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heletz

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  1. Es geht nicht um Deine Meinung. Es geht auch nicht um die Meinung des Vermieters. Es geht darum, daß der Erwerb von Waffen, Munition und Treibladungspulver durch Gesetz geregelt ist und durch Erlaubnis einer Behörde erfolgt.
  2. Die Erlaubnis erteilt allein die zuständige Behörde! Und zwar sowohl für Waffen als auch für Treibladungsmittel. Einen Vermieter geht das überhaupt nichts an. Es gibt noch ein neuers Urteil als das von 2010, hab's aber grad nicht zur Hand.
  3. Eben deshalb frage ich. Aber statt Infos über das niederländische Waffenrecht, kommen nur weltanschauliche Phrasendreschmschinen zu Einsatz. Meine Hoffnung ist, daß doch noch einer kommt, der sich auskennt.
  4. Wer kennt sich im Waffengesetz der NL aus? Einigermaßen zumindest?
  5. Soll das jetzt lustig sein? Das Ordnungsamt Augsburg hat einem Juwelier jedenfalls seinen Waffenschein weggenommen, weil es keine übermäßige Gefährdung sah. Deshalb würde mich interessieren, wie das in NL mit ihren recht restriktiven Waffengesetzen so gehandhabt wird.
  6. Immerhin ist Notwehr auch in den Niederlanden straffrei. Jetzt wüßte ich nur noch gerne, mit welcher Berechtigung die Frau die KW besaß. Dürfen Waffen in NL zu Selbstverteidigungszwecken erworben werden? Da habe ich, das gebe ich zu, zu wenig Ahnung.
  7. Es wurde geschrieben: Nicht so kompliziert machen! Kontakt mit Verein aufnehmen, dann zwei Waffen plus Mun und EFP mitnehmen und los geht's!
  8. Warum man jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung oder ähnliches brauchen sollte, erschließt sich mir nicht.
  9. Hast Du schon den einen oder anderen Verein in der Schweiz angeschrieben, der für Dich erreichbar ist? Inzwischen braucht man auch für VL den EFP und wenn man nicht mehr als zwei Waffen samt Mun mitnimmt, gibt's keine weiteren Komplikationen. Insofern sehe ich jetzt nicht ganz, wo das Problem sein soll.
  10. Dir ist es offensichtlich nicht gegeben, Zusammenhänge zu erkennen.
  11. Was heißt "vor allem"? Du hast verkündet, daß Du das WaffG in der Fassung vor 2003 wünschst. Und dazu gehört nunmal - keine Neue Gelbe WBK mit einmaligem und immerwährendem Bedürfnis - keine Verwendung von Mehrladern und - keinen Eintrag von SP-Revolvern auf Neugelb, sondern deren einzelne Bedürfnisprüfung Und noch einige Sachen mehr. Wenn Du Dir das WaffG in der Fassung von vor 2003 wünschst, dann ist das ein Gesamtpaket.
  12. Ergänze: "Die Verwaltungsvorschriften und die Gerichte".
  13. Dann also keine Neue Gelbe WBK mehr und nur noch Zulassung von Einzelladern? Schwarzpulverrevolver nur noch auf Grün?
  14. heletz

    WBK weg?

    CZM52 hat das richtig dargestellt: Die Behörde ist im Recht.
  15. Es geht aber nicht darum, was man sagen WOLLTE, sondern darum, was man gesagt HAT. Das gilt für diese schwachsinnige "Petition" auch.
  16. Selbstverteidigung ist bereits jetzt ein Bedürfnisgrund.
  17. Wenn Du keine Ahnung hast: Warum argumentierst Du dann mit Fremdwörtern, die Du nicht einordnen kannst? Versteh' ich nicht. (Korrekt müßte es natürlich "Rumnölen" heißen, oder auch "rumnölen", aber nicht "rum nölen").
  18. Der Irrtum fängt da an, wo "tempus" fälschlicherweise als Maskulinum identifiziert wird. Es ist aber Neutrum, deshalb "DAS tempus". Der Rest ist dann nicht besser ...
  19. Woher soll ich das wissen? Frag doch einfach selbst nach!
  20. Für Jäger sind die Jagdverbände zuständig. Wie der Name schon sagt.
  21. Da die Sportausübung nunmal mit Schußwaffen geschieht, ist der Namensbestandteil "Waffen-" zurecht vorhanden. Wer SV als Lebensziel ansieht, kann ja gerne einen solchen Verband gründen. Unfair ist es auf jeden Fall, von einem SPORTverband Hilfe bei der SV zu erwarten.
  22. Dieses Ablenkungsmanöver kann man noch nichtmal als gelungen bezeichnen. Es ist einfach nur daneben. Ja, und?
  23. Stimmt. Aber wer von den Verbänden Initiativen zur SV erwartet, weiß offenbar gar nicht, wofür die Verbände da sind ...
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