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DaTaXi

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Alle Inhalte von DaTaXi

  1. Das ist ein riesen "Stammtisch/Vereinsthema". Glaubt dir kaum einer, wenn man sowas aufklärt. Es herrscht nach wie vor die Meinung:"Schloss muss sein" statt verschlossen und nicht mit einem Handgriff... (Kofferraum zu würde schon reichen). Keine Ahnung woher das kommt. Zum Thema: Im Grundsatz finde ich den Vorstoss gut. Ein Mitarbeiter ist letztes Jahr bei schlechtem Wetter (Schnee, dunkel usw.) gegen eine Laterne gefahren. Hat sich das angeschaut, nichts gesehen und ist dann erstmal wieder in die Firma gekommen. Hat aber auch bei der Polizei am Abend noch angerufen und wurde dort verwiesen auf den nächsten Tag. Noch am Abend rief mich dann aber die Polizei an, wo das Fahrzeug steht man müsse Spuren sichern usw. (habe gesagt vor Morgen 7.00 Uhr wird im Betrieb keiner aufmachen). Am nächsten Tag stand die Armada dann hier und der Mitarbeiter musste vor Gericht. Es ging gut aus (also Geld ist geflossen, statt Führerschein weg), aber es kann ganz schnell gehen mit dem "falschen Verhalten". Ist leicht zu sagen, dass einem das nicht passiert. Zack, einmal nen Spiegel gestreift, oder besser noch: Es sagt jemand, man hätte den gestreift - auch schon erlebt! Zum Glück passte die Farbe nicht. Es soll ja nicht ohne Konsequenz bleiben, letztlich ist dann ein Fehler passiert, für den man auch gerade stehen soll und kann.
  2. Dann ist WO nicht das richtige für dich Wie Irn schon schrieb:"Ab und zu muß man im Leben halt auch mal selbstständig eine Entscheidung treffen" und ggf. auch zwischen den Zeilen lesen.
  3. Ggf. nimm den Verschluss raus und trage ihn getrennt zur Waffe bei dir. Dein Vorhaben ist m.M.n. kein Problem, wenn das ein Stopp/Übernachten ist, wie es jeder Mensch tun muss
  4. @pescator Junge, keine 5 Post und der erste kriecht unterm Stein hervor und labert den Thread-Ersteller mit seiner dämmlichen Belehrung und nicht zielführunden Meinung voll. Hier sind doch Leute, die sich damit schon beschäftigen und versuchen zu helfen. Lass die doch Ihre Arbeit machen und lehn dich zurück. Kannst bestimmt irgenwas auf Twitter oder Bild.de posten wenn Langeweile aufkommt...
  5. Nicht durcheinander bringen! Das bezieht sich auf die Nachweise, die nun der Verband oder der Verein macht. Dazu haben viele schon ein Schreiben bekommen (ich auch). Wir sprechen hier ja von den Überkontingenten. Das ist zwar irgendwie angekündigt, aber ein Schreiben dazu hat in NRW noch niemand vorliegen
  6. Mit meinem Satz stimmt es schon. Ich schrieb ja, bei 1 ÜK Waffe und da reicht eine Vereinsmeisterschaft. Bei der dritten KW oder vierten LW Halbautomat reicht eine VM und damit wurde auch beantragt. Darüber hinaus, stimmt wiederum deine Aussage.
  7. An deiner Stelle würde ich abwarten, ob die das überhaupt anfordern, oder den Ansatz wegen "Überarbeitung" überhaupt nicht verfolgen (wäre nicht das erste Mal, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird wie gekocht). Was du aber machen solltest: Schiesse möglichst 1 Match mit jeder Überkontingentswaffe dieses Jahr (oder eben mehrere Starts bei einem Match). Ist nun zwar blöd für dich, aber dann bist du vorbereitet und man kann dir nichts. Das andere, was dein Verein schreibt, scheint so nicht zu passen. Kümmere du dich nur um das Match/die Matche. Das sollte dieses Jahr noch ganz gut klappen.
  8. Der Satz ist schon komisch geschrieben vom Verein. Unterteilt sich ja in zwei Punkte: a.) Das Normale Bedürfnis vom Verein (bei mehr als 10 Jähriger Mitgliedschaft) reicht ab 2025 nicht mehr. was die damit genau meinen, verstehe ich nicht. Worauf zielt die Aussage ab? b.) bezieht sich dann auf die Überschreitung vom Grundkontingent. Hier scheint jetzt auch in NRW das Theater los zu gehen, es wurde zumindest angekündigt, dass die Nachweise zu erbringen sind. Für jede Waffe über dem Grundkontingent (also alles über 2 KW oder 3 LW in der grünen), müssen Wettkämpfe nachgewiesen werden. Ich bin absolut bei dem Threadstarter, dass es eigentlich im persönlichen Ermessen liegen sollte, ob jemand Wettkämpfe schiesst oder einfach aus Freude damit zum Training geht. Nun ist es derzeit, wie es ist. Wenn es "nur" z.B. die dritte KW ist oder die vierte LW Halbautomat, dann reicht ein Vereinswettkampf. Sowas lässt sich schnell organisieren und sollte möglich sein, zumal das Ergebnis zur Vorlage vollkommen gleichgültig ist. Es bleibt aber eine Beschneidung, keine Frage.
  9. Waffengesetz in den Niederlanden: Schusswaffen Bei Sportschützen bedarf das vorübergehende Mitbringen von im EFP eingetragenen Sportwaffen (Lang- oder Kurzwaffen) sowie bis zu 200 Sportpatronen ebenfalls keiner vorherigen Einwilligung, sofern es sich nicht um Schusswaffen oder Munition im Sinne von Nr. 6.8.1 der WaffVwV handelt. Das sind alle Waffen, die in der Verwaltungsverordnung zum WaffG als „Verbotene Feuerwaffen“ klassiert sind. Hauptsächlich Kalashnikow und andere Kriegswaffen. Eine schriftliche Einladung oder eine entsprechende Erklärung einer niederländischen schießsportlichen Vereinigung mit Angabe des Ortes und des Zeitraumes der schießsportlichen Veranstaltung muss mitgeführt werden. Die Anreise ist frühestens zwei Tage vor Beginn möglich; die Abreise muss spätestens zwei Tage nach Ende der Veranstaltung erfolgt sein. (Quelle: Feuerwaffenmerkblatt des Landkreises Rastatt, WaffVwV der Bundesrepublik Deutschland) Das hatte er mir dazu geschickt, zu seiner Einladung von diesem Jahr. Nur als Ergänzung. Jeder soll einen EUFP beantragen, haben wir alle verstanden (unabhängig davon)
  10. Alles gut. Ich habe das Schriftstück nicht erstellt. Ich würde gefragt wie ich darauf komme und darum habe ich den Vereinskameraden gebeten mir das zu schicken. So kam ich drauf. Es scheint nicht zu stimmen und damit ist der Fall insoweit erledigt, dass sich am besten jeder, der ein Match außerhalb DE plant einen EUFP holt.
  11. Da habe ich das "denn her"! Es scheint wohl von Land zu Land unterschiedlich zu sein. Du siehst aber, man darf sein Wissen auch ruhig mal hinterfragen und nicht alles gleich abtun.
  12. Junge, schon wieder so ein Quatsch "übliche Praxis". Dein Hals ragt zuweit in den Himmel, giftige Gase usw...ok ich habs mit Humor versucht, bin raus bei Dir
  13. Dummes Zeug du seltsammes Tier. Jetzt unterstellst du dem Betreiber ja etwas. Es wird nichts breitgetreten, in der Liste stehen die Waffen und Basta: https://rifleranch.de/leihwaffen/
  14. Wenn er eine Einladung hat, braucht er keinen EUFP da reicht die WBK *nur als Anmerkung, vlt. hilft es jemandem der mitliest und überlegt auf ein Turnier zu fahren. Traut Euch
  15. Ein Prosit den selbsternannten "Wächtern" die sich über andere Aufspielen. Muss so ein Ding sein in manchen Vereinen oder?
  16. Hat er nicht geschrieben. Die Frage war, ob er damit alleine auf den Stand darf.
  17. Interessant ist dann aber doch, dass ich z.B. in Borgholzhausen die MP5 Zivil als Sportschütze auf dem Stand leihen u. schiessen kann. Nur mal so eingeworfen
  18. Mach dir erstmal keine Sorgen, jeder Mensch tickt da anders. Bei mir gibts auch noch 10 Jahren noch Momente, in denen mich Nachbarschützen stören. Dann verliere ich auch den Fokus oder "erschrecke" mich. Probier bitte Ohrstöpsel + Kapselgehörschutz, damit du die Geräusche maximal ausblendest. Ich will hier keine Werbung posten, aber mir helfen im Alltag (Schlafen, Konzert und auch Schiessen) https://www.happyearsearplugs.com/de/ Da gibt es ein probierset. Die Teile sind die einzigen, die m.M.n. so geschaffen sind, dass Sie nicht drücken oder stören. Die halten bei mir auch länger als ein halbes Jahr (ich wasche die mit warmem Wasser u. Seife).
  19. Sehe ich anders. Frag meinetwegen wegen Keller im MFH, aber ich würde keinesfalls anfangen die Behältnisse zu erklären. Stahl/Blechschrank Ikea mit Hakenschloss innen und Abfahrt. Kann doch sonst nur schiefgehen, wenn da soviel gefragt wird (dann werden die erst richtig spitz).
  20. Ich nutze die PMAGs (Beispiellink - kannst du bei vielen Händlern kaufen: https://www.sportshooter.de/de/magpul_pmag_glock_17_10_schuss-61161.html Keine Probleme in OberlandArms M9, würde ich absolut empfehlen, da günstig und bei mir ohne Störung
  21. Der feine Herr Dorfpolizist. Aus dem Kontext ist wohl erlesbar, dass es sich um 1 Turnier handelt
  22. Volle Zustimmung @Mozart's Ghost Zum einen kann es vollkommen egal sein, ob jemand mit seiner Ü-Kontingent Waffe ein Meisterschütze ist oder viel Turniere schiesst, oder ob er das nur einmal im Jahr macht und nur die 4-5 trifft, sich aber glücklich fühlt. Was erlaube Strunz! sich darüber ein Urteil zu erlauben. Und dieses Scheiss gejammere mit den Boden, Decken u. Wandschüssen. Mozart hat es schön gesagt: Macht doch nicht immer so nen Aufriss wegen sowas!! Was passiert den, wenn es einen Decken/Blendenschuss gibt, oder meinetwegen Boden - die feinen Mecker-Herren machen ein Pflaster drauf und kassieren 50 oder 100 EUR ab. Man, was eine Katastrophe. So ein Blödsinn sollte eigentlich schon in den teuren Stand- u. Vereinsmieten mit drin sein. Nicht verwechseln, ich spreche nicht von echten Schäden an Seilzug usw., aber dieses Theater und Diskussion ob da einer möglicherweise die Blende oder Boden getroffen hat in 98 Meter Entfernung z.B. auf der Rifle Range in Borgholzhausen habe ich schonmal das Vereinstraining abgebrochen (also für mich), weil die Aufsicht ständig um uns rumschlich und nur gewartet hat, ob endlich irgendwas passiert und abkassiert werden kann. Unmöglich sowas. Alle 5 Minuten wurde der nächste Schütze von hinten "angeschlichen" und gefragt, wo er den hingeschossen hätte, "oh da haste den Boden.. oder... ach ne ist drauf". Ich hatte absolut keine Lust mehr.
  23. Hmmm, dass ist ja nicht schön. Hatte gehofft das NRW da nun nicht mit auf den Zug aufspringt. Wie halten die das mit der Corona Zeit, bzw. den (Zwangs)Pausen? Das sollte ja - lt. Aussage - bei den Prüftungen dem Schützen nicht negativ ausgelegt werden. Ich z.B. habe in der Zeit keine Wettbewerbe geschossen. Erst letztes Jahr Dez. oder Anfang Jan. (muss ich nachschauen) das erste IPSC Turnier wieder. Ich kann also für 21-22 vermutlich nichts nachweisen.
  24. hört sich irgendwie nicht so an, als hättest du schon die Sachkunde
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