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Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Zugegeben sind diese Disziplinen für die Jugend, da die Jugend aber die Waffen selber nicht erwerben darf muss natürlich ein Erwachsener die Waffen erwerben. Das war aber nicht die Frage, die Frage war nur ob es sportliche Disziplinen gibt und das sollte ich damit bewiesen haben, oder? Und ich kenne nicht jede Sportordnung jedes Verbandes, ich könnte mir aber gut vorstellen das es bei noch mehr verbänden irgendwo ganz hinten versteckt noch mehr gibt... -
Das setzt aber die (falsche) Annahme voraus das Überkontingent so definiert ist. Ein Grundkontingent ist nirgendwo quantitativ definiert. Das "Überkontingent" (wobei es hier auch nicht als "Überkontingent" definiert ist sondern definiert ist ab wann erweiterte Nachweise zu erbringen sind was wir der einfachheit halber einfach "Überkontingent" nennen) ist definiert in §14 Abs. 5 mit den Worten: Da eine VRF aber keine halbautomatische Langwaffe und normalerweise auch keine mehrschüssige Kurzwaffe ist sind die erweiterten nachweise somit hier nicht anzuwenden. Wenn wir unbedingt die VRF in irgendwas einordnen wollen, dann würde ich es eher schlüssig finden sie zum Kontingent der Gelben zu zählen da sie hier eigentlich reingehören würde und nur aufgrund des Gesetzgebers der zuviel Hollywood Filme geschaut hat und unbedingt irgendwas machen musste nach einem Anschlag die VRF auf die Grüne gepackt hat.
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Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Ich glaub so war das nicht wirklich gemeint... In dem Fall das man nur eine 4mm eingetragen hat halte ich die aussage korrekt das man auch nur eine 4mm leihen darf. Das hat aber weniger mit den 4mm zu tun als mit dem "bedürfnisfrei" und mir fallen auf die schnelle keine anderen bedürfnisfreien ein (allerdings habe ich mich mit dem Thema noch nie wirklich beschäftigt). Das wenn man als z.B. Sportschütze eine 9mm eingetragen hat und man dann auch nur eine 9mm leihen darf halte ich für blödsinn, man darf sich alles leihen was für einen Sportschützen erlaubt ist (es soll ja Waffen geben die z.B. ein Jäger besitzen darf aber ein Sportschütze nicht) unabhängig vom Kaliber -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Einspruch euer Ehren Natürlich gibt es sportliche Disziplinen für 4mm in Kurzwaffen. Das ändert aber trotzdem nicht das man mit der WBK für eine bedürfnisfreie Waffe kein sportliches Bedürfnis haben sollte, selbst wenn es eine sportliche Disziplin gibt. -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Wenn ich jetzt nix durcheinander bringe hat der glaub auch ne Glock, auf jeden Fall lässt er es ganz schön krachen... -
Leihschein bei WBK mit Voreintrag für bedürfnisfreie Waffe
BlackFly antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Aber, aber, aber... Es gibt doch einen Youtuber (der gleichzeitig auch Händler und gleichzeitig auch einen Verein hat) und diesen Weg mit der Flobert immer anpreist (dann seinen Vereinsmitgliedern und Vereinsmitvaginen eine Waffe verkauft, diese bei sich selber einlagert und zum training immer mitbringt bis diese dann den Voreintrag haben und die Waffe selber übernehmen können) und der sagt das geht und er muss es wissen da es ja youtuber ist (schließlich hat er mit der WBK für Flobert auch recht gehabt und man bekommt eine WBK ohne die 12monate Frist) Wenn man nicht auf YouTube (ggf mit Geschäftsinteresse) hören will sollte man sich den Gesetzestext genauer anschauen und da ist auch in meinen Augen die Einschränkung auf "vom Bedürfnis umfaßten zweck" das ausschlaggebende, es wurde kein Bedürfnis geltend gemacht (die Waffe ist ja auch Bedürfnisfrei) und damit hat mein einfach kein Bedürfnis. Allerdings, wenn man so klug ist nicht auf Youtuber zu hören, dann sollte man auch so klug sein nicht auf irgendwelche Typen in Foren zu hören und sich erst selber die Gedanken nach Lektüre des Gesetzes machen (und ggf mit den Konsequenzen leben wenn diese falsch waren) und/oder jemanden fragen der es wissen muss oder der einem den Stress macht (also entweder einen Fachanwalt oder seinen SB, dieser könnte ggf sogar auch nach §12 Abs. 5 WaffG eine Erlaubnis in solch einem Fall erteilen, ob er es tut ist aber sehr fraglich) -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Es wurde aber auch schon argumentativ widerlegt. Nicht unbedingt belegt das es verboten ist, aber das es problematisch werden kann. Auf diesen Punkt ist aber irgendwie auch keiner wirklich eingegangen und konnte argumente liefern die diesen widerlegen. Und wie wir alle wissen ist man auf Hoher See und vor deutschen Gerichten der Gnade Gottes ausgesetzt. Mir ist kein fall bekannt in dem jemand deswegen Stress bekommen hat, mir ist aber auch kein Fall bekannt in dem jemand in so einem Sachverhalt freigesprochen wurde (allerdings verfolge ich die Gerichtsurteile auch nicht aktiv). Ich persönlich wäre aber trotzdem vorsichtig und würde es nach Möglichkeit nicht drauf ankommen lassen! Wenn ich mich an Hofheim richtig erinnere, dann ist das Gelände im Wald und der betreffende Weg ist von Straßen oder Waldwegen nicht direkt einsehbar. Hier hätte ich dann weniger Bauchschmerzen als z.B. bei mir im verein der neben einem Sportplatz ist und als Abtrennung nur ein Maschendrahtzaun dient. Hier würde ich es wirklich tunlichst vermeiden (zumal mir dafür auch kein guter Grund einfallen würde) während einer Sportveranstaltung mit der Waffe im Holster am Zaun entlang zu schreiten, ich würde allerdings trotzdem ggf. mich im Außenbereich hinsetzen und dort Waffen reinigen. Es soll aber auch schon bei uns Leute gegeben haben die auf dem Vereinsgelände mit der geholsterten Waffe vor Polizisten rumgetänzelt sind, da hätte ich dann echt kein Mitleid... -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Nur das es eben noch ein paar mehr Fallstricke gibt die gegen einen ausgelegt werden können als "nur" das führen (das in der Tat eigentlich geklärt sein sollte). Und nur weil etwas nicht verboten ist heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist und erst recht nicht das nicht irgendein übereifriger da was konstruiert. Gerade in dem waffenrechtlichen Bereich sollte uns doch alle bekannt sein das es keine Sicherheiten und viel zu viel interpretationsspielraum gibt als das man etwas mit Sicherheit rechtlich einstufen kann. Irgend jemand fühlt sich auf den Schlips getreten und schwärzt einen an, das kommt dann zu einem Staatsanwalt der schon lange nicht mehr gef*** hat und schon ist die WBK gelocht... -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Und wenn man den Verein kennt, dann weiß man auch das seitlich vom Schießstand ein Weg entlang geht den man nehmen muss wenn man von Gastraum zum Stand will oder auch wenn man vom einen zum anderen stand gehen will. Also kann die Frage schon aufkommen: muss ich meine Waffe komplett einpacken wenn ich diesen Weg entlang gehe oder kann ich sie im Holster behalten. Wobei auch "Waffentragezonen" da nur bedingt helfen. Wenn der Verein oder der Stand Betreiber das erlaubt muss es noch lange nicht unproblematisch sein und am Ende ist es dann auch nicht der Standbetreiber der die WBK gelocht bekommt... Ich wäre vorsichtig da ich zwar der Meinung bin das es ok sein wird, es aber nicht drauf ankommen lassen wollen würde... -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
BlackFly antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Eigentlich eine Interessante Frage... Interessanterweise hat hat auch vor kurzem ein Youtuber ein Video in die Richtung gemacht, irgendwie häuft es sich das die Videos einiger Youtuber und die Fragen hier sich überschneiden. Zufall? Ich sehe die erste interessante Frage darin: Was genau sind denn "eigene" Geschäftsräume oder befriedete Besitztümer? Im Falle eines Vereins sollte das eigentlich für den Vorsitzenden gelten, oder? Gilt dies auch für jedes Mitglied? Gilt das auch für andere Personen mit Erlaubnis des Standbetreibers? Das andere Problem dürfte aber weniger beim "führen" und der erste Frage liegen sondern eher im §5 in Verbindung mit dem §14 liegen. Der §14 sagt aus das ich ein bestimmtes Bedürfnis habe und dieses ist das sportschießen. Wenn ich nun die Waffe einfach nur mit mir rumtrage ohne das es einen Zusammenhang mit sportlichem Schießen gibt könnte darin ein mißbrauch rein interpretiert werden. Also ich sage mal: Die Antwort auf die eingehende Frage dürfte also ein ganz klares: "Kommt drauf an" sein. Wenn man z.B. von einem Stand zum anderen geht und die Waffe dabei ungeladen im Holster trägt oder wenn man die Waffe auf dem Gelände z.B. reinigt, dann wäre es vermutlich relativ unproblematisch, garantieren kann es aber keiner. Wenn man, wie oben beschrieben die Waffe geladen im Holster tragen will zum "Schutz" beim Gastschießen, dann würde ich das sehr kritisch sehen da hier der mißbrauch nach §5 weil nicht vom §14 gedeckt sehr einfach zu argumentieren wäre. Wenn man kein ganz schlechtes Verhältnis zur eigenen Behörde hat, dann wäre es vielleicht wirklich sinnvoll dies bei der Behörde zu erfragen wie deren Rechtsauffassung diesbezüglich ist und sich das am besten schriftlich geben zu lassen. Das mindert die Gefahr etwas, kann aber natürlich sein das der nächste Staatsanwalt und Richter das ganz anders sieht als die Behörde... ...und am sichersten ist es immer keine Angriffsfläche zu bieten und dazu gehört dann auch zu verhindern das ein Passant der dem Verein negativ gegenüber eingestellt ist ein Foto machen kann das einem bei etwas zeigt was einem negativ ausgelegt werden könnte und/oder im Zweifelsfall immer eine Einzelfallentscheidung darstellt. Also ich persönlich würde davon abraten die Waffe auf dem Gelände außerhalb des eigentlichen Schießstandes zu führen (wobei eben noch zu klären wäre ob es überhaupt ein führen ist) und damit jeden ärger vermeiden und wenn der Ärger schon da ist weil die Frage erst gestellt wurde nachdem der Passant das Foto gemacht hat würde ich auch nicht in einem Forum fragen sondern mir einen guten Fachanwalt suchen Achja, hier das Video das ich angesprochen habe: -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
BlackFly antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Paragraph 12 Abs 5 WaffG? Ob die Behörde das allerdings ausstellt ist eine andere Frage... -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ja, es macht auch überhaupt kein unterschied. Beide Gegenstände unterliegen gewissen Vorschriften die eine entsprechende Aufbewahrung verlangen und bei beiden Gegenständen wird derselbe Tatbestand erfüllt. Also warum sollte es da unterschiedliche Konsequenzen geben? Nur weil es "nicht sinnvoll" ist (in Deinen Augen)? Vieles ist nicht sinnvoll, es ist z.B. auch nicht sinnvoll das jemand der sich weigert die GEZ zu bezahlen länger im Knast sitzt als jemand der Kinder vergewaltigt. Es ist aber nunmal Gesetz das kein Unterschied zwischen einem Revolver, egal welchen Kalibers, und einem Wechselsystem gemacht wird. Kann man kacke finden, dran halten muss man sich aber trotzdem wenn man kein Ärger will Ich würde jetzt mal davon ausgehen das hier bisher keinem etwas vergleichbares passiert ist, da einem verantwortungsbewussten und gesetzestreuen LWB sowas nicht passieren darf. Und dann gibt es unter den Jägern auch noch die 3S... Soll ich unter meinen Beiträgen jetzt auch "Gruß Jörg" schreiben? Würde das etwas ändern? Wäre ich damit glaubwürdiger oder "identifizier- und damit Haftbar"? Und heiße ich wirklich Jörg oder bin ich vielleicht ein Georg der seinen Namen nicht mag und deswegen den ähnlich klingenden Namen Jörg verwendet oder bin ich gar ein Frank und will hier jeden täuschen? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Und damit wäre dann die Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund des Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten angebracht und es könnte auch kein Anwalt wirklich etwas rausholen weil eigentlich eindeutig... -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ich gehe doch stark davon aus das es der letzte Karton im Tresor und darin unter einer Unmenge an bubblefolie gewesen ist, oder? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Da würde ich sagen: Falsche Versicherung! Ich kann jederzeit eine Anwaltliche Beratung per Telefon oder Online in Anspruch nehmen, sogar bei Sachen die nicht versichert sind (allerdings habe ich eine gestaffelte SB nach schadensfreien Jahren und würde dann zurückgestuft werden), und gerade das Einspruchs und widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht ist inkludiert und zahle bei weitem keine 900€ pro Jahr. Aber das hilft Dir jetzt natürlich nicht weiter, ggf wäre das aber die gelegenheit die Versicherung auf den Prüfstand zu stellen wenn die sache ausgestanden ist. Trotzdem würde ich anraten, schon vor dem eigentlichen Verfahren, einen Anwalt zu befragen, auch wenn es erstmal nur "informativ" für Dich ist was für optionen und chancen Du hast und was Du auf keinen Fall sagen oder tun solltest. Klar, das kostet dann vielleicht mal einen mittleren dreistelligen Betrag, wenn dies allerdings Dich vor einem riesen Fehler bewahrt kann sich das schnell bezahlt machen. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Man munkelt das es auch Sachkundeschulungen gibt in denen erzählt wird das es illegal sei mehr als 5 Schuss in ein Magazin zu laden... Was in der Sachkunde erzählt wird hängt letzten endes auch immer von demjenigen ab der sie unterrichtet! Und da gibt es auch manch komische gestalten und keiner kann garantieren das die alle nur neutral erzählen was wirklich sache ist (zumal das ja nichtmal Richter wissen und es ständig gegenteilige Urteile gibt) und nicht auch mal ein paar persönliche Ansichten als fakten hinstellen. Ich habe leider das Urteil nicht gefunden das ich immer wieder anspreche, da war auch nicht die Waffe im Auto der stein des anstoßes sondern ein Aufkleber auf dem Kofferraum -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Mir ist auf einer DM schon mein Gehörschutz "abhanden" gekommen. Klar kann es auch ein einfaches versehen gewesen sein, aber wenn mir sowas passiert dann würde ich entweder kurz eine email an den Veranstalter schreiben oder die Telefonnummer anrufen die extra aus diesem Grund auf dem Gehörschutz angebracht wurde. Also unter den durchweg anständigen Leute gibt es definitiv auch welche die es mit dem Eigentum nicht ganz so genau nehmen... Und mit dem Argument das die LWB keine Waffen des anderen klauen könnte man die Waffen dann ja auch im offenen Cabrio liegen lassen, aber es geht ja eben darum das es auch sein kann das kriminelle Individuen sich unter die anständigen mischen können -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ein Koffer hinten auf dem Stand abzustellen wo dann die nächsten wildfremden 20 Schützen in der Warteschlange stehen und zuschauen wie man weiter vorne auf dem Stand konzentriert seine Disziplin absolviert ist besser? Klar, eine bekannte und vertrauenswürdige Person als "Aufpasser" wäre die beste Lösung, eine solche Person ist aber oftmals nicht mit dabei oder ist selber "beschäftigt". -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Es gab mal ein Urteil bei dem jemanden die Zuverlässigkeit aberkannt wurde nachdem die Waffe aus dem Auto entwendet wurde. Der Richter hatte damals einen Waffenbezogenen Aufkleber auf dem Fahrzeug zum Anlass genommen zu argumentieren das es "zu offensichtlich" gewesen ist und damit erst der Dieb auf die Idee gekommen sein könnte das Fahrzeug zu knacken. Mit demselben (fadenscheinigen) Argument kann man natürlich auch kommen wenn das Fahrzeug auf dem SAPB Parkplatz steht während auf dem Parkplatz des Restaurants zur goldenen Möwe kein Anhaltspunkt gesehen werden kann. Letzten endes zeigt das aber auch nur: Egal wie man es macht, man macht es immer falsch wenn der Gegner das so sehen will... -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Wobei auch eine Security nichts an der Situation ändert das man z.B. bei einem IPSC Wettkampf nicht alle seine Waffen am Mann haben kann während man eine Stage schießt. Hier könnte man dann aber z.B. darüber nachdenken ob man nicht dieselben Regeln anwenden kann/sollte wie z.B. in Hotels auf Reisen und die Waffen nicht sichtbar im verschlossenen Fahrzeug belässt während man ein "essentielles Bauteil" in der Hosentasche mit sich trägt. Während dies bei den gängigen Kurzwaffen meist problemlos möglich wäre gibt es allerdings auch einige Waffen bei denen dies nicht auf die schnelle und Werkzeugfrei möglich ist... Es sind nach dem WaffG auch nur "zumutbare" Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen vorzunehmen. Ob ein verschlossener Fahrzeugkofferraum ausreichend ist mag sicherlich pro Einzelfall und bei unterschiedlichen Richter/Staatsanwälten/SBs unterschiedlich beantwortet werden. Der §36 Abs 1 spricht hier auch nur von "erforderliche Vorkehrungen" und das kann nahezu alles uns auch nix sein. In einem Laden reicht es ja auch wenn die Waffen mit dünnen Drahtseilen befestigt sind und wenn da die Hütte voll ist und die Verkäufer ständig im Lager hinten sind werden diese Waffen auch nicht permanent mit Argusaugen bewacht und dieses Aufbewahrung Konzept wird von den Behörden auch akzeptiert. Da wäre ich mir jetzt nicht sicher das man nicht auch argumentativ die Lagerung im verschlossenen Fahrzeug rechtfertigen kann... -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Tatsächlich? Wenn ich z.B. in Phillipsburg mit 3 Langwaffen und 2 Kurzwaffen auf einer DM bin und dann z.B. eine dynamische Disziplin schieße, wie soll ich da alle Waffen am Mann haben? Ist es da nicht deutlich klüger und auch sicherer die Waffen nicht sichtbar im Auto zu verschließen? Die alternative wäre das ich die Waffenkoffer (die im allgemeinen auch als solche erkannt werden können) hinten auf dem Stand deponiere während ich dann, mich auf meine Disziplin konzentrierend, 50m weiter vorne befinde und die Waffen nicht im Blick habe und auch erst viel zu spät reagieren könnte bzw zu weit entfernt wäre um zu reagieren wenn sich jemand die Tasche schnappt und Fersengeld gibt. Und nicht zuletzt muss man natürlich auch noch sagen: Es wird vielen Menschen klar sein das in den meisten Autos auf dem Gelände Waffen eingeschlossen sind. Das ist dann nicht nur ein interessantes Ziel für jemanden der Waffen entwenden will, genauso ist das vielen Menschen drumherum auch klar die sicherlich sehr hellhörig werden und ggf entsprechend reagieren sollte jemand eine Scheibe an einem PKW einschlagen -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Einen berechtigten überladen dürfte der Regelfall sein. Ob Du sie dafür verkaufst, bei einem Schützenkollegen "zwischen parkst" (dafür braucht der aber natürlich ein Bedürfnis und ggf ein Voreintrag und sie würden unter die entsprechenden Kontinent Regeln fallen) oder bei einem Händler (gebührenpflichtig) einlagerst ist natürlich dir überlassen. Von einem versiegeln habe ich noch nie gehört und würde das eigentlich ausschließen -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BlackFly antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Wie das ganze in irgendeinem anderen Fall behandelt wurde ist eigentlich vollkommen irrelevant! Jeder Fall ist ein Einzelfall, damit kann die Frage ganz exakt und absolut zuverlässig beantwortet werden mit: Kommt drauf an. Und egal wie es jetzt weiter geht, ob das WS wieder auftaucht oder verschwunden bleibt, ist es nun eine frage wie die jeweilige Behörde bzw der entscheidende Mitarbeiter/Staatsanwalt/Richter damit umgeht. Selbst wenn das Teil wieder auftaucht wird die Frage aufkommen warum es nicht im Tresor lag wie es vorgeschrieben ist und kann/wird selbst damit schon Konsequenzen haben. Wenn es der Behörde nicht darum geht seine Bürger zu entwaffnen besteht zumindest die Hoffnung das eine freiwillige Meldung und ein transparenter Umgang ohne irgendwelche (kriminellen?) Vertuschungsversuche als Pluspunkt für eine milde Entscheidung zählt. Insgesamt würde ich es aber als "sehr schwierig" und vermutlich leider auch "Ende der Schützenkariere" einstufen. Kompetenter Rechtsbeistand ist in so einem Fall dringend anzuraten wenn man nicht einfach mit dem Thema abschließen will und jede Strafe akzeptieren will... -
Klar, aber die Standmiete geteilt und 10 Schuss sind aber immer noch 200€ und wenn man dann noch ein paar km anfahrt hat und dann noch was essen geht usw kommt man am ende trotzdem wieder auf einen mittleren 3stelligen Betrag raus. Kann man machen, muss man aber wollen. Ein Kollege will das z.B. unbedingt mal irgendwann machen, sollte er mich z.B. anrufen und sagen das er in 2 Wochen einen Termin hat und mich fragen ob ich mitkommen will würde ich tatsächlich sogar ja sagen. Andere Leute gehen auf ein Metallica Konzert das sicherlich auch richtig geil ist, zahlen einen ähnlichen Betrag und haben danach ebenfalls ein Tinitus, man kann seinen Tinitus sicherlich billiger bekommen aber hat dann nicht soviel Spaß dabei Ich interessiere mich z.B. u.a. für eine SFP9 und mein nächstgelegener HK Certified Partner hat eine Desert Eagle in 50AE. Sollte ich zu diesem fahren und mir eine SFP9 kaufen werde ich auch schauen ob ich da nicht irgendeinen Deal machen kann. Macht eine 50BMG wirklich Sinn? Macht eine 50AE Deagle wirklich sinn? Sicherlich nicht! Ist die Munition eigentlich viel zu teuer? Ganz sicher! Sind sie Geil? JA! DEFINITIV! Lohnt es sich die einmal zu Schießen wenn man sie geil findet und die Gelegenheit dazu hat? Ja! Ebenfalls DEFINITIV!
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Laut Webseite: Leihwaffe 50€ und bei der .50BMG muss der komplette Stand gemietet werden. Eine Stunde 300m Stand mit 5 Bahnen kosten dann nochmal 190€ nach Preisliste. Also 240€ laut Preisliste + Munition (wobei ich dazu online kein Preisliste gefunden habe) und man sicherlich auch nicht nur wegen nur einem Schuss sich den ganzen Stand mieten wird. Ich würde mal sagen: Kann man mal machen, muss man aber schon wollen...