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heletz

WO Silber
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  1. Letztlich lautet die dahinterstehende Frage ja immer: "Kann mir etwas passieren bei der Waffenkontrolle/beim Diebstahl, wenn ich ich nicht verschraubt habe?" Antwort: "Nein, es kann nichts passieren!" Vor allem, wenn die Möglichkeit zur Befestigung nicht gegeben ist. Und die Höchstzahl der Waffen nicht überschritten wird.
  2. Nein, er muß nicht verschraubt werden!
  3. Der BR hat die Zustimmung doch schon längst signalisiert!
  4. Das stimmt ja vom praktischen Standpunkt her. Aber dann hätte die Bw eben etwas anderes bestellen müssen. Oder die Anforderungen abändern. In ein G36 A1 oder sowas. Das aber hat sie nicht. Statt dessen fand die Bestellung der letzten fast 4000 Gewehre offenbar immer noch nach den Spezifikationen von 1993 statt.
  5. Nun ist da zum einen die Diphtong-Regel. Und dann sieht man ja aus dem Artikel ganz klar, daß der Mann präventiv tätig wurde, wo nichts war. Er hört Geräusche, wo keine sind.
  6. Im vorliegenden Fall ist es wohl krankhaft. Der Verlust der Waffen also berechtigt.
  7. Genau das sage ich ja.
  8. Es ist eher für den präzisen Einzelschuß konzipiert.
  9. Das Gericht urteilt aufgrund des Gesetzes. Negativ für ihn ist nicht, daß er wehrhaft ist, sondern daß er präventiv tätig geworden ist ohne angegriffen worden zu sein.
  10. Und dennoch hat die Bw weiterhin bestellt.
  11. Die PM des Gerichts ist da ziemlich eindeutig: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=44671aed-09e6-5138-ba4d-802e4e2711ce&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
  12. Wieder so ein Spezialist: http://www.mainpost.de/regional/rhoengrabfeld/Munition;art765,9337963
  13. Von "absehbar" habe ich nichts geschrieben. Du solltest wenigstens korrekt zitieren bzw wiedergeben! Denn geschrieben habe ich und das ist für die Beschaffer eindeutig richtig. Sie dachten nicht an Afghanistan.
  14. Dann hätte sie halt auch demgemäß bestellen sollen. Daß ich eben nicht Quatsch behaupte und die Herren vom Beschaffungsamt mental noch nicht so weit waren, zeigt ja die PM:
  15. Im öffentlichen medialen Vorgeplänkel. Ob das jetzt im Prozeß eine Rolle spielte, wird man erst in der Urteilsbegründung lesen. Das dauert aber noch.
  16. Beschwerden von Soldaten, auf die die Bw nicht schon 1995 reagiert hat, gibt es juristisch nicht. Die Einsätze haben sich eben seit der Einführung verändert. 1994 oder '95 dachte niemand an Afghanistan. Wenn man für veränderte Einsätze ein anderes Gewehr braucht, dann soll man ein anderes einführen. Aber nicht bei H&K Schuld suchen, wo keine ist.
  17. Und weil das G36 von Anfang an schlecht war, hat die Bw vor ein paar Jahren noch 4000 Stück nachbestellt. Ja, nee, is klar ...
  18. Treffpunktverlagerungen bei warmem Lauf sind nunmal normal. Das ist der Bw bloß 18 Jahre lang nicht aufgefallen.
  19. Kann man so stehen lassen. Nur hat halt eine privat beschaffte halbautomatische Waffe Nullkommanull mit einer militärischen vollautomatischen zu schaffen.
  20. Weitere Reaktionen wie hier: http://augengeradeaus.net/2016/09/g36-warten-aufs-landgericht-koblenz/
  21. http://www.welt.de/newsticker/news1/article157931060/Hersteller-Heckler-amp-Koch-siegt-im-Rechtsstreit-um-G36-der-Bundeswehr.html
  22. So, jetzt gibt's etwas mehr Fleisch:
  23. So, die erste Entscheidung ist da. Noch bißl wenig Text, aber wie es aussieht, ist es genau so wie es hier so einige schon bewertet haben: Die Bw hat von H&K das bekommen, was sie bestellt hat. Man kann wohl schließen, das Gewehr sei rechtlich ohne Mängel (je nachdem, was jetzt noch ergänzt wird).
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