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heletz

WO Silber
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  1. Ist es denn so schwer zu verstehen, daß die Klage vor dem BVerfG eher keinen Aussicht auf Erfolg hat?
  2. Siehe Beispiel Niedersachsen.
  3. Der gleiche Senat hat auch schon dieses Urteil gefällt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=111115U6C67.14.0 Diskussion: http://forum.waffen-online.de/topic/443495-bverwg-kein-globaler-waffenschein-fur-bewachungsunternehmen/
  4. Man könnte es anders programmieren, wenn man es denn wollte und beherrschte ...
  5. Auch im SPD-geführten Niedersachsen waltet also einigermaßen Vernunft. Allein das "künftig" kann heißen "Altbesitzregelung", kann aber auch heißen "Abänderungsmöglichkeit". Abwarten. Kaufen ist durchaus sinnvoll, denn je mehr SL es unter der Jägerschaft gibt, desto mehr waltet "die Macht des Faktischen".
  6. Zum Beispiel, weil der Senatsvorsitzende es nicht leiden kann, wenn ein in seinen Augen übereifriger Rechtspfleger das Ding online stellt ohne den Vorsitzenden gefragt zu haben? Wie gesagt: wenn Du es wissen willst, dann frag halt beim Gericht! Wir wissen es sicher nicht.
  7. Die wird es nicht geben.
  8. 1.Das, was in jedem Urteil steht: Tenor und Begründung 2. Für uns nicht, für die Ministerien des Bundes und der Länder schon. Verfassungsklage sinnlos. 3. Das mußt Du das Gericht fragen Urteil kannst Du hier in WO runetrladen oder in der Waffenlobby bei FB oder oder oder
  9. Kommt vor, kein Problem.
  10. Wie "offiziell" hätten Sie's denn gern? "Halboffiziell", "ganz offiziell" oder "so richtig offiziell"? Das Urteil ist den Prozeßparteien zugestellt. Roma locuta, causa finita
  11. Unter dem ursprünglichen Link: http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=070316U6C60.14.0 Korrekt muß er zwar heißen "7.3.", aber den Quatsch mit den führenden Nullen wird man wohl nicht wieder los. Zumal das viele Leute nachmachen in der Hoffnung, weil es andere schon so gemacht haben, werde es schon richtig sein ...
  12. Auf der HP des BVerwG natürlich.
  13. Ja, das Urteil ist vom 7.3. Steht auch so auf der HP
  14. Die Frage ist, ob es korrigiert vwerden kann! Wie carcano schon schrieb: Ein schlechtes Urteil ist nicht automatisch verfassungswidrig. Aber nur, wenn es verfassungswidrig ist, kann man dagegen klagen. Auch über dem BVerwG ist also nur noch der Blaue Himmel ... Daher ist die Gesetzesänderung das einfachste und schnellste Mittel der Abhilfe.
  15. Es gibt wohl niemand, der es korrigieren kann.
  16. @schall+rauch: Welcher Ort?
  17. Angeblich sind in NRW Briefe an alle Händler verschickt worden, Jägern keine HA mehr zu überlassen. Weiß jemand etwas Genaues?
  18. Wieso pessimistisch? Höchstens abwartend. "An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!"
  19. Die Richter haben ein handwerklich mangelhaftes Urteil gefällt und nun soll's der SB ausbaden ... tolle rechtsstaatliche Einstellung!
  20. Daß Du den Einfluß der Bilderberger auf die deutsche Gerichtsbarkeit verneinst, zeigt gerade, welchen Einfluß die Bilderberger in Wirklichkeit haben!
  21. Wie gesagt: erstmal abwarten, was sie tatsächlich machen! Schwätzen kann jeder.
  22. Abwarten, was sie dann tatsächlich machen ...
  23. Der DJV sieht verfassungsrechtliche Bedenken: https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis
  24. Nein, ich meine ob Du sicher bist, daß es sich um Luftdruck handelt ...
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