkünden ganz groß amtstheologisch, daß die Protestanten keine richtigen Kirchen hätten, und die Protestanten antworten mit Kommentaren über die Zaubervorstellung in der katholischen Messe. Solche Auseinandersetzungen führt man heute außerhalb der Kirchenorganisation aber eigentlich nur noch als freundlichen Disputationswettbewerb mit Leuten, mit denen man dann ein Bier trinken geht. Auch alles kein Problem. Kein Katholik würde sich in die Luft jagen, weil jemand gesagt hat, das Herumtragen und Verehren eines Kekses sei lächerlich und eine falsche Interpretation der Abendmahlsstiftung durch Christus. Das ist allerdings eine recht neue Errungenschaft. Noch im französischen Restaurationsregime nach Napoleon, im Zeitalter nach das Aufklärung, wurde mit vollem Ernst die Todesstrafe für Hostienschändung wieder eingeführt, wenn auch kein einziges Mal wirklich verhängt. (Constant kommentierte die Logik darin derart, daß jemand, der das tut, entweder nicht an die Realpräsenz glaubt, in welchem Fall die kriminelle Intention fehle, oder aber verrückt ist, in welchem Fall er deswegen nicht zu bestrafen sei. Und jedenfalls könne Gott sich um die Schändung seines Leibes schon selber kümmern.) Warum dann eine Empfindlichkeit bei der Beleidigung des Islams, selbst bei Sachen, die ich wirklich gar nicht so schlimm finden kann? Hängt das nicht mit der Angst zusammen, daß Beleidigungen des Islam--selbst solche, wie die genannte des Herrn Z., die sich lediglich über die Mode lustig macht und nicht etwa über theologische Inhalte--eben zu Gewaltausbrüchen seitens gewisser Anhänger des Islams führen könnten? Und wenn das so wäre, hieße das nicht, daß der Herr Z. im Kern, wenn auch nicht in der Ausdrucksweise und nicht mit bezug auf viele, vermutlich die meisten Muslime, eigentlich recht hätte?
  2. Erfahrungen dazu habe ich jetzt nicht, aber nachdem das rund 8% der Männer betrifft und für's Schießen auf üblicherweise monochrome Ziele keinerlei Relevanz hat würde ich auch kein Problem darin sehen. Die deutschen Regeln dazu kenne ich jetzt nicht, aber zumindest bei den Amis gibt's damit sogar den Flugschein, allerdings mit einer Einschränkung, daß Nachtflüge und Landungen auf Farbsignale hin verboten seien. Und auch diese Einschränkung kann man wegbekommen, wenn man demonstrieren kann, daß man die knalligen Farben der Lichtsignale noch unterscheiden kann.
  3. Brauchst Du auch nicht, und es stimmt natürlich, daß wenn man in einer Funktion für einen Verband tätig sein will (war er das zu der Zeit) man sich nicht unbedingt gleichzeitig als Spezialist fürs Grobe in anderen Debatten betätigen sollte alldieweil da im breiten Empfinden leicht eine Vermischung der Aussagen als Funktionär und der Aussagen als Privatmann entstehen kann. Aber das wäre kein Problem für den Staatsanwalt, sondern für den Verband, bei dem er eine Funktion hat, der ihn deswegen halt rausschmeißen kann oder auch nicht. Seine Aussagen waren auch ganz höflich gesagt verkürzend und polemisch. Eine religionswissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Islam zur Erlangung eines Doktorgrads sieht anders aus. Andererseits kann ich darin beim besten Willen keine Verwirklichung des österreichischen Tatbestands der Volksverhetzung erkennen. Offensichtlich hat er weder zu Gewalt aufgerufen noch Verbrechen wie Völkermord geleugnet oder gerechtfertigt. Bliebe die Möglichkeit "in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen." Die Bezeichnung Müllsack für ein bestimmtes Gewand, für das im Übrigen der Koran nach mancher Lesart noch nichtmal überhaupt eine Vorschrift hat und schon gar keine hinsichtlich der konkreten Modegestaltung, scheint mir nicht aus dem Rahmen dessen zu fallen, was man auch sonst über Fragen der Mode schreibt. Wenn zum Beispiel ein Linker, der der kitschigen Heimatpflege kritisch gegenüber steht, von "frauenverachtenden, kommerztriefenden Schwarzwälder Kotzbollenhüten" schreiben würde, dann wäre das zwar eine Entgleisung aber doch beim besten Willen keine Straftat sondern halt eine polemische Modekritik. Wenn ein Atheistenverein schreiben würde "Die Christen sind im Krieg mit allen vernünftig denkenden Menschen. Mit ihnen ist ein Dialog unmöglich." dann wäre das ebenfalls eine Entgleisung, aber niemand würde im Traum daran denken, das als Straftat zu werten anstatt als wenig produktive Äußerung einer Ansicht zur christlichen Religion. Zur Witzfigur gemacht hat sich der sonst bisweilen viel geistreicher schreibende Herr Zakrajsek selber. Zum Opfer macht ihn eine Strafjustiz, der es offensichtlich mehr auf politische Korrektheit ankommt als auf die neutrale Anwendung des Strafrechts.
  4. Als Ausländer gibt es noch das Kuriosum zu beachten, daß das Bundesrecht Ausländern, die keine permanent Residents sind, im Grundsatz den Besitz von Waffen ganz verbietet, dann aber eine Ausnahme so breit wie ein Scheuentor hat, nämlich Besitzer eines gültigen Jagdscheins, den man sich wiederum für ein paar Dollar aus dem Internet lösen kann. Es gibt auch keine Zweckbindung an die Jagd. Das sieht man zum Beispiel daran, daß das Antragsformular für eine Sammlerlizenz, mit der man sich gewisse Waffen einfach nach Hause schicken lassen darf, bei Ausländern ganz einfach danach fragt, ob man denn einen Jagdschein habe. Dann gibt es in manchen Staaten auch noch allerlei oft kuriose Beschränkungen für Ausländer, die oft sehr schlampig formuliert sind und noch nie vor Gericht getestet wurden. Bei der Ausstellung von Waffenscheinen hängt's dann auch wieder vom Recht der Einzelstaaten ab. Ich weiß nicht, welche Staaten an Ausländer ohne Green Card und erst recht ohne permanente Adresse und ohne Sozialversicherungsnummer Scheine ausstellen. Mag sein, daß das in manchen geht, und dann gibt's ja wie schon oben gesagt auch noch ein paar Flecken, wo es den Schein gar nicht braucht. Es ist das aber alles rechtlich ein Dickicht.
  5. Das sind beides Behauptungen, die so nicht ganz offensichtlich sind. Die Gründerväter lebten in einer ziemlich fortschrittsgläubigen Zeit, weshalb sie sich auch gleich ein Patentamt in die Verfassung geschrieben haben. Fortschritte in der Technologie der Schußwaffen und der Kommunikationstechniken waren ihnen nicht fremd. Wenn man Ben Franklin die Idee des Telegraphen erklärt hätte, dann hätte er wohl gesagt "genial! und versucht, einen zu bauen. Wenn man Paul Revere die Idee des Revolvers oder der Automatikgewehrs erklärt hätte genauso (wobei geeignete Zünder wohl die größte Schwierigkeit gewesen wären). Die Behauptung, daß ein AR, als eingeführte individuelle Schußwaffe in der regulären Armee auch die Milizwaffe par excellence, nicht vom zweiten Verfassungszusatz gedeckt sei wäre mit einigermaßen großer Wahrscheinlichkeit den Verfassungsvätern genauso absurd vorgekommen, wie die Behauptung, daß nur Piken und Luntenschloßwaffen geschützt sein, weil ja kein Mensch die Feuerkadenz einer Armeemuskete oder die Präzision eines Pennsylvaniagewehrs bräuchte.
  6. Viele Leute benutzen beim Schießen eh aktiven Gehörschutz, der Umgebungsgeräusche unterhalb einer bestimmten Lautstärke elektronisch verstärkt, damit man Kommandos oder sonst anwesende Personen trotz Geräuschdämpfung des Gehörschutzes besser hört. Die Lautstärke ist normalerweise bis in einen Bereich verstellbar, der für normal Hörende viel zu laut ist, also die Umgebungsgeräusche nicht bloß wieder herstellt, sondern stark verstärkt. Bei einem guten und einem eingeschränkten Ohr wäre es vielleicht eine Überlegung, so etwas dergestalt zu benutzen, daß Du beim eingeschränkten Ohr eine größere Verstärkung hast als beim guten. Das geht bei manchen Geräten von Haus aus, insbesondere bei in-Ohr-Geräten, bei denen die Teile für die beiden Ohren getrennt sind. Bei Konstruktionen mit einem Lautstärkesteller für beide Ohren müsste das eigentlich durch das Hinzufügen eines simplen Spannungsteilers (also zwei Widerstände für jeweils ein paar Cent) leicht nachrüstbar sein. Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei allzuvielen Geräten die Lautstärkeeinstellung komplizierter von einer Hälfte zur anderen übertragen wird als analog durch eine Spannung vom Lautstärke-Poti. So wie Du es schreibst ist das wohl weder rechtlich noch praktisch wirklich nötig, aber möglicherweise wäre eine balancierte Geräuschwiedergabe angenehm für Dich. Andererseits vielleicht aber auch nicht, denn Du bist ja sonst im Leben gewohnt, nicht gleich gut mit beiden Ohren zu hören, so daß es nur beim Schießen vielleicht auch verwirrend sein könnte. (Ich habe keinerlei besondere medizinische oder medizintechnische Qualifikation, bin aber Bastler, und selber damit beschäftigt kleinere körperliche Unzulänglichkeiten bei meinem Schießen auszugleichen.)
  7. Wusste ich gar nicht. Aber die Ausweitung von einem Teil, das praktisch niemand hat, und das man eigentlich auch bloß begehrenswert findet, weil's verboten ist, auf ein allgemein verbreitetes und nützliches Teil wäre kein Gewinn.
  8. Das wäre die Ami-Regelung. Der Lower (und zwar speziell der Rahmen mit der Seriennummer drauf) ist rechtlich gesehen die Waffe, und die anderen Teile sind rechtlich gesehen weiter nicht geregelte Metall- und Plastikteile. Einen weiteren Upper kriege ich hier aus dem Versandhandel und das Paket ohne Unterschrift vor meiner Tür abgestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die EU und das deutsche Recht auch bürgerfreundliche Ideen aus Amerika übernehmen werden. Übernommen werden die Teile zwischen Schikane und Rechtstaatserosion.
  9. So etwas ähnliches, daß der Besitz einer Kombination von an und für sich völlig legalen Teilen, plötzlich verboten ist, haben die Amis schon lange unter dem Titel constructive possession. Bei den meisten Leuten, die wirklich deswegen hopsgenommen werden, tut's einem um die Person selber nicht wirklich leid. Aber der Rechtstaat leidet schon darunter, wenn aus dem Besitz erlaubnisfreier Teile ausdrücklich ohne den Nachweis des Zusammenbaus eines verbotenen Gegenstands oder der Absicht dazu plötzlich ein Verbrechen wird, denn damit kann man ganz bequem Leute, denen man das, weswegen man eigentlich ermittelt hat, nicht nachweisen kann, trotzdem einbuchten. Genau deswegen mögen manche Behörden das so sehr. Mit dem Ausdruck "is found to be in the possession of a loading device" käme genau so eine Gummiregelung auch zu uns, und wer weiß ob's da "bloß" bei WBK-Widerruf bleibt oder ob man auch eine Straftat daraus macht. "Found in possession" setzt ja gerade weder das Einsetzen des Magazins noch die Absicht dazu voraus, noch auch nur daß man um den Besitz überhaupt weiß. Im Besitz könnte man z.B. auch schon dann sein, wenn sich ein Schütze, der so etwas völlig legal mit Erlaubnis besitzt, z.B. verletzt hat und jemand dann seine Tasche ohne darin herumzuwühlen in einem Spind einschließt, damit der Besitzer sie später wieder abholen kann. Wie bei den Amis wird da im Normalfall natürlich nichts passieren. Aber wenn man entweder großes Pech hat oder aber die Polizei eh hinter einem her ist (sagen wir wegen nicht weiter belegbaren Verdachts auf Reichsspinnerei), dann könnte das anders ausgehen.
  10. Also ich persönlich halte den Straftatbestand der Volksverhetzung soweit er sich nicht auf direkte Aufforderungen zu Straftaten bezieht, sondern auf die Äußerung (möglicherweise falscher, widerwärtiger oder absurder, aber das spielt keine Rolle) Meinungen auch für falsch und würde ihn, ginge es nach mir, abschaffen. Aber andererseits kann man letztlich trotzdem noch fast alles sagen was man will, da wo es auf Einschränkungen stoßen könnte mit etwas Umschreibung. Bei denen, die mit diesem Gesetz in Konflikt kommen, scheint es eher so zu sein, daß sie aus irgendwelchen Gründen in ihrer Psychologie, den Ärger gerade suchen. Wenn der Horst Mahler ein Interview mit Michel Friedman macht und dann den Herrn Friedman mit einem sehr außer Mode geratenen Gruß begrüßt um anschließend den Völkermord an den Juden zu leugnen, dann ist ihm dabei ja vollkommen klar, daß er den Herrn Friedman nicht von seinen Ansichten überzeugen wird, und er will das auch gar nicht. Was will er dann? Offenbar lediglich die absehbare Strafverfolgung selber. Er will sich Ärger einhandeln. Die Frage ist dann vielleicht, wären die genannten Äußerungen nicht strafbar sondern würden lediglich dem Sprecher eine Gelegenheit geben, sich öffentlich zum Vollidioten zu stempeln, würde er dann einfach die Klappe halten oder würde er wieder zu den schwereren Straftaten seiner früheren kriminellen Karriere zurückkehren?
  11. Die rechtliche Beurteilung des Menschen und der Erlaubtheit seines Handelns nach dem "Gesamtbild" hatten wir doch schon einmal... (Im Extremfall mit dem Satz "Wer Jude ist bestimme ich.")
  12. Mit der Begründung ist selbst die von Waffengrapschern noch am ehesten tolerierte Bockflinte fällig, denn auf delikttypische Distanzen sieht das Opfer wohl mit kaum einer Waffe übler aus oder hat geringere Überlebenschancen. Das ist im Gegensatz zum kriegswaffenähnlichen Aussehen sogar noch eine tatsächlich deliktbezogene Begründung. Meine Pistolen oder AR-Varianten mögen nicht nur in einem Match sondern auch bei einer Zombieinvasion oder bürgerkriegsähnlichen, organisiert ausgetragenen Konflikten der braven Holzflinte überlegen sein, aber in bezug auf kriminalitätstypische Szenarien oder auch die Drohwirkung einer vernünftigen Person gegenüber sind sie es nicht. Man muß also bei wirkungsspezifischen Unterschieden von einem gewissen Szenario ausgehen.
  13. Es stimmt vermutlich, daß es bei ALFA einen höheren Durchschnitts-IQ und mehr Programm gibt als bei der AfD. Aber ein Professorenverein wird halt nicht gewählt, und würde ALFA erfolgreicher, dann hätten die auch einen erheblichen Anlauf zweifelhafter Gestalten, die sich halt zu einer neuen Partei immer hingezogen fühlen.
  14. Das ist das totale Marktversagen, das durch staatliche Planung und Marktverhinderung verursacht wird. Kein Gut hat einen so volatilen Preis wie Strom, und ohne einen wirklichen Durchbruch wird das auch so bleiben. Und trotzdem wird dieses Preissignal, abgesehen vor ein paar wirklichen Großverbrauchern, fast nirgendwo auf der Welt an die Endverbraucher weitergegeben, die dann mit einer Reduzierung ihres Verbrauchs auf hohe Preise reagieren könnten oder bei Null- oder negativen Preisen z.B. eine elektrische Nachtspeicherheizung anschmeißen könnten. Mit den erneuerbaren Energien wird das Problem noch schlimmer, aber man hat es auch ohnehin schon. Die Alternative zu einem wirklichen Strommarkt sind entweder Blackouts als Lastregulierungsmechanismus primitivster Art oder aber steigende Umlagen für die Bereithaltung von lastfolgefähigen Reservekraftwerken. Ohne Markt wird's also entweder teuer oder dunkel.
  15. Es ist da wie mit den Pferden oder Hunden--solange Dir selber etwas unwohl dabei ist, wird sich dieses Unwohlsein auch unweigerlich auf andere übertragen. Die Frauen haben da vielleicht wirklich (wie auch die Haustiere) ein feineres Gespür dafür. Von daher würde ich mich einmal mit Deinen Gründen für dieses Unwohlsein auseinandersetzen. Hast Du Angst, daß Du mit einer Feuerwaffe Unsinn anstellen könntest? Wenn ja, dann solltest Du vielleicht in Dich gehen, ob diese Angst begründet ist. Da kannst Du dann zu zwei Resultaten kommen: Wenn sie es ist, dann ist nichts Schlimmes dabei, es mit Feuerwaffen und vielleicht auch, sollten sich die gleichen Dinge in Deinem Fahrstil ausdrücken, mit Autos fürs Erste zu lassen und die Hilfe eines Psychologen in Anspruch zu nehmen. Daran ist nichts Böses, und es gibt genügend Studien, daß die Leute, die aus freien Stücken derartige Hilfe suchen, im Schnitt gar nicht bekloppter sind als der Bevölkerungsdurchschnitt sondern nur bewusster auf sich selber hören und reagieren. Wenn Du aber, und das ist der viel wahrscheinlichere Fall, zum Ergebnis kommst, daß die Angst unbegründet ist, dann hilft nur Gewöhnung. Die Waffe wird Dir jedesmal, wenn Du etwas mit ihr machst und die Sicherheitsregeln befolgst, beweisen, daß sie nur ein willenloses Stück Metall und Plastik ist--wenn es, wonach es sich anhört, eine Gebrauchspistole werden soll, dann sogar ein außergewöhnlich zuverlässiges Stück Metall und Plastik mit mehreren redundanten Sicherheitsvorrichtungen. In Amerika hat uns die Lehrerin als ich meinen Waffenschein "gemacht" habe geraten, vor dem Ausführen der Waffe uns erstmal im eigenen Haus ans Tragen zu gewöhnen, mit dem später auch zum Tragen vorgesehenen Holster. Auf diese Weise lernt man, daß die Waffe nicht aus eigenem Willen aus einem vernünftigen Holster wandert und schon gar nicht aus eigenem Willen feuert, und man gewöhnt sich ab, sich alle paar Minuten abzutasten ob sie denn noch da ist, was ungewollte Aufmerksamkeit provozieren kann. Sie ist da und bleibt da und tut nichts und ist beim Auspacken in exakt dem gleichen Zustand wie beim Holstern. Dieser Rat ist in Deutschland vielleicht nicht umsetzbar und sinnvoll, aber der gleiche Effekt trifft auch zu, wenn Du Deine Waffe zu Trockenübungen oder zum Putzen herausnimmst. Selbstverständlich unter peinlicher Einhaltung der Sicherheitsregeln--und ein wenig Restangst ist da gar nicht schlecht, solange sie nicht lähmt sondern nur dem Schlendrian vorbeugt. Das ist nicht anders wie beim Autofahren. Ich kann mich noch erinnern, wie beim ersten Mal als wir in einer Fahrstunde 60 gefahren sind, der Fahrlehrer etwas mit dem Gas nachhelfen musste und ich meinen Herzschlag bemerkt habe und die Hände etwas feucht wurden, und das obwohl ist so schnell auch schon mit dem Fahrrad gefahren bin. Bei der ersten Pistolenlektion war das dann wieder so. Heute jage ich im Heimaturlaub gerne mal bei geeigneten Bedingungen einen Wagen mit Maximaltempo über die Autobahn und finde das entspannend, und ich mache Magazine auf Zeitmessung leer und treffe sogar noch etwas dabei. Trotzdem habe ich mir den korrekten Gebrauch des Blinkers und den Schulterblick und den Blickkontakt an der Kreuzung bewahrt, die Leute finden meinen eigentlich recht flotten Fahrstil sehr konservativ und sagen mir, daß sie keinem Fahrer so mit ihren Kindern vertrauen wie mir, und ich habe in jahrzehntelanger Fahrpraxis einen Strafzettel bekommen, bei dem offensichtlich war, daß der Cop nach einem Grund gesucht hat, mich anzuhalten, der nicht mit meiner Tempoüberschreitung von unter 10 km/h zusammenhing. Es kommt also gerade aus der Praxis der Befolgung der Sicherheitsregeln die Souveränität, auch einmal etwas zu wagen.
  16. Wobei da natürlich schon die erkennbare Bestimmung zum Spiel so eine Sache ist, denn Spiel ist seiner Natur nach vielschichtig. Z.B. ist die Paintballszene offensichtlich ein Spiel, entweder ein sportliches oder ein auf Verkleidung bedachtes Rollenspiel, oder irgendwas dazwischen. "So tun als ob" ist einer der grundsätzlichsten Spielmechanismen, sogar nicht nur beim Menschen sondern z.B. auch beim wilden Raubtierjungen, das irgendeinen beliebigen Gegenstand totschüttelt. Insofern könnte man sich darüber streiten, ob nicht gerade eine realistisch aussehende Spielzeugwaffe noch viel spielerischer ist als eine nicht realistische. Die Regeln in vielen Orten Amerikas, daß zu Mummenschanz herumgetragene Spielzeugwaffen am Laufende leuchtorange gekennzeichnet werden müssen, sind zwar in gewisser Weise spielverderbend, aber immerhin in ihrer Intention und Interpretation nachvollziehbar.
  17. Das geht mir leider so ähnlich. Die interessante Frage ist dann aber, warum wir (und so ähnlich auch andere Gesellschaften des Westens) es zur Zeit nicht fertigbringen, irgendwie vernünftige Politiker zu wählen oder auch nur zur Wahl aufzustellen. Man könnte jetzt mit dem Verhältniswahlrecht oder dergleichen anfangen, aber das greift wohl zu kurz, denn die Amis haben ein völlig anderes Wahlsystem und mussten sich bei der Präsidentenwahl zwischen den beiden unbeliebtesten Kandidaten aller Zeiten entscheiden. Die beiden entfernt ernstzunehmenden, wenn auch offensichtlich aussichtslosen, Kandidaten der kleinen Parteien waren ein persönlich netter aber auch nicht mit Genialität gesegneter Libertarier und eine Linksgrüne europäischer Art. Wo's den Leuten wirklich zu dumm wird, wie z.B. den Österreichern mit dem Proporzsystem der Nachkriegszeit, können sich zwar ab und an Protestparteien etablieren, aber die bleiben entweder Protestpartei ohne wirklichen Gestaltungsanspruch, oder sie setzen das das Verhalten, das abzuschaffen sie gewählt wurden, gleich nahtlos fort.
  18. Wenn's aber erst vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, dann brauchst Du es nach dieser Argumentation nicht mehr...
  19. Alternativ und etwas positiver, daß zur Wehrkraftertüchtigung die Übung des raschen Magazinwechsels gefördert werden soll.
  20. Zumal die sogar noch tatsächlich eher deliktrelevant wären... Und dann fällt jemandem auf, daß bei vielen Straftaten mit Feuerwaffen gar nicht so viele Schüsse abgegeben werden und mithin Revolver genauso gefährlich sind, eine "Lücke," die dringend geschlossen werden muß. Und bei Flinten kriegt man mit einem Mal abdrücken z.B. 9 Pistolenkugeln raus, mit einer Magazinverlängerung auf zehn also 90. Am Schluß kommt dann noch, daß KK-Einzellader und Luftpumpen zwar vielleicht nicht groß deliktrelevant seien, aber ein ganz böser Trick um Kinder an Gewaltbereitschaft heranzuführen. Vielleicht gibt's ja einen öffentlichen Zuschuß um Schützenvereine umzurüsten zu Gesprächsrunden in denen die, die schon länger hier leben, mit Geflüchteten über ihre Traumatisierung durch Feuerwaffen reden und Häkeln lernen können.
  21. Ich glaube, das kann man auch andersrum sehen. Je zahlreicher und detailierter die Gesetze werden, desto unwahrscheinlicher ist, daß sie auf den Einzelfall passen. Und man könnte sich auch genauso und wohl berechtigter über die Unverständlichkeit der Gesetze als über das juristische Unverständnis des Laien aufregen. Schon "Laie" ist ein tolles Wort in diesem Zusammenhang, das wohl implizieren soll, daß der Zugang zur juristischem Heil lediglich vermittelt über die kundige Priesterschaft möglich sein kann. Klar kann man Gesetze nicht so formulieren, daß jedes Gesetz für alle verständlich ist. Wenn der Hauptschulabsolvent die Regeln zur Abwicklung von Hedgefonds nicht versteht ist das auch kein Problem. Aber das Waffenrecht, das eben Alltagssituationen im Leben normaler Bürger behandelt, sollte eigentlich schon verständlich hinzukriegen sein. Z.B. könnte man es zur Aufbewahrung einfach wie unsere südlichen Freunde bei diesem Satz belassen: "Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen." Gibt es dort mehr Probleme als bei uns mit Diebstählen ordnungsgemäß verwahrter Waffen?
  22. Da ist soweit auch nichts dagegen zu sagen. Staaten sind zwar notwendig, aber der moderne Staat ist auch die zerstörerischste Erfindung, die die Menschheit bisher gemacht hat. Bloß eines ist komisch: Wenn so viele Leute mit dem Staat nichts zu tun haben wollen, warum wählen sie dann trotzdem mehr Staat? Warum gibt es vermutlich mehr Reichsbürger als engagierte Libertarier?
  23. Sabotage um zu sehen, was denn dann passiert, würde glaube ich eher zu den Russen passen. Trafos kokeln im Übrigen immer wieder mal normalen Betrieb ab. Die Sauerei aufzuwischen ist ärgerlich, aber das Ende der Welt ist das normal nicht.
  24. Klar. Aber so rein optisch und vom Handling her suggeriert sie doch eigentlich schon ein wenig, daß sie oder ihr Besitzer eigentlich gern ungefähr den gleichen Geschoßdurchmesser mit ungefähr der zehnfachen Energie verballern würden...
  25. In ihrer Funktion als Gaser- oder Luftpumpenbesitzer sind die wohl eher schlecht zu motivieren. Eher schon als potentielle Scharfwaffenbesitzer. Die Frage ist ganz einfach die: Wenn in unserem Land die Erfahrung ist, daß nahezu alle Morde mit Schußwaffen in unserer Geschichte staatlich organisiert waren und mißbräuchliche Verwendung von Schußwaffen durch Private sehr selten ist, kann man dann wirklich dem normalen Bürger den Schutz seines Lebens und seiner Gemeinschaft mit einer Schußwaffe versagen? Man muß die Frager allerdings erstmal so stellen, und nicht als "wo kämen wir denn dann hin?".
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