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PeterS

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  1. was passieren wird/könnte, die Kontrolleure stehen sich bei Dir drei Stunden die Füße Platt und Du darfst die Zeit bezahlen (ja nachdem ob die Kontrolle kostenlost ist oder ob nach Stunden abgerechnet wird. Grüße
  2. Bzw. nicht wie die Action/QD Löcher in die Vorhänge stanzt, so dass diese schneller getauscht werden müssen. Ganz dumm ist dass, wenn man Schießkinos mit optischer Treffererkennung hat und dadurch die „Leinwand“ schneller getauscht werden muss.
  3. Ja, die beiden Stempel auf der Unterseite sind aus dem Kaiserreich. es ist der Amberger Löwe und der Abnahmestempel des Abnahmebeamten (der Buchstabe ist i. d. R. der Anfangsbuchstabe seines Nachnamens). Also wurde hier eine Kammer aus der Fertigung vor 1918 weiterverwendet. Grüße Peter
  4. @steven Ich hab gerade Verstänisschwierigkeiten: Deine WBK ist seit zwei Jahren beim SB und er trägt nicht ein… oder Du hast vor zwei Jahren gekauft, selbst in die WBK eingetragen, die Waffen angemeldet und warst seither nicht auf der Behörde um die entsprechenden Zeilen in der WBK „siegeln“ zu lassen? (Daher ist es nicht aufgefallen, dass der SB nicht einträgt …) grüße
  5. Hier mal eine (gute) Info des VDB: https://www.vdb-waffen.de/d/v9t2wss8.pdf kurz gesagt, bei jedem Besitzerwechsel, egal wie, ist der Umbau auf „Neudeko“ notwendig oder das Teil muss auf eine WBK …
  6. Nun, bei mir, zwar anderes Bundesland, aber sonst ähnlich: 3 Mann/Frau der Behörde, jede Waffe zeigen lassen, Seriennummern verglichen, Fehler in Ihren Daten notiert, 3 Stunden später wieder gegangen. Zu trinken wollten sie nix … Grüße
  7. wenn ich mir das Ausgangsposting so ansehen, dürfte der §37c der hier anzuwendende sein: Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37c.html Waffengesetz (WaffG) § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, in Besitz nimmt 1. beim Tod eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Die zuständige Behörde kann 1. die Waffen oder Munition sicherstellen oder 2. anordnen, dass die Waffen oder Munition innerhalb angemessener Frist a) unbrauchbar gemacht werden oder b) einem Berechtigten überlassen werden, c) und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. (3) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
  8. Bei meinem Hebel konnte man die schwarze Kappe heraushebel, darunter kam sann die Mutter/Schraube? Zum Vorschein Grüße
  9. PeterS

    Probleme bei Egun

    Adresse geändert? als ich umgezogen bin und an meinem Account die Adresse geändert hatte, wollten sie auch die Ausweiskopie, um Betrügereien vorzubeugen. Hab ich nicht gemacht, danach wurde der Account von egun still gelegt. Hab dann nen neuen erstellt (ohne Ausweiskopie), welchen ich bis heute nutze… ohne das egun je nen Auswris sehen wollte… Grüße Peter
  10. aber wenn da die Türe nicht mehr aufgeht, kommst Du auch ganz schön ins schwitzen, sage ich Dir …. ich hab schon überlegt, wo ich nen Presslufthammer her bekomme… 😕 aber lasen wir das…. gut dass das Teil wieder auf ist!
  11. @Alfred Erfolg gehabt? kann mitfühlen, hatte so ein Problem auch schon und habe es nur mit Hilfe eines Spezialisten lösen können. Drücke Dir die Daumen das Du ihn auf bekommst. Grüße
  12. Daher die Anführungszeichen ….
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