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heletz

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  1. Wobei die reinen Luftpumpen- oder Bogen- oder Armbrust-Legal-Besitzer wohl meist von gar keiner Kontrolle betroffen sind.
  2. Es handelte sich ja auch um den Hinweis eines der Richter "hinter vorgehaltener Hand" an einen der Klägeranwälte, wenn ich das richtig verstanden habe.
  3. Bei der ersten Klage hieß es aus der durchaus renommierten Anwaltskanzlei, die Sache habe Aussicht auf Erfolg. Leider hat sich die Kanzlei einen Nichtbetroffenen als Kläger ausgesucht. Aber laut P22 ist ja offenbar wieder etwas in Vorbereitung.
  4. So ist das eben. Entweder man will das Ding ernsthaft loshaben oder man nimmt alles hin, was "von oben" kommt. Rechtsstaat macht genausoviel Mühe wie Demokratie. Wenn man sich in beidem engagiert, wird's noch anstrengender.
  5. Apropos: Obwohl nur 2% gravierende Verstöße vorliegen, geht der SED der Linken die Kontrolliererei in Thüringen nicht weit und intensiv genug: http://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/waffenkontrolle-thueringen-100.html (Wer hört so eine Sendung um 5.00 h in der Früh?)
  6. Wurscht! 50/50. Aber immerhin gibt es die Aussage eines Bundesverfassungsrichters, wenn ein Betroffener geklagt hätte, wäre es vielleicht anders ausgegangen. Das wäre erfreulich!
  7. Nein, das ist es nicht! Es müßte halt mal ein Betroffener (!) vor dem BVerfG klagen.
  8. Das war (leider) nicht andres zu erwarten.
  9. In Brandenburg Man sieht also deutlich die Differenzierung, der Begriff "Prüfung" zeigt, daß man guckt, ob die Rechtsordnung der Bundesrepublik tatsächlich "offensiv abgelehnt" wird wie das von den VGn für einen Entzug gefordert wird.
  10. Am Ende kommt es dann doch öfter nicht ganz so schlimm wie gedacht bzw. aufgebauscht. Erst lautete die Anklage auf Beihilfe zum Mord, dann auf fahrlässige Tötung und jetzt Hier eine Ergänzung: Halte ich für vernünftig und nachvollziehbar. .
  11. Das ist eh klar! Schlafschafe und so. Nur die Reichis sind die Wissenden ... Vielleicht ist es aber auch nicht besonders schlau, den Mund allzuweit aufzureißen, sonst kommt der Weckdienst schon um 4.00 h Früh (vielleicht hat man mal angedeutet, man sei "schwer bewaffnet" oder ähnliches):
  12. Ist jemand des Französischen mächtig? L'assaillant des Champs-Elysées était fiché S: le président de la Fédération française de tir réagit
  13. Dürfen wir Näheres erfahren? Wie kam es dazu? Was wurde besprochen? Welche "Argumente" hatte er?
  14. Da liegst Du gar nicht so falsch! Das Problem ist aber: Sie selbst nehmen es sehr ernst und werden zunehmend aggressiv, weil keiner von der "Wortmarke Polizei oder der "Firma Gerichtsvollzieher" darauf einsteigt, sondern einfach die Sache durchzieht (was sich in Reichis Kreisen jetzt auch zunehmend verbreitet). Inzwischen sogar weniger denn je. Zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle. Wie in diesem Falle. Oder auch hier geschehen. Diese zunehmende Aggressivität gipfelte in den Schüssen von Reuden und Georgensgmünd und sie ist auch der Grund, warum man ihnen die Waffen abnimmt, nachdem man mal hingesehen hat, wie sie es denn so mit den Gesetzen halten. Zuvor hat man sie jahrzehntelang machen lassen. Die "Wortmarke Polizei" ist nach Meinung der Reichsdeppen nicht berechtigt, sie zu kontrollieren, weil sie ja "geistig-sittliche Menschen, nicht auf Hoher See verschollen" sind. Das ist schon deshalb ein Blödsinn, weil die Polizei natürlich auch ausländische Benutzer deutsche Straßen kontrollieren darf. Aber mit der Logik haben es die Reichis nicht so. Zu solch einem Menschen nun wird man durch ein magisches Ritual: Als erstes braucht man den "Gelben Schein" nach RuStAG 1913 (Achtung: Cestui Que Vie Act von 1666!, wir anderen Schlafschafe sind ja alle "bürgerlich tot"!), dann verfaßt man eine "Lebenserklärung", die ihrerseits von 7 "lebenden" Menschen mit blutigem Daumenabdruck gesiegelt werden muß. Und schon darf man fürderhin von keinem Polizisten mehr kontrolliert werden! Meinen die jedenfalls ... Lange Zeit war den ausstellenden Behörden dieses Gelben Scheins gar nicht bewußt, warum so viele Leute den haben wollen. Inzwischen hat sich das rumgesprochen und weil die Recherche ziemlich viel Arbeit ist durch die Verwaltung, lehnen immer mehr Ämter die Ausstellung ab, wenn es dafür keinen objektiven Grund gibt. Obwohl nach Ansicht der Reichsdeppen unsere Gerichte ja allesamt total illegal sind, wird dann doch hin und wieder die Ausstellung nach StAG eingeklagt (das ja seinerseits auch schon wieder null und nichtig ist nach ihrer Ansicht), wie in diesem Falle. Aber auch hier stellte das Gericht klar fest, daß kein Recht auf Ausstellung besteht, wenn an der Staatsangehörigkeit kein Zweifel ist (wie man sieht, häufen sich nach 2004 die Urteile): Nein, insgesamt dürfte das gleichgeblieben sein. Ein gewisser Teil von Menschen hat eben Sehnsucht nach magischen Ritualen. Auch nach 1789. Jupp, da wurde das schön kanalisiert und in Grenzen gehalten. Vor allem die katholische Kirche bietet da ein reiches Betätigungsspektrum. Vom Weihwassergebrauch nach (!) dem Kirchenbesuch bis hin zum Nachlaufen hinter "Blutreliquien" oder der Überzeugung, die Anhäufung von Reliquien wie das Haupt Johannes des Täufers im Alter von 12 Jahren, von 25 Jahren und zum Zeitpunkt seines Todes (seine drei Schädel sind - soweit ich weiß - in ein und derselben Kirche) hülfe ähnlich wie das Vorhandensein von Christi Vorhaut oder massenhaft Holz vom Kreuz oder etwa 10.000 Nägel. Es gibt reichlich Hexen, die z.B. Warzen abbeten und gleichzeitig hochgeschätzte Gemeindemitglieder sind. Gefühlt kommen die Reichis überwiegend aus FNL (auch, wenn sie inzwischen in anderen Bundesländern wohnen), wo es die meisten Atheisten gibt sowie die kollektive Erfahrung, daß einmal ein Staat völlig verschwunden ist und es einmal viele Lügen in den offiziellen Medien gab, woraus ein Grundmißtrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen resultiert,
  15. Es gibt heute sogar aktuelle Zahlen dazu: Einem Zeitungsbericht zufolge könnten 50 sogenannte Reichsbürger im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Die Zahlen kommen vom Bundesamt für Verfassungsschutz.
  16. So, Update im Fall Karl Dettmer. Es hat sich gezeigt, daß er genau so waffenrechtlich unzuverlässig ist wie die Behörde das vermutet hat. Wie in Georgensgmünd und anderen Fällen, waren die Sachen nicht dort, wo sie hingehören: Und dann waren da Sachen, die da nicht hingehören:
  17. Ja und nein. Die Reichis stellen sich außerhalb der Rechtsordnung. Mal erkennen sie ein Gesetz an, mal nicht. Mal erkennen sie ein Gericht an, dann wieder nicht. Das ist auch der Grund, warum man ihnen die Waffen nimmt. Dieser komische Guru (der Name fällt mir jetzt grad nicht ein) von denen aus Österreich hat das ganz gut formuliert: "Jeder sollte sich nur das raussuchen, was gut für ihn ist!" Rosinenpickerei also. Alle Vorteile haben wollen und keine Nachteile in Kauf nehmen. Das suchen sie sich dann aus allen möglichen Quellen zusammen, ob passend oder nicht. Da wird der Cestui Que Vie Act lustig auf Deutschland angewendet und wenn es passend erscheint, mit der HLKO vermischt. scheitert man damit, argumentiert man mit dem Kirchenrecht (des steht dann plötzlich "über allem") und irgendeiner päpstlichen Bulle von 1454, dann wieder mit dem Völkerrecht (so wie der Vogel vor dem VG Augsburg). Inzwischen sind ja auch Wahlen zu Volkskammer der DDR für den 3.September 2017 angesetzt. Das ist der nächste Teil: eine ziemliche Spießigkeit, die allem Möglichen in zwanghafter wörtlicher Interpretation etwas zuschreibt. Wobei man sich in Etymologie versucht ("Personalausweis" bedeutet, daß wir alle Personal sind, die POLIZEI ist eine Firma, weil alles eine Firma ist, dessen Buchstaben groß geschrieben werden u.s.w.). Dazu kommt dann noch ein gewisses magisches Moment, z.B. die Unterscheidung zwischen Mensch, juristischer Person und anderen (das haben sie von den freemen übernommen, die haben - glaube ich - vier Kategorien). Deshalb schreibt sich die inzwischen in Haft befindliche "Präsidentin" monika:unger. Das nützt in ihren Augen, wenn sie z.B. ein Bußgeld bekommen sollen, sagen sie : "Das war nicht der Mensch, sondern die juristische Person!" Will man die juristische Person haftbar machen, sagen sie: "Nee, jetzt war es der Mensch, der diese Tat begangen hat, aber nicht ich!" So ein bißchen wie kleine Kinder. Hände vor die Augen und man sieht sie nicht. Richter brauchen nicht nur "Bestallungsurkunden", sie müssen die Urteile auch mit blauer (!) fließender (!) Tinte unterschreiben, wobei die Unterschrift nicht in die Amtsbezeichnung hineinragen darf, sonst ist alles ungültig. Und wenn das Dienstsiegel nur um ein Grad von der korrekten Position abweicht, ist wieder alles ungültig. Vor Gericht darf sich ein Reichi nicht setzen, sonst bedeutet das, er erkennt das Gericht an und es hat Macht über ihn. Amtliche Schreiben - z.B. vom Gerichtsvollzieher - kann man entwerten, indem man die rechte obere Ecke abschneidet und das Ganze mit "zurückgewiesen" zurückschickt. Es ist sehr lustig, wie in einer hochindustrialisierten Gesellschaft derartige magische Vorstellungen Platz greifen. Das Leben als Reichi stelle ich mir sehr kompliziert vor - was man da alles beachten muß! Im Grunde sind die meisten aber wohl nur einfach arme Schweine. Überfordert von einer für sie zu komplexen Umwelt und wohl häufig mit Schulden belastet. Dann kommt einer und sagt: "Du kannst Deine Schulden ganz einfach loswerden, indem Du Selbstverawlter wirst!" Und schon isser in der Falle. Oben an der Spitze sind ein paar, die mit Schneeballsystemen oder wichtigen Produkten richtig Kohle machen (die Tage las ich von 200 € für ein Kfz-Nummernschild, Ausweise und Reisepässe kosten auch richtig Geld), aber die meisten sind wohl einfach arme Schweine. Das dürfte sich bei den Autonomen völlig anders darstellen.
  18. Wie der Karl oben, der heute durchsucht wurde. Der lebt ja auch von Grundsicherung. Diese Zahlungen interpretieren die Reichis als Vorauszahlung auf ihren Kriegsgefangenensold. Das Einklagen dessen in Höhe von € 2000,00 ist in Bremen aber kürzlich auch in die Hose gegangen.
  19. Ja, sicher! Auch mehrere Fälle von Beamten, auf die das zutrifft, sind ja inzwischen bekanntgeworden. Alle mindestens beurlaubt, aber noch nicht alle entlassen. Auch so ein Reichi möchte halt etwas auf dem Konto haben. Egal, wo's herkommt. Notfalls eben von einem Staat, den man verachtet.
  20. Neues gibt's nicht wirklich, aber eine kleine Ergänzung, damit es nicht wieder heißt, man erführe nicht, wie das Ganze geendet. Über Karl haben wir ja hier und hier bereits einiges erfahren. Natürlich auch, daß Karl niemals nicht ein Reichsbürger ist (seit der Schießerei von Georgensgmünd gibt's sowieso keine Reichis mehr. Alle weg). Karl ist aber "medienaffin" und so erfahren wir, was sich so tut. Über Karl haben wir also am 14. Februar erfahren, daß er seinen Prozeß vor dem OVG endgültig verloren hat und seine Waffen abgeben muß. Er wird offenbar als nicht gefährlich eingestuft, und so sind inzwischen vier (4) Monate vergangen, in denen sich wohl nichts weiter getan hat. Es zeigt sich doch immer wieder, wie die Behörden zu unterscheiden wissen zwischen mutmaßlich gefährlichen oder eher ungefährlichen Reichis. Wie so viele Reichis hat der Karl jetzt vielleicht gedacht, damit sei die Sache erledigt und er habe "das System" besiegt. Bis heute. Denn heute kam das SEK mit 20 Mann und einem Durchsuchungsbeschluß vorbei, um den ganzen Plunder einzusammeln. Nun hat er ja zuvor verlauten lassen, der Schlüssel zu seinem Waffenraum befinde sich in einem Banktresor und dieser in einer anderen Stadt. Da nun aber mindestens eine erlaubnispflichtige Waffe aufgefunden wurde, darf man wohl den vorsichtigen Schluß ziehen, entweder habe der Karl seine Waffen eben doch nicht ordnunsgemäß aufbewahrt (womit der Verdacht bestätigt wäre) oder aber dem SEK war der fehlende Schlüssel völlig wurscht und man hat die Tür zum Waffenraum mit Flex oder Schweißbrenner auf etwas robustere Art geöffnet. So ein SEK wird sich wahrscheinlich eher nicht vertrösten lassen, nur weil einer behauptet, grad keinen Schlüssel zu haben. Auch eine andere Sache, die hier schonmal besprochen wurde, ist zum Abschluß gekommen: Ein ehemaliger Bediensteter der JVA Kaisheim ist vor dem VG Augsburg auch nicht durchgedrungen. Mit seinen Ausführungen hat er nur bestätigt, daß sowohl der Verlust des Arbeitsplatzes bei der JVA wie auch die Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vollkommen gerechtfertigt waren. Der Richter hat ihm dann noch freundlich erklärt, daß er sich seine seltsame Argumentation mit dem Völkerrecht sonstwohin schieben kann
  21. Wie kann man denn von einem Bundestagsmandat zurücktreten, das man gar nicht hat? Wieviele Abgeordneten hat denn die Piratenpartei im Bundestag derzeit? LINK
  22. Jetzt hol' ich den halbtoten Fred mal aus seiner Gruft hervor. Ausnahmesweise, um keinen neuen aufmachen zu müssen - lohnt sich wohl nicht. Es muß auch keiner antworten, ist nur rein zur Info, falls mal in 10 Jahren einer nachgucken will, weil wieder ein Durchgeknallter was von Waffensteuer faselt. In seinem Beschluß 2 BvL 6/13 hat das BVerfG am 13.April (veröffentlicht am 7.Juni) die Brennelementesteuer für verfassungswidrig und nichtig von Anfang an erklärt, was den Bund weit über 6 Milliarden € + Zinsen kosten wird. Was aber wegen der guten Haushaltslage kein Problem ist. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Begründung des höchsten deutschen Gerichts. Es sagt nämlich: Im Art. 106 stehen aber weder eine Brennelementesteuer noch eine Waffensteuer. Das Gericht formuliert schärfer: Und einzelnen Gemeinden sowieso nicht. Diskussion muß jetzt nicht unbedingt sein, das war nur zur Info.
  23. 1960 mußte man für einen Liter Benzin durchschnittlich 13,7 Minuten arbeiten, 2004 nur noch 4,2 Minuten. Das ist mit ein Grund, warum es heute ein Vielfaches an Automobilen in DE gibt.
  24. Zum Beispiel, wenn man einen Plural nicht von einem im Deutschen nicht existierenden Sächsischen Genitiv unterscheiden kann und dann einen sogenannten "Deppenapostrophen" setzt.
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