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heletz

WO Silber
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  1. Es ist wohl doch besser, wenn Du den ganzen thread durchliest!
  2. Ja! Dazu ist es notwendig, den Zustand vor der Beschlagnahme zu dokumentieren oder wenigstens glaubhaft zu machen (Neuware) sowie den Zustand bzw den Wert danach von einem Sachverständigen schätzen zu lassen.
  3. Der von carcano eingestellte Link ist m.E. die beste Inhaltsangabe zu der Sache. Was aber kein Wunder ist.
  4. Gut, das ist möglich, aber die kenne ich nicht im Detail. Immerhin hat der StA damals eingestellt. Und das LG danach auch.
  5. Ob es so klug war, daß der Rentner sich als "ursächlich für den Tod" bezeichnete? http://www.sueddeutsche.de/panorama/toedliche-schuesse-auf-jugendlichen-das-habe-ich-nicht-gewollt-1.1947697 Man wird sehen.
  6. Und ich halte es für völlig verfehlt, wenn DU hier deutsches Recht mit dem von Montana zu vermischen versuchst! Der eine Fall hat mit dem anderen NULL zu tun! Warum machst Du nicht einen eigenen thread für das Thema auf?
  7. Denk' mal scharf nach, was die Ereignisse mit "um Kopf und Kragen reden" zu tun haben sollen ...
  8. Man merkt, daß Du den Fall gar nicht verfolgt hast. Der Staatsanwalt hatte eingestellt. Auf Einspruch der Famile des 16jährigen Albaners hat das Landgericht die Sache ebenfalls später wieder eingestellt. Erst das OLG hat die Wiederaufnahme erzwungen.
  9. Es war eine Anscheinswaffe. Daher spielt es keine Rolle.
  10. Deswegen gibt's ja individuelle Verfahren. Aber Umdrehen bedeutet im Regelfall: Ende des gegenwärtigen Angriffs!
  11. Doch, Fyodor, damit ist der Angriff normalerweise beendet. Jedenfalls sehen die Gerichte das so. Dazu gibt es unzählige Urteile. Auch, wenn uns das nicht paßt. Hier sah der StA halt eine Ausnahme, aber die Familie des Toten will offenbar Rache.
  12. Doch, hat er! Aber hier fanden das Umdrehen und die Schußabgabe etwa gleichzeitig statt, so daß der Staatsanwalt - auch wegen der Gesamtumstände - Notwehr unterstellte.
  13. Aber der Staatsanwalt konnte sie erkennen! Und hatte schon eingestellt!
  14. Mir persönlich erscheint daher der Entzug der WBK als überaus gerechtfertigt. Wer nicht hören will, muß eben fühlen. Und die Kameraden im Verein merken es sich!
  15. Ein Gesetz ist für Dich also ein "Zettel". Aha.
  16. Ja, das ist mir klar! Damals schoß ich mit meinem Bruder und seinem Portugal-K98k in unserem Garten und keinen hat es gestört. Und wenn der Pfarrer mit dem KK meines Bruders die Rosen unserer Mutter geköpft hat, dann hat kein Nachbar was gesagt. Aber heute ist weder früher noch damals! Das solltest Du doch eigentlich mitbekommen haben? Oder wo lebst Du?
  17. Quatsch! Von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, daß er sich von Zeit zu Zeit über die Voraussetzungen seines Sports interessiert. Wie ein Autofahrer sich auch stets auf dem Laufenden halten muß hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen.
  18. Das meinte ich auch etwas ironisch, da in NL pro Kopf weniger Waffen legal besessen werden als in D. Wo und wie ist denn die Notwehr in NL geregelt?
  19. Das wäre dann ähnlich wie in Deutschland. Obwohl doch in NL Waffen praktisch verboten sind. Vielen Dank für diesen sachlichen Beitrag, den ich bald übersehen hätte! Hat noch jemand etwas Sachliches beizutragen? Oder müssen noch mehr Glaubensbekenntnisse abgelegt werden?
  20. Es wäre wirklich schön, wenn mal jemand etwas über das niederländische Waffenrecht bzw die Notwehrgesetzgebung dort sagen könnte. Weltanschauliche Statements gibt es in WO eigentlich schon genug.
  21. Busher kam immer noch nichts Fundiertes zum niederländischen Waffenrecht bzw. Notwehrrecht. Leider aber viel Weltanschauliches.
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