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KSK-Soldat: Entzug der Waffenbesitzkarte nicht rechtmäßig
fw114 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Der eine oder andere wird das vielleicht noch kennen: 14(!) Jahre alt oder -
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Entzug der Waffenbesitzerlaubnis bei einem Soldaten aufgehoben. Postings aus dem rechten Spektrum in sozialen Netzwerken reichten laut Gericht nicht aus, um eine aktive Verfassungsfeindlichkeit zu begründen. https://www.endstation-rechts.de/news/ksk-soldat-entzug-der-waffenbesitzkarte-nicht-rechtmaessig
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Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, aber was läuft da bei dem Herrn gerade ? Von Artikeln für Fragwürdige Medien bis nun sowas ? Jeder hat mal einen schlechten Tag, aber ehrlich gesagt weiss ich es beim Ihm nicht mehr wirklich.....
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https://mobil.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-16-S-231917_Bei-Unterbrechung-des-Reinigungsvorgangs-muss-Waffe-wieder-ordnungsgemaess-verschlossen-werden.news33551.htm
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Vor kurzem wurde bekannt, dass in Schleswig-Holstein 120 Waffen in einer Behörde verschwunden sind. Nun gerät sie in einem weiteren Fall unter Druck: Mit einer bei ihr verwahrten Pistole wurde offenbar unerlaubt geschossen. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100281796/waffenchaos-in-behoerde-in-schleswig-holstein-schuesse-durch-mitarbeiter-.html
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der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung
fw114 antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Vielleicht genau deswegen. -
Joa, keine Ahnung was mich da geritten hat.
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Das waren die üblichen Kommentare dazu (Internet), die Leutewie mich, die sich da gerade nicht sicher sind, verunsichern. Die Formulierung Stammt aus einem Forum einer Jagdseite. Wohl eher etwas unglücklich formuliert, was dann zu weiteren Irritationen führt. Die Formulierung in der Deutschen Jagdzeitung ist auch nich besser: Zitat: Doch ist das gesetzeskonform? Ja! § 13 des WaffG stellt zwar nur für die Ausleihe von Lang- waffen den Jagdschein einer Waf- fenbesitzkarte gleich. Da ich durch den Eintrag meiner Lang- waffe mittlerweile eine WBK habe, ist die Bedingung des § 12 Abs. 1 WaffG erfüllt. Die Auslei- he einer Kurzwaffen ist nun mög- lich. Um mich auch mit dieser Waffe vertraut zu machen, möch- te ich vor der Jagd auf dem Schießstand trainieren. Darf ich auch hierfür Munition erwer- ben? Wenn z.B. jemand schon eine WBK hat, wie in unserem Fall, ist das Ausleihen kein Problem. Für die Jäger gibt es eine solche Konstellation aber scheinbar nicht. Da man im Zitat ja erkennen kann, 1. Langwaffe eingetragen = WBK also Kurzwaffe leihen OK. Es wird wirklich Eisenbahn für ein überschaubares vernünftiges Waffenrecht, dass man sich geistig nicht so verbiegen muss, weil einen das ungute Gefühl umtreibt : hätte , könnte, evt. etwas falsch machen und gegen irgendwas verstoßen. Man macht sich echt zuviel Gedanken die dann zu sowas führen.
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Welches Bundesland ? Meine Frau besitzt ja keine Kurzwaffe.
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Is ein aktueller Fall. Konkret: Meine Frau ist Jägerin + Sportschütze, ich bin Sportschütze . Wir haben beide Grüne und Gelbe WBKs. Meine Frau hat sich aber noch nicht für eine Waffe zum Fangschuss entschieden und somit noch keine Kurzwaffe. Alle Kurzwaffen sind auf meiner WBK. Meine Frau würde gerne eine meiner Kurzwaffen die ihr am besten liegt mit zur Jagd nehmen, für einen evt. Fangschuss. Deswegen hatte ich gedacht per Leihschein an eine Frau. Wenn ich §12 Waffengesetz richtig lese: § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; müsste das OK sein. Da aber alle irgendwie etwas seltsam Formulieren, bin ich unsicher geworden. Siehe z.B. Als muss erst eine Langwaffe eingetragen sein ? Laut § 12 nicht, da berechtigte Person , die man mit WBK ja ist .
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Hallo zusammen, heute bräuchte ich mal eure Hilfe. Kann ich als Sportschütze einer meiner Kurzwaffen per Leihschein an einer Jäger verleihen, der noch über keine KW verfügt und auch noch keine Langwaffe eingetragen hat in seiner WBK ? Muss man als Jäger erst eine Langwaffe in seiner WBK haben um eine Kurzwaffe leihen zu dürfen oder reicht die WBK leer als solches ? Hä... ?? Irgendwie macht die der ganze § Wald gerade etwas unsicher.... Danke
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Weisst du da mehr , warum das so ist ?
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Die USA haben den Export von Schusswaffen an nicht-staatliche Nutzer vorerst gestoppt. Eine Anwältin spricht von einer nie zuvor dagewesenen Maßnahme. Die USA pausieren die Exportgenehmigungen für viele Schusswaffen für drei Monate. Man habe die meisten zivilen Schusswaffen und Munition für 90 Tage für alle nicht staatlichen Nutzer gestoppt, sagte das US-Handelsministerium am Freitag unter Berufung auf die nationale Sicherheit und außenpolitische Interessen. Das Ministerium nannte keine weiteren Details für die Pause, die auch Schrotflinten und optische Visiere umfasst. US-Unternehmen wie Sturm Ruger & Co., Smith & Wesson Brands und Vista Outdoor könnten von dem Verbot betroffen sein. Das Handelsministerium sagte, dass eine dringende Überprüfung für das "Risiko von Feuerwaffen, die zu Einrichtungen oder Aktivitäten umgeleitet werden, die regionale Instabilität fördern, die Menschenrechte verletzen oder kriminelle Aktivitäten anheizen", stattfinden wird. Das Ministerium lehnte es ab, sich über die Veröffentlichung auf seiner Website hinaus zu äußern. Ukraine und Israel werden weiter beliefert Der Stopp betrifft die meisten Waffen und Munition, die in einem US-Waffengeschäft gekauft werden können, sagte Johanna Reeves, eine Anwältin, die sich in der Anwaltskanzlei Reeves & Dola in Washington auf Exportkontrollen und Feuerwaffen spezialisiert hat. Sie habe noch nie erlebt, dass das Handelsministerium eine so weitreichende Maßnahme wie diese ergriffen habe. Ausfuhrgenehmigungen für die Ukraine und Israel sowie einige andere enge Verbündete werden von dem vorübergehenden Ausfuhrstopp ausgenommen. Zu den Kunden in Übersee gehören Händler und Geschäfte, die Schusswaffen verkaufen. Exporteure können während der Pause weiterhin Genehmigungsanträge stellen, die jedoch bis zur Aufhebung der Pause "unbearbeitet" bleiben. https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_100268762/usa-setzen-export-ziviler-schusswaffen-zeitweise-aus.html
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Hallo, weiss nich ob ihr über dieses Video so gestolpert seid wie ich, aber man reibt sich verwundert die Augen! Schiessen mit Luftdruckwaffen im Garten is nicht ! Seht selber :
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Durch das Verbot für Neuseeländer, halbautomatische Waffen privat zu besitzen, hat sich seit dem Gunban in 2019 die Waffenkriminalität um 50% erhöht. Es ist also genau das Gegenteil eingetreten, vom dem, was die linke Regierung propagiert hat. Wäre vielleicht etwas für den VDB als Argumentationshilfe. Hier der Artikel ( Nur Englisch) https://financialpost.com/opinion/new-zealand-ottawa-gun-buyback
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Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
fw114 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das diese Meinung die Schützenwert ist ? Vielleicht nicht. Aber wo zieht man die Grenze ? Wir sehen ja gerade wohin die Reise gehen kann/geht. Will man das ? Früher hat man diese solche Leute einfach kurz ausgelacht und ist weiter seines Weges gegangen, das würde ich sagen fehlt heute eindeutig! Man hat diese Leute nicht ernst genommen und die Aussage entsprechend bewertet, man hat aber diesen Leuten nicht verboten Ihre Meinung zum besten zu geben. Dahin muss man wieder zurück. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
fw114 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es gab mal ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht dazu. Scheint aber keinen zu interessieren, da man das ja scheinbar für jeden Fall erneut entscheiden muss. Wenn schon solche Urteile keinen mehr interessieren (davon gibt es in dieser Art und Weise noch mehr von), was redet man dann hier eigentlich von einem Rechtsstaat, wenn sich dann untergeordnete Instanzen nicht an diese Art der Rechtsprechung halten(müssen) ? https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111128_1bvr091709.html -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
fw114 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Tja, als Waffenbesitzer muss man eben DDR mäßig leben oder damit rechen, dass irgendeinem etwas was man sagt oder tätigt auf die Nerven geht. Die Konsequenz kann dann sein, dass man sein Hobby aufgeben muss. Mal abgesehen von den Spinnern da draußen, die es ja wirklich gibt, aber mit Freiheit und Demokratie wie ich sie noch kennengelernt habe in den 80'er, hat das meiner Meinung nach nichts mehr zu tun. Edit: Man kann auch viel dummes Zeug erzählen und trotzdem nicht zur Gefahr werden. Wenn ich mich an Herrn Pfeiffer erinner und die Computerspiel Hysterie, dass alle die, die "Ballerspiele" spielen (so wie auch ich) zum Massenmörder werden und Computerspiele deswegen verboten werden sollten, so ist das schlicht Blödsinn. Es bereitet mir zusehens unwohlsein, dass der Meinungskorridor immer enger wird. Das kann und wird auf Dauer nicht gut gehen. -
Viel schlimmer ist, dass man das nicht so an die große Glocke gehangen hat und das heute mal ebenso mitteilt. Wäre das ein normaler Waffenbesitzer gewesen, hätte wir das Schlüsselurteil wahrscheinlich schon 2018 gehabt. DAS ist der entscheidene Punkt ! Von wegen Gleichbehandlung, gleiches Recht usw.
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Man darf gespannt sein. Aufbewahrung ( evt. Schlüssel? usw.) Aber sicher nicht so ein Drama, als würde das einem von uns passieren. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/einbruch-bei-hendrik-wuest-einbrecher-klauten-waffen-aus-seinem-haus-85718312.bild.html LOL, gerade zu Ende gelesen: Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines aufgefundenen Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition erbeuten.“ Alter und wir werden geknechtet.
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Nach seiner Zusammenarbeit mit der Antonio Amandeo Stiftung , glaube ich diesem Mann kein Wort mehr. Ich möchte an das hier erinnern:
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Last doch mal ein Abo da für den VDB auf Youtube. Kann sicher nicht schaden, da sich so die Reichweite des Kanals erhöht ! https://www.youtube.com/@vdbverband/videos
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fw114 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nachdem es so dolle für Frau Phaeser aussieht, braucht die Dame dringend Erfolg. Ratet wo Sie den ohne Aufwand und großen Widerstand erzeugen kann. -
Wie war das noch ? Konkurrenz belebt das Geschäft ? Ich würde sofort eintreten !
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Ein kleiner Youtube Kanal der Aufmerksamkeit verdient (wie ich finde)
fw114 antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Uhm, nein. Du kannst nicht von uns auf andere schließen. Die Videos sind eher für die gedacht, die zu blöd sind ein Loch in den Schnee zu pinkeln. Ob es hilft ? Ein Anfang.