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DaTaXi

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Alle Inhalte von DaTaXi

  1. Nicht durcheinander bringen! Wir wollen dir nur helfen - Das du dir so vorkommst, ist nicht unsere Schuld, dass ist das Waffengesetz
  2. Das macht doch keinen Sinn für jemanden ohne Erfahrung - wenn er überhaupt weiß, was der Verschluss ist und wie er raus geht. Im schlechtesten Fall ist noch Mun. drin... Vom Stempel und Optik ist das 50/50 Deko/Scharf, also schönes Minenfeld für solche "Tipps". Wenn er die nicht transportiert und den Fund der Polizei meldet, sollen die halt gucken. Damit passiert ihm nichts und gut ist.
  3. Aber er hat Recht! So ein Quatsch-Halbwissen, was der H_S da schreibt, hat in seinem Thread nichts zu suchen. Summerloch halt
  4. Warum nennen Popul... Politiker eine der meißt genutzten Sportwaffen der Welt "Lieblingswaffe für Amokläufer" - das wäre die richtige Frage. Wobei das auch schon die Antwort ist: Eben weit verbreitet. Würden wir alle mit K98 oder MP5 oder SCAR schiessen, wäre das wohl "die Lieblingswaffe". Sie wird dazu gemacht! Sie ist es nicht freiwillig.
  5. Dann mach die Abfrage doch @Last_Bullet hast du ja sicher noch nicht. less talk, more action
  6. Also grundsätzlich macht Ihr das ja sehr gut und danke für das Teilen. Klingt jetzt so, als würden wir an dem DSGVO Ding rummeckern und das andere nicht positiv werten. Das ist es aber, sehr schön gemacht und geregelt bei Euch. Zu dem DSGVO teile ich die Meinung tt22, dass Faß würde und muss ich hier bei meiner Behörte glücklicherweise nicht aufmachen, oder noch nicht
  7. Den habe ich auch - und viele andere lt. Internet Foren. Der hier neu vorgestellte geht auch, ist nicht "schlechter" vom Schloss. Zu dem Schrank: Sagen wir so, es geht und er passt halt unter meine Werkbank. Mir ist aber schonmal der obere Boden abgeraucht, also wer viel (schwer) Munition einlagern möchte, sollte sich was stabileres holen.
  8. Das ist hier wie beim Fussball - überall Trainer auf den Sitzplätzen... Waffenrecht und Heizung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich bin nach wie vor dankbar, dass eine Partei interveniert hat und die Vorlage es nicht weiter geschafft hat.
  9. CW2 gibt es nicht als Bezeichnung im Einbruchschutz oder DIN-Zertifiziert. Direkt beim ersten Satz/Fragen werden die dich entweder Auslachen (die Polizisten kennen schon RC2 oder früher WK2), oder denken du sprichst von einem WC Fenster
  10. Behältnis mit Schloss/Riegel. Abgeschlossener Raum reicht nicht, wurde aber auch zigfach abgehandelt hier. Stell es auf "clear" und gut musst dir ja keine unnötigen Probleme machen und über Sinn/Unsinn nachdenken
  11. Miete dir nen Stand (ggf. mit Schützenkollegen) und macht die Drills die Ihr wollt
  12. Freut mich, dass wir deine Erwartungen erfüllen konnten. Dürfen wir dem feinen Herrn sonst noch was bringen, oder möchte er sich in seiner großen Weissheit und als Prof. Oberklugschei.... in dem sonnen, was seinem Volke aus dem Arsch scheint?
  13. Das ist ein riesen "Stammtisch/Vereinsthema". Glaubt dir kaum einer, wenn man sowas aufklärt. Es herrscht nach wie vor die Meinung:"Schloss muss sein" statt verschlossen und nicht mit einem Handgriff... (Kofferraum zu würde schon reichen). Keine Ahnung woher das kommt. Zum Thema: Im Grundsatz finde ich den Vorstoss gut. Ein Mitarbeiter ist letztes Jahr bei schlechtem Wetter (Schnee, dunkel usw.) gegen eine Laterne gefahren. Hat sich das angeschaut, nichts gesehen und ist dann erstmal wieder in die Firma gekommen. Hat aber auch bei der Polizei am Abend noch angerufen und wurde dort verwiesen auf den nächsten Tag. Noch am Abend rief mich dann aber die Polizei an, wo das Fahrzeug steht man müsse Spuren sichern usw. (habe gesagt vor Morgen 7.00 Uhr wird im Betrieb keiner aufmachen). Am nächsten Tag stand die Armada dann hier und der Mitarbeiter musste vor Gericht. Es ging gut aus (also Geld ist geflossen, statt Führerschein weg), aber es kann ganz schnell gehen mit dem "falschen Verhalten". Ist leicht zu sagen, dass einem das nicht passiert. Zack, einmal nen Spiegel gestreift, oder besser noch: Es sagt jemand, man hätte den gestreift - auch schon erlebt! Zum Glück passte die Farbe nicht. Es soll ja nicht ohne Konsequenz bleiben, letztlich ist dann ein Fehler passiert, für den man auch gerade stehen soll und kann.
  14. Dann ist WO nicht das richtige für dich Wie Irn schon schrieb:"Ab und zu muß man im Leben halt auch mal selbstständig eine Entscheidung treffen" und ggf. auch zwischen den Zeilen lesen.
  15. Ggf. nimm den Verschluss raus und trage ihn getrennt zur Waffe bei dir. Dein Vorhaben ist m.M.n. kein Problem, wenn das ein Stopp/Übernachten ist, wie es jeder Mensch tun muss
  16. @pescator Junge, keine 5 Post und der erste kriecht unterm Stein hervor und labert den Thread-Ersteller mit seiner dämmlichen Belehrung und nicht zielführunden Meinung voll. Hier sind doch Leute, die sich damit schon beschäftigen und versuchen zu helfen. Lass die doch Ihre Arbeit machen und lehn dich zurück. Kannst bestimmt irgenwas auf Twitter oder Bild.de posten wenn Langeweile aufkommt...
  17. Nicht durcheinander bringen! Das bezieht sich auf die Nachweise, die nun der Verband oder der Verein macht. Dazu haben viele schon ein Schreiben bekommen (ich auch). Wir sprechen hier ja von den Überkontingenten. Das ist zwar irgendwie angekündigt, aber ein Schreiben dazu hat in NRW noch niemand vorliegen
  18. Mit meinem Satz stimmt es schon. Ich schrieb ja, bei 1 ÜK Waffe und da reicht eine Vereinsmeisterschaft. Bei der dritten KW oder vierten LW Halbautomat reicht eine VM und damit wurde auch beantragt. Darüber hinaus, stimmt wiederum deine Aussage.
  19. An deiner Stelle würde ich abwarten, ob die das überhaupt anfordern, oder den Ansatz wegen "Überarbeitung" überhaupt nicht verfolgen (wäre nicht das erste Mal, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird wie gekocht). Was du aber machen solltest: Schiesse möglichst 1 Match mit jeder Überkontingentswaffe dieses Jahr (oder eben mehrere Starts bei einem Match). Ist nun zwar blöd für dich, aber dann bist du vorbereitet und man kann dir nichts. Das andere, was dein Verein schreibt, scheint so nicht zu passen. Kümmere du dich nur um das Match/die Matche. Das sollte dieses Jahr noch ganz gut klappen.
  20. Der Satz ist schon komisch geschrieben vom Verein. Unterteilt sich ja in zwei Punkte: a.) Das Normale Bedürfnis vom Verein (bei mehr als 10 Jähriger Mitgliedschaft) reicht ab 2025 nicht mehr. was die damit genau meinen, verstehe ich nicht. Worauf zielt die Aussage ab? b.) bezieht sich dann auf die Überschreitung vom Grundkontingent. Hier scheint jetzt auch in NRW das Theater los zu gehen, es wurde zumindest angekündigt, dass die Nachweise zu erbringen sind. Für jede Waffe über dem Grundkontingent (also alles über 2 KW oder 3 LW in der grünen), müssen Wettkämpfe nachgewiesen werden. Ich bin absolut bei dem Threadstarter, dass es eigentlich im persönlichen Ermessen liegen sollte, ob jemand Wettkämpfe schiesst oder einfach aus Freude damit zum Training geht. Nun ist es derzeit, wie es ist. Wenn es "nur" z.B. die dritte KW ist oder die vierte LW Halbautomat, dann reicht ein Vereinswettkampf. Sowas lässt sich schnell organisieren und sollte möglich sein, zumal das Ergebnis zur Vorlage vollkommen gleichgültig ist. Es bleibt aber eine Beschneidung, keine Frage.
  21. Waffengesetz in den Niederlanden: Schusswaffen Bei Sportschützen bedarf das vorübergehende Mitbringen von im EFP eingetragenen Sportwaffen (Lang- oder Kurzwaffen) sowie bis zu 200 Sportpatronen ebenfalls keiner vorherigen Einwilligung, sofern es sich nicht um Schusswaffen oder Munition im Sinne von Nr. 6.8.1 der WaffVwV handelt. Das sind alle Waffen, die in der Verwaltungsverordnung zum WaffG als „Verbotene Feuerwaffen“ klassiert sind. Hauptsächlich Kalashnikow und andere Kriegswaffen. Eine schriftliche Einladung oder eine entsprechende Erklärung einer niederländischen schießsportlichen Vereinigung mit Angabe des Ortes und des Zeitraumes der schießsportlichen Veranstaltung muss mitgeführt werden. Die Anreise ist frühestens zwei Tage vor Beginn möglich; die Abreise muss spätestens zwei Tage nach Ende der Veranstaltung erfolgt sein. (Quelle: Feuerwaffenmerkblatt des Landkreises Rastatt, WaffVwV der Bundesrepublik Deutschland) Das hatte er mir dazu geschickt, zu seiner Einladung von diesem Jahr. Nur als Ergänzung. Jeder soll einen EUFP beantragen, haben wir alle verstanden (unabhängig davon)
  22. Alles gut. Ich habe das Schriftstück nicht erstellt. Ich würde gefragt wie ich darauf komme und darum habe ich den Vereinskameraden gebeten mir das zu schicken. So kam ich drauf. Es scheint nicht zu stimmen und damit ist der Fall insoweit erledigt, dass sich am besten jeder, der ein Match außerhalb DE plant einen EUFP holt.
  23. Da habe ich das "denn her"! Es scheint wohl von Land zu Land unterschiedlich zu sein. Du siehst aber, man darf sein Wissen auch ruhig mal hinterfragen und nicht alles gleich abtun.
  24. Junge, schon wieder so ein Quatsch "übliche Praxis". Dein Hals ragt zuweit in den Himmel, giftige Gase usw...ok ich habs mit Humor versucht, bin raus bei Dir
  25. Dummes Zeug du seltsammes Tier. Jetzt unterstellst du dem Betreiber ja etwas. Es wird nichts breitgetreten, in der Liste stehen die Waffen und Basta: https://rifleranch.de/leihwaffen/
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