PeterS
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in der TR findest Du den Verweis auf die ER (Erprobungsrichtlinie) und dort unter 3.8: 3.8 Geschosssteckerprüfung Die Prüfung soll nachweisen, dass der Schütze beim Aufschießen eines Geschosses auf ein bereits im Rohr steckendes Geschoss nicht durch abgesprengte Waffen- und/ oder Munitionsteile oder durch einen Gasschlag aus dem Verschluss gefährdet wird. 3.8.1 Prüfverfahren Die Geschosssteckerprüfung ist mit zwei dauerbelasteten Pistolen durchzuführen. Dafür ist die Prüfmunition mit dem schwersten Geschoss zu verwenden. Zu prüfen sind zwei Lagen des Geschosssteckers, nämlich • einmal bei ordnungsgemäß verschlossenem Verschluss unmittelbar an der Spitze des Geschosses der in das Patronenlager zugeführten Patrone • einmal mit der Geschossspitze mündungsgleich. Folgender Versuchsablauf ist einzuhalten: • Geschoss vom Patronenlager her einbringen • Pistole mit Prüfmunition laden • Pistole in einer geeigneten Vorrichtung aufnehmen und abfeuern 3.8.2 Bewertung Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn nachweisbare Absplitterungen vom Verschluss, Rohr bzw. Griffstück der Pistole auftreten. 3.8.3 Dokumentation Die an den Pistolen festgestellten Schäden sowie Splitterbildungen sind zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren. Quelle: https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/technische-richtlinien/pistole/ER-zur-TR-Pistolen_9mmx19_Stand-24-06-2021.pdf
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Ich muss gestehen, ich bin betroffen! ich gatte zuletzt in den 90iger persönlich konnte zu Ihm. R.I.P.
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Waffenschrank mit Zeitschloss / Öffnungsverzögerung bei Kontrolle
PeterS antwortete auf Alphajäger's Thema in Allgemein
was passieren wird/könnte, die Kontrolleure stehen sich bei Dir drei Stunden die Füße Platt und Du darfst die Zeit bezahlen (ja nachdem ob die Kontrolle kostenlost ist oder ob nach Stunden abgerechnet wird. Grüße -
Mal ehrlich: Wer wurde beim Waffenkauf von Filmen beeinflusst?
PeterS antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
PeterS antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
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Bzw. nicht wie die Action/QD Löcher in die Vorhänge stanzt, so dass diese schneller getauscht werden müssen. Ganz dumm ist dass, wenn man Schießkinos mit optischer Treffererkennung hat und dadurch die „Leinwand“ schneller getauscht werden muss.
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Beschussstempel auf Mauser 98 Stutzen v. 1959
PeterS antwortete auf Sauer Drilling 3000's Thema in Allgemein
Ja, die beiden Stempel auf der Unterseite sind aus dem Kaiserreich. es ist der Amberger Löwe und der Abnahmestempel des Abnahmebeamten (der Buchstabe ist i. d. R. der Anfangsbuchstabe seines Nachnamens). Also wurde hier eine Kammer aus der Fertigung vor 1918 weiterverwendet. Grüße Peter -
@steven Ich hab gerade Verstänisschwierigkeiten: Deine WBK ist seit zwei Jahren beim SB und er trägt nicht ein… oder Du hast vor zwei Jahren gekauft, selbst in die WBK eingetragen, die Waffen angemeldet und warst seither nicht auf der Behörde um die entsprechenden Zeilen in der WBK „siegeln“ zu lassen? (Daher ist es nicht aufgefallen, dass der SB nicht einträgt …) grüße
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Was kann man mit alten Dekowaffen heute noch machen?
PeterS antwortete auf Gewehrgranate's Thema in Allgemein
Hier mal eine (gute) Info des VDB: https://www.vdb-waffen.de/d/v9t2wss8.pdf kurz gesagt, bei jedem Besitzerwechsel, egal wie, ist der Umbau auf „Neudeko“ notwendig oder das Teil muss auf eine WBK … -
Nun, bei mir, zwar anderes Bundesland, aber sonst ähnlich: 3 Mann/Frau der Behörde, jede Waffe zeigen lassen, Seriennummern verglichen, Fehler in Ihren Daten notiert, 3 Stunden später wieder gegangen. Zu trinken wollten sie nix … Grüße
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wenn ich mir das Ausgangsposting so ansehen, dürfte der §37c der hier anzuwendende sein: Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37c.html Waffengesetz (WaffG) § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, in Besitz nimmt 1. beim Tod eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Die zuständige Behörde kann 1. die Waffen oder Munition sicherstellen oder 2. anordnen, dass die Waffen oder Munition innerhalb angemessener Frist a) unbrauchbar gemacht werden oder b) einem Berechtigten überlassen werden, c) und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. (3) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
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Bei meinem Hebel konnte man die schwarze Kappe heraushebel, darunter kam sann die Mutter/Schraube? Zum Vorschein Grüße
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Adresse geändert? als ich umgezogen bin und an meinem Account die Adresse geändert hatte, wollten sie auch die Ausweiskopie, um Betrügereien vorzubeugen. Hab ich nicht gemacht, danach wurde der Account von egun still gelegt. Hab dann nen neuen erstellt (ohne Ausweiskopie), welchen ich bis heute nutze… ohne das egun je nen Auswris sehen wollte… Grüße Peter