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  1. Und die lesen das echt nicht so wie es geschrieben steht als allgemeinen Schutz vor Durchsuchungen (was mit der Unverletzlichkeit der Wohnung natürlich in sachlicher Verwandtschaft steht, aber sich nicht darauf zu beschränken braucht)? Ist ja nicht so, dass sie bei einem engeren Geltungsbereich nicht "einer Wohnung" in (2) hätten schreiben können? (Die ganzen Absätze (4) und aufwärts mit ihrem Bezug auf Wohnungen können dazu nichts beitragen, weil sie erst nachträglich hinzugefügt wurden. Absatz (3) ergibt ebensoviel Sinn, wenn man (1) als auf Wohnungen und (2) als auf Durchsuchungen bezogen liest.) Wenn man es nicht aus Artikel 13 lesen will, dann wird Artikel 2 aber einerseits manchmal windelweich, andererseits bisweilen abenteuerliche Dinge begründend gelesen. Die Vorstellung, dass das Grundgesetz nichts dagegen hat, dass ein Uniformierter auf der Straße ohne Grund sagt "Die Papiere! Hände an die Wand und Beine spreizen!", vier Jahre nachdem es mit der Gestapo vorbei war, ist jedenfalls auch aus Artikel 2 angesichts der Entstehungsgeschichte ziemlich seltsam. Art. 8 EMRK könnte man auch noch bemühren. Gut, bei mir steht's glücklicherweise deutlicher: Da ist "unreasonable" natürlich auch aus der Geschichte erklärungsbedürftig, aber jedenfalls das Grundprinzip ist doch klar.
  2. Der einzige sinnvolle Satz, den eine gewisse Dame im Laufe ihres Lebens herausgebracht hat: "Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen." Wenn ein Richter, gar noch das Verfassungsgericht wo es nötigenfalls eben einmal hinmüsste, hinschreibt (oder im Fall der höheren Gerichte stehenlässt), dass Art. 13 keinen Schutz vor einer Durchsuchung der Person ohne Anlass an einer Vielzahl von nicht klar abgrenzbaren öffentlichen Orte bietet, ohne weitere Einschränkung nach bestimmten Personen, Vorgehensformen, Anlässen, was auch immer, dann weiß man wenigstens, wo man steht. Man kann den Verfassungsfeind nicht zwingen, zum Verfassungsfreund zu werden, aber man ihn demaskieren und ihn dazu bringen, dass er seine Verfassungsfeindschaft immer grotesker herausbrüllt.
  3. Und das ist noch nicht vor Gericht auf sein Verhältnis zu Art. 13 (2) GG untersucht worden, der da sagt: Gefahr im Verzug ist wohl kaum, wenn überhaupt kein konkreter Anlass besteht. Die einzige mit Art 13 konforme Interpretation von §42c WaffG wäre, dass die Behörde einen zwar "befragen" aber keine Aussage erzwingen darf, dass sie auch in der Öffentlichkeit offen getragene Dinge angucken darf, aber Taschen aufmachen, anfummeln, usw. nicht ohne richterliche Anordnung. Ansonsten scheint es mit, dass Art. 13 vollständig entkernt wäre. Freilich, mit hinreichender Unverschämtheit könnte ein Gericht zu Ansicht kommen, dass Art. 13 von Anfang an durch Absatz (7) vollständig entkernt war, also eigentlich nur symbolisch drinsteht, und jeder wegen allem oder auch ganz ohne Grund durchsucht werden dürfe. Dann sollen sie sich aber nicht beleidigt fühlen, wenn ihre Form der Grundrechtsauslegung mit der gewisser vergangener deutscher Staaten verglichen wird.
  4. Ist aber ein Risiko, so zu verfahren. Im Amerikanischen gibt's den Rechtsspruch "It's not the crime, it's the coverup." -- sie verknacken Dich nicht für den Sachverhalt, den sie Dir nicht anhängen können, sondern dafür, dass Du darüber gelogen oder ihn sonst verbotenerweise verschleiert hat. Im vorliegenden Fall: Dass Dinge wie Diabetes, der Besuch eines Seelendoktors in der frühen Pubertät, ein fehlender Arm usw. eine mangelnde Eignung begründen könnten, wäre zumindest arg angreifbar, auch wenn Behörden das versuchen oder gar vor manchen Gerichten damit durchkommen mögen. Jedenfalls theoretisch finden sowohl das Grundgesetz wie auch zahlreiche Gesetze und Konventionen sachfremde Diskriminierung von Menschen wegen angeblicher oder tatsächlicher Gebrechen gar nicht gut. Dass eine bewusste Lüge auf einem waffenrechtlichen Antrag eine mangelnde Zuverlässigkeit begründet, scheint weit plausibler. Mit Pech warst und bist Du dann also geeignet, aber als waffenrechtlicher Lügner nicht mehr zuverlässig... Unterschiedlich vom Rat, nicht zu lügen, ist natürlich, nichts zu sagen, wozu man nicht gefragt wurde und nicht mehr zu sagen als man muss. Wenn gefragt wird, ob man unter einer "Geisteskrankheit" "leide", dann könnte man sich schon auf den Standpunkt stellen, dass nach Duden dieses Wort nicht nur unverschämt diskriminierend ist, sondern dass die beiden einzigen im Duden angegebenen Bedeutungen "Psychose" und "geistige Behinderung" sind. Eine Depression, ohne psychotische Empfindungen und ohne Schwere, die einen Behindertenausweis rechtfertigen würde, fällt da plausibel nicht darunter, sonst wären viele "geisteskrank". Idealerweise -- will man etwas Geld in die Hand nehmen -- betreibt man da in Zweifelsfällen Outsourcing der Verantwortung an jemanden, der dafür bezahlt wird. "Mein Rechtsanwalt war das Meinung, das müsse ich nicht angeben." ist der Zuverlässigkeit wenn's Ärger gibt weniger abträglich als "Das wollte ich nicht angeben."
  5. Nach welcher Rechtsnorm denn? Haben die an ein Gesetz gemacht? Ich dachte, die machen einfach so.
  6. Ich musste als ich in Amerika studieren wollte denen nachweisen, dass ich die Windpocken hatte. (Einfach nachspritzen wäre nicht nur unnötig gewesen, sondern damals in Deutschland gar nicht so einfach verfügbar, wäre also etwas logistischer Aufwand gewesen.) Glücklicherweise hatte der Homöopathie-Fuzzi, zu dem meine Mutter mich als Kind geschleppt hat, noch eine vollkommen unleserlichen Hieroglyphen, aus denen die mir einen Zettel geschrieben haben...
  7. Schon, aber für jemanden, der eine Heimschutzwaffe sucht und es allgemein nicht so mit Waffen hat, vielleicht nicht die optimale Wahl... Und das dürfte bei "weil die Menschen Angst bekommen" wohl doch der häufigere Zweck sein als z.B. etwas, mit dem man im Notfall Jagen/Wildern könnte.
  8. Vielleicht, vielleicht nicht. Kann auch sein, dass einfach weniger aggressiv getestet wird und Beschaffungsskandale weniger wahrscheinlich in der Zeitung landen. (Bei den Amis ist durch die Konkurrenz einer größeren Zahl von Behörden vielleicht die Wahrscheinlichkeit des Durchstechens an die Öffentlichkeit größer.) Von außen ist das schlecht zu beurteilen. Es entspricht jedenfalls der Lebenserfahrung, dass die Produktivität von Organisationen, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass etwas nicht passiert, das auch so kaum passiert, und wo die Effektivität der getroffenen Maßnahmen wenig transparent ist, sich normal in Grenzen hält. Bei manchen zeigt es sich dann ja im Nachgang, dass die Produktivität vielleicht sogar stark negativ ist, z.B. wenn sich das halbe Umfeld von Terroristen als vom Verfassungsschutz beliefert und protegiert herausstellt.
  9. Wenn Du und Deine Freunde Euch gerne befummeln lassen, dann könnt Ihr das ja nach Herzenslust gegenseitig machen. Ist heute keine Schande mehr, sondern anerkannt und gefeiert. Es gibt auch Spezialist*Innen, die gegen eine Gebühr professionell an einem herumfummeln. Aber warum soll das der Steuerzahler finanzieren, und warum sollen Leute befummelt werden, die das nicht wünschen? Im Grundgesetz jedenfalls steht eigentlich Art. 13(2) "Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden." Wenn man das dadurch umgehen kann, dass man die Durchsuchung einfach in eine "Kontrolle" umbenennt, dann ist das natürlich gegenstandslos.
  10. Die Ergebnisse von Tests, was man da wie durchbekommen kann, werden aus naheliegenden Gründen nicht veröffentlicht, sollen aber katastrophal sein. Einige Skandale wurden bei den Amis im Nachgang öffentlich: Die erste Generation der Nacktscanner konnte eine Dienstpistole in voller Größer wie üblich in einem Holster an der Seite getragen nicht zuverlässig erkennen, und mit Messern usw. sah es auch mau aus. Direkt nach 9/11 waren sie so verzweifelt nach Sprengstoffhunden, dass sie welche von einem Betrüger gekauft haben, der erstaunlich schnell erstaunlich viele ausgebildete Hunde verkaufen konnte -- nur, dass die gar nicht auf das Suchen von Sprengstoff oder sonst irgendwas als Leckerli trainiert waren und sich offenbar auch niemand die Mühe gemacht hat, die zusammen mit ihrem vorgesehenen Führer weiter auszubilden und zu prüfen. Die Flughafenfummelei hat einige wenige Leute sehr reich gemacht und viel mehr Leuten Jobs im niedrigen Lohnsegment beschert, ist aber ansonsten wohl vorwiegend gefühlte Sicherheit. Sie ist auch schon vom grundlegenden Konzept her ein wenig verquer, weil die durch sie verursachten riesigen Menschenansammlungen vor der Kontrolle eigentlich ein viel leichteres Ziel eines Angriffs abgeben als ein Flieger. Der internationale Luftterrorismus der Sechziger- bis Neunzigerjahre kam nicht durch die Fummelei zum Erliegen, sondern durch 9/11. Davor war die Erwartung, dass Flugzeugentführer einen Irrflug in kaputte Länder machen wollen, irgendwelche Gefangenen freipressen, dazu vielleicht einzelne Geiseln ermorden. Wegen dieser Erwartung konnte 9/11 funktionieren. Damit, dass diese Erwartung gebrochen wurde, funktioniert das nicht mehr.
  11. Ist das ein wesentlicher Bestandteil der Politik der AfD oder ein in Deutschland drängendes Problem? Den Namen hat übrigens Donald Trump regelmäßig für Stormy Daniels verwendet -- die allerdings begeisterte Reiterin, und ich meine jetzt von Pferden, ist.
  12. Vielleicht wäre das ja mal ein konkreter Ansatz zum Thema Waffenlobbyismus in der AfD. Die Rechte auf Waffen und freie Rede korrelieren nahezu überall sehr stark. Vielleicht müsste man es indirekt angehen und kommt am ehesten noch zu einem Waffen-Lobbyismus wenn man stattdessen erst mit Rede-Lobbyismus anfängt. Vorstellungen zu einem liberalen Waffenrecht sind den meisten Deutschen so fremd, dass man da vermutlich kaum anfangen kann zu überzeugen. Ein etwas bekannter Politiker der Grünen, mit dem ich darüber mal auf der Seite bei einem nichtpolitischen Treffen gesprochen habe, hat dazu gemeint, diese Argumente hätte er noch nie gehört und ihm falle darauf spontan auch kein Gegenargument ein. Er stimmte mir zu, dass es in der Tat wahr ist, dass praktisch alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich veranstaltet waren -- kann man ja auch schlecht bestreiten, ohne gleich in den Bereich der Volksverhetzung zu gehen. Aber bei dem Gedanken, dass dann ein Feuerwaffenmonopol des Staates zumindest erkärungsbedürftig ist, war Kurzschluss. Das war ihm so fremd, dass er nicht nur nicht zustimmen, sondern nicht einmal widersprechen konnte. Das ist, als würde man versuchen, einen Menschen des Mittelalters von der Möglichkeit der Raumfahrt zu überzeugen, ohne ihm erstmal ein Modellflugzeug oder eine Spielzeugrakete vorzuführen. Aber bei den größten Auswüchsen der Einschränkung der Redefreiheit könnte die AfD doch "radikaler" sein, ein konkretes "radikales" Programm dazu aufstellen, und das den Bürgern erläutern. Dass man sich in der FDGO nicht vorher umdrehen müssen sollte, wenn man auch nur die harmlosesten Bekundungen des Unmuts gegenüber einem Politiker machen will, das könnte der eine oder andere Deutsche noch verstehen. Es könnte auch der eine oder andere Deutsche noch verstehen, dass es nicht okay ist, wenn die Regierung ohne auch nur den Ansatz eines Verfahrens vor Gericht mal eben eine Zeitschrift verbietet und auflöst. Auch dass man für das Vorlesen des Grundgesetzes nicht verprügelt und für ein Plakat "Grundgesetz ist geil" nicht als Rechtsextremer verunglimpft werden sollte, ist vielleicht noch anschlussfähig. Da gibt's immerhin auf der einen Seite diejenigen, denen man in der Schule beigebracht hat, dass die Zone doof war, weil man da nicht frei reden durfte; und auf der anderen Seite diejenigen, die in der Zone nicht frei reden durften. Das könnte immerhin noch im Korridor des Denkbaren liegen. Bei jemandem, der nicht versteht, warum man in der FDGO einen Politiker, mit dem man unzufrieden ist, einen "Schwachkopf" nennen darf, ist jede Art von Überzeugungsarbeit, warum man in der FDGO ohne weitere Begründung ein AR-15 im Schrank und eine Glock am Gürtel haben darf, so sinnlos wie der Versuch, Infinitesimalrechnung in der Sprachförderklasse der Grundschule durchzunehmen.
  13. Das ist aber weiter als nur bis zum Waffenrecht interessant, weil man erfahrungsgemäß aus der Position eines Politikers zum Waffenrecht ein Menschenbild herauslesen kann, dass weit über Sachen mit Waffenbezug hinauswirkt. Im wirklich beängstigenden Eiltempo sieht man das ja in Großbritannien und den von Briten besiedelten Commonwealth-Ländern wie Kanada, Australien, Neuseeland. Wer mit dem Einsammeln der bösen AR-15 anfängt, der ist in kurzer oder kürzester Zeit dabei, auch harmloseste politische Kritik als "Hassrede" maßlos zu verfolgen. In Kanada geht das mittlerweile so weit, dass sogar den traditionellen Linken angst und bange wird, die beim Einsammeln der AR-15 noch fleißig Applaus geklatscht haben. Trudeaus Gesetz von diesem Jahr gegen "Hass im Netz" (in Kanada "Online Harms Act") sieht unter anderem Belohnungen für Spitzel, bis zu lebenslange Haft für Äußerungsdelikte, bis zu einem Jahr Schutzhaft noch vor der verbotenen Rede, auch für Milliardäre existenzvernichtende Strafen für soziale Medien, die Rede nicht abstellen, vor. (Es stimmt natürlich, dass das in der Form nicht oder nur selten angewandt wird. Aber auch die DDR hat -- im Gegensatz zur Sowjetunion unter Stalin -- nur selten für Äußerungsdelikte hingerichtet. Die Drohung wirkt auch schon.) Da fällt es schon auf, dass nicht nur beim Waffenrecht, sondern auch beim damit eigentlich immer verbundenen Recht auf freie Rede, die AfD gar nicht so "radikal" ist, wie ihr nachgesagt wird, und vielleicht abgesehen von irgendwelchen Libertarier-Splittergruppen mit fünfzig pickelgesichtigen Mitgliedern in Deutschland auch sonst keine politische Gruppe. Mal ein praktischer Vorschlag: Warum nicht §188 StGB nicht nur abschaffen, sondern durch eine Regelung ersetzen, dass Beleidigung gegen Politiker, die den Umständen nach sich auf die Politik und nicht auf die engere Persönlichkeit des Politikers im Privatleben bezieht, auch dann nicht strafbar ist, wenn sie es gegen einen privaten Bürger vielleicht wäre? Das wäre immer noch nicht radikal, sondern ein Kompromiss zwischen dem Wunsch, Beleidigung als solche strafbar zu halten, und dem Wunsch, robuste politische Auseinandersetzung zu ermöglichen. Kohl hat zu den gegen ihn gerichteten Beleidigungen noch gesagt, dass ihn ja niemand gezwungen hat, als Vorsitzender der CDU und als Kanzler zu kandieren. Ich habe aber irgendwie den Verdacht, dass dieser eigentlich gar nicht radikale Vorschlag in Deutschland gerade soviel Zukunft hat wie ein Vorschlag, dass man sich z.B. unter Vorlage eines Führungszeugnisses ohne weiteren Klimbim im Baumarkt ein AR-15 mit Funswitch kaufen dürften sollte...
  14. Ich kann mit Libertären auch wenig anfangen. Im Prinzip wollen sie das Richtige, nämlich Freiheit, aber die Vorstellungen der extremeren Libertären lassen meiner Ansicht nach Fragen offen, ob es darin überhaupt weniger Machtgeilheit, Korruption, usw. gäbe. Man kann aber auch, aus konservativer Sicht, Freiheit bejahen, ohne gleich den Staat abschaffen zu wollen, aber das z.B. in den ganzen EU-Verträgen gelobte Subsidiaritätsprinzip einfordern. Das gilt auch nicht nur bezüglich über- und untergeordneter politischen Strukturen, sondern auch dahingehend, dass was z.B. Vereine, Familien, Gesellschaften lösen können, nicht vom Staat gelöst zu werden braucht. Und was die Individuen lösen können, darf nicht mit Zwang von Gruppen gelöst werden, auch wenn die Individuen sicher vieles dann doch Gruppen überantworten, aber eben freiwillig und mit der Möglichkeit der Abweichung wenn man querdenken will oder andere Bedürfnisse hat als die anderen. Ein orthopädisch gesunder Mensch braucht eigentlich auch kein "Korsett" im Wortsinn, und ein geistig gesunder Mensch braucht keines im übertragenen Sinn. Es zeigt sich aber oft, dass Strukturen, die man der Gesellschaft überlässt im Großen und Ganzen konservativer gehandhabt werden, als wenn der Staat sie andauernd reformieren will. Dadurch dass es nicht vom Staat mit Zwang gelöst wird, kann die Bequemlichkeit des Vertrauten, in den vielen Situationen, in denen es gut funktioniert, einfach beibehalten werden, und wer doch abweichende Bedürfnisse hat, der kann straffrei experimentieren. Das geht bis zu solchen Dingen wie der Sprache. Kein englischsprachiges Land hat eine amtliche Rechtschreibung oder amtliche Grammatik. Man hat also gerade die Furcht jedes Bürgersteighochklappers, "dann macht ja jeder, was er will." Und selbst da stellt es sich heraus, dass die englische Rechtschreibung und Grammatik damit viel konservativer sind -- oft noch mit Eigenheiten, die man nur aus der normannischen Eroberung vor 1000 Jahren erklären kann -- als in den Sprachen, in denen der Staat das regelt und modernisiert. Es zeichnet sich die Unzulänglichkeit staatlicher Planung für alle ja auch gerade durch die ganzen Kehrtwenden aus, dass was heute verpflichtend ist morgen schon verboten ist, und stattdessen etwas anderes verpflichtend wird. Es scheint mir da besser zu funktionieren, wenn es weder verpflichtend noch verboten ist, sondern die Experimentierfreudigen Neues ausprobieren und die anderen eben erstmal beim Alten bleiben.
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