Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.486
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. heletz

    GP90

    Gemeint ist wohl die GP 1990? Es gibt/gab nämlich auch eine GP 1890.
  2. Dann ist der Erwerb auf Neugelb möglich.
  3. Gibt es einen sportlichen Verband, der einschüssige VL zuläßt, die nach dem 1.1. 1871 entwickelt worden sind?
  4. Was das BKA will, ist völlig wurscht. Entscheidend ist, ob es dazu einen BESCHEID gibt und oder der die korrekten rechtlichen Grundlagen nennt. Also: Wo ist der Bescheid?
  5. Ja, dazu gab es damals schon reichlich Informationen. Die stehen u.a. im Endurteil. Und damit es hier nicht weiter OT geht, hier ein Link mit allen wichtigen Informationen: http://forum.waffen-online.de/topic/431739-schuss-durch-die-wohnungstur-erhielt-hells-angel-waffe-zuruck/page-3?hl=%2Bhells+%2Bangels#entry1959983
  6. Na, das scheint ja ein Vogel zu sein! Auf der HP steht:
  7. Ausfuhrgenehmigungen vorerst gestoppt: http://www.sueddeutsche.de/politik/waffen-exporte-ausfuhrstopp-fuer-waffenexporteur-sig-sauer-1.2045032
  8. Eben. Man kann einen Bericht nehmen. Muß aber nicht.
  9. Aber soviel, wie in BaWü geheult wird, muß nicht sein. Da ist ja sogar der Bayerische Rundfunk kritischer gegenüber seiner eigenen Regierung.
  10. Braucht sie gar nicht. Wenn Du öfter mal SWR hörst oder siehst, dann weißt Du, daß sie diese "Journalisten" ganz von selbst gleichgeschaltet haben.
  11. "Immer mehr Waffen", soso. Lobt nicht die grün-rot-hörige Presse in Bw, daß es immer weniger Waffen gebe? Aber wurscht, gell, wenn's denn der Hetze dient ...
  12. Wieso muß man Polizisten in Schutz nehmen, weil hier einige davon im Forum sind? Verstehe ich nicht!
  13. Dreiviertel aller Handfeuerwaffen in Privatbesitz? Das soll seriös werden ...?
  14. Dennoch gehören sie in einen Tresor. Jedenfalls, wenn die Fraktion u18 in der Wohnung haust. Wegen des Drohpotentials. Auch ein Unterschied zum Rauchen.
  15. Doch, kann man! Vor allem dann, wenn die Behörde es genehmigt hat. Dann hat der Vermieter nix zu melden. Da zieht Dein angeführes Beispiel des Herrn Adolfs nicht, weil 1.Rauchen nicht durch eine Behörde genehmigt wird und 2.Die Sache wohl zum BGH geht Das Gericht hatte sich überhaupt nicht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Rauchen in der Wohnung die anderen Mieter überhaupt belästigt. Denn die erste Anwältin hatte versäumt, das vor Gericht zu bestreiten. Somit galt es als bewiesen ohne daß das Gericht das untersucht oder bewertet hätte. Deshalb auch die (ungewöhnliche) Zulassung der Revision durch den BGH.
  16. Dann ist es mir allerdings unverständlich, warum Du mich so verzweifelt nach Links fragst ... Inzwischen habe ich ein weiteres Urteil eines Finanzgerichts gefunden (samt AZ), auf das sich die Finanzämter beziehen können. Aber auch das findest Du bestimmt selbst. Viel Erfolg dabei!
  17. Das muß ich auch nicht. Alles hier auf dieser Plattform findet auf freiwilliger Basis statt. Sie dient vor allem dem Informationaustausch. Und wenn jemand permanant derart patzig daherkommt wie Du, dann behalte ich es mit vor, darauf selbst dann nicht zu antworten, wenn ich etwas gefunden habe. Aber darauf ist einer, der so unfreundlich daherkommt wie Du, bestimmt ja auch gar nicht angewiesen, nicht wahr? Du findest das bestimmt auch selbst!
  18. Doch, ist es! Inzwischen weiß ich sogar, von welchem Gericht. Mein Gedächtnis hat mich nicht getrogen. Aber ich werde hier keinen Link einstellen. Jemand, der mit einer derart patzigen Art daherkommt wie Du, findet Aussagen zum Urteil ganz bestimmt auch alleine. Viel Glück! (Es sei der Hinweis gestattet, daß nicht jedes deutsche Gericht jedes Urteil ins Internet einstellt, es gibt also nicht unbedingt einen Direktlink zum Urteil)
  19. Das ist irgendwo hier verlinkt. Das findest Du bestimmt.
  20. Nein, es gibt ein Urteil eines Finanzgerichts.
  21. Das steht hier im thread nirgends, aber das weiß ich noch aus einem anderen thread. Mein Gedächtnis funktioniert noch ganz gut.
  22. Na, ja, es ist schon der Dünnpfoff eines Gerichts. Ob da die nächste Instanz angerufen wurde, weiß ich allerdings nicht.
  23. Du irrst. Gesetze können sich bei Überprüfung durch das BVerfG ganz oder in Teilen als irrelevant herausstellen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.