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heletz

WO Silber
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  1. Selbstverständlich besteht nicht nur die Absicht, sondern auch die Praxis. Bei Wehrpflichtigen zum Beispiel. Wurde einem ja damals durch den Spieß auch ausführlich erläutert. Vielleicht ist das der Grund, warum heute wieder so viel für die Wehrpflicht sind?
  2. Die Briten ließen sich so vernehmen.
  3. Dazu darfst Du Dich gerne an die Botschaft Ihrer Majestät wenden!
  4. Das Nazi-Gesocks z.B. versucht in letzter Zeit häufiger, seine Aktionen als "Kunst" oder "Satire" darzustellen (Rüdi, der Entenkönig zum Beispiel). Das geht jedesmal fehl, weil die Behördenvertreter auch nicht ganz dämlich sind. Sellner wurde im Vorfeld von der Botschaft Ihrer Majestät mitgeteilt, man wolle keine rechtsextremen Volksverhetzer im Land. Er ist trotzdem geflogen. Bachmann wollte wohl so eine ähnliche Geistesgröße in GB treffen (hab aber den Namen vergessen), wovon die Briten not amused waren. Tascha ...
  5. Das brauchst Du nicht grün einzufärben. Auch bei uns hat nur die vollen Grundrechte, wer einen deutschen Paß bzw. die Staatsangehörigkeit hat.
  6. Das weiß ich. Auch Sellner hatte es zuvor versucht. Aber meine Frage war, was sich da "überholt" haben soll. Die Maßnahem der Briten waren überhaupt nichts Neues, denn auf Reisefreizügigkeit in der EU hatten die noch nie Lust. Genau so wie Lügen-Lutz und Sellner das immer fordern. Und kriminelles Ausländer-Pack (nichts anderes sind Sellner und Bachmann nämlich in ihren Augen) haben weder Einreise- noch Rederecht. Das war schon vor 10 Jahren so und es war schon vor 20 Jahren so. Eben nichts Neues. Übrigens auch das eine Forderung der Pegidioten. Inländer haben nunmal Rechte, die Ausländer nicht haben, und kriminelle Ausländer schon gleich gar nicht.
  7. Was soll sich denn da überholt haben?
  8. Aber reicht eben nicht, um ein Verfahren beurteilen zu können.
  9. Deshalb ist ja die Besprechung in Foren wie WO wichtig, damit sich das ins Gedächtnis einbrennt, auch wenn man's nicht sehen kann oder will.
  10. Höchstens durch Dummheit, die er sich selbst zuzuschreiben hat. Intelligente Menschen verfolgen solche Fälle und hören auf Juristen (z.B. auf Plattformen wie WO) und halten im Ernstfall die Finger still, wenn sie vor der Tastatur sitzen.
  11. Gibt es auch nicht. Es gab keinen Strafprozeß und es gab keine Bestrafung.
  12. Nur im Strafprozeß. Aber Du hast ja richtig dargestellt, daß es keinen Strafprozeß gab.
  13. Du verlangst jetzt nicht etwa, den Artikel 4 vollständig zu lesen? Also alle drei (!) Absätze? Wer sich mit Lesen ohnehin schwertut, kommt über die ersten 16 Worte meist nicht hinaus. Und dann kommt ja noch das Verstehen des Gelesenen ...
  14. Der schon. Aber ich meinte einen anderen.
  15. Dazu hatte ich ausführlich das Urteil und die Begründung gepostet. Wurde aber alles von der hochweisen Moderation gelöscht. Vermutlich, um die Leser nicht überzuinformieren. Daher nicht ein zweites Mal.
  16. Ein Beispiel aus der Vergangenheit dafür? Das hat er wahrscheinlich nur gesagt, damit in den Kommentaren des Spiegel wieder Stimmung ist:
  17. Schätze mal, das werden sich die Verantwortlichen schon überlegt haben. Das folgt alten Regeln: Nach der Gründungsphase kommt die Konsolidierungsphase. Und dann kommt der Moment, in dem man bestimmte Leute bewußt vergrault. Hat eBay auch so gemacht, erst mit Waffen, dann mit Gebühren. Da wird ein bißchen in den Foren gemault, aber sonst passiert nichts. Und wenn das Unternehmen durch das Vergraulen mehr Kunden gewinnt als durch das Behalten, dann hat sich die Sache gelohnt. Wenn man irgendwo nicht mehr willkommen ist, geht man eben woanders hin. Wir hatten ja früher kein YT und es ging auch. Irgendwie.
  18. Tja ... muß ich auch nicht gut finden. Aber private Anbieter dürfen wohl erheblich mehr als staatliche. Man liest, auf Sexplattformen würden jetzt vermehrt Waffenvideos veröffentlicht ... weiß nicht ob's stimmt.
  19. Wäre noch die Frage, inwieweit ein privater Anbieter dem Diskriminierungsverbot unterworfen wäre. Und dann in verschiedenen Staaten.
  20. So isses! YT könnte auch von jetzt auf gleich das ganze Portal dichtmachen. Dürfen die alles.
  21. Tun sie ja. Niemand wird gezwungen, bei YT zu veröffentlichen.
  22. Im Zuge des Hausrechts ist es den Betreibern von YT erlaubt, da einen Zusammenhang zu sehen. Meinungsfreiheit.
  23. Nun, in Washington sollen es ja 800.000 Teilnehmer gewesen sein. Heute Morgen berauschen sich alle daran: Spiegel, Süddeutsche, Zeit, Rp-Online etc. 0,245% der Bevölkerung ist schon sehr beeindruckend, das muß man sagen! Du erinnerst Dich auch an das hier?
  24. Es wäre schon schön, wenn unsere Medienvertreter mal kapieren würden, daß es DAS us-amerikanische Waffengesetz nicht gibt, sondern die Sache föderal unter 50 Bundesstaaten organisiert ist und der Zentralregierung durch den Supreme Court in der Bevormundung der Bundesstaaten enge Grenzen gesetzt worden sind (Printz vs. United States). Dann wäre ich schonmal zufrieden.
  25. Nun, es kann sicher nicht schaden, wenn die jungen Leute ausnahmsweise mal an der frischen Luft sind! Da kommen sie auf andere Gedanken und es härtet ab. Und es hilft sogar gegen Kurzsichtigkeit, wie man weiß. Du erinnerst Dich sicher an diesen Artikel?
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