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heletz

WO Silber
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  1. Daß die Kontrolle des Jägers € 63 gekostet hat, wurde ja erwähnt. Daß er das nicht zahlen muß, natürlich nicht. Auch nicht, warum der Hirni die Leute vom Fernsehen reingelassen hat. Es wurde so getan, als ob das Zulassen des Filmens an den Behörden läge ("andere Behörden sind da kooperativer"). Das Ganze richtete sich mehr gegen die Behörden als gegen die LWB.
  2. Es erwartet ja wohl hoffentlich keiner eine Lobeshymne auf die Schützen, Jäger und Sammler? Journalisten sind alle "kritisch" und müssen das auch stets demonstrieren. Wolfgang Dicke kam (mehrmals) zu Wort (wenn auch nur wahrscheinlich mit einem Zehntel dessen, das er gesagt hat), also fehlte zumindest die Gegenstimme nicht.
  3. Die Sache mit der zentralen Lagerung wurde im Bundestag abgelehnt. Vermutlich hat ihm das Wolfgang Dicke oder ein anderer auch gesagt. Aber weil's nicht ins Bild paßt, kommt's halt auch im Beitrag nicht vor. Da schwadroniert man lieber, "namhafte Experten" hielten das für angebracht. Wobei die "Experten" natürlich nicht namentlich genannt werden.
  4. Na, ja, es gab schon Schlimmeres von den öffentlich-rechtlichen.
  5. Der Herr Hanischdörfer möchte also mehr Kontrollen, soso. Der Deutsche kontrolliert ja sowieso gern. Dafür braucht das LRA aber mehr Mitarbeiter, also muß mehr Lohn gezahlt werden. Und mehr Altersversorgung. Wenn's mal soweit ist. Dann dürfte der Herr Hanischdörfer 200 € mehr Steuern im Monat zahlen. Das fände er dann gar nicht mehr so gut. Dann würde er eine Sendung machen über die zu hohe Staatsquote und die viel zu vielen Beamten ... Mitm Denken hat er's halt nicht so, der Herr Hanischdörfer.
  6. No, immerhin durfte Wolfgang Dicke mehrmals was Qualitätvolles sagen. Ansonsten: Drücken auf die Tränendrüsen.
  7. Sicher. Vielleicht will der Vermieter auch nur gegenüber der Kommune gut dastehen bzw. eine Klage durch diese verhindern. Hier das Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_muenster/j2014/8_C_2524_13_Urteil_20140219.html
  8. Anläßlich einer etwas anders gelagerten Sache krame ich den thread wieder raus. Da hat eine (offenbar grün eingestellte) Kommune versucht, über den Vermieter den Mietern Besitz und Nutzung eines Kfz zu verbieten. Zumindest der Vermieter ist damit auf die Nase gefallen: http://www.derwesten.de/wohnen/vermieter-darf-autobesitz-des-mieters-nicht-verbieten-id9622042.html
  9. Wenn man Premium-user ist, kann man alle verfügbaren Sendungen herunterladen.
  10. Bei http://www.onlinetvrecorder.com/ kann man das Video immer noch runterladen.
  11. heletz

    Bajonett

    Bei Gesetzen geht es zunächst darum, wie man sie einhält, damit man ungeschoren seine - in diesem Fall Blankwaffen- besitzen und aufbewahren kann. Das war auch die Zielrichtiung des TE. Sinnfragen werden vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt. Dieses ewige Herumnölen und Pseudohinterfragen hier in WO nervt.
  12. heletz

    Bajonett

    Heult halt ein bißchen herum! Ein Messer ist als Werkzeug definiert. Aber selbst die Sammler sprechen von einer BlankWAFFE, wenn's um ein Bajonett geht. Also ist nicht die Frage, was gefährlicher ist, sondern wie jeweils gemäß der entsprechenden Definition aufbewahrt wird.
  13. Nein, muß man ja eben nicht. Aber irgendwann hat bestimmt jedes WO-Mitglied seinen eigenen SV-thread.
  14. heletz

    Bajonett

    Genau so isses. Es gibt ja Wohnungen, da kommen Minderjährige nie rein, so daß sich die Frage nicht stellt.
  15. heletz

    Bajonett

    Nicht unbedingt. Es muß nur sichergestellt werden, daß unter 18jährige nicht drankommen.
  16. heletz

    Bajonett

    Nein, gibt es nicht. Auch angeschliffene dürfen "gelagert" also aufbewahrt werden.
  17. Deswegen habe ich darauf hingewiesen, daß alles bereits gesagt worden ist.
  18. Das ist ja nun alles in allen bereits vorausgegangen thread erörtert worden.
  19. Keine Ahnung, warum da jetzt so ein Geplärre gemacht werden muß. Es ist oben klar gesagt, daß man bis zum Ende des Verfahrens warten muß.
  20. Es wurde ja schon ausgeführt, daß es genau so ist!
  21. Stehen schon oben: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
  22. Jedenfalls ist SV nicht grundsätzlich verboten. DAS ist der Gedankenfehler. Und im Falle einer Notwehr darf man alles hernehmen, was geeignet ist, den Angriff zu beenden.
  23. Was soll man da diskutieren? Das Recht auf Selbstverteidigung steht sowohl im StGB als auch im BGB. Es wird allgemein unter dem Begriff "Notwehr" zusammengefaßt.
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